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Title: Vorlage 19/ 53/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343409.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:18:38 GMT
Number of Pages: 3
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Vorlage 19/ 53/2019
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> RSD Vorlage
Düsseldorf, den 16.05.2019
An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Umweltschutz
Herrn Philipp Tacer
Anfrage zur Sitzung des Umweltausschusses am 06.06.2019
Echter Ökostromanteil im Energiemix der Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Umweltausschusses am 6. Juni 2019 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
Laut eigenen Kennzahlen ("Stromkennzeichnung") betrug der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien, den die Stadtwerke Düsseldorf im Jahr 2017 an ihre Kunden lieferten, beachtliche 54,1 Prozent. Aber fast alle Stromversorger weisen
in ihrer Stromkennzeichnung einen sehr großen Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ aus. Hinter dieser Bezeichnung verbi rgt sich nicht der Ökostrom-Anteil im Strommix des Versorgers. Er bezieht sich laut dem Netzwerk der Regenerativen Energiewirtschaft stattdessen auf die Höhe der im Versorgungsgebiet erhobenen EEG-Umlage:
„Beliefert ein Versorger viele von der EEG -Umlage befreite industrielle
Großabnehmer, sinkt der Anteil des ‚EEG -Stroms‘; hat er viele Haushaltskunden steigt er. Der Strommix eines Versorgers wird dadurch häufig ‚grün gefärbt‘, ohne dass die Stromanbieter diesen ‚EEG -Anteil‘ beeinflussen können. Vorlage 19/ 53/2019
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Hinzu kommt, dass sich der Wert für ‚Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG‘ auf den Stromverbrauch im Versorgungsgebiet bezieht. Der in der
Stromkennzeichnung gegenübergestellte Bundesmix bezieht sich aber auf die Stromerzeugung. Aufgrund hoher Exportüberschüsse wird in Deutschland aber seit Jahren mehr Strom erzeugt als verbraucht. 2016 lag der Überschuss bei 54 Mrd. Kilowattstunden (kWh), das entspricht rd. acht Prozent der gesamten
Bruttostromerzeugung.“
Auch die Verbraucherzentrale spricht dem aus EEG-Mitteln gefördertem
„Graustrom“ jeglichen ökologischen Charakter ab. Strom, der mit „Herkunftsnachweis“(HKN) vermarktet wird, sieht die Verbraucherzentrale
ebenfalls kritisch, weil der HKN keine Ansprüche an die Art der Erzeugung und das Alter der Stromerzeugungsanlage stellt. Eine verlässliche Ökostrom-
Kennzeichnung liefern laut Verbraucherzentrale nur das „ok -power Siegel“, das „Grüner -Strom-Label“ und die Liste „EcoTopTen“ des Öko -Instituts in Freiburg.
Vor diesem Hintergrund wurde die Stromkennzeichnung auch der Stadtwerke Düsseldorf in einer gemeinsamen Untersuchung von Deutscher Umwelthilfe, Robin Wood, Greenpeace Energy, EWS Schönau, NATURSTROM und LichtBlick
kritisiert: Der von den Stadtwerken dargestellte Anteil an „EEG -Strom“ zeige
lediglich den Stromverbrauch der EEG-pflichtigen AbnehmerInnen, nicht aber die Strom-Einkaufspolitik der Anbieter. Der tatsächlich ausgelieferte Ökostrom mache demnach nur einen Anteil von 3,9 Prozent an den Stromlieferungen der Stadtwerke aus.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie hoch war der Anteil an Ökostrom mit Ökostrom-Herkunftsnachweis (HKN) und mit von der Verbraucherzentrale empfohlenen Ökostrom-Kennzeichnungen an den Stromlieferungen der Düsseldorfer Stadtwerke in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach HKN oder Ökostrom-Siegel sowie nach Jahr und Energiequelle)?
2. Wie viel dieser Stromlieferungen ging auf KundInnen mit Ökostrom-Tarif zurück?
3. Wie sehen die Pläne der Düsseldorfer Stadtwerke für einen Ausbau des Anteils an Ökostrom mit HKN oder von der Verbraucherzentrale empfohlenen Ökostrom-Kennzeichnungen bis hin zum vollständigen Verzicht auf Strom aus fossilen Brennstoffen und Kernenergie aus?
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Meisen Odd Krause Rita Kiwitt Vorlage 19/ 53/2019
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f.d.R. Carina Limper
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage