Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 69/2004

Zuschüsse für Investitionen an freie Träger

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Frankfurter Straße 245 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 114.270,31 Euro bei der Haushaltsstelle 2 M 00007449 4640 98800 (alte Hst.: 464 990 7449 3). Eine Deckung steht nicht zur Verfügung. Gleichzeitig werden die in der Anlage aufgeführten städtischen Zuschüsse bewilligt.

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Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: Bau, Einrichtung und Instandsetzung von Tageseinrichtungen für Kinder - Zuschüsse für Investitionen an freie Träger der Jugendhilfe Beschlussdarstellung: Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 114.270,31 Euro bei der Haushaltsstelle 2 M 00007449 4640 98800 (alte Hst.: 464 990 7449 3). Eine Deckung steht nicht zur Verfügung. Gleichzeitig werden die in der Anlage aufgeführten städtischen Zuschüsse bewilligt. Sachdarstellung: Der Verwaltung des Jugendamtes liegen für o.g. Verwendungszweck von den Trägern der freien Jugendhilfe Zuschussanträge vor, die in der Anlage aufgeführt sind. Die Stadt Düsseldorf hat sich durch den Vertrag mit den kirchlichen Trägern „Vereinbarung zur Qualifizierung von Plätzen in Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder und Umwandlung von Kindergartengruppen in andere Gruppenformen im Stadtgebiet Düsseldorf" vom 18.06.2001 verpflichtet, die Investitionen in diesem Zusammenhang zu bezuschussen. Der Ansatz 2004 ist durch die bisher bewilligten Maßnahmen in der Zeit vom 01.01.2004 bis 02.06.2004 aufgebraucht. Bei dem Vorhaben unter Ziffer II. 1 handelt es sich um eine solche Qualifizierungsmaßnahme (hier: Mehrkosten). Ebenfalls um Mehrkosten geht es bei der Genehmigung der Finanzierung der Ziffern II. 2. sowie III. 4.. Bei den vorgelegten Maßnahmen unter Ziffer I. 1. und 2. sowie III. 1. und 2. handelt es sich um Projekte, die im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren genehmigt werden sollen (der JHA wurde über das Projekt in den vergangenen Sitzungen informiert). Der unter Ziffer III. 3. gestellte Antrag des Trägers bezieht sich auf die Bezuschussung der Kosten für den von der Landesunfallkasse vorgeschriebenen Bau einer Einfriedung des städtischen Geländes. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung der Zuschüsse vor. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 7 Aufgrund des Gesetzes über Tageseinrichtung für Kinder (GTK) haben die Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Anspruch auf Investitionszuschüsse in Höhe von 75%, 90% bzw. 95% der anerkennungsfähigen Kosten. Im Rahmen der o.g. Vereinbarung hat sich die Stadt verpflichtet erforderliche bauliche Maßnahmen in kirchlichen Einrichtungen aufgrund von Umwandlungen, Ergänzungsgruppen und zur Verbesserung der pädagogischen Situation durch zusätzliche städtische Mittel zu fördern. Seite 3 von 7 Nr. I. Kath. Einrichtungen 1. 01 Kath. Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit Barbarastraße 9 40476 Düsseldorf Bülowstraße 5 z. Zt. KFTTAH; dann => FFTTAH Umwandlung K in F / Umbau beantragte städt. Mittel 100% 45.971,65 Die Maßnahme soll im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren genehmigt werden. Der Jugendhilfe ausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2004 die Gesamtplanung des erweiterten Platzangebots für Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr 2008/2009 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung von 300 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für das Kindergartenjahr 2004/2005 beauftragt. Landesmittel sind hierfür nicht zu erwarten. Die Be willigung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschuss anteil in dieser Höhe (Restfinanzierung). 2. 01 Kath. Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit Barbarastraße 9 40476 Düsseldorf Bülowstraße 5 z. Zt. KFTTAH; dann => FFTTAH Umwandlung K in F / Erstausstattung beantragte städt. Mittel 100% 6.837,35 wie vor. Die Kosten sind angemessen. Summe I.52.809,00 EURO Nr. Seite 4 von 7 II. Ev. Einrichtungen 1. 02 Evangelische Matthäi- Kirchengemeinde Gem. Gemeindeamt Ost Postfach 20 03 68 40101 Düsseldorf Grafenberger Allee 186 TTAAAA = 120 Plätze (Zusammenlegung von zwei Einrichtungen - Kita und Hort) Sanitär / Mehrkosten bereits bewilligte Mittel verbleiben 10% 90% 86.863,44 8.686,35 78.177,09 62.121,96 Die Maßnahme wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2001 bereits im Rahmen der „Vereinbarung zur Qualifzierung von Plätzen in Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder und der Umwandlung von Kindergartengruppen in andere Gruppenfor men im Stadtgebiet Düsseldorf" genehmigt. Bei Vorlage des Verwendungsnachweises wurden die o.g. Mehrkosten geltend gemacht. Landesmitt el sind für diese Maßnahme nicht zu erwarten. