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Ö Vorlagen - Nr. 178 107/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte OBI - Parkplatz
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt
1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld auf dem
Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.
2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 24.07.2005, 18.09.2005, 27.11.2005 und 18.12.2005
2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005 in Lierenfeld in den
Posener Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 21.08.2005 und 23.10.2005
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Sechs verschiedene Marktveranstalter haben die Durchführung von monatlichen
Trödelmärkten auf dem OBI-Parkplatz Königsberger Straße bzw. in den Posener Hallen
Königsberger Straße beantragt. Die Bezirksvertretung 8 hatte in ihrer Sitzung am
02.12.2004 zunächst 6 Veranstaltungen für das 1. Halbjahr 2005 genehmigt. Die
Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig
gemacht werden. Es wird empfohlen, wie auch im zurückliegenden Halbjahr praktiziert, die
o.g. Aufteilung angelehnt an den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 15.12.2003 zu
beschließen, so dass letztendlich jeder Antragsteller einen Markt pro Halbjahr erhält. Bei
den zurückliegenden Veranstaltungen dieses Jahres sind keine Probleme aufgetreten. Es
bestehen daher gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das 2. Halbjahr 2005 keine
Bedenken.
Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf
auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht
eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden
Geschäftshäuser sind freizuhalten.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
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5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels
Flatterband zu verhindern.
7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der
Parkbuchten entlang der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines
Ordnungsdienstes zu verhindern.
8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden
Wohngebietes vor Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren.
9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, dass der Hauptanreiseverkehr über die
Ronsdorfer Straße erfolgt.
10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer.
12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind
unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern
als Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
16. Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum
bereitzustellen.
Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen:
14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492
vom 22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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