Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 67/2018

Änderungsantrag des Ratsherrn Grenda: Feldversuch zu Fahrscheinlosem ÖPNV

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Marktplatz 2 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 20. März 2018veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • ich bitte Sie, nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
  • 22. März 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:
  • Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf,

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313629.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:03:13 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Vorlage 01/ 67/2018 > Seite 1 von 4 > RSD Vorlage An Oberbürgermeister Thomas Geisel

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Title: Vorlage 01/ 67/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313629.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:03:13 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Vorlage 01/ 67/2018 > Seite 1 von 4 > RSD Vorlage An Oberbürgermeister Thomas Geisel Amt 01/ 0/0 Düsseldorf, den 21.03.2018 # Änderungsantrag des Ratspiraten zur Ratssitzung am 22. März 2018 # zu TOP 27 C - Feldversuch zu Fahrscheinlosem ÖPNV in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister ich bitte Sie, nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 22. März 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, 1. sich bei der Landesregierung NRW , der Bundesregierung und dem VRR dafür einzusetzen, dass die Stadt Düsseldorf als Modellstadt einen Feldversuch zum fahrscheinfreien öffentlichen Nahverkehr durchführen kann. 2. die Förderfähigkeit eines solchen Feldversuchs aufgrund des besonderen Landesinteresses gemäß § 14 ÖPNVG NRW feststellen zu lassen, weil die empirischen Untersuchungsdaten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in NRW sein werden. 3. die juristischen, betrieblichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Finanzierung sinstrumentes „Bürgerticket“ im Rahmen des Feldversuchs in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen zu lassen. 4. sich dafür einzusetzen, dass Modellversuche zu neuen ÖPNV-Finanzierungsinstrumenten generell im Sinne einer Experimentierklausel innerhalb des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ermöglicht werden. Der Rat fordert den Oberbürgermeister im Sinne der Luftreinhaltung, des Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs und zur Vermeidung von Fahrverboten außerdem dazu auf, mit allen zuständigen Stellen, 1. allen Haushalten, die ein Fahrzeug in der Stadt Düsseldorf angemeldet haben, den Kauf eines auf 20 Euro rabattierten ÖPNV-Monatstickets zu ermöglichen, dass alle im Haushalt lebenden Personen ausschließlich Abends ab 19:00 Uhr und an den Wochenenden im Stadtgebiet nutzen können. Zeitgleich sollen in den Abendstunden und am Wochenende mit der steigenden Nachfrage die Taktzeiten des ÖPNV weiter massiv erhöht werden. 2. allen Menschen mit einem Wohnsitz (oder einem vergleichbaren Aufenthaltsort), einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz in Düsseldorf ein rabattiertes ÖPNV-Ticket zu ermöglichen, welches die Stadt Düsseldorf und die Pendlerstrecke in die Umlandgemeinden mit einbezieht. Der einheitliche Preis des Tickets berechnet sich folgendermaßen: Die Höhe aller voraussichtlich wegfallenden Ticketeinnahmen (durch Vorlage 01/ 67/2018 > Seite 2 von 4 > RSD Vorlage Ticketberechtigte) geteilt durch alle Ticketberechtigten (egal, ob sie das Angebot wahrnehmen oder nicht). Zeitgleich sollen mit der steigenden Nachfrage die Taktzeiten und das Linienangebot des ÖPNV massiv ausgebaut werden. sowie 3. den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs durchgängig mit der höchsten Priorität vor allen Straßenbauprojekten zu behandeln, es sei denn es handelt sich um einen Rückbau von Parkplätzen oder Verkehrsflächen. ## Sachdarstellung: Der zugrundeliegende Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf setzt voraus, dass es einen entsprechenden Feldversuch des Bundes geben würde, für den man