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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bau, Einrichtung und Instandsetzung von Tageseinrichtungen für Kinder - Zuschüsse für
Investitionen an freie Träger der Jugendhilfe
Beschlussdarstellung:
Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 114.270,31 Euro
bei der Haushaltsstelle 2 M 00007449 4640 98800 (alte Hst.: 464 990 7449 3). Eine
Deckung steht nicht zur Verfügung. Gleichzeitig werden die in der Anlage aufgeführten
städtischen Zuschüsse bewilligt.
Sachdarstellung:
Der Verwaltung des Jugendamtes liegen für o.g. Verwendungszweck von den Trägern der
freien Jugendhilfe Zuschussanträge vor, die in der Anlage aufgeführt sind.
Die Stadt Düsseldorf hat sich durch den Vertrag mit den kirchlichen Trägern
„Vereinbarung zur Qualifizierung von Plätzen in Tageseinrichtungen für drei- bis
sechsjährige Kinder und Umwandlung von Kindergartengruppen in andere
Gruppenformen im Stadtgebiet Düsseldorf" vom 18.06.2001 verpflichtet, die Investitionen
in diesem Zusammenhang zu bezuschussen.
Der Ansatz 2004 ist durch die bisher bewilligten Maßnahmen in der Zeit vom 01.01.2004
bis 02.06.2004 aufgebraucht.
Bei dem Vorhaben unter Ziffer II. 1 handelt es sich um eine solche
Qualifizierungsmaßnahme (hier: Mehrkosten).
Ebenfalls um Mehrkosten geht es bei der Genehmigung der Finanzierung der Ziffern II. 2.
sowie III. 4..
Bei den vorgelegten Maßnahmen unter Ziffer I. 1. und 2. sowie III. 1. und 2. handelt es
sich um Projekte, die im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren genehmigt werden sollen (der JHA wurde über das Projekt in den
vergangenen Sitzungen informiert).
Der unter Ziffer III. 3. gestellte Antrag des Trägers bezieht sich auf die Bezuschussung
der Kosten für den von der Landesunfallkasse vorgeschriebenen Bau einer Einfriedung
des städtischen Geländes.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung der Zuschüsse vor.
RSD AllVorlg.WPT
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Aufgrund des Gesetzes über Tageseinrichtung für Kinder (GTK) haben die Träger der
freien Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Anspruch auf
Investitionszuschüsse in Höhe von 75%, 90% bzw. 95% der anerkennungsfähigen
Kosten. Im Rahmen der o.g. Vereinbarung hat sich die Stadt verpflichtet erforderliche
bauliche Maßnahmen in kirchlichen Einrichtungen aufgrund von Umwandlungen,
Ergänzungsgruppen und zur Verbesserung der pädagogischen Situation durch
zusätzliche städtische Mittel zu fördern.
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Nr.
I. Kath. Einrichtungen
1. 01 Kath. Kirchengemeinde
Heilige Dreifaltigkeit
Barbarastraße 9
40476 Düsseldorf
Bülowstraße 5
z. Zt. KFTTAH; dann
=> FFTTAH
Umwandlung K in F /
Umbau
beantragte städt. Mittel 100%
45.971,65
Die Maßnahme soll im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren genehmigt werden. Der Jugendhilfe ausschuss
hat in seiner Sitzung am 03.03.2004 die Gesamtplanung des erweiterten Platzangebots für Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr
2008/2009 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung von 300 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für das
Kindergartenjahr 2004/2005 beauftragt. Landesmittel sind hierfür nicht zu erwarten. Die Be willigung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der
Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschuss anteil in dieser
Höhe (Restfinanzierung).
2. 01 Kath. Kirchengemeinde
Heilige Dreifaltigkeit
Barbarastraße 9
40476 Düsseldorf
Bülowstraße 5
z. Zt. KFTTAH; dann
=> FFTTAH
Umwandlung K in F /
Erstausstattung
beantragte städt. Mittel 100%
6.837,35
wie vor. Die Kosten sind angemessen.
Summe I.52.809,00 EURO
Nr.
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II. Ev. Einrichtungen
1. 02 Evangelische Matthäi-
Kirchengemeinde
Gem. Gemeindeamt Ost
Postfach 20 03 68
40101 Düsseldorf
Grafenberger Allee 186
TTAAAA = 120 Plätze
(Zusammenlegung von zwei
Einrichtungen - Kita und Hort)
Sanitär / Mehrkosten
bereits bewilligte Mittel
verbleiben
10%
90%
86.863,44
8.686,35
78.177,09
62.121,96
Die Maßnahme wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2001 bereits im Rahmen der „Vereinbarung zur Qualifzierung von
Plätzen in Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder und der Umwandlung von Kindergartengruppen in andere Gruppenfor men im
Stadtgebiet Düsseldorf" genehmigt. Bei Vorlage des Verwendungsnachweises wurden die o.g. Mehrkosten geltend gemacht. Landesmitt el sind für
diese Maßnahme nicht zu erwarten. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt
geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschussanteil in dieser Höhe (Restfinanzierung).
