Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 30/2005

Strukturen 50 wg Antrag CDU/FDP AGS 22.02.05

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk) · 40225örtlicher Bezug 1Dokument 29. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt den vorläufigen Entwurf über die geplanten Strukturen des Sozialamtes zur Kenntnis.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 30/2005 AGS am 05.04.2005 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Strukturen im Sozialamt hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 09.02.2005, Ö Vorlage-Nr. 50/12/2005 Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt den vorläufigen Entwurf über die geplanten Strukturen des Sozialamtes zur Kenntnis. Sachdarstellung: In ihrem Antrag vom 09.02.2005 bitten die Ratsfraktionen von CDU und FDP "die organisatorischen Konsequenzen für das Sozialamt aus den gesetzlichen Veränderungen seit 2004, soweit sie bereits vollzogen sind, darzustellen." Vorbehaltlich des laufenden Beteiligungsverfahrens mit dem Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung und dem Personalrat informiert das Sozialamt mit dem beigefügten Entwurf über die geplante künftige Aufgabengliederung des Amtes. Es ist beabsichtigt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens, die Ausschussmitglieder über die endgültige Struktur des Sozialamtes zum gegebenen Zeitpunkt zu informieren. Die Notwendigkeit für eine Neustrukturierung des Sozialamtes begründet sich vorrangig in der Vielzahl der auf Landes- und Bundesebene beschlossenen Regelungen, die im vergangenen Jahr bzw. zum Jahresanfang in Kraft getreten sind und den daraus resultierenden Aufgabenstellungen. Beispielhaft sind hierbei das reformierte Landespflegegesetz NW, das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, das Zuwanderungsgesetz sowie die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zu benennen. Einhergehend mit diesen gesetzlichen Regelungen vollzog sich auch ein tiefgreifender inhaltlicher Wandel in den Aufgabenstellungen des Sozialamtes. Des weiteren wurden in den vergangenen Monaten im Zuge einer effektiveren Gestaltung der Arbeitsprozesse innerhalb der Sozialverwaltung verschiedene Aufgaben dem Sozialamt übertragen. So wurden im Rahmen der produktorientierten Zuordnung die Bereiche "Bafög" und "Unterhaltsvorschusskasse" zum 01.01.2005 vom Jugendamt in die Zuständigkeit des Sozialamtes verlagert. Bereits zum 01.12.2004 wurde mit Blick auf die Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und insbesondere der gemeinsamen Schnittmenge bei den Zielgruppen zum SGB II und SGB XII RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 30/2005 AGS am 05.04.2005 Seite 2 von 3 die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle vom Amt für Wohnungswesen in die Zuständigkeit des Sozialamtes übergeleitet. Auch die neu gebildete Fachstelle Integration, in der die beiden Arbeitsbereiche "Ausl änderbeirat" und "Ausländerkoordination" zusammengeführt sind, wurden zwischenzeitlich dem Sozialamt zugeordnet. Neue Aufgaben ergaben sich für das Sozialamt bei der Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II. So wurde das Sozialamt im Z uge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von der ARGE Düsseldorf beauftragt, in 2005 eine Widerspruchsstelle einzurichten, die für die Bearbeitung einschließlich der Prozessvertretung insbesondere bei Eilanträgen und Klageverfahren zuständig ist. Darüber hinaus ist das Sozialamt auch im Auftrag der ARGE Düsseldorf für die Unterhaltsheranziehung von "SGB II-Fällen" zuständig. Auch bei der Abwicklung der Leistungsgewährung nach SGB II sind Schnittstellen zur ARGE Düsseldorf gegeben, bei denen sich das Sozialamt im Innenverhältnis positionieren muss. So ist das Sozialamt in der ARGE für Unterkunft und Heizung sowie den Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II wie für Erstausstattung für Wohnung und Kleidung sowie mehrtägige Klassenfahrten zuständig. Des weiteren wurde im Vertrag zur ARGE vereinbart, dass die Leistungen im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB II von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sind das Jugendamt für den Bereich "Betreuung von minderjährigen und behinderten Kindern", das Gesundheitsamt für die Bereiche "psycho-soziale Betreuung" und "Suchtberatung" und das Sozialamt für die "häusliche Pflege von Angehörigen" und "Schuldnerberatung" zuständig. Die beiden letztgenannten Bereiche sind in der neuen Aufbaustruktur des Amtes zu berücksichtigen. Organisationsrelevant sind auch die Arbeitsschwerpunkte, die sich aus der Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch ableiten. Hierzu sind zu benennen: S Hilfe zum Lebensunterhalt S Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung S Hilfen zur Gesundheit S Eingliederungshilfe für behinderte Menschen S Hilfe zur Pflege. Die o.g. Ausführungen verdeutlichen die Handlungsnotwendigkeit zur Neuregelung der Arbeitsstrukturen im Sozialamt. Gemeinsam mit der Organisationsberatung des Amtes für Informationstechnik und Organisationsentwicklung wurden auf Basis der produktorientierten Aufgabenzuordnung die neuen Strukturen des Amtes entwickelt. Dabei wurde der Kundenorientierung und dem Servicegedanken eine besondere Priorität eingeräumt. Wie dem beigefügten Entwurf zu entnehmen ist, plant das Sozialamt sich künftig in vier Abteilungen zu organisieren. Ein Ziel dieser neuen Amtsstrukturen ist es, die wirtschaftlichen Hilfen in der Abteilung 2 zu bündeln. Deshalb ist beabsichtigt aus der Abteilung 1 den Bereich Krankenhilfe und aus der Abteilung 3 die Bereiche wirtschaftliche Hilfe für Asylbewerber und für Obdachlose sowie die besonderen Ö Vorlagen - Nr. 50/ 30/2005 AGS am 05.04.2005 Seite 3 von 3 Hilfen (Unterhaltssicherungsgesetz, Sonderprogramm für Konfliktschwangere) in die Abteilung 2 zu überführen. Zusätzlich sollen durch die Verlager ung der Unterhaltsvorschusskasse vom Jugendamt in diese Abteilung verwaltungsinterne Schnittstellen abgebaut und die Unterhaltsleistungen zentral bearbeitet werden. In der Abteilung 3 sollen künftig die Hilfe für Senioren, die Hilfe zur Pflege und die Hilfe für Behinderte zusammengefasst werden. Hieraus leitet sich auch die Zuständigkeit dieser Abteilung für die Koordinierung der verwaltungsweite Umsetzung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen NRW ab. Des weiteren wird die Durchführung und Koordination des Bundesprojektes "Trägerübergreifendes persönliches Budget in der Behindertenhilfe" sowie des Modellprojektes "Demenz-Service-Zentrum" in dieser Abteilung organisiert. Die Aufgabenbereiche der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle sollen künftig durch die Abteilung 4 wahrgenommen werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales 05.04.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Alternative: Keine Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 30/2005