Anfrage: Lärmschutz BAB 46
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wurde durch die Verwaltung das Brückenbauwerk, was über die A46 hinweg Richtung Werstener Kreuz führt, mit dem lärmarmen LOA-Belag ausgestattet, der zu einer Lärmminderung von ca. -3 dB(A) geführt hat. Die Lärmminderung ist mit einer Halbierung des Verkehrsaufkommens auf der genannten Straße vergleichbar. Des Weiteren wurde eine Temporeduzierung auf der Werstener Straße von 80 km/h auf 60 km/h vorgenommen. Weitere bauliche oder sonstige Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die Lärmminderung, die durch diese Maßnahmen ermöglicht wurde, wird jedoch aufgrund der Dominanz der A46 als Lärmquelle überlagert. Seitens Straßen.NRW wurden, trotz zahlreicher Gespräche und Anregungen durch die Verwaltung, bisher keine lärmmindernden Maßnahmen auf der A46 umgesetzt. Diskutiert wurde dabei die Verlegung eines offenporigen Asphaltbelages („Flüsterasphalt“), die Auskleidung der Tunnelmündungen mit lärmschluckenden Materialien zur Vermeidung des sogenannten „Trompeten-Effektes“ und die Auskleidung der Betonwände im Trogbereich der A46 mit lärmreduzierenden Materialien. Ebenso wird eine stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund des fehlenden Unfallschwerpunktes und sonstiger Ermächtigungsgrundlagen durch die Ordnungsbehörden abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem mit der bereits geltenden Tempo 80 – Reduzierung, die dazu führt, dass aus rechtlicher Sicht keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Straßenbaulastträgerin geltend gemacht werden können. Die in der Begründung genannten tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bei einer Prüfung der Lärmsituation vor Ort nicht Grundlage für Lärmminderungsmaßnahmen, da rechtswidriges (Fahr-)Verhalten nicht die Basis für die Anwendung geltender Rechtsnormen sein kann. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Tempo 80 – Anordnung im Trogbereich zwischen Bilker- und Werstener Tunnel nach Aussage von Straßen.NRW zur „Homogenisierung des Verkehrs“ angeordnet wurden. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage kann jedoch nur aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen erfolgen, was seitens Straßen.NRW bereits begründet abgelehnt wurde.
- Die geschwindigkeitsbezogene Abschnittskontrolle („Section Control“) befindet sich aktuell in der Testphase. Das Land Niedersachsen führt stellvertretend für alle Bundesländer ein Musterzulassungsverfahren durch, damit eine normkonforme Einführung dieses Systems in allen Bundesländern möglich wird. Das dazugehörige Testverfahren soll nach Aussage des niedersächsischen Innenministeriums voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein. Bezüglich des genannten Zeitraumes hat das zuständige Ministerium des Innern NRW mitgeteilt, dass eine Einführung des Systems in NRW erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Testverfahrens in Niedersachsen denkbar sei. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die genannte Thematik Teil des Antrages der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel “NRW Pilotversuch der Section-Control-Technik unter besonderer Berücksichtigung von Lärmschutzaspekten (Vorlage 19/ 77/2016 -1)“ im Ausschuss für Umweltschutz (AUS) war und im Rahmen der Beschlusskontrolle fortlaufend aktualisiert wird, Loosen
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338464.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:21 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 19/3 31.01.2018 DM/Lo 28069 Umweltamt Lärmschutzkoordination An 01/1/8 Bezirksverwaltungsstelle 9 Bezirksvertretung 9 Anfrage der SPD-Fraktion vom 02. November 2018 Lärmschutz BAB 46 Frage 1: Warum haben die bisher durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Senkung der Belästigung der Anwohner durch Straßenverkehrslärm geführt, die in der Nähe der A46 in Wersten leben? Antwort:
Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179/ 209/2018