Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 178 2/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Gubener Straße im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung von 5 Trödelmärkten auf dem
Schützenplatz Gubener Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung für
folgende Termine:
Sonntag: 20.05.2004 25.07.2004 26.09.2004
27.06.2004 29.08.2004
Öffnungszeiten: sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Es liegt ein Antrag für die Festsetzung von 5 Trödelmärkten im Jahre 2004 vor. Es bestehen
gegen die Festsetzung von 5 Trödelmärkten im Jahre 2004 keine Bedenken, da die
Veranstaltungen des Jahres 2003 ohne Probleme bzw. Beschwerden durchgeführt wurden.
Es wird empfohlen, die oben aufgeführten Termine mit folgenden Auflagen festzusetzen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es sind entweder die vereinseigenen Toiletten des Schützenvereins oder ein
Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung für die Besucher zur
Verfügung zu stellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden
.
8. Es muß mindestens ein Drittel des Schützenplatzes als Parkfläche hergerichtet
werden.
9. Die Höherhofstraße zwischen Gubener Straße und Reichenbacher Weg sowie die
Einfahrt zum Schützenplatz auf der Gu bener Straße müssen beidseitig mit
Verkehrszeichen 283 beschildert werden.
10. Die Zufahrt zu dem Reiterhof Höherhofstraße ab Düsselbrücke und die Zufahrt zum
Senftenberger Weg muss ständig gewährleistet sein.
11. Es ist sicherzustellen, daß auf der Grünfläche Gubener Straße nicht geparkt wird.
12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich
nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 178 2/2004
Seite 2 von 2
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt