Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 01/ 244/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301325.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:10:53 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 01/ 244/2017
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
An den
Oberbürgermeister
Thomas Geisel
Düsseldorf, 19.09.2017
Antrag
Ergänzungs- und Änderungsantrag der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 01.01.2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Neufassung zu TOP 30 – Vorlage 001/60/2017 stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER drei nachfolgende Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge:
1. Ergänzungsantrag zu §4, Absatz 5 Steuerbefreiung
Es ist zusätzlich mit aufzunehmen:
„Für einen aufgenommenen Hun d aus dem Tierheim, welcher ein Mindestalter
von 8 Jahren erreicht hat, gilt die Steuerbefreiung hingegen unbegrenzt.“
2. Änderungsantrag zu §6, Abs. 1 – Steuervergünstigung
Streichung des Satzes : „… und entfällt, sobald der Hund auf Grund seines Alters
oder der Gesundheit des Tieres nicht mehr entsprechend eingesetzt werden
kann“.
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den §6, Abs. 1 so anzupassen, dass deutlich wird, dass auch für alte und kranke Hunde, die jahrelang ihren Dienst am Menschen erbracht haben, im Erlebnisfall keine Hundesteuer anfällt. Vorlage 01/ 244/2017
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Begründung:
1. Junge Welpen oder junge Hunde können in der Regel meist problemlos vermittelt werden. Ältere Hunde hingegen verbringen häufig viele Jahre im Tierheim, oftmals bis an ihr Lebensende.
Jeder Hund der in einem Tierheim verweilt, kostet dem Tierheim und damit letztendlich der Stadt einen unteren zweistelligen Betrag für Futter und Auslauf –
täglich! Hinzu kommen Kosten für den Tierarzt, Fellpflege, Hundetraining usw..
Personen, die einen älteren Hund aus dem Tierheim aufnehmen, leisten so einen aktiven Dienst am Tierschutz und entlasten gleichzeitig finanziell die Stadt und werden damit in der Folge für ihr soziales Engagement belohnt. Eine klassische
„Win -Win“ Situation die einen Anreiz darstellen wird, einen älteren Hund aus dem
Tierheim aufzunehmen.
2. Eine Hundesteuerbegünstigung für den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen zu beenden, sobald der Hund alt und krank wird, ist verachtenswert und an Diskriminierung nicht mehr zu überbieten. Niemand würde sich wagen, so einen Menschen zu behandeln.
3. Falls die Regelung zu §6 Abs. 1 in der Vergangenheit undeutlich war, hat die Verwaltung den Auftrag des Rates, dies im Sinne dieses Antrages neu zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Krüger F.d.R.
Ratsfrau Torsten Lemmer
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum
Rat -/-¹