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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 80/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bauleitplanung der Stadt Duisburg
betreffend das Projekt MultiCasa: FNP-Änderung (Duisburg) Nr. 5.30 I - Innenstadt und
B-Plan (Duisburg) Nr. 1009 - Dellviertel
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von den Bedenken der
Landeshauptstadt Düsseldorf gegen das vorgelegte Projekt MultiCasa und stimmt der in
der Anlage beigefügten Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplänen der
Stadt
Duisburg zu.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Stellungnahme
Alternative:
Keine
Amt:
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Landeshauptstadt Düsseldorf
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Telefonzentrale
0211.89-91
www.duesseldorf.de
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr
Bus
Feuerbachstraße oder
Uni-Kliniken
Bahn
Auf'm Hennekamp
S-Bahn
S 6, S 7, D-Volksgarten
S 8, S 11, D-Bilk
Stadtsparkasse Düsseldorf
10 000 495
Postbank Essen
32 69-431
Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 61, 40200 Düsseldorf
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Kontakt
Jan Rüthschilling
Zimmer
Raum 4050
Telefon
Telefax
E-Mail
jan.ruethschilling@
stadt.duesseldorf.de
Datum
13.04.2004
AZ
61/22rue1.red
Stadtverwaltung Duisburg
Amt 61
Postfach
47049 Duisburg
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.30 I - Innenstadt -
Bebauungsplan Nr. 1009 - Dellviertel -
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bestreben der Stadt Duisburg in ihrer oberfunktionalen Funktion abfließende
Kaufkraft wieder zurück zu holen, wird grundsätzlich anerkannt. Dennoch äußert
die Landeshauptstadt Düsseldorf schon vorab schwerwiegende Bedenken gegen
dieses Projekt wegen seiner Dimensionierung und der daraus resultierenden
Auswirkungen auf die Düsseldorfer Stadtentwicklung, insbesondere auf den
Einzelhandel in der City sowie den nördlichen Nebenzentren. Wegen der Größe
und der Bedeutung des Projektes bedarf eine abschließende Stellungnahme noch
einer Behandlung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung.
1. Städtebauliche Gründe
Das Projekt Multi Casa wird am Ostrand der Duisburger Innenstadt als städtebauli-
che Großstruktur geplant und als Weiterentwicklung der Innenstadt geplant.
Daher sollen die Funktionen Einzelhandel und Dienstleistungen eine zentrale
Rolle bekommen. Es soll ein hinsichtlich seiner Dimensionierung als auch be-
züglich Konzeption, Architektur und Besatz spektakuläres Einkaufszentrum mit
einer Verkaufsfläche von 70.000 qm auf 4 Geschossen (Basement, Erdgeschoss,
1. und 2. Obergeschoss) sowie mit 4.200 Stellplätzen (3. und 4. Obergeschoss)
entstehen.
Das geplante Einkaufszentrum stellt in der Duisburger Innenstadt eine abge-
schlossene amerikanische Indoor-Lösung dar, die als ein Systembruch zu der auf
Straßen und Plätzen als öffentlicher Bewegungsraum ausgerichteten Innenstadt
der Europäischen Stadt anzusehen ist. Die beabsichtigte Erweiterung der Innens-
tadt kann durch einen räumlich abgeschlossenen privatisierten "öffentlichen
Raum" nicht erreicht werden, weil eine solche auf sich selbst bezogene Einrich-
tung in dieser massiven Größenordnung nicht integrierbar ist. Die Dynamik, die
von dem Einkaufszentrum bezogen auf den Einzelhandel ausgehen wird, führt zu
einer übermäßigen Bindung der Kaufkraft an den Standort des Multi Casa und
schafft keine Synergieeffekte für die benachbarten zentralen Einzelhandelslagen
Landeshauptstadt Düsseldorf
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der Kernstadt.
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Die gesamte Kaufkraft der mit dem PKW anreisenden "Innenstadtbesucher" wird
an diesem Standort mit seiner exzellenten PKW-Erreichbarkeit und den 4.200 dort
vorgehaltenen Stellplätzen konzentriert. Es ist, wie das Beispiel Oberhausen
Centro/ altes Oberhausener Zentrum zeigt, mit einer Erosion und Abwanderung
des Einzelhandels in das neue Zentrum zu rechnen.
Eine solche planerische Entwicklung trifft letztlich auch den Nerv der Düsseldorfer
Zentrenentwicklung, weil die Hinwendung zu derartigen Mega-Strukturen den
Maßstab der europäischen Stadt sprengt und mit vereinfachten (d.h. in Endeffekt
billigeren) Mitteln die Existenz und Fortentwicklung der historisch gewachsenen
Stadt mit ihren Nutzungsstrukturen in Frage stellt.
Dies stellt sich nicht nur als spezifisches Problem für die Landeshauptstadt Düs-
seldorf dar, sondern hat in seiner grundsätzlichen Wirkung eine Dimension, der
mit landesplanerischen Mitteln begegnet werden muß.
2. Auswirkung auf den Einzelhandel
Auch im nachgereichten Gutachten der GFK Prisma werden nicht die vollen
Auswirkungen des Projektes dargestellt. Die Auswirkungen auf die Neben-
zentren werden bewusst in der Darstellung ausgespart. Siehe Seite 147 des
Gutachtens:
"
Für städtische Nebenzentren und zentrale Lagen von Orten geringerer Zen-
tralitätsstufe sind jeweils ganz erhebliche niedrigere Umsatzumlenkungen zu
erwarten, da diese jeweils stark von Angeboten der periodischen Versorgung
und weniger stark von aperiodischen Angebote geprägt sind. Für Angebote der
periodischen Versorgung sind merkliche Umsatzumlenkungen nur innerhalb
eines gegenüber aperiodischen Angeboten relativ engen Wirkungsreises, d.h. in
erster Linie bei Duisburger Stadtteilzentren, zu erwarten."
Dies betrifft auch die nördlichen Düsseldorfer Stadtteile. Diese sind bisher auf die
Düsseldorfer Nebenzentren Kaiserswerth, Rath und Nordstraße, aber auch auf
Duisburg und Duisburger Nebenzentren ausgerichtet. Auf Grund ihrer Lage nahe
der Duisburger Stadtgrenze und der günstigen Verkehrsverbindungen nach Duis-
burg ist hier mit einem ähnlichen Kaufkraftabfluss zum Projektvorhaben wie bei
den Duisburger Nebenzentren auszugehen.
Bei einem konzentrierten Angebot allein im periodischen Bedarf in einer Größen-
ordnung von 10.000 bis 12.000m² Verkaufsfläche kann dort nicht mehr nur von
einem "relativ engem Wirkungskreis" ausgegangen werden. Dieses Angebot stellt
schon für sich allein genommen eine Attraktion dar, die auch beim Wocheneinkauf
weitere Wege in Kauf nehmen läßt. Die hieraus gegebene Attraktivität verstär-
kend, kommen hier eine optimale Erschließung mit einem sehr großen Parkplatz-
angebot hinzu. Zusätzlich muss auch das geänderte Verbraucherverhalten beim
Lebensmitteleinkauf berücksichtigt werden.
Ähnliches gilt auch für alle anderen Branchen; die Konzentration des Angebotes
unter einem Dach - fast in der bisherigen Größenordnung der Innenstadt Duis-
burgs - in Verbindung mit der Erschließung und den Parkplätzen stellt eine be-
sondere Attraktivität dar.
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Die Städte werden als Folge mit dem Problem konfrontiert, einerseits für die weni-
ger mobile Bevölkerung und den täglichen "kleinen Einkauf" eine Versorgung be-
reithalten zu müssen und dass andererseits wichtige Ankerläden die für das Überle-
ben der Nebenzentren wichtig sind, wegen Kaufkraftverlust schließen.
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Bezogen auf die zu erwartenden Auswirkungen wird gemäß dem Einzelhandels-
erlass eine klare Gliederung in nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante und
nicht zentrenrelevante Sortimente erwartet. Dem gegenüber enthält das Gut-
achten nur eine Gliederung in periodischen Bedarf (etwa analog dem nahversor-
gungsrelevanten Bedarf) und aperiodischen Bedarf. Dieser wird zwar in die
groben Bereiche Bekleidung... und Hartwaren gesamt gegliedert. Gerade im
Bereich Hartwaren sind aber in der Darstellung Warengruppen zusammengefasst,
die eine sehr unterschiedliche Zentrenrelevanz aufweisen und daher eine Beur-
teilung schwer machen.
