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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 30/2005
AGS am 05.04.2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Strukturen im Sozialamt
hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 09.02.2005,
Ö Vorlage-Nr. 50/12/2005
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt den vorläufigen Entwurf über die
geplanten Strukturen des Sozialamtes zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In ihrem Antrag vom 09.02.2005 bitten die Ratsfraktionen von CDU und FDP "die
organisatorischen Konsequenzen für das Sozialamt aus den gesetzlichen Veränderungen
seit 2004, soweit sie bereits vollzogen sind, darzustellen."
Vorbehaltlich des laufenden Beteiligungsverfahrens mit dem Amt für Informationstechnik
und Organisationsentwicklung und dem Personalrat informiert das Sozialamt mit dem
beigefügten Entwurf über die geplante künftige Aufgabengliederung des Amtes. Es ist
beabsichtigt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens, die Ausschussmitglieder über
die endgültige Struktur des Sozialamtes zum gegebenen Zeitpunkt zu informieren.
Die Notwendigkeit für eine Neustrukturierung des Sozialamtes begründet sich vorrangig
in der Vielzahl der auf Landes- und Bundesebene beschlossenen Regelungen, die im
vergangenen Jahr bzw. zum Jahresanfang in Kraft getreten sind und den daraus
resultierenden Aufgabenstellungen. Beispielhaft sind hierbei das reformierte
Landespflegegesetz NW, das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen, das Zuwanderungsgesetz sowie die Gesetze für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zu benennen. Einhergehend mit
diesen gesetzlichen Regelungen vollzog sich auch ein tiefgreifender inhaltlicher Wandel
in den Aufgabenstellungen des Sozialamtes.
Des weiteren wurden in den vergangenen Monaten im Zuge einer effektiveren Gestaltung
der Arbeitsprozesse innerhalb der Sozialverwaltung verschiedene Aufgaben dem
Sozialamt übertragen. So wurden im Rahmen der produktorientierten Zuordnung die
Bereiche "Bafög" und "Unterhaltsvorschusskasse" zum 01.01.2005 vom Jugendamt in die
Zuständigkeit des Sozialamtes verlagert. Bereits zum 01.12.2004 wurde mit Blick auf die
Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und insbesondere
der gemeinsamen Schnittmenge bei den Zielgruppen zum SGB II und SGB XII
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die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle vom Amt für Wohnungswesen in die
Zuständigkeit des Sozialamtes übergeleitet. Auch die neu gebildete Fachstelle
Integration, in der die beiden Arbeitsbereiche "Ausl änderbeirat" und
"Ausländerkoordination" zusammengeführt sind, wurden zwischenzeitlich dem Sozialamt
zugeordnet.
Neue Aufgaben ergaben sich für das Sozialamt bei der Einrichtungen der
Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II. So wurde das Sozialamt im Z uge der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von der ARGE Düsseldorf
beauftragt, in 2005 eine Widerspruchsstelle einzurichten, die für die Bearbeitung
einschließlich der Prozessvertretung insbesondere bei Eilanträgen und Klageverfahren
zuständig ist. Darüber hinaus ist das Sozialamt auch im Auftrag der ARGE Düsseldorf für
die Unterhaltsheranziehung von "SGB II-Fällen" zuständig.
Auch bei der Abwicklung der Leistungsgewährung nach SGB II sind Schnittstellen zur
ARGE Düsseldorf gegeben, bei denen sich das Sozialamt im Innenverhältnis positionieren
muss. So ist das Sozialamt in der ARGE für Unterkunft und Heizung sowie den Leistungen
nach § 23 Abs. 3 SGB II wie für Erstausstattung für Wohnung und Kleidung sowie
mehrtägige Klassenfahrten zuständig. Des weiteren wurde im Vertrag zur ARGE
vereinbart, dass die Leistungen im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB II von den
Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sind das Jugendamt für den Bereich
"Betreuung von minderjährigen und behinderten Kindern", das Gesundheitsamt für die
Bereiche "psycho-soziale Betreuung" und "Suchtberatung" und das Sozialamt für die
"häusliche Pflege von Angehörigen" und "Schuldnerberatung" zuständig. Die beiden
letztgenannten Bereiche sind in der neuen Aufbaustruktur des Amtes zu berücksichtigen.
Organisationsrelevant sind auch die Arbeitsschwerpunkte, die sich aus der Umsetzung
des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch ableiten. Hierzu sind zu benennen:
S Hilfe zum Lebensunterhalt
S Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
S Hilfen zur Gesundheit
S Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
S Hilfe zur Pflege.
Die o.g. Ausführungen verdeutlichen die Handlungsnotwendigkeit zur Neuregelung der
Arbeitsstrukturen im Sozialamt. Gemeinsam mit der Organisationsberatung des Amtes für
Informationstechnik und Organisationsentwicklung wurden auf Basis der
produktorientierten Aufgabenzuordnung die neuen Strukturen des Amtes entwickelt.
Dabei wurde der Kundenorientierung und dem Servicegedanken eine besondere Priorität
eingeräumt.
Wie dem beigefügten Entwurf zu entnehmen ist, plant das Sozialamt sich künftig in vier
Abteilungen zu organisieren. Ein Ziel dieser neuen Amtsstrukturen ist es, die
wirtschaftlichen Hilfen in der Abteilung 2 zu bündeln. Deshalb ist beabsichtigt aus der
Abteilung 1 den Bereich Krankenhilfe und aus der Abteilung 3 die Bereiche
wirtschaftliche Hilfe für Asylbewerber und für Obdachlose sowie die besonderen
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Hilfen (Unterhaltssicherungsgesetz, Sonderprogramm für Konfliktschwangere) in die
Abteilung 2 zu überführen. Zusätzlich sollen durch die Verlager ung der
Unterhaltsvorschusskasse vom Jugendamt in diese Abteilung verwaltungsinterne
Schnittstellen abgebaut und die Unterhaltsleistungen zentral bearbeitet werden.
In der Abteilung 3 sollen künftig die Hilfe für Senioren, die Hilfe zur Pflege und die Hilfe
für Behinderte zusammengefasst werden. Hieraus leitet sich auch die Zuständigkeit dieser
Abteilung für die Koordinierung der verwaltungsweite Umsetzung des Landesgesetzes zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen NRW ab. Des weiteren wird die
Durchführung und Koordination des Bundesprojektes "Trägerübergreifendes persönliches
Budget in der Behindertenhilfe" sowie des Modellprojektes "Demenz-Service-Zentrum" in
dieser Abteilung organisiert. Die Aufgabenbereiche der Zentralen Fachstelle für
Wohnungsnotfälle sollen künftig durch die Abteilung 4 wahrgenommen werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales 05.04.05 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt
Alternative:
Keine
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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