Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 127/2004

Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nordstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 30. September 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Nordstraße vom 18.11.2004 bis 23.12.2004 als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Nordstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 127/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße vom 18.11.2004 bis 23.12.2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Nordstraße vom 18.11.2004 bis 23.12.2004 als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung. Öffnungszeiten: täglich 10.30 - 20.30 Uhr sonntags 11.00 - 20.00 Uhr Totensonntag 18.00 - 20.30 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung für den Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße/Ecke Schwerinstraße, zwischen Mauer- und Collenbachstraße, zwischen Goeben- und Blücherstraße und in den Parkbuchten vor den Häusern Nordstraße 74 bis 96. Es bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken, da es sich um einen schon seit Jahren bestehenden Weihnachtsmarkt ohne nennenswerte Beschwerden handelt. Auch wurden in der Vergangenheit sämtliche Auflagen von dem Veranstalter erfüllt. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Die zur Verfügung stehenden Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 3. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830 -99258, Herr Giesen. 4. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 5. Die Weihnachtsbuden dürfen nur nach dem vorgelegten Plan aufgestellt werden. 6. Der Abstand von der Rückseite der Verkaufsbuden zur Gleisachse der Rheinbahn muß 3,80 m betragen. 7. Zwischen den Buden muß bei einem Abstand bis zu 1,50 m eine feste Absperrung (Kette) angebracht werden. 8. Der Anteil der Verzehrstände ist auf 1/3 der Gesamtzahl zu beschränken, wobei die Mandel- und Lebkuchenstände nicht auf die Quote angerechnet werden. 9. Über dem Kinderkarussel Ecke Schwerinstraße muß zur Eindämmung der Immissionen eine - zumindest provisorische- Bedachung angebracht werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 127/2004 Seite 2 von 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 127/2004