sich bewerben könne. Dies ist nicht der Fall. Dennoch ist das Anliegen des Antrags richtig, den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Düsseldorf massiv auszubauen und die Nachfrage die den ÖPNV massiv zu erhöhen. Eine erhöhte Nachfrage beim ÖPNV wird oft als Gegenargument zum fahrscheinfreien ÖPNV genannt, weil dann die ÖPNV-Systeme an ihre Grenzen Stößen. Jedoch kann eine Verkehrswende nur dann gelingen, wenn es eben diese massiv steigende Nachfrage im ÖPNV gibt, die nur mit einem massiven Ausbau des ÖPNV geleistet werden kann. Ein Ausbau des ÖPNV steigert auch dessen Attraktivität für alle Verkehrsteilnehmer und damit die Nachfrage. Allerdings kann die Nachfrageentwicklung einige Jahre in Anspruch nehmen. Die wäre auch bei einer Nachfragereduzierung in Folge einer Verschlechterung des ÖPNV-Angebots der Fall. Es ist demnach legitim, die Nachfrage durch eine entsprechende Förderung direkt an das höhere Angebot anzupassen. Dies kann zunächst durch eine Ausweitung und Verbesserung in den Abendstunden und an den Wochenenden und eine Aktion für Autofahrende geschehen, die somit einen zusätzlichen Anreiz erhalten, Alternativen zum Auto auszuprobieren. Nach der Verstärkung des Liniennetzen kann eine Aktion auch auf die Pendelnden im Berufsverkehr ausgeweitet werden. Ziel soll es sein, einen Feldversuch zum fahrscheinfreien ÖPNV in Düsseldorf auf Grundlage der Vorarbeiten durchzuführen und damit die Lebensqualität in der Stadt Düsseldorf deutlich zu erhöhen und das Image sowie die Vorbildfunktion der Stadt zu stärken – mit einer internationalen Werbewirkung, gerade auch hinsichtlich der Etablierung neuer hochwertiger Unternehmensansiedlungen. Die Verkehrswende ist überdies unabdingbar für die Gesundheit der in Düsseldorf lebenden Menschen und für die Einhaltung der Grenzwerte zur Luftqualität. Das Umweltministerium hat erst in dieser Woche festgestellt, dass gerade in Düsseldorf wieder alarmierend hohe Sickoxid-Werte gemessen wurden, obwohl sich in NRW insgesamt die Luftqualität verbessert haben soll. Mit Maßnähmchen oder „Maßnahmen auf dem Papier“ lässt sich das Wunder der Einhaltung der Grenzwerte in Düsseldorf nicht vollbringen. Sollen Fahrverbote vermieden werden, bleiben nur starke Entscheidungen in Richtung einer Verkehrswende und eines massiven Ausbaus des ÖPNV hinsichtlich dessen Infrastruktur, Betriebs aber auch der Nachfrageseite. Ergänzende Begründung (zweiten Antragstext) Der notwendige Trendbruch bei der Senkung der verkehrsbedingten Emissionen ist bisher nicht eingetreten. Umweltzonen, Feinstaubalarme und Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge gefährden die Mobilität der Bevölkerung. Um einen Stillstand zu vermeiden, bedarf es einer zuverlässigen Mobilitätsalternative. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) übernimmt hier die Schlüsselposition. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wird ein räumlich und zeitlich differenzierteres Verkehrsangebot benötigt. Nur wenn der ÖPNV eine vergleichbare Qualität und Flexibilität wie das Auto liefert, lassen die Menschen das Auto stehen. Hierfür ist jedoch ein massiver Ausbau des vorhandenen ÖPNV-Angebots erforderlich. Vorlage 01/ 67/2018 > Seite 3 von 4 > RSD Vorlage Die vorhandenen, finanziellen Mittel für den Nahverkehr reichen allerdings noch nicht einmal aus, um das vorhandene ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Um eine weitere Kürzung des Nahverkehrsangebots zu vermeiden, müssten die Fahrpreise angehoben werden. Ein steigendes Fahrkartenpreisniveau bei gleichzeitig sinkender Angebotsqualität wird nur wenige Autofahrer zum Umsteigen bewegen können. Während es perspektivisch einen besseren ÖPNV geben muss, ist dessen Finanzierung absolut unsicher. Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen wollen, können sie es oftmals nicht, weil kein attraktives Angebot zur Verfügung steht. Aus objektiven und subjektiven Zwängen heraus wird die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin den Pkw vorziehen, um den sozialisierten und gesellschaftlich geforderten Grad an Flexibilität aufrechterhalten zu können. Mit diesem Grunddilemma hat sich die Enquetekommission FINÖPV des Landtages NRW intensiv auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen. Diese Empfehlungen werden entsprechend des Plenarbeschlusses bei der weiteren Regierungstätigkeit berücksichtigt. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit weiteren (kommunalen) Finanzierungsinstrumenten für den ÖPNV. Angesichts der massiven Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr muss die ÖPNV-Finanzierung der Zukunft ein oder mehrere Finanzierungsinstrumente enthalten, welche  ausreichende und stetige Finanzmittel generieren, um die notwendige Angebotsausweitung des ÖPNV zu ermöglichen.  motivierend auf den freiwilligen Wechsel hin zum klimaschonenden Nahverkehr wirken. Ein vielversprechendes Finanzierungsinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist das “Bürgerticket”; nach dem Vorbild der Semestertickets werden die Fahrgelderlöse durch eine gemeinschaftliche Finanzierung über Beiträge kompensiert. Über dieses Instrument wird bereits in einigen Bundesländern, einem Verkehrsverbund und zahlreichen Kommunen diskutiert. Auch die Enquetekommission FINÖPV hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Kontrovers blieb allerdings die Übertragbarkeit in die Praxis auf Grund der beabsichtigten radikalen sowie weitgehenden Umstellung auf einen fahrscheinfreien Betrieb. Die Befürworter versprechen sich davon eine zuverlässige Finanzierungsbasis des ÖPNV sowie hohe Fahrgastzugewinne. Die Gegner monieren die Zahlungsverpflichtung, obwohl nicht alle den ÖPNV nutzen (möchten) sowie die Notwendigkeit, die ÖPNV-Infrastruktur für den erwarteten Fahrgastzuwachs ausbauen zu müssen. Inwieweit diese Argumente tatsächlich zutreffen, kann nur in einem praxisnahen Pilotprojekt empirisch überprüft werden. Daher muss das “Bürgerticket” nun in einem Modellprojekt erprobt werden. Letztendlich beleuchten mehrere Gutachten Chancen und Risiken einer solchen radikalen Abkehr von der konventionellen Finanzierungspraxis über Waben, Tarife und Fahrscheine. Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragsfinanzierung des ÖPNV durch die Bürgerinnen und Bürger dann zulässig, wenn eine Mindestbedienung mit ÖPNV sichergestellt ist. Der Landesgesetzgeber ist befugt, die Kommunen zur Erhebung zweckgebundener Beiträge zu ermächtigen. Ob die Kommunen davon Gebrauch machen, obliegt dann der jeweiligen Kommunalpolitik. Um Klarheit über erwartbare Chancen und Risiken zu gewinnen und um daraus die nötigen Erkenntnisse für die zukünftige politische Entscheidung ziehen zu können, bedarf es weiterer empirischer Erkenntnisse, die durch ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt gewonnen werden könnten. Vorlage 01/ 67/2018 Seite 4 von 4 > RSD Vorlage Eine Machbarkeitsstudie für NRW hat einen fahrscheinfreien Nahverkehr für die Stadt Wuppertal (Großstadt), den Kreis Recklinghausen (Ballungsraum) und Bad Salzuflen (Kleinstadt) untersucht. Für den Einstieg in eine Bürgerticketfinanzierung wird gutachterlich empfohlen, zunächst in einer Kleinstadt anzufangen. Parallel dazu verfolgt eine Bürgerinitiative in der Großstadt Wuppertal die Einführung eines beitragsfinanzierten, fahrscheinfreien Nahverkehrs innerhalb des VRR. Beide Ansätze sind vielversprechend. Die gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen Herausforderungen an den ÖPNV setzen eine entsprechende Innovationskraft der Nahverkehrsbranche voraus. Zudem sind neue – auch unkonventionelle – Formen der Nahverkehrsfinanzierung notwendig, um eine Unabhängigkeit von Bundes- und Landesmitteln einerseits sowie eine Begrenzung des Tarifniveaus andererseits zu erreichen. Das in vielen NRW-Kommunen und anderen Bundesländern diskutierte Finanzierungsmodell eines kommunalen, zweckgebundenen ÖPNV-Beitrages (Bürgerticket) ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, für das in einem Modellprojekt umfassende Erfahrungswerte gesammelt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Frank Grenda Piratenpartei Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/-¹ -/-²

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 67/2018