Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 173/2004

Trödelmarkt "Les Halles"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bertha-von-Suttner-Platz 7 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 25. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Trödelmarktes auf dem Gelände des Ex-Güterbahnhofes Schirmerstr. 54 am Sonntag, dem 19.12.2004, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 173/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmarkt auf dem Gelände des EX-Güterbahnhofes Schirmerstraße am 19.12.2004 Trödelmarkt Les Halles Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Trödelmarktes auf dem Gelände des Ex-Güterbahnhofes Schirmerstr. 54 am Sonntag, dem 19.12.2004, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Sachdarstellung: Der Markt findet seit Januar 2001 als "Samstagsmarkt" innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auf dem Gelände des Ex-Güterbahnhofes Schirmerstr. 54 (Expresshalle) statt. Wegen der auf dem Gelände anstehenden Baumaßnahmen findet der Markt im Dezember dieses Jahres letztmalig statt. Der Veranstalter beantragt für diese Abschlussveranstaltung auch die Durchführung des Marktes am Sonntag, dem 19.12.2004. Für die Genehmigung des Marktes am Sonntag bedarf es einer Marktfestsetzung. Die Verwaltung hat gegen diese einmalige Ausnahmegenehmigung keine Bedenken. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Auflagen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 3. Die Toiletten der Halle sowie die Toiletten in der Etage sind für die Besucher zu Verfügung zu stellen. Es ist gut sichtbar auf die Toiletten hinzuweisen. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 4. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen 5. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 6. Die Veranstalterin hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft werden. 7. Die Nutzung der vorhandenen Hydranten muss stets möglich sein. Dazu bedarf es eines freien Zugangs zu den Wandhydranten nicht über die Schienen, sondern über einen direkten absturzsicheren Laufsteg oder der Verlegung der Wandhydranten auf den begehbaren Bereich. 8. Die Wandhydranten müssen nach der Techn-PrüfVO geprüft sein. 9. Die Rettungswege sind nach VBG 125 (Ausführliche Beschreibung im Internet unter http://www.arbeitssicherheit-online.com/symb/symb_rettung.htm ) in ausreichender Zahl zu kennzeichnen und zu beleuchten. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 173/2004 Seite 2 von 2 10. Eine Notbeleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung muss vorhan den und funktionsfähig sein. 11. Die Notausgänge dürfen keine Schiebetore haben, d.h. Umbau der Tore in Türen, bzw. die Tore müssen bei Nutzung ständig offengehalten werden und dürfen auch nicht zugeschoben werden können. Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. 12. Die Halle muss über einen ausreichenden dimensionierten Rauchabzug verfügen. Dieser muss ebenfalls nach der Technischen PrüfVO geprüft werden. 13. Die Marktstände müssen so aufgestellt werden, dass die gesetzlich festgelegten Rettungsweglängen nicht überschritten werden. Dabei ist nicht die Luftlinie, sondern die Lauflänge zu berücksichtigen. 14. Auf ein Telefon zur Alarmierung im Gefahrenfall ist deutlich sichtbar hinzuweisen. 15. Das Verwenden von Gasflaschen zu Koch- oder Heizzwecken ist nicht statthaft. 16. Feuerlöscher sind nach ZH 1/201 ( Ausführliche Beschreibung im Internet unter http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgr/133_ges.htm )in ausreichender Zahl gut sichtbar und leicht zugänglich anzubringen. 17. Es muss jederzeit eine Durchsage zur Räumung der Halle möglich sein. Vorbereitete Texte sollten vorhanden sein. 18. Die Feuerwehrzufahrten sind jederzeit auch auf dem Gelände vor der Halle freizuhalten und entsprechend zu kennzeichnen. 19. Die Rettungswege sind bei Einbruch der Dunkelheit auch im Freien zu beleuchten, damit ein sicheres Verlassen gewährleistet ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 173/2004