Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171/ 111/2017

Uerdinger Straße 5: Abbruch und Bauvoranfrage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Uerdinger Straße 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Juni 2017veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung und der erforderlichen Befreiungen sowie die Zulassung einer Abweichung.
  • Da sich das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung befindet, ist eine Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll,
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00295335.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:54:11 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 171/ 111/2017 > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 171/ 111/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00295335.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:54:11 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 171/ 111/2017 > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Uerdinger Straße 5 -Abbruch des Bürogebäudes -Bauvoranfrage für die Errichtung eines Bürogebäudes und Wohnhauses mit 11 Wohneinheiten (WE) Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung und der erforderlichen Befreiungen sowie die Zulassung einer Abweichung. Sachdarstellung : Das Grundstück Uerdinger Straße 5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten B-Plans Nr. 5379/47, der ein besonderes Wohngebiet ausweist und u.a. die Geschossigkeit, die Dachform sowie Baulinien und Baugrenzen festsetzt. Zudem liegt es im Geltungsbereich einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gem. § 39 h Bundesbaugesetz für den Stadtbezirk 1, Teilgebiet 4. Geplant ist der Abbruch des V bis VI-geschossigen Bürogebäudes aus dem Jahr 1979 und der II-geschossigen Tiefgarage, wobei die Tiefgaragenumfassungswände und die Bodenplatte vom Abbruch ausgenommen bleiben sollen. Da sich das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung befindet, ist eine Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, 1. weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt, oder 2. weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Das Ziel der Erhaltungssatzung liegt u.a. darin, die geschlossene Blockrandbebauung der 20er Jahre mit durchweg übereinstimmenden Gebäude- und Geschosshöhen und den Fassaden aus großformatigen Natursteinplatten zu schützen. Die Rheinfront ist geprägt von der gestalterischen Vielfalt der Fassaden unter Verwendung gleicher Baumaterialen. Das abzubrechende Gebäude aus dem Jahr 1979 entspricht nicht diesen Kriterien und wird daher nicht von den Schutzzielen der Erhaltungssatzung umfasst. Das Gebäude wurde von der Unteren Denkmalbehörde überprüft und als nicht denkmalwürdig eingestuft. Es bestehen somit keine Bedenken gegen den Abbruch. Auf dem Grundstück soll ein V-VI-geschossiges Bürogebäude auf der Ecke Uerdinger-/Xantener Straße, sowie ein V-geschossiges Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten (WE) im Anschluss an der Xantener Straße mit einer gemeinsamen 2-geschossigen Tiefgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben schließt auf der Xantener Straße direkt an die Nachbarbebauung an. Hiermit wird dem Ziel der geschlossenen Blockrandbebauung Rechnung getragen. Vorlage 171/ 111/2017 > Seite 2 von 3 > RSD Vorlage Die Errichtung von Bürogebäuden ist nach den textl. Festsetzungen des B-Planes grundsätzlich ausgeschlossen. Gegen die Befreiung bestehen an diesem Standort jedoch keine Bedenken, da ein gesundes Wohnen an der stark befahrenen Hochstraße Theodor-Heuss-Brücke/Kennedydamm mit vertretbaren Grundrissen schwer zu realisieren ist. Zudem fungiert das geplante Bürogebäude als Schallschutz für die südlich angrenzende Wohnbebauung. Das geplante Flachdach des Bürogebäudes entspricht nicht der Festsetzung „Satteldach“. Da bereits in der Nachbarschaft Gebäude mit dieser Dachform vorhanden sind (wie z.B. Cecilienallee. 80) und die Flachdachflächen begrünt werden sollen, bestehen keine Bedenken gegen die Zulassung der Abweichung von der gestalterischen Festsetzung. Die Erdüberdeckung wird in Teilbereichen der Tiefgarage um 0,30 cm unterschritten (0,50 cm anstatt 0,80 cm), weil die Bodenplatte der bisherigen Tiefgarage bestehen bleiben soll. Gegen die Befreiung bestehen keine Bedenken, da durch partielle Geländeaufschüttungen Pflanzinseln entstehen, auf denen eine qualitätsvolle, intensive Bepflanzung möglich ist. Durch die Überbauung der Tiefgarageneinfahrt wird die Baugrenze um 2,50m überschritten. Diese Maßnahme schützt den Blockinnenbereich vor Immissionen, daher bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung. Für das Vorhaben ist der Nachweis von 53 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt werden 73 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen. Zusätzlich sind 73 Fahrradabstellplätze geplant. Schützenswerte Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt werden sollen, eine Abweichung nach § 73 BauO NRW zugelassen werden soll, das Grundstück größer als 1.000 m² ist, das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt und ein Gebäude im Bereich einer Erhaltungssatzung abgebrochen werden soll. Anlagen: - Kataster - Lageplan Abbruch - Foto Bestandsgebäude - Ansichten Bestandsgebäude Uerdinger Straße und Xantener Straße - Bebauungsplanausschnitt Baugrundstück - Lageplan Neubau - Visualisierung Neubau - Straßenabwicklung Neubau - Ansichten Neubau Uerdinger Straße und Xantener Straße - Schnitt - Außenanlagen Neubau Vorlage 171/ 111/2017 Seite 3 von 3 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 30.06.2017 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Frau Zuschke
