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Ö Vorlagen - Nr. 171 173/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmarkt auf dem Gelände des EX-Güterbahnhofes Schirmerstraße
am 19.12.2004 Trödelmarkt Les Halles
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Trödelmarktes auf dem Gelände des
Ex-Güterbahnhofes Schirmerstr. 54 am Sonntag, dem 19.12.2004, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Der Markt findet seit Januar 2001 als "Samstagsmarkt" innerhalb der gesetzlichen
Ladenöffnungszeiten auf dem Gelände des Ex-Güterbahnhofes Schirmerstr. 54 (Expresshalle)
statt. Wegen der auf dem Gelände anstehenden Baumaßnahmen findet der Markt im Dezember
dieses Jahres letztmalig statt. Der Veranstalter beantragt für diese Abschlussveranstaltung auch
die Durchführung des Marktes am Sonntag, dem 19.12.2004. Für die Genehmigung des
Marktes am Sonntag bedarf es einer Marktfestsetzung.
Die Verwaltung hat gegen diese einmalige Ausnahmegenehmigung keine Bedenken. Es wird
empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen.
Auflagen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in
seiner Umgebung verantwortlich.
2. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
3. Die Toiletten der Halle sowie die Toiletten in der Etage sind für die Besucher zu
Verfügung zu stellen. Es ist gut sichtbar auf die Toiletten hinzuweisen. Die
Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
4. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen
5. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
6. Die Veranstalterin hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden
Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft
werden.
7. Die Nutzung der vorhandenen Hydranten muss stets möglich sein. Dazu bedarf
es eines freien Zugangs zu den Wandhydranten nicht über die Schienen,
sondern über einen direkten absturzsicheren Laufsteg oder der Verlegung der
Wandhydranten auf den begehbaren Bereich.
8. Die Wandhydranten müssen nach der Techn-PrüfVO geprüft sein.
9. Die Rettungswege sind nach VBG 125 (Ausführliche Beschreibung im Internet
unter http://www.arbeitssicherheit-online.com/symb/symb_rettung.htm ) in
ausreichender Zahl zu kennzeichnen und zu beleuchten.
RSD AllVorlg.WPT
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10. Eine Notbeleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung muss vorhan den und
funktionsfähig sein.
11. Die Notausgänge dürfen keine Schiebetore haben, d.h. Umbau der Tore in
Türen, bzw. die Tore müssen bei Nutzung ständig offengehalten werden und
dürfen auch nicht zugeschoben werden können. Türen in Notausgängen müssen
in Fluchtrichtung aufschlagen.
12. Die Halle muss über einen ausreichenden dimensionierten Rauchabzug
verfügen. Dieser muss ebenfalls nach der Technischen PrüfVO geprüft werden.
13. Die Marktstände müssen so aufgestellt werden, dass die gesetzlich festgelegten
Rettungsweglängen nicht überschritten werden. Dabei ist nicht die Luftlinie,
sondern die Lauflänge zu berücksichtigen.
14. Auf ein Telefon zur Alarmierung im Gefahrenfall ist deutlich sichtbar
hinzuweisen.
15. Das Verwenden von Gasflaschen zu Koch- oder Heizzwecken ist nicht statthaft.
16. Feuerlöscher sind nach ZH 1/201 ( Ausführliche Beschreibung im Internet unter
http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgr/133_ges.htm
)in ausreichender Zahl gut sichtbar
und leicht zugänglich anzubringen.
17. Es muss jederzeit eine Durchsage zur Räumung der Halle möglich sein. Vorbereitete
Texte sollten vorhanden sein.
18. Die Feuerwehrzufahrten sind jederzeit auch auf dem Gelände vor der Halle freizuhalten
und entsprechend zu kennzeichnen.
19. Die Rettungswege sind bei Einbruch der Dunkelheit auch im Freien zu beleuchten, damit
ein sicheres Verlassen gewährleistet ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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