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Ö Vorlagen - Nr. 178 228/2003
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V. für verschiedene Baumaßnahmen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Gewährung eines Zuschusses von bis zu 12.225,00
EUR aus der Position 2 M 00009751 5550 98711 - Zuschüsse an Vereine für Investitionen
- an den Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V. für verschiedene Baumaßnahmen.
Sachdarstellung:
Der Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V. ist auf dem Grundstück Karlsruher Straße 37
beheimatet.
Das gesamte Gelände des Vereins einschl. der Gebäude (ausgenommen sind die
Reithalle und die Außenboxen) ist Eigentum der Stadt Düsseldorf. Zwischen dem städt.
Amt für Immobilienmanagement und dem Verein besteht ein Nutzungsvertrag bis zum
Jahre 2024.
Das Vereinshaus ist das Zentralgebäude der gesamten Reitsportanlage und beinhaltet
folgende Räumlichkeiten:
- Aufenthaltsraum für alle Mitglieder, Reitschüler und Besucher,
- Sattelkammer (Aufbewahrung des gesamten Reitzubehörs),
- Vereinsbüro mit Besprechungsraum,
- Toilettenanlage,
- sonstige Sozialräume
Bei dem Zentralgebäude handelt es sich um einen Fachwerkbau, der mittlerweile sehr
sanierungsbedürftig ist. Daher hat der Verein das städt. Amt für Immobilienmanagement
gebeten, eine Bestandsaufnahme der Schäden am Haus durchzuführen. In diesem
Gutachten sollten auch Sanierungsvorschläge und eine Kostenberechnung enthalten sein.
Nach dem im Jahr 2000 erstellten Gutachten waren zwar einige Schäden (z.B.
Feuchtigkeitsschäden, Schäden an der Fassaden- und Holzkonstruktion) vorhanden, die
jedoch keine unmittelbare und damit akute Einsturzgefahr bedeuteten. Eine künftige
Beeinträchtigung der Standfestigkeit wurde allerdings aufgrund dieser Mängel nicht
ausgeschlossen. Die Sanierungskosten zur Wiederherstellung der Standfestigkeit wurden
auf ca. 126.000,00 EUR geschätzt.
Nach einem erneuten Ortstermin hat das städtische Amt für Immobilienmanagement mit
Schreiben vom 17.07.2003 nunmehr dem Verein die umgehende Räumung des Hauses
auferlegt, weil die Standfestigkeit des Gebäude mittlerweile nicht mehr gewährleistet ist
und jederzeit mit einem unkontrollierten Einsturz gerechnet werden muss.
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Damit der Sportbetrieb auf der Anlage nicht zum Erliegen kommt, hat der Verein kurzfristig
folgende Maßnahmen ergriffen:
- Aufstellung eines Doppelcontainer für den Aufenthaltsraum
- Aufstellung eines Dreifachcontainer für die Sozialräume
- Bau einer Toilettenanlage und einer Sattelkammer
Wegen der Dringlichkeit hat das Sportamt die Erlaubnis zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn erteilt.
Nach dem Ergebnis der fachtechnischen Prüfung belaufen sich die förderungswürdigen
Kosten auf 36.590,04 EUR.
Der städt. Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.
Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Fremdkosten lt. Abrechnung 32.486,04 EUR
Zuschussfähige Eigenleistungen (513 Std. x 8,00 EUR) 4.104,00 EUR
Zuschussfähige Gesamtkosten lt. Abrechnung 36.590,04 EUR
./. städt. Gesamtzuschuss
a) von bis zu 25% für Fremdleistungen
= 8.121,00 EUR
b) von bis zu 100 % für Eigenleistungen
= 4.104,00 EUR
12.225,00 EUR
Vereinsanteil 24.365,04 EUR
Alternative:
Keine
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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