Beschlussvorlage Aktenzeichen AWIR/041/2024

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für den Abbruch der Hallen 4, 5, 7 und 8 am Großmarkt, Ulmenstraße 275

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 18. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Abbruch der Hallen 4, 5, 7, 8 am Großmarkt, Ulmenstraße 275" mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.680.000,00 € brutto.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten Konsumtive Kosten 1.680.000 EUR + investive Kosten ./. EUR = Gesamtkosten 1.680.000 EUR jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Ausgangssituation Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2021 (AUS/051/2021) hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nach § 41 Abs. 1 m) Gemeindeordnung NRW beschlossen, die öffentliche Einrichtung Großmarkt zum 31.12.2024 aufzulösen. Die dadurch freiwerdenden städtischen Flächen sollen für eine Nachnutzung entwickelt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AWIR/041/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für den Abbruch der Hallen 4, 5, 7 und 8 am Großmarkt, Ulmenstraße 275 Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 14.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Abbruch der Hallen 4, 5, 7, 8 am Großmarkt, Ulmenstraße 275" mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.680.000,00 € brutto. Sachdarstellung: Kosten Konsumtive Kosten 1.680.000 EUR + investive Kosten ./. EUR = Gesamtkosten 1.680.000 EUR jährliche Nettofolgekosten ./. EUR Seite 2 Ausgangssituation Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2021 (AUS/051/2021) hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nach § 41 Abs. 1 m) Gemeindeordnung NRW beschlossen, die öffentliche Einrichtung Großmarkt zum 31.12.2024 aufzulösen. Die dadurch freiwerdenden städtischen Flächen sollen für eine Nachnutzung entwickelt werden. Für Teilflächen des heutigen Großmarktareals wurde ein Kaufvertrag mit der IDR mit dem vorhandenen Gebäudebestand geschlossen. Für die übrigen im städtischen Besitz verbleibenden Flächen wird eine langfristige gewerbliche Verpachtung unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen angestrebt. In der Kernzonenkarte der Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen - Gewerbe- und Industriekernzonen - der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Großmarktgelände als Kernzone der Kategorie A, Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, eingetragen. Zonen der Kategorie A sollen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe im Bestand gesichert und erhalten werden. Ziel ist es den Produktionsstandort Düsseldorf zu stärken. Für die Flächenentwicklung ist der Rückbau der Bestandsgebäude Hallen 4, 5, 7 und 8 zwingend notwendig. Die Hallen 4, 5 und 7 wurden in den späten 1970er Jahren errichtet. Die Halle 8 wurde Ende der 1980er / Anfang 1990er Jahre errichtet. Die Gebäude dienten bis zur Auflösung des Großmarktes als Lager, Kühllager, Verkaufsräume und Büroflächen. In Bezug auf die Halle 9 stellte sich heraus, dass eine Weiterverwendung der Halle 9 in der bestehenden Form nach stadtinterner Prüfung und Abstimmung nicht möglich ist (Ausbau der Stichstraße als Planstraße, Erschließung, etc.). Es wurde daher im Nachgang auch die vorbereitenden Untersuchungen und die Planung des Rückbaus für die Halle 9 veranlasst. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen. Eine grobe Kostenschätzung i.H.v. ca. 250.000,00 € für den Rückbau der Halle 9 wird dabei konkretisiert. Die Verwaltung strebt an, die Halle 9 ebenfalls möglichst zeitnah zu der o.g. Maßnahme zurückzubauen, um die Nachnutzung der Flächen entsprechend zu unterstützen. Darstellung der Maßnahme Der Abbruch der Bestandsgebäude Hallen 4, 5, 7 und 8 erfolgt bis Unterkante Fundamente bzw. Kellerfundamente. Die entstandenen Baugruben werden lagenweise mit verdichtungsfähigem Kies aufgebaut und verdichtet. Es ist geplant die Wegefläche grundsätzlich zurückzubauen und lediglich die Tragschicht zu belassen. Für den Rückbau der Hallen 4, 5, 7 und 8 inkl. Nebenanlagen liegt ein Abbruch- und Verwertungskonzept sowie eine detaillierte Kostenschätzung vor. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) Investiv (EUR) netto brutto netto brutto Seite 3 Baustelleneinrichtung incl. Vorhaltung, Abbrucharbeiten, Freiflächenentsiegelung, Entsorgung 1.610.000 Allgemeinkosten (Planung, Bauleitung, fachgutachterliche Begleitung und Analytik, SiGeKo etc.) brutto 70.000 Summe Gesamtkosten 1.680.000 Terminplan: Für die Ausschreibung und anschließende Durchführung der o.g. Maßnahme ist ein Zeitrahmen von 10 Monaten vorgesehen. Mit der Durchführung der Arbeiten soll im 2. Quartal 2025 begonnen werden können. Finanzierung: Der Finanzmittelbedarf i.H.v. 1.680.000,00 € wird für das Haushaltsjahr 2025 benötigt. Die finanziellen Mittel sind durch den BgA Marktwesen beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bereitzustellen. Auftragskonto: 1.10.57.573.03 - 52410000 Der Mehrbedarf wurde bei der vorgenannten Position zum VVZ für das Haushaltsjahr 2025 angemeldet. Eine mittelfristige (Teil-) Refinanzierung dieser Kosten ist aus der gewerblichen Grundstücksverpachtung vorgesehen. Es wird auf die o.g. Ausführungen hingewiese Erfüllung der Voraussetzungen des §13 KomHVO BIC-Empfehlung am: 29.11.2024 Kämmerei geprüft am: 05.12.2024 Zustimmung der Kämmerin am: 05.12.2024 Anlagen: 1. Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWIR/041/2024