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschussanteil in dieser Höhe (Restfinanzierung). 2. 03 Evangelische Friedens- Kirchengemeinde Florastraße 55 a 40217 Düsseldorf Pionierstraße 61 KT = 40 Plätze Erhaltung / Mehrkosten bereits bewilligte Landesmittel bereits bewilligte städt. Mittel verbleiben 25% 50% 25% 162.427,66 40.606,40 81.214,86 40.606,40 32.484,93 Die Maßnahme wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.05.2001 genehmigt. Es handelt sich um eine dringende Betonsanierung. Der Antrag auf Zuschuss zu den Mehrkosten wurde bereits im September 2001 vom Träger gestellt. Eine Finanzierung der Mehrkosten mit Landesmitteln war bis heute nicht möglich. Mit Bescheid vom 05.04.2004 wurden nun Landesmittel ( Mehrkosten ) bewilligt. Bei der Prüfung der Mehrkosten durch das Fachamt wurde festgestellt, dass die Maßnahmen im Zuge der Gesamtmaßnahme sinnvoll und notwend ig sind. Summe II.24.176,60 EURO Nr. Seite 5 von 7 III. Sonstige Einrichtungen 1. 03 Deutsches Rotes Kreuz Gemeinn.Betreuungsgesell. für soziale Einrichtung mbH Auf'm Hennekamp 71 40225 Düsseldorf Brinckmannstraße 22 z. Zt. TTFA; dann => TTFF Umwandlung A in F / Umbau 100% 11.452,56 Die Maßnahme soll im Rahmen der Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren genehmigt werden. Der Jugendhilfe ausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2004 die Gesamtplanung des erweiterten Platzangebots für Kinder unter drei Jahren bis zum Kinder gartenjahr 2008/2009 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung von 300 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für das Kindergartenjahr 2004/2005 beauftragt. Landesmittel sind hierfür nicht zu erwarten. Die Be willigung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten, die zur Zeit durch das Fachamt geprüft werden. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschuss anteil in dieser Höhe (Restfinanzierung). 2. 03 Deutsches Rotes Kreuz Gemeinn.Betreuungsgesell. für soziale Einrichtung mbH Auf'm Hennekamp 71 40225 Düsseldorf Brinckmannstraße 22 z. Zt. TTFA; dann => TTFF Umwandlung A in F / Erstausstattung 100% 6.490,15 wie vor. Die Kosten sind angemessen. Nr. Seite 6 von 7 3. 08 Elterninitiative Rabenhort e.V. Brorsstraße 5 a 40627 Düsseldorf Brorsstraße 5 a H Einfriedung Außengelände 5% 95% 6.600,00 330,00 Der Träger bat um einen Zuschuss für den von der Landesunfallkasse vorgeschriebenen Bau eines Zaunes. Der für die Einfriedung v orgesehene Bereich ist städtisches Gelände und wird in vollem Umfang von den Kindern der Einrichtung genutzt. Laut Kostenschätzung des Gar ten-, Friedhofs- und Forstamtes belaufen sich die Gesamtkosten auf den vorgenannten Betrag. Geplant ist ein weiteres Angebot einzuholen. Landesm ittel sind für diese Maßnahme nicht zu erwarten. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtkosten nach Vorlage und Prüfung des weiteren Angebotes. Bei einer Kostenreduzierung reduziert sich der städtische Zuschussanteil in dieser Höhe (Restfinanzierung). 4. 01 Elterninitiative DreiKäseHoch e. V. Zietenstraße 58 - 60 40476 Düsseldorf Zietenstraße 58 - 60 z. Zt. FTT; dann => FTA Erstausstattung / Mehrkosten bereits bewilligte städt. Mittel verbleiben 5% 95% 46.220,00 2.311,00 43.909,00 30.837,00 Der Träger richtete zum 01.10.2002 - auch auf Wunsch der Stadt - eine zusätzliche Tagesstättengruppe ein. Die langjährige Absic ht des Trägers eine große altersgemischte Gruppe einrichten zu können konnte bis heute nicht umgesetzt werden. Aufgrund eines Tausches mit ein er städtischen Kindertageseinrichtung ergab sich gegenwärtig die Möglichkeit dort zum jetzigen Zeitpunkt eine große altersgemischte Gruppe ein zurichten. Die dadurch entstandenen Mehrkosten zu den bereits bewilligten Mitteln wurden vom Träger beantragt. Die Kosten sind angemessen. Summe III.37.284,71 EURO Gesamtsumme114.270,31 EURO Nr. Seite 7 von 7 Erläuterung der Gruppenformen: K = Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für 3 - 6jährige Kinder T = Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen für 3 - 6jährige Kinder H = Hortgruppe mit 20 Plätzen für 6 - 14jährige Kinder A = altersgemischte Gruppe mit 20 Plätzen für 3 - 14jährige Kinder E = alterserweiterte Gruppe mit 18 Plätzen für 1 - 10jährige Kinder F = Familiengruppe mit 15 Plätzen für 0,4 - 6jährige Kinder Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 69/2004