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Ö Vorlagen - Nr. 179 105/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Bayreuther Straße im 1. Halbjahr 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 1. Halbjahr
2005 auf dem Schützenplatz Bayreuther Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Samstag/Sonntag: 08./09.01.2005 16./17.04.2005
12./13.02.2005 21./22.05.2005
12./13.03.2005 11./12.06.2005
Öffnungszeiten: samstags von 08.00 bis 18.00 Uhr
sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2005. Bei der
zuletzt am 07.08.04 durchgeführten Kontrolle des Marktes wurden keine Mängel festgestellt. Es
bestehen gegen die Festsetzung von zunächst 6 Trödelmärkten für das 1. Halbjahr 2005 keine
Bedenken. Die Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf dieser Veranstaltungen
abhängig gemacht werden.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Auflagen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 4 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr.
Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radw egen ist zu verhindern. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fett-
verwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. 35% der Marktfläche sind als Parkfläche einzurichten. Ferner ist der Lidl-Parkplatz
den Marktbesuchern als Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
9. Der Radweg auf der Bayreuther Straße in Fahrtrichtung Nürnberger Straße ist mit
Flatterband abzusperren, um ein Beparken zu verhindern.
10. Das Parken auf der Bamberger Straße in Richtung Süllenstraße ist durch Zeichen 283
zuzüglich Zeichen "Zeitliche Begrenzung" wegen Begegnungsverkehr zu
unterbinden.
11. Die Unterführungsbereiche Forststraße und Cäcilienstraße sind, beginnend vom
Einmündungsbereich Hasselsstraße/Forststraße und Bayreuther Straße/Cäcilienstraße,
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in Fahrtrichtung Börchemstraße mit Zeichen 283 (Halteverbot) zu versehen.
Die Gehwegbereiche unterhalb der Überführung Münchener Straße sind am
Fahrbahnrand mit Flatterband gegen ein Beparken abzusperren. Die Rasenflächen sind
ebenfalls mit Flatterband abzusichern.
Der rechte Gehweg Forststraße Richtung Am Schönenkamp unter der Bahnüberführung
ist mit Flatterband abzusperren.
12. Auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten Parkplatz Interspar, Seitenstreifen Nürnberger
Straße/Carl-Hohmann-Straße und Privatparkplatz Mannesmann ist mit Hinweistafeln
aufmerksam zu machen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 15.10.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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