Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 66/ 24/2018

Anfrage DIE LINKE: "Verkehrsverstöße von Diplomaten"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Luegallee 65 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Februar 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310128.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:52:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 66/ 24/2018 > LINKSFRAKTION Düsseldorf • Luegallee 65 • 40545 Düsseldorf > Tel. (0211) 89 95123 • Fax (0211) 89 29588 > [email protected] www.linksfraktion-duesseldorf.de

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Title: Vorlage 66/ 24/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310128.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:52:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 66/ 24/2018 > LINKSFRAKTION Düsseldorf • Luegallee 65 • 40545 Düsseldorf > Tel. (0211) 89 95123 • Fax (0211) 89 29588 > [email protected] www.linksfraktion-duesseldorf.de > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage Düsseldorf, den 30.01.2018 An den Vorsitzenden des Ordnungs - und Verkehrsausschusses Herrn Martin Volkenrath Anfrage zur Sitzung des OVA am 28.02.2018 Verkehrsverstöße von Diplomatinnen und Diplomaten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 28. Februar 2018 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: In Düsseldorf gibt es über 30 Konsulate mit einer Vielzahl von Konsulatsangehörigen. Diplomatinnen und Diplomaten genießen vielfältigen Immunitätsschutz. Viele Vergehen können deswegen nicht geahndet werden. In Berlin führte das beispielsweise 2017 zu 22.882 Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einer Gesamtsumme von 375.000 Euro die aufgrund der Immunität nicht eingezogen werden konnten. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie viele Verkehrsverstöße wurden in den letzten fünf Jahren durch Diplomatenfahrzeuge von der städtischen Verkehrsüberwachung bzw. der Polizei festgestellt? (Bitte unterteilt nach Jahren und Ländern) Vorlage 66/ 24/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage 2. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die jährlichen Summen, die aufgrund der Immunität dadurch nicht eingenommen werden konnten? 3. Sind weitere strafbewehrte Vergehen durch Personen mit Diplomaten-Immunitätsschutz festgestellt worden? Wenn ja, wie viele und welcher Art. Mit freundlichen Grüßen Anja Vorspel Georg Blanchard Lutz Pfundner f.d.R. Carina Limper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs - und Verkehrsausschuss 28.02.2018 -/-¹ beantwor tet > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage
Beantwortung der Anfrage als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - ~7993710.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312196.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 66/24/2018 Beigeordneter Zaum Anfrage Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung des OVA am 28.02.2018 Verkehrsverstöße von Diplomatinnnen und Diplomaten Frage 1: Wie viele Verkehrsverstöße wurden in den letzten fünf Jahren durch Diplomatenfahrzeuge von der städtischen Verkehrsüberwachung bzw. der Polizei festgestellt? (Bitte unterteilt nach Jahren und Ländern) Frage 2: Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die jährlichen Summen, die aufgrund der Immunität dadurch nicht eingenommen werden konnten? Frage 3: Sind weitere strafbewehrte Vergehen durch Personen mit Diplomaten-Immunitätsschutz festgestellt worden? Wenn ja, wie viele und welcher Art. Antwort: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gegen Diplomaten und andere Mitglieder einer diplomatischen Mission und ihre Familienangehörigen, soweit diese gerichtliche Immunität genießen (§§ 18 ff. Gerichtsverfassungsgesetz), dürfen keine Maßnahmen auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes durchgeführt werden. Deshalb werden bei bekannter Immunität keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es entstehen daher keine auswertbaren Fälle. Sofern die Immunität vor Ort nicht erkennbar ist und erst im nachfolgenden Verfahren geltend gemacht wird, sind die Verfahren einzustellen. Schätzungsweise kommen solche Einstellungen bei der Stadt weniger als zehnmal pro Jahr vor. Die konkreten Einstellungsgründe sind statistisch nicht auswertbar. Betrachtungen zu hypothetischen Bußgeldern werden aufgrund der Geringfügigkeit nicht angestellt. Dem Ordnungsamt liegen keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die von Personen mit gerichtlicher Immunität begangen wurden. gez. Christian Zaum

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 24/2018