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Title: 00307956.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307956.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:30 GMT
Number of Pages: 1
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SPD -Fraktion
## in der Bezirksvertretung 9
Bezirksbürgermeister der BV 9
Herrn Dr. Karl-Heinz Graf
Rathaus Benrath
Benrodestraße 46
40597 Düsseldorf
Betr.: Planungskonzept "Nördliche Paulsmühlenstraße“
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
bei der am 30.11.2017 durchgeführten „Paulsmühler Bürgerversammlung“ veranstaltet durch die „Bürgerinitiative Lebenswerte Paulsmühle“ wurde von der BI, von anwesenden Bürger*innen und
Kommunalpolitikern die Forderung erhoben, auf den Bau von Wohnungen im Areal nördlich der
Paulsmühlenstraße zu verzichten und statt dessen einen Anwohnerpark oder einen „Ort der Begegnung“ zu
planen und zu errichten. Planungsrechtlich stellen sich zu dieser Forderung für uns eine