Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 179/ 10/2018

Anfrage: Planungskonzept "Nördliche Paulsmühlenstraße"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Paulsmühlenstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Dezember 2017veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307956.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: SPD -Fraktion ## in der Bezirksvertretung 9 Bezirksbürgermeister der BV 9 Herrn Dr. Karl-Heinz Graf Rathaus Benrath Benrodestraße 46

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Title: 00307956.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307956.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: SPD -Fraktion ## in der Bezirksvertretung 9 Bezirksbürgermeister der BV 9 Herrn Dr. Karl-Heinz Graf Rathaus Benrath Benrodestraße 46 40597 Düsseldorf Betr.: Planungskonzept "Nördliche Paulsmühlenstraße“ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bei der am 30.11.2017 durchgeführten „Paulsmühler Bürgerversammlung“ veranstaltet durch die „Bürgerinitiative Lebenswerte Paulsmühle“ wurde von der BI, von anwesenden Bürger*innen und Kommunalpolitikern die Forderung erhoben, auf den Bau von Wohnungen im Areal nördlich der Paulsmühlenstraße zu verzichten und statt dessen einen Anwohnerpark oder einen „Ort der Begegnung“ zu planen und zu errichten. Planungsrechtlich stellen sich zu dieser Forderung für uns eine Reihe von Fragen, die wir bitten, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 9 beantworten zu lassen: Anfrage: 1. Nach unserer Kenntnis können nach dem rechtsverbindlich gültigen Bebauungsplan im Areal nördlich Paulsmühlenstraße Gewerbe- und Industriegebäude errichtet werden. Wir bitten die Verwaltung einmal darzulegen, welche Gewerbe- und/oder Industriegebäude in diesem Areal z.Z. – vor Abschluss des laufenden B-Plan-Verfahrens - errichtet werden können und welche nicht? Gehören zu diesen Gebäuden auch Logistikeinrichtungen, Hotels und großflächige Konsum- und Heimwerkermärkte? 2. Kann die Verwaltung die verkehrliche Belastung durch die mögliche Errichtung von Gewerbe- und Industrieeinrichtungen im Areal nördlich der Paulsmühlenstraße für das Untersuchungsgebiet Paulsmühlenviertel anhand einer Modellrechnung beziffern? Erwartet die Verwaltung im Rahmen einer möglichen Gewerbenutzung eine weitere Zunahme der - in der verkehrstechnischen Untersuchung vom September 2017 - prognostizierten Fahrzeugbewegungen? 3. Um einen Bürgerpark in genannten Areal zu errichten, müssen planungsrechtliche Voraussetzungen geändert und öffentliche Gelder für die Entschädigung der Grundstückseigentümer und für den Bau des Parks „in die Hand genommen werden“. Insbesondere müssen nach unserer Kennntnis durch den Grundstückseigentümer aufgewendete Kosten für Altlastensanierungsmaßnahmen übernommen, Ausgleichszahlungen für den Grundstücks-Veräußerungserlös – Grünfläche versus Gewerbefläche – geleistet, sowie Kosten für die Neuanlage eines Anwohnerparks in Millionenhöhe durch die Stadt Düsseldorf etatisiert und verausgabt werden. Welche planungsrechtlichen Schritte sind zu unternehmen, um auf dem genannten Areal einen Bürgerpark zu errichten? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für den Bau eines Bürgerparks und die Kosten für die Entschädigung der Grundstückseigentümer? Düsseldorf, den 13.12.2017 Gez. Gabi Wegner Udo Skalnik

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179/ 10/2018