2. 03 Evangelische Friedens-
Kirchengemeinde
Florastraße 55 a
40217 Düsseldorf
Pionierstraße 61
KT = 40 Plätze
Erhaltung / Mehrkosten
bereits bewilligte Landesmittel
bereits bewilligte städt. Mittel
verbleiben
25%
50%
25%
162.427,66
40.606,40
81.214,86
40.606,40
32.484,93
Die Maßnahme wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
29.05.2001
genehmigt. Es handelt sich um eine dringende
Betonsanierung. Der Antrag auf Zuschuss zu den Mehrkosten wurde bereits im September 2001 vom Träger gestellt. Eine Finanzierung der
Mehrkosten mit Landesmitteln war bis heute nicht möglich. Mit Bescheid vom
05.04.2004
wurden nun Landesmittel (
Mehrkosten
) bewilligt. Bei der
Prüfung der Mehrkosten durch das Fachamt wurde festgestellt, dass die Maßnahmen im Zuge der Gesamtmaßnahme sinnvoll und notwend ig sind.
Summe II.24.176,60 EURO
Nr.
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III. Sonstige Einrichtungen
1. 03 Deutsches Rotes Kreuz
Gemeinn.Betreuungsgesell.
für soziale Einrichtung mbH
Auf'm Hennekamp 71
40225 Düsseldorf
Brinckmannstraße 22
z. Zt. TTFA; dann
=> TTFF
Umwandlung A in F /
Umbau
100%
11.452,56
Die Maßnahme soll im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren genehmigt werden. Der Jugendhilfe ausschuss
hat in seiner Sitzung am 03.03.2004 die Gesamtplanung des erweiterten Platzangebots für Kinder unter drei Jahren bis zum Kinder gartenjahr
2008/2009 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung von 300 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für das
Kindergartenjahr 2004/2005 beauftragt. Landesmittel sind hierfür nicht zu erwarten. Die Be willigung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der
Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschuss anteil in dieser
Höhe (Restfinanzierung).
2. 03 Deutsches Rotes Kreuz
Gemeinn.Betreuungsgesell.
für soziale Einrichtung mbH
Auf'm Hennekamp 71
40225 Düsseldorf
Brinckmannstraße 22
z. Zt. TTFA; dann
=> TTFF
Umwandlung A in F /
Erstausstattung
100%
6.490,15
wie vor. Die Kosten sind angemessen.
Nr.
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3. 08 Elterninitiative
Rabenhort e.V.
Brorsstraße 5 a
40627 Düsseldorf
Brorsstraße 5 a
H
Einfriedung Außengelände
5%
95%
6.600,00
330,00
Der Träger bat um einen Zuschuss für den von der Landesunfallkasse vorgeschriebenen Bau eines Zaunes. Der für die Einfriedung v orgesehene
Bereich ist städtisches Gelände und wird in vollem Umfang von den Kindern der Einrichtung genutzt. Laut Kostenschätzung des Gar ten-, Friedhofs-
und Forstamtes belaufen sich die Gesamtkosten auf den vorgenannten Betrag. Geplant ist ein weiteres Angebot einzuholen. Landesm ittel sind für
diese Maßnahme nicht zu erwarten. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten nach Vorlage und Prüfung des
weiteren Angebotes. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschussanteil in dieser Höhe (Restfinanzierung).
4. 01 Elterninitiative
DreiKäseHoch e. V.
Zietenstraße 58 - 60
40476 Düsseldorf
Zietenstraße 58 - 60
z. Zt. FTT; dann
=> FTA
Erstausstattung / Mehrkosten
bereits bewilligte städt. Mittel
verbleiben
5%
95%
46.220,00
2.311,00
43.909,00
30.837,00
Der Träger richtete zum 01.10.2002 - auch auf Wunsch der Stadt - eine zusätzliche Tagesstättengruppe ein. Die langjährige Absic ht des Trägers
eine große altersgemischte Gruppe einrichten zu können konnte bis heute nicht umgesetzt werden. Aufgrund eines Tausches mit ein er städtischen
Kindertageseinrichtung ergab sich gegenwärtig die Möglichkeit dort zum jetzigen Zeitpunkt eine große altersgemischte Gruppe ein zurichten. Die
dadurch entstandenen Mehrkosten zu den bereits bewilligten Mitteln wurden vom Träger beantragt. Die Kosten sind angemessen.
Summe III.37.284,71 EURO
Gesamtsumme114.270,31 EURO
Nr.
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Erläuterung der Gruppenformen:
K = Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für 3 - 6jährige Kinder
T = Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen für 3 - 6jährige Kinder
H = Hortgruppe mit 20 Plätzen für 6 - 14jährige Kinder
A = altersgemischte Gruppe mit 20 Plätzen für 3 - 14jährige Kinder
E = alterserweiterte Gruppe mit 18 Plätzen für 1 - 10jährige Kinder
F = Familiengruppe mit 15 Plätzen für 0,4 - 6jährige Kinder
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT