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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 14/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I
Zur Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.01.2004 für die Sitzung des
Schulausschusses am 11.02.2004 zum integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche allgemeinen Schulen nehmen bislang an der sonderpädagogischen Förderung in
allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I teil?
Antwort der Verwaltung :
Aus der Begründung der Anfrage, die konkret auf den Runderlass des Ministeriums für Schule,
Jugend und Kinder vom 22.12.2003 Bezug nimmt, ergibt sich, dass hier nicht der zielgleiche,
sondern vielmehr der zieldifferente gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten
Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gemeint ist.
Im Gegensatz zu der zielgleichen gemeinsamen Unterrichtung, die in dieser Stadt
schwerpunktmäßig an der Hulda-Pankok-Gesamtschule, aber auch in Einzelfällen z.B. an
Realschulen und Gymnasien durchgeführt wird, gibt es keine Schule, die an dem im Erlass
erwähnten Schulversuch zum zieldifferenten gemeinsamen Unterricht teilnimmt.
Dies mag sowohl mit dem Tatbestand zusammenhängen, dass in dieser Stadt ein besonders gut
ausgebautes Angebot an Sonderschultypen vorhanden ist, zum anderen aber auch damit, dass
derartige Wünsche bisher kaum an die Verwaltung herangetragen worden sind. Allerdings hat
sich zwischenzeitlich ein offenbar neu gegründeter Verein an die Verwaltung gewandt, mit dem
demnächst ein Gespräch zu diesem Thema geführt wird.
Ungeachtet dessen ist die Verwaltung bereits seit einiger Zeit dabei, mit einzelnen Schulen
darüber zu sprechen, ob ein Angebot des zieldifferenten Unterrichtes eingerichtet werden kann.
Dazu sind aber noch weitere intensive Gespräche erforderlich, denn nach Auffassung der
Verwaltung kann eine solche Maßnahme nicht" verordnet" werden, sondern muss von allen am
Schulleben beteiligten Gruppen der jeweiligen Schule mitgetragen werden und letztlich zu einem
positiven Schulkonferenzbeschluss führen. Ein solcher Überzeugungsprozess bedarf häufig, wie
die Erfahrungen der Verwaltung zeigen, eines längeren Zeitraumes.
Frage 2:
Wie viele Schulen haben sich aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend
und Kinder vom 22.12.2003 bei der Verwaltung um die erneute bzw. erstmalige Teilnahme am
Schulversuch beworben?
Antwort der Verwaltung:
Aus der Antwort zur Frage 1 ergibt sich, dass sich keine Schule beworben hat. Frage 3:
Hat die Verwaltung von sich aus die Schulen auf die im Runderlass ausgesprochene Möglichkeit
der Teilnahme am Schulversuch und die zugesagte flexible Handhabung der Frist (31.1.2004)
aufmerksam gemacht?
Antwortung der Verwaltung:
Die Verwaltung geht generell davon aus, dass das Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend
und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, das allen Schulleitungen zugeht, von diesen auch
gelesen wird. Die Verwaltung betrachtet es ferner generell nicht als ihre Aufgabe, die Schulen von
sich aus zusätzlich auf Erlasse etc. des Ministeriums, die im Amtsblatt veröffentlich worden sind,
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aufmerksam zu machen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 11.02.04 -/-
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2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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