Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 107/2005

Trödelmärkte OBI - Parkplatz und Posener Hallen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 2 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 22. April 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld auf dem Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 24.07.2005, 18.09.2005, 27.11.2005 und 18.12.2005 2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 107/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte OBI - Parkplatz Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld auf dem Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 24.07.2005, 18.09.2005, 27.11.2005 und 18.12.2005 2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 21.08.2005 und 23.10.2005 Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Sechs verschiedene Marktveranstalter haben die Durchführung von monatlichen Trödelmärkten auf dem OBI-Parkplatz Königsberger Straße bzw. in den Posener Hallen Königsberger Straße beantragt. Die Bezirksvertretung 8 hatte in ihrer Sitzung am 02.12.2004 zunächst 6 Veranstaltungen für das 1. Halbjahr 2005 genehmigt. Die Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig gemacht werden. Es wird empfohlen, wie auch im zurückliegenden Halbjahr praktiziert, die o.g. Aufteilung angelehnt an den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 15.12.2003 zu beschließen, so dass letztendlich jeder Antragsteller einen Markt pro Halbjahr erhält. Bei den zurückliegenden Veranstaltungen dieses Jahres sind keine Probleme aufgetreten. Es bestehen daher gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das 2. Halbjahr 2005 keine Bedenken. Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten. 3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 107/2005 Seite 2 von 3 5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels Flatterband zu verhindern. 7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der Parkbuchten entlang der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines Ordnungsdienstes zu verhindern. 8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden Wohngebietes vor Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren. 9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, dass der Hauptanreiseverkehr über die Ronsdorfer Straße erfolgt. 10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer. 12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz: 14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern als Parkfläche zur Verfügung zu stellen. 16. Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum bereitzustellen. Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen: 14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492 vom 22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 107/2005 Seite 3 von 3

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 107/2005