Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 4/2004

Überweg Emil-Barth-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Emil-Barth-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2004veröffentlicht

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Emil-Barth-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 170 4/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Betrifft: Überweg Emil-Barth-Straße - Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vom 16.12.2003 - Die Bezirksvertretung 10 hat in ihrer Sitzung am 27.11.2001 folgenden Antrag - einstimmig - beschlossen: "Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen an o. g. Überweg zur Verkehrssicherheit und zur Entschärfung der Gefahrenstelle zu installieren. Dieser Überweg wird stark frequentiert. Dabei muss die Zuwegung für Eltern mit Kinderwagen sichergestellt bleiben." Stellungnahme der Verwaltung: Die Emil-Barth-Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Im südlichen Bereich des angesprochenen Fußgängerüberweges ist eine große Freifläche als Gehweg vorhanden. Um hier wirkungsvolle Umlaufschranken oder ähnliche Sperrungen zu errichten, müsste ein Großteil des Gehweges mit Pfosten und Ketten abgesperrt werden, da sonst die Fahrbahn an anderer Stelle gequert wird. Dies wird von hier auch in gestalterischer Hinsicht als nicht praktikabel angesehen. Des weiteren werden Umlaufschranken aus Sicherheitsgründen - große Anzahl von Radfahrern und damit Sturz- und Verletzungsgefahr - hier nicht empfohlen. Die Verkehrsregelung an Fußgängerüberwegen ist zudem nach der Straßenverkehrs- ordnung eindeutig geregelt. Querende Fahrradfahrer müssen an Fußgängerüber-wegen - gilt für Kinder als auch Erwachsene - absteigen und das Fahrrad schieben. Der zuständigen Polizeiinspektion ist diese Situation bekannt. Es wird angeregt, auch von dort entsprechende Aufklärungs- und Überwachungstätigkeit auszuüben. Verbesserungsmaßnahmen werden von hier nicht gesehen. Hein Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 20.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 4/2004