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Title: Vorlage 19/ 31/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313591.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:03:05 GMT
Number of Pages: 2
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19/ 31/2018
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20.03.2018
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz
Ratsherrn Philipp Tacer
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17. April 2018
Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Wann geht Düsseldorf ein Licht auf? – Einsatz von LED-Leuchtmitteln in Gebäuden der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Anfrage:
1. Wie viele Leuchtmittel sind in den städtischen Gebäuden Düsseldorfs im Einsatz, wie viele davon wurden bereits auf LED umgestellt, und bis wann ist eine vollständige Umrüstung geplant?
2. Nach welchem Gesamtkonzept soll nach dem Ende des Masterplans CO 2-Gebäudesanierung künftig die weitere Umrüstung auf LED-Technik in den städtischen Gebäuden der Landeshauptstadt erfolgen und wie viele Mittel stehen dafür in den einzelnen Ämtern zur Verfügung?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Amortisationszeit aktuell verfügbarer LED-Leuchtmittel, und bei welcher Nutzung (z. B. Brenndauer/Schalthäufigkeit) wäre es nach ihrer Einschätzung wirtschaftlich, die bisherigen Leuchtmittel auch vor Ablauf der eigentlichen Lebensdauer auszutauschen?
Begründung:
Düsseldorf hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und die CO 2-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner auf durchschnittlich zwei Tonnen pro Jahr zu senken.
Hierzu wurde 2008 das erste kommunale Klimaschutzprogramm ins Leben gerufen. Wichtiger Bestandteil dieses Programms war bis 2016 der Masterplan CO 2-Gebäudesanierung für die energetische Optimierung der städtischen Bauten. 19/ 31/2018
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Im Rahmen dieser Sanierungen wurde in öffentlichen Gebäuden der Landeshauptstadt auch zunehmend LED-Technik zur Beleuchtung eingesetzt. Dadurch lassen sich Stromverbrauch und -kosten erheblich reduzieren. Gleichzeitig bietet LED deutliche Vorteile bei Haltbarkeit und Entsorgung, was wiederum dem Schutz der Umwelt dient.
2010 begann zunächst die Umstellung von Leuchtstoffröhren im Dauerbetrieb auf LED, da hier der größte klimatische und wirtschaftliche Nutzen zu erwarten war. Ein weiterer Austausch erfolgte über bestimmte Sanierungsprojekte des Masterplans, wie z. B. in der Deutsche Oper am Rhein.
Mit Verabschiedung des Haushalts Ende 2016 wurde der Masterplan CO 2-Gebäudesanierung jedoch in seiner bisherigen Form nicht weitergeführt. Weitere energetische Sanierungen liegen nun in der Verantwortung des Amtes für Gebäudemanagement bzw. der Bauabteilungen der einzelnen Ämter und Institute.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass in unseren städtischen Gebäuden schnellstmöglich klimafreundliche und kostengünstige LED-Leuchtmittel zum Einsatz kommen. Da sich die Rahmenbedingungen wie z. B. Beschaffungskosten, Lichtqualität/-farbe, in den letzten Jahren deutlich verbessert haben, möchten wir uns über den Stand der Umrüstung und das weitere Vorgehen nach dem Ende des Masterplans informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Gutt
Beratungsfolge:
Gremium Sitzun gsdatum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 17.04.2018 -/-²
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 19/0
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317972.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:41:14 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
1
Vorlage 19/31/2018
Beigeordnete Stulgies
Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17.05.2018
Hier: „Wann geht Düsseldorf ein Licht auf? - Einsatz von LED-Leuchtmitteln in Gebäuden der Stadtverwaltung“
Das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Leuchtmittel sind in den städtischen Gebäuden Düsseldorfs im Einsatz, wie viele davon wurden bereits auf LED umgestellt, und bis wann ist eine vollständige Umrüstung geplant?
Frage 2:
Nach welchem Gesamtkonzept soll nach dem Ende des Masterplans CO 2 -Gebäudesanierung künftig die weitere Umrüstung auf LED-Technik in den städtischen Gebäuden der Landeshauptstadt erfolgen und wie viele Mittel stehen dafür in den einzelnen Ämtern zur Verfügung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Beleuchtung in den städtischen Gebäuden wurde in der Vergangenheit immer an die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten angepasst. Leuchtmittel bzw. Leuchten wurden nach Erprobungszeit und Klärung der Effizienz, Energieeinsparung und Markttauglichkeit passend zu den Einsatzbereichen ausgetauscht. So sind seit vielen Jahren energiesparende Langfeldleuchten in Büros und Klassenräumen im Einsatz. Mit der Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und LED-Leuchten wurde ab 2012 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Markt LED-Leuchten und auch LED-Leuchtmittel anbieten, die sowohl der Nutzung als auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen konnten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgte die Umsetzung unter der Maßgabe, dass vorrangig der Austausch in dauerbeleuchteten Nutzungseinheiten, wie z.B. Turnhallen, Tiefgaragen, Opernhaus, etc. durchgeführt wurde. Für diese jeweiligen Einzelprojekte wurden ca. 2.500 Leuchten bzw. Leuchtmittel umgerüstet. Eine flächendeckende Bestandsaufnahme bezüglich Anzahl und Qualität der in den städtischen Gebäuden im Einsatz befindlichen Leuchtmittel liegt allerdings nicht vor.
Mittlerweile sind die LED-Leuchten und Leuchtmittel Stand der Technik und werden damit standardmäßig eingesetzt. In die Hochbaustandards der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde dieses aufgenommen und festgeschrieben. Abweichungen werden nur im Einzelfall mit Begründung ausgeführt. Bei Neubauten und größeren Sanierungsmaßnahmen ist die Verwendung von LED-Leuchten grundsätzlich vorgesehen. Eine sukzessive Umstellung auf LED-Technik wird vorangetrieben. Die Finanzierung der Umrüstung erfolgte seit 2012 im Wesentlichen über das CO²-Sanierungsprogramm. Es wurden ca. 1 Mio. Euro in den Austausch von Leuchten und Leuchtmittel einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten wie Gerüststellungen, Deckenerneuerungen, etc. zum Teil auch Präsenzmelder, Tageslichtsteuerung und Sonderanfertigungen investiert. 2
Als Standardausführung erfolgt die Finanzierung jetzt aus dem Budget des jeweiligen bauenden Amtes sowie im Rahmen von Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüssen bei Neu- und Umbaumaßnahmen.
Frage 3:
Wie bewertet die Verwaltung die Amortisationszeit aktuell verfügbarer LED-Leuchtmittel, und bei welcher Nutzung (z.B. Brenndauer/Schalthäufigkeit) wäre es nach ihrer Einschätzung wirtschaftlich, die bisherigen Leuchtmittel auch vor Ablauf der eigentlichen Lebensdauer auszutauschen?
Antwort:
Die Amortisationszeiten sind u.a. abhängig von der Brenndauer und der Leistung des zu ersetzenden Leuchtmittels. Grundsätzlich bewertet die Verwaltung die Amortisationszeit aktuell verfügbarer LED-Leuchtmittel aufgrund der in den vergangenen Jahren stark gesunkenen Einkaufspreise als sehr positiv. Aus diesem Grund wurde in Bereichen, bei denen sich der Austausch vor Ablauf der Lebensdauer nach Einzelfallprüfungen wirtschaftlich darstellen ließ, der Umstieg auf LED-Leuchten bzw. Leuchtmitteln in großer Anzahl vorzeitig umgesetzt. Nach anfänglichen Qualitätsproblemen (Leuchtstärke, Abstrahlwinkel und Lebensdauer), weisen die gelieferten LED-Leuchten bzw. -Leuchtmittel inzwischen wesentlich bessere Eigenschaften auf. Die Herstellerangaben, die mit einer Lebensdauer von bis zu 20 Jahren werben, können allerdings nach maximal 6-jähiger Nutzungsdauer noch nicht bestätigt werden.
Beigeordnete Stulgies