Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 176/ 18/2017

Anfrage Kals und Schentek (CDU): Sachstand Erschließung Oberhausener Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Oberhausener Straße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 18. Januar 2017veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Anfragen zu den Vorlagen 176/ 18/2017 und 176/ 154/2017 werden abstimmungsgemäß gemeinsam beantwortet.
  • Eine weitergehende Prüfung und Abstimmung zur Vorgehensweise werde sich nach Rückbau der Halle anschließen.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322105.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:09:04 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Drucksache 176/ 18/2017 Drucksache 176/ 154/2017 Antworten der Verwaltung zu Anfragen der CDU-Fraktion vom 18.01.2017 und 05.09.2017 Erschließung Oberhausener Straße / Situation Schausteller Mühlenbroich

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Title: Vorlage 176/ 18/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284597.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:24:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 176/ 18/2017 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Herr Kals (CDU) Frau Schentek (CDU) der Bezirksvertretung 6 An Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6 18.01.2017 # Anfrage Anfrage des Herrn Kals (CDU) und der Frau Schentek (CDU): Aktueller Sachstand zur Erschließung Oberhausener Straße Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Erschließung Oberhausener Straße. 1. Wann erfolgt der Rückbau der Schwarzbauten auf der Gasleitung an der Oberhausener Straße? 2. Wann ist mit dem Ausbau der derzeitigen Stichstraße zur Erschließung der Oberhausener Straße zu rechnen? Begründung: Der als Stichstraße in Richtung Mühlenbroich endende Teil der Oberhausener Straße gilt seit Jahren als „rechtsfreier Raum“, weswegen dafür mehrfach in städtischen Gremien Lösungsansätze erarbeitet wurden. Erkennbar umgesetzt wurden diese allerdings nicht. In besagtem Bereich stehen ohne Genehmigung errichtete Bauten – eine Halle und ein Nebengebäude – auf einer Gasleitung! Der von der Verwaltung schon lange zugesagte Ausbau der Oberhausener Straße von einer Stichstraße in eine Durchgangsstraße würde dort die derzeit fehlende und offensichtlich nötige soziale Kontrolle wieder ermöglichen. Gefahrenabwehr im doppelten Sinn. gez. Karl-Heinz Kals gez. Birgit Schentek
Antworten auf Anfragen zu 176/ 18/2017 + 176/ 154/2017 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322105.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:09:04 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Drucksache 176/ 18/2017 Drucksache 176/ 154/2017 Antworten der Verwaltung zu Anfragen der CDU-Fraktion vom 18.01.2017 und 05.09.2017 Erschließung Oberhausener Straße / Situation Schausteller Mühlenbroich Die Anfragen zu den Vorlagen 176/ 18/2017 und 176/ 154/2017 werden abstimmungsgemäß gemeinsam beantwortet. Frage 1 (aus Vorlage 176/ 154/2017) : Welche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen haben sich hinsichtlich des Abrisses der illegal errichteten Halle Mühlenbroich ergeben? Frage 2 (aus Vorlage 176/ 18/2017): Wann erfolgt der Rückbau der Schwarzbauten auf der Gasleitung an der Oberhausener Straße? Antwort: Die Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Eine Halle überbaut und verletzt den Schutzstreifen von zwei unterirdisch verlegten Gasleitungen. Diese gehören zwei Leitungsinhabern. Im März 2018 wurde eine Ferngasleitung im Bereich Mühlenbroich bis Am Schüttenhof nach der Neubewertung der Versorgungsstränge durch den Leitungsinhaber stillgelegt. Die Gasversorgung im betreffenden Stadtteil bleibt danach weiterhin gesichert. Die zweite Gasleitung, die direkt unterhalb der Halle verläuft, ist weiterhin im Betrieb. Für den