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AWIR/041/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses für den Abbruch der Hallen 4, 5, 7 und 8 am Großmarkt,
Ulmenstraße 275
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
14.01.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale
Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und
Finanzierung der Maßnahme „Abbruch der Hallen 4, 5, 7, 8 am Großmarkt,
Ulmenstraße 275" mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.680.000,00 € brutto.
Sachdarstellung:
Kosten
Konsumtive Kosten 1.680.000 EUR
+ investive Kosten ./. EUR
= Gesamtkosten 1.680.000 EUR
jährliche Nettofolgekosten ./. EUR
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Ausgangssituation
Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2021 (AUS/051/2021) hat der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf nach § 41 Abs. 1 m) Gemeindeordnung NRW
beschlossen, die öffentliche Einrichtung Großmarkt zum 31.12.2024 aufzulösen. Die
dadurch freiwerdenden städtischen Flächen sollen für eine Nachnutzung entwickelt
werden.
Für Teilflächen des heutigen Großmarktareals wurde ein Kaufvertrag mit der IDR mit
dem vorhandenen Gebäudebestand geschlossen.
Für die übrigen im städtischen Besitz verbleibenden Flächen wird eine langfristige
gewerbliche Verpachtung unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen
angestrebt. In der Kernzonenkarte der Flächenstrategie für produktions- und
handwerksgeprägte Branchen - Gewerbe- und Industriekernzonen - der
Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Großmarktgelände als Kernzone der Kategorie
A, Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, eingetragen. Zonen der
Kategorie A sollen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe im Bestand
gesichert und erhalten werden. Ziel ist es den Produktionsstandort Düsseldorf zu
stärken.
Für die Flächenentwicklung ist der Rückbau der Bestandsgebäude Hallen 4, 5, 7
und 8 zwingend notwendig. Die Hallen 4, 5 und 7 wurden in den späten 1970er
Jahren errichtet. Die Halle 8 wurde Ende der 1980er / Anfang 1990er Jahre errichtet.
Die Gebäude dienten bis zur Auflösung des Großmarktes als Lager, Kühllager,
Verkaufsräume und Büroflächen.
In Bezug auf die Halle 9 stellte sich heraus, dass eine Weiterverwendung der Halle 9
in der bestehenden Form nach stadtinterner Prüfung und Abstimmung nicht möglich
ist (Ausbau der Stichstraße als Planstraße, Erschließung, etc.). Es wurde daher im
Nachgang auch die vorbereitenden Untersuchungen und die Planung des Rückbaus
für die Halle 9 veranlasst. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen. Eine grobe
Kostenschätzung i.H.v. ca. 250.000,00 € für den Rückbau der Halle 9 wird dabei
konkretisiert. Die Verwaltung strebt an, die Halle 9 ebenfalls möglichst zeitnah zu der
o.g. Maßnahme zurückzubauen, um die Nachnutzung der Flächen entsprechend zu
unterstützen.
Darstellung der Maßnahme
Der Abbruch der Bestandsgebäude Hallen 4, 5, 7 und 8 erfolgt bis Unterkante
Fundamente bzw. Kellerfundamente. Die entstandenen Baugruben werden
lagenweise mit verdichtungsfähigem Kies aufgebaut und verdichtet. Es ist geplant
die Wegefläche grundsätzlich zurückzubauen und lediglich die Tragschicht zu
belassen.
Für den Rückbau der Hallen 4, 5, 7 und 8 inkl. Nebenanlagen liegt ein Abbruch- und
Verwertungskonzept sowie eine detaillierte Kostenschätzung vor.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) Investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
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Baustelleneinrichtung incl.
Vorhaltung,
Abbrucharbeiten,
Freiflächenentsiegelung,
Entsorgung
1.610.000
Allgemeinkosten (Planung,
Bauleitung,
fachgutachterliche
Begleitung und Analytik,
SiGeKo etc.) brutto
70.000
Summe Gesamtkosten 1.680.000
Terminplan:
Für die Ausschreibung und anschließende Durchführung der o.g. Maßnahme ist ein
Zeitrahmen von 10 Monaten vorgesehen. Mit der Durchführung der Arbeiten soll im
2. Quartal 2025 begonnen werden können.
Finanzierung:
Der Finanzmittelbedarf i.H.v. 1.680.000,00 € wird für das Haushaltsjahr 2025
benötigt.
Die finanziellen Mittel sind durch den BgA Marktwesen beim Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz bereitzustellen.
Auftragskonto: 1.10.57.573.03 - 52410000
Der Mehrbedarf wurde bei der vorgenannten Position zum VVZ für das Haushaltsjahr
2025 angemeldet.
Eine mittelfristige (Teil-) Refinanzierung dieser Kosten ist aus der gewerblichen
Grundstücksverpachtung vorgesehen. Es wird auf die o.g. Ausführungen hingewiese
Erfüllung der Voraussetzungen des §13 KomHVO
BIC-Empfehlung am: 29.11.2024
Kämmerei geprüft am: 05.12.2024
Zustimmung der Kämmerin am: 05.12.2024
Anlagen:
1. Lageplan