Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 14/2004

Stellungnahme der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pempelforter Straße 40 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 14/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I Zur Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.01.2004 für die Sitzung des Schulausschusses am 11.02.2004 zum integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Welche allgemeinen Schulen nehmen bislang an der sonderpädagogischen Förderung in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I teil? Antwort der Verwaltung : Aus der Begründung der Anfrage, die konkret auf den Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 22.12.2003 Bezug nimmt, ergibt sich, dass hier nicht der zielgleiche, sondern vielmehr der zieldifferente gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gemeint ist. Im Gegensatz zu der zielgleichen gemeinsamen Unterrichtung, die in dieser Stadt schwerpunktmäßig an der Hulda-Pankok-Gesamtschule, aber auch in Einzelfällen z.B. an Realschulen und Gymnasien durchgeführt wird, gibt es keine Schule, die an dem im Erlass erwähnten Schulversuch zum zieldifferenten gemeinsamen Unterricht teilnimmt. Dies mag sowohl mit dem Tatbestand zusammenhängen, dass in dieser Stadt ein besonders gut ausgebautes Angebot an Sonderschultypen vorhanden ist, zum anderen aber auch damit, dass derartige Wünsche bisher kaum an die Verwaltung herangetragen worden sind. Allerdings hat sich zwischenzeitlich ein offenbar neu gegründeter Verein an die Verwaltung gewandt, mit dem demnächst ein Gespräch zu diesem Thema geführt wird. Ungeachtet dessen ist die Verwaltung bereits seit einiger Zeit dabei, mit einzelnen Schulen darüber zu sprechen, ob ein Angebot des zieldifferenten Unterrichtes eingerichtet werden kann. Dazu sind aber noch weitere intensive Gespräche erforderlich, denn nach Auffassung der Verwaltung kann eine solche Maßnahme nicht" verordnet" werden, sondern muss von allen am Schulleben beteiligten Gruppen der jeweiligen Schule mitgetragen werden und letztlich zu einem positiven Schulkonferenzbeschluss führen. Ein solcher Überzeugungsprozess bedarf häufig, wie die Erfahrungen der Verwaltung zeigen, eines längeren Zeitraumes. Frage 2: Wie viele Schulen haben sich aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 22.12.2003 bei der Verwaltung um die erneute bzw. erstmalige Teilnahme am Schulversuch beworben? Antwort der Verwaltung: Aus der Antwort zur Frage 1 ergibt sich, dass sich keine Schule beworben hat. Frage 3: Hat die Verwaltung von sich aus die Schulen auf die im Runderlass ausgesprochene Möglichkeit der Teilnahme am Schulversuch und die zugesagte flexible Handhabung der Frist (31.1.2004) aufmerksam gemacht? Antwortung der Verwaltung: Die Verwaltung geht generell davon aus, dass das Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, das allen Schulleitungen zugeht, von diesen auch gelesen wird. Die Verwaltung betrachtet es ferner generell nicht als ihre Aufgabe, die Schulen von sich aus zusätzlich auf Erlasse etc. des Ministeriums, die im Amtsblatt veröffentlich worden sind, RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 14/2004 Seite 2 von 2 aufmerksam zu machen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 11.02.04 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 14/2004