Rückbau/Abriss der Halle besteht ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf hat den Gerichtsvollzieher beauftragt, die illegal errichtete Lagerhalle am Mühlenbroich freizuräumen. Danach ist der Rückbau der Halle durch die Stadt geplant. Die Halle wurde ohne Baugenehmigung errichtet. Den angrenzenden Nutzern war immer bekannt, dass der Schutzstreifen nicht überbaut werden darf. Dies ist auch vertraglich vereinbart worden. Für die Räumung und den Abbruch der Lagerhalle besteht ein Gerichtsurteil aus 2010. Der Nutzer ist bislang nicht bereit gewesen, die Aufbauten selbst zurückzubauen. Auch wenn einige Gespräche in der Vergangenheit hierzu geführt wurden und die Stadt intensiv, insbesondere nach Übernahme der bis Mitte 2016 von der Städtischen Wohnungsgesellschaft betreuten Pachtverträge, an einem einvernehmlichen Lösungsweg gearbeitet hat, konnte keine Einigung erzielt werden. Die Stadt Düsseldorf hat nun veranlasst, dass der Rückbau im Wege der Ersatzvornahme in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Die Stadt und der Gerichtsvollzieher stehen im direkten Austausch. Ein Kostenvorschuss für die Räumung der Halle und des Arbeitsraumes für den Abbruch wurde seitens des Gerichtsvollziehers noch nicht mitgeteilt. Dieser wird derzeit von ihm noch ermittelt. Der Gerichtsvollzieher ist beauftragt, die Kosten für den Abbruch der Lagerhalle bei den im Urteil genannten Personen einzufordern. Wie hoch eine Vorleistung durch die Stadt ausfallen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Zur Betreibung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil wird u.a. eine temporäre Sicherstellungsfläche benötigt. Die Stadt Düsseldorf hat Kontakt zu einem Vermieter von Hallenflächen aufgenommen und dem Gerichtsvollzieher entsprechende Mietangebote / Exposés von Hallenflächen für eine temporäre Sicherstellung von Gegenständen, die sich bei Zwangsvollstreckung noch in der Halle befinden, vermittelt. Der Gerichtsvollzieher sagte zu, diese Flächen zeitnah zu prüfen. Darüber hinaus wurde eine Alternative auf dem städtischen Grundbesitz dem Gerichtsvollzieher vorgeschlagen. Einen Zeitpunkt, wann der Rückbau tatsächlich erfolgen kann, konnte der zuständige Gerichtsvollzieher noch nicht mitteilen. Frage 3 (aus Vorlage 176/ 18/2017): Wann ist mit dem Ausbau der derzeitigen Stichstraße zur Erschließung der Oberhausener Straße zu rechnen? Antwort: Seitens der Verwaltung wird zunächst klargestellt, dass die Vollstreckung des Urteils nicht im direkten Zusammenhang mit der Schaffung einer Verkehrsöffnung zwischen der Straße Mühlenbroich und der Oberhausener Straße steht. Für eine Verkehrsöffnung wäre ein vorgelagertes Flurstück erforderlich, das noch im Eigentum eines Dritten steht. Dieses müsste für eine Verkehrsöffnung angekauft werden. Darüber hinaus bestehen Pachtverhältnisse mit einer Festlaufzeit bis Mitte 2024 sowie eine Zaunanlage am Ende der beiden Straßen, die im Zuge der Bebauung des Areals durch die Stadt errichtet wurde. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Verkehrsöffnung auf eine technische und rechtliche Umsetzbarkeit zu prüfen, sobald die Halle zurückgebaut wurde. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Verlängerung der Straße möglich ist, wäre die Finanzierung dieser Maßnahme noch zu klären. Frage 4 (aus Vorlage 176/ 154/2017) Welche Absichten verfolgt die Stadt weiterhin hinsichtlich des Umgangs mit der sog. „Künstler“ -Kommune? Antwort: Seitens der Stadt Düsseldorf wird das Ziel verfolgt, alle Nutzer grundsätzlich gleich zu behandeln. Einzelfallbezogene Besonderheiten werden im notwendigen Maß gewürdigt. Gespräche mit einigen Nutzern der Kommune wurden bereits geführt. Eine weitergehende Prüfung und Abstimmung zur Vorgehensweise werde sich nach Rückbau der Halle anschließen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176/ 18/2017