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Ö Vorlagen - Nr. 177 175/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Verein der Freunde des Gerresheimer Gymnasiums e.V. für Sanierungs-
und Umbauarbeiten an der Ruderanlage am Unterbacher See, Bauabschnitte 1 und 2
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Gewährung eines Zuschusses von bis zu
15.573,00 EUR aus der Position 2 M 00009751 5550 98711 - Zuschüsse an Vereine für
Investiotionen - an den Verein der Freunde des Gerresheimer Gymnasiums e.V. für die
Durchführung von Sanierungs- und Umbauarbeiten der Ruderanlagen am Unterbacher
See.
Sachdarstellung:
Der Verein der Freunde des Gerresheimer Gymnasiums e.V. ist ein eingetragener und als
gemeinnützig anerkannter Verein, der satzungsmäßig eigene Einrichtungen unterhält. Er
ist außerdem Mitglied im Stadtsportbunds e.V..
Er betreibt u.a. ein Bootshaus mit entsprechenden Ruderanlagen am Unterbacher See,
das neben schulischen Zwecken des Gerresheimer Gymnasiums auch vom
Rudergemeinschaft Gymnasium Gerresheim e.V. genutzt wird.
Es stehen nun umfassende Sanierungs- und Umbauarbeiten an, um einerseits den in ca.
40 Jahren intensiver Nutzung entstandenen Renovierungsstau zu beseitigen und
andererseits eine Anpassung auf veränderte Ansprüche an die Anlage vorzunehmen. So
wurde die Anlage beispielsweise noch nicht unter der Maßgabe der schulischen
Koedukation errichtet. Es bestehen daher keine getrennten Umkleidebereiche für Jungen
und Mädchen.
Die Maßnahmen sollen in drei Bauabschnitten (BA) durchgeführt werden:
BA 1 Sanierung der Dacheindichtung des Gesamtgebäudes und teilweise Aufbringung
einer Wärmedämmung
BA 2 Erneuerung von Fenstern und Türen, Sanierung der Terrasse, Neuerrichtung einer
Toranlage als Grundstückszugang, Anbau eines Werkstattraumes.
BA 3 Umbau und Sanierung des Gebäudeinneren, Sanierung und Neubau der Umkleide-
und Duschanlage, Komplettsanierung der WC Anlage, Neuinstallation einer
Heizungsanlage, Neugestaltung der Decken und Böden.
Eine zeitnahe Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit des Gebäudes dringend erforderlich. Eine besondere Dringlichkeit
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liegt bei den BA 1 und 2 witterungsbedingt vor. Eine Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn
wurde daher durch das Sportamt erteilt.
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Eine
zeitnahe Durchführung der Arbeiten zu den ersten beiden Bauabschnitten ist dem Verein
ohne Bezuschussung nicht möglich.
Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Kosten Bauabschnitt 1
Fremdleistungen
22.604,94 EUR
Kosten Bauabschnitt 1
Eigenleistungen
0 Stunden á 8,00 EUR
0,00 EUR
Kosten Bauabschnitt 2
Fremdleistungen
35.952,81 EUR
Kosten Bauabschnitt 2
Eigenleistungen
128 Stunden á 8,00 EUR
1.024,00 EUR
Zuschussfähige Fremdleistungen gesamt 58.197,75 EUR
Zuschussfähige Eigenleistungen gesamt 1.024,00 EUR
Zuschussfähige Kosten 1. und 2.
Bauabschnitt
59.221,75 EUR
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen
25% von 58.197,75 EUR, höchstens
14.549,00 EUR
./. städtischer Zuschuss für Eigenleistungen
von bis zu100% von 1024,00 EUR
1.024,00 EUR
städtischer Zuschuss für die BA1 und 2,
höchstens
15.573,00 EUR
Vereinsanteil 43.648,75 EUR
Alternative:
Keine
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Kruse
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