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Title: 00295338.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00295338.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:22:52 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: Katasterplan Anlage 1 zu Vorlage 171/111/2017 Lageplan Abbruch Anlage 2 zu Vorlage 171/111/2017 Luftbild Abbruch Quelle : Google-Earth Anlage 3 zu Vorlage 171/111/2017 Ansicht Uerdinger Str. - Bestand ## Abbruch Anlage 4 zu Vorlage 171/111/2017 Abbruch ## Ansicht Xanthener Str. - Bestand Anlage 5 zu Vorlage 171/111/2017 Auszug B-Plan Anlage 6 zu Vorlage 171/111/2017 Stand des Katasternachweises: Dezember 2016 Stand des örtlichen Aufmaßes: Dezember 2016 Anmerkungen : Der Inhalt dieses Lageplanes beschränkt sich auf das zur Beurteilung des Bauvorhabens Erforderliche; Grenzmaße wurden ohne örtliche Überprüfung dem Katasternachweis entnommen bzw. aus diesem berechnet. Die Ausweisung der Lage der Grenzbebauung bzw. Grenzeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Lageplanes; die jeweilige Lage wurde örtlich nicht überprüft. Dieser Lageplan ist für Absteckungen und Grenzfeststellungen nicht geeignet. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das dargestellte Baugelände frei von unter-irdischen Leitungen und Bauwerken ist. Di Be Ör üb Dieser Lageplan ist gesetzlich geschützt. Nachdruck oder sonstige Vervielfältigungen nur mit Datum Name Ä08.12.16 TM Lagepl 19.12.16 Bü Bauvoranf 20.12.16 Bü Bauvora 21.12.16 Bü Bauvora 26.04.17 Bü Bauvora Flächennachw Flurstück 117 Größe des Baugrundstücks = 2.440m² Projekt und Vordach = 1.320m² Balkone = 16m² Tiefgarage (außerhalb Projekt) = 1.060m² vorhandene Bebauung = Abbruch Baugeb Bauliche gem. § 1 GRZ1 = GRZ2 = Die Berechnu Bauherr: Projektenwicklung Uerdinger Straß Projektenwicklung Uerdinger Straß Eigentümernachweis: 117 HAMELIN INVESTMENTS S.à.r.L. Baulasteintragungen für das Flurstück Nr. 117 eingesehen a  Eintragungen vorhanden VE 620: Sicherung der Duldung von 2 Fenstern in der Tür ebenfalls in der Grenzmauer. Bauplanungsrecht wurde dem Bebauungsplan Nr. 5379/47 Auf textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hinge Nr. Baumart Umfang Krone Ø 1 Platane 2,70 12,0 2 Platane 2,90 20,0 3 Laubbaum 1,80 15,0 4 Laubbaum 1,40 10,0 5 Laubbaum 1,45 12,0 Baumverzeichnis (Stand: Dezem > Lage der Wand zur Grenze ist unbestimmt > xxxxxxxxxxxx > Lage der Wand zur Grenze ist unbestimmt > xxxXXXX XXX PP W ## Lageplan Neubau VI VVAnlage 7 zu Vorlage 171/111/2017 Visualisierung Anlage 8 zu Vorlage 171/111/2017 Ostansicht Xanthener Str. Nordansicht Uerdinger Str. ## Neubau Straßenabwicklungen Bürogebäude Bürogebäude Wohn-gebäude Anlage 9 zu Vorlage 171/111/2017 Bürogebäude ## Neubau Nordansicht Uerdinger Straße Anlage 10 zu Vorlage 171/111/2017 Bürogebäude Wohngebäude ## Neubau Ostansicht Uerdinger Straße Anlage 11 zu Vorlage 171/111/2017 Gemeinschaftsgarten Wohnen Vorgarten Vorgarten Lobby 2- geschossig 50 2.75 80 2.75 50 Tiefgarageneinfahrt > Müllschränke > 25 30.59 7.49 5 4.54 519.32 14.81 17.42 12.78 16.43 17.42 14.81 18.92 5Kinderspielplatz > Xantener Straße > Wohnung > ca. 100 m² > Wohnung > ca. 119 m² Uerdinger Straße > A D E F G HCB1234' 4'' 5678910 Terrasse Terrasse 6.30 15.11 5 1.00 1.50 Vertiefung Bepflanzung AABCBCD DFFRhode Kellermann Wawrowsky > Bauvoranfrage Ü5 > Düsseldorf > 28.04.2017 > Grundriss EG_A M1:200 ## Neubau Grundriss Erdgeschoss Einfahrt Tiefgarage Eingang Büro Eingang Wohnen Zugang Hof Uerdinger Straße Xanthener Straße Anlage 12 zu Vorlage 171/111/2017 6.OG/ Staffelgeschoss 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 2.UG OK 2.UG 2.UG 1.UG TECHNIK 2- geschossig Technik 6% 15% 6% Sprinklerzentrale 6% 6% 15% GARAGE BAULINIE BAUGRENZE TECHNIK 2- geschossig Sprinklertank INNENHOF GRUNDSTÜCKS- GRENZE GRUNDSTÜCKS- GRENZE Rhode Kellermann Wawrowsky Vorentwurf Ü5 Düsseldorf 28.04.2017 ## Neubau Schnitt Uerdinger Straße Anlage 13 zu Vorlage 171/111/2017 Ein-/Aus-fahrt Tiefgarage Bürogebäude Bürogebäude Wohngebäude Durchgang Nachbargebäude Terrasse Eingang Wohnen Eingang Büro Müll-schränke Vorgarten Nachbargebäude Kinderspieplatzt Hecken Rasenfläche Rasenfläche Rasenfläche Baumpflanzung Neu 5x Baumpflanzung Neu 3x Gemeinschafts-garten Wohnen Fahrradstellplatz Lobby Vorplatz Vorgarten mit Hecken Uerdinger Straße Xanthener Straße Anlage 14 zu Vorlage 171/111/2017

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171/ 111/2017