Gegen die Abgrenzung der Zone 3 im Gutachten bestehen weiterhin Bedenken:
Sie faßt Bereiche mit sehr unterschiedlicher Zeit-Wege-Distanz zusammen. Die
Auswirkungen des Vorhabens in den nördlichen Düsseldorfer Stadtteilen, die
unmittelbar an Duisburger Stadtgebiet (Zone 1 des Gutachtens) grenzen, sind
sicher weitaus größer als die Auswirkungen auf die Städte Neuss oder Wuppertal.
Die Auswirkungen werden nicht durch die Stadtgrenzen begrenzt, sondern durch
das geänderte Kundenverhalten breiter Schichten, das durch eine erhöhte Mobili-
tät und die Bereitschaft gekennzeichnet ist, auch für den "Wocheneinkauf" größe-
re Wege zu attraktiven Einkaufsmöglichkeiten zurückzulegen
1
.
Die Tabellen 54 und 56 zeigen, dass von außerhalb der dargestellten Zentren bei
der Variante I zusätzlich 20% des erwarteten Umsatzes und bei der Variante II
zusätzlich 32 % aus dem Einzugsbereich und von außerhalb des Einzugsberei-
ches rekrutiert werden müssen.
Daher muss unabhängig von den Stadtgrenzen und einer möglichen mehrfachen
Ausrichtung der Kunden auf verschiedene Oberzentren eine Wirkungsanalyse
auch für die Stadtteile und Stadtteilzenteren Düsseldorfs, die der Zone II ver-
gleichbar nah am Projekt Multi Casa liegen, durchgeführt und dargestellt werden,
um den Grad der Betroffenheit und die möglichen Folgen erkennen zu können.
Das überdimensionierte Vorhaben wird in seinen Auswirkungen nicht auf die
dargestellte Größenordnung beschränkt bleiben. Durch die Errichtung des Projek-
tes Multi Casa wird eine Reaktivierung der Duisburger Innenstadt erforderlich
werden, die einen weiteren Kaufkraftabfluss aus den Nachbarstädten zur Folge
haben kann. Damit ist nicht nur mit einer Verschiebung der Kaufkraft innerhalb
Duisburgs zu rechnen, sondern mit über einer die in der Variante II weit hinausge-
henden Auswirkung. Diese Darstellung beschränkt sich nämlich nur auf das
Projekt und dessen unmittelbares Umfeld, und läßt die weiteren städtebaulichen
Maßnahmen, die zumindest in der gemeinsamen Gesamtsicht ebenfalls regionale
Auswirkungen haben, wie Forum und Urbanum, vollkommen außer Betracht.
Rechnet man alle Projekte zusammen wird eine Größenordnung erreicht, die etwa
der heutigen Duisburger Innenstadt entspricht.
Daher müssen die Auswirkungen aller Projekte gemeinsam dargestellt werden
(Ggf. als Variante III / IV).
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Während die Projekte "Forum" und "Urbanum" lagemäßig als der Innenstadt
zugeordnet werden und als größenmäßig für sich betrachtet als Ergänzung gelten
könnten, müssen die Auswirkungen des Projektes Multi Casa als außerordentlich
kritisch auch in Bezug auf die Situation des Einzelhandels auch in Düsseldorf
angesehen werden.
Dieses Projekt Multi Casa steht im Gegensatz zu den Zielen des in Aufstellung
befindlichen Einzelhandelskonzeptes für das westliche Ruhrgebiet und Düssel-
dorf, indem hiermit ein ruinöser Wettbewerb unter den Zentren eingeleitet und die
vorhandene Zentrenstruktur - auch in Duisburg - gefährdet wird.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat daher schwerste Bedenken gegen dieses
Projekt und fordert die Stadt Duisburg auf, dieses Vorhaben auf ein städtebaulich
und regional verträgliches Maß zu reduzieren, so dass die Auswirkungen sowohl
für städtische Nebenzentren als auch für zentrale Lagen von Orten geringerer
Zentralitätsstufe verträglich bleiben. Ein entsprechender gutachterlicher Nachweis
wird erwartet.
Bezogen auf die städtebauliche Struktur könnte auch eine architektonisch kleine-
re, ggf. räumlich stärker verteilte Lösung, die an der europäischen Stadt orientiert
ist, positiver beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Erwin