Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 179/ 209/2018

Anfrage: Lärmschutz BAB 46

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Leichlinger Straße 46 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 5. November 2018veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wurde durch die Verwaltung das Brückenbauwerk, was über die A46 hinweg Richtung Werstener Kreuz führt, mit dem lärmarmen LOA-Belag ausgestattet, der zu einer Lärmminderung von ca. -3 dB(A) geführt hat. Die Lärmminderung ist mit einer Halbierung des Verkehrsaufkommens auf der genannten Straße vergleichbar. Des Weiteren wurde eine Temporeduzierung auf der Werstener Straße von 80 km/h auf 60 km/h vorgenommen. Weitere bauliche oder sonstige Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die Lärmminderung, die durch diese Maßnahmen ermöglicht wurde, wird jedoch aufgrund der Dominanz der A46 als Lärmquelle überlagert. Seitens Straßen.NRW wurden, trotz zahlreicher Gespräche und Anregungen durch die Verwaltung, bisher keine lärmmindernden Maßnahmen auf der A46 umgesetzt. Diskutiert wurde dabei die Verlegung eines offenporigen Asphaltbelages („Flüsterasphalt“), die Auskleidung der Tunnelmündungen mit lärmschluckenden Materialien zur Vermeidung des sogenannten „Trompeten-Effektes“ und die Auskleidung der Betonwände im Trogbereich der A46 mit lärmreduzierenden Materialien. Ebenso wird eine stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund des fehlenden Unfallschwerpunktes und sonstiger Ermächtigungsgrundlagen durch die Ordnungsbehörden abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem mit der bereits geltenden Tempo 80 – Reduzierung, die dazu führt, dass aus rechtlicher Sicht keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Straßenbaulastträgerin geltend gemacht werden können. Die in der Begründung genannten tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bei einer Prüfung der Lärmsituation vor Ort nicht Grundlage für Lärmminderungsmaßnahmen, da rechtswidriges (Fahr-)Verhalten nicht die Basis für die Anwendung geltender Rechtsnormen sein kann. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Tempo 80 – Anordnung im Trogbereich zwischen Bilker- und Werstener Tunnel nach Aussage von Straßen.NRW zur „Homogenisierung des Verkehrs“ angeordnet wurden. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage kann jedoch nur aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen erfolgen, was seitens Straßen.NRW bereits begründet abgelehnt wurde.
  • Die geschwindigkeitsbezogene Abschnittskontrolle („Section Control“) befindet sich aktuell in der Testphase. Das Land Niedersachsen führt stellvertretend für alle Bundesländer ein Musterzulassungsverfahren durch, damit eine normkonforme Einführung dieses Systems in allen Bundesländern möglich wird. Das dazugehörige Testverfahren soll nach Aussage des niedersächsischen Innenministeriums voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein. Bezüglich des genannten Zeitraumes hat das zuständige Ministerium des Innern NRW mitgeteilt, dass eine Einführung des Systems in NRW erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Testverfahrens in Niedersachsen denkbar sei. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die genannte Thematik Teil des Antrages der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel “NRW Pilotversuch der Section-Control-Technik unter besonderer Berücksichtigung von Lärmschutzaspekten (Vorlage 19/ 77/2016 -1)“ im Ausschuss für Umweltschutz (AUS) war und im Rahmen der Beschlusskontrolle fortlaufend aktualisiert wird, Loosen

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338464.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:21 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 19/3 31.01.2018 DM/Lo  28069 Umweltamt Lärmschutzkoordination An 01/1/8 Bezirksverwaltungsstelle 9 Bezirksvertretung 9 Anfrage der SPD-Fraktion vom 02. November 2018 Lärmschutz BAB 46 Frage 1: Warum haben die bisher durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Senkung der Belästigung der Anwohner durch Straßenverkehrslärm geführt, die in der Nähe der A46 in Wersten leben? Antwort:

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Title: 00329306.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329306.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:05:32 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Dr. Michael Wolter, SPD‐Fraktion Ute Ripphahn, SPD‐Fraktion in der Bezirksvertretung 09 Bezirksbürgermeister Herr Dr. K.‐H. Graf Rathaus Benrath Benrodestr. 46 40597 Düsseldorf Düsseldorf, 02.11.2018 Betr.: Lärmschutz BAB 46 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Anfrage: 1. Warum haben die bisher durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Senkung der Belästigung der Anwohner durch Straßenverkehrslärm geführt, die in der Nähe der A46 in Wersten leben? 2. Warum wurde noch keine Abschnittskontrolle („SECTION CONTROL“) in diesem Bereich installiert, obwohl im EU ‐Land Österreich seit 01.09.2003 positive Erfahrungen mit diesem System gemacht werden? Begründung: Zum wiederholten Male mussten wir Beschwerden von in Wersten lebenden Bürgern entgegennehmen, die sich durch den von der Bundesautobahn A46 ausgehenden Straßenverkehrslärm belästigt fühlen. Nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) dürfen die Immissionsgrenzwerte 59 Dezibel (A) am Tag und 49 Dezibel (A) in der Nacht in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht überschritten werden. Diese Immissionsgrenzwerte werden aber nach Aussage der in Wersten lebenden Bürger mehrmals überschritten. Eine wesentliche Ursache scheint die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu sein. Die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt sich am effektivsten mit der sogenannten Abschnittskontrolle („SECTION CONTROL“) durchführen, die in mehreren EU‐Ländern seit Jahren erfolgreich angewendet wird (ORF, 11.04.2012; „Heute“, 07.01.2010). Die Abschnittskontrolle hat mehrere Vorteile, u.a. dass die Geschwindigkeitsüberwachung über eine längere Strecke erfolgt und dass alle Fahrspuren und der Pannenstreifen erfasst werden. Eine wirksame Geschwindigkeitskontrolle ist in diesem Streckenabschnitt besonders wichtig, weil der Universitätstunnel vom ADAC mit einem hohen Risikopotential bewertet wurde (ADAC Test 2015: „20 europäische Tunnel im Test“). gez. Dr. Michael Wolter Ute Ripphahn
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Title: 179-209-2018-Lärmschutz BAB 46 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338464.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:21 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 19/3 31.01.2018 DM/Lo  28069 Umweltamt Lärmschutzkoordination An 01/1/8 Bezirksverwaltungsstelle 9 Bezirksvertretung 9 Anfrage der SPD-Fraktion vom 02. November 2018 Lärmschutz BAB 46 Frage 1: Warum haben die bisher durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Senkung der Belästigung der Anwohner durch Straßenverkehrslärm geführt, die in der Nähe der A46 in Wersten leben? Antwort: Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wurde durch die Verwaltung das Brückenbauwerk, was über die A46 hinweg Richtung Werstener Kreuz führt, mit dem lärmarmen LOA-Belag ausgestattet, der zu einer Lärmminderung von ca. -3 dB(A) geführt hat. Die Lärmminderung ist mit einer Halbierung des Verkehrsaufkommens auf der genannten Straße vergleichbar. Des Weiteren wurde eine Temporeduzierung auf der Werstener Straße von 80 km/h auf 60 km/h vorgenommen. Weitere bauliche oder sonstige Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die Lärmminderung, die durch diese Maßnahmen ermöglicht wurde, wird jedoch aufgrund der Dominanz der A46 als Lärmquelle überlagert. Seitens Straßen.NRW wurden, trotz zahlreicher Gespräche und Anregungen durch die Verwaltung, bisher keine lärmmindernden Maßnahmen auf der A46 umgesetzt. Diskutiert wurde dabei die Verlegung eines offenporigen Asphaltbelages („Flüsterasphalt“), die Auskleidung der Tunnelmündungen mit lärmschluckenden Materialien zur Vermeidung des sogenannten „Trompeten-Effektes“ und die Auskleidung der Betonwände im Trogbereich der A46 mit lärmreduzierenden Materialien. Ebenso wird eine stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund des fehlenden Unfallschwerpunktes und sonstiger Ermächtigungsgrundlagen durch die Ordnungsbehörden abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem mit der bereits geltenden Tempo 80 – Reduzierung, die dazu führt, dass aus rechtlicher Sicht keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Straßenbaulastträgerin geltend gemacht werden können. Die in der Begründung genannten tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bei einer Prüfung der Lärmsituation vor Ort nicht Grundlage für Lärmminderungsmaßnahmen, da rechtswidriges (Fahr-)Verhalten nicht die Basis für die Anwendung geltender Rechtsnormen sein kann. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Tempo 80 – Anordnung im Trogbereich zwischen Bilker- und Werstener Tunnel nach Aussage von Straßen.NRW zur „Homogenisierung des Verkehrs“ angeordnet wurden. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage kann jedoch nur aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen erfolgen, was seitens Straßen.NRW bereits begründet abgelehnt wurde. Frage 2: Warum wurde noch keine Abschnittskontrolle („SECTION CONTROL ## “ ) in diesem Bereich installiert, obwohl im EU ## ‐Land Österreich seit 01.09.2003 positive Erfahrungen mit diesem System gemacht werden? Antwort: Die geschwindigkeitsbezogene Abschnittskontrolle („Section Control“) befindet sich aktuell in der Testphase. Das Land Niedersachsen führt stellvertretend für alle Bundesländer ein Musterzulassungsverfahren durch, damit eine normkonforme Einführung dieses Systems in allen Bundesländern möglich wird. Das dazugehörige Testverfahren soll nach Aussage des niedersächsischen Innenministeriums voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein. Bezüglich des genannten Zeitraumes hat das zuständige Ministerium des Innern NRW mitgeteilt, dass eine Einführung des Systems in NRW erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Testverfahrens in Niedersachsen denkbar sei. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die genannte Thematik Teil des Antrages der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel “NRW Pilotversuch der Section-Control-Technik unter besonderer Berücksichtigung von Lärmschutzaspekten (Vorlage 19/ 77/2016 -1)“ im Ausschuss für Umweltschutz (AUS) war und im Rahmen der Beschlusskontrolle fortlaufend aktualisiert wird, Loosen

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179/ 209/2018