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Title: Vorlage 176/ 233/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250753.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:48:14 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 233/2015
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Herr Freitag (SPD)
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
14.10.2015
# Anfrage
Anfrage des Herrn Freitag (SPD):
Autohändler am Ende der Driburger Straße
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung 6 mitzuteilen:
1. Darf dieser Händler mitten im Wohngebiet sein Geschäft betreiben und wenn ja, auf welcher Grundlage?
2. Sind auch in den späten Abendstunden und am Wochenende An- und Ablieferungen von Fahrzeugen erlaubt?
3. Wie kann für die AnwohnerInnen ein Zustand geschaffen werden, der die erhebliche Belastung vermindert?
Begründung:
Seit einigen Monaten betreibt der Autohändler auf dem Gelände am Ende der Driburger Straße seinen Autohandel. Dort werden Fahrzeuge abgestellt und zum Verkauf angeboten, gelegentlich auch gewaschen und kleinere Reparaturen durchgeführt.
Besonders störend ist das Be- und Entladen der Fahrzeuge in der engen Straße, besonders an den Wochenenden und in den späten Abendstunden.
gez. Wolfgang Freitag gez. Peter Schumacher
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Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255262.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 11:59:13 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Drucksache 176/ 233/2015
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage des Herrn Freitag (SPD)
vom 14.10.2015
Autohändler am Ende der Driburger Straße
Frage 1:
Darf dieser Händler mitten im Wohngebiet sein Geschäft betreiben und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Antwort:
Der Verwaltung ist die Nutzung als Autohandel seit Mitte Oktober 2015 bekannt. Eine Genehmigung für den Autohandel wurde bislang aber weder beantragt noch erteilt. Daher wurde ein ordnungsbehördliches Verfahren auf Nutzungsuntersagung eingeleitet.
Grundsätzlich könnte der Autohandel im allgemeinen Wohngebiet aber ausnahmsweise zulässig sein, sofern es sich um einen nichtstörenden Gewerbebetrieb handelt.
Frage 2:
Sind auch in den späten Abendstunden und am Wochenende An- und Ablieferungen von Fahrzeugen erlaubt?
Antwort:
In den späten Abendstunden nach 22.00 Uhr (Nachtzeit) sowie am Sonntag sind An-und Ablieferungen in einem allgemeinen Wohngebiet in der Regel nicht zulässig.
Frage 3:
Wie kann für die AnwohnerInnen ein Zustand geschaffen werden, der die erhebliche Belastung vermindert?
Antwort:
Da die Nutzung derzeit zumindest formell illegal ist, wurde, wie oben bereits erwähnt, ein ordnungsbehördliches Verfahren auf Nutzungsuntersagung eingeleitet. Für die Einhaltung der Nachtruhe ist das Ordnungsamt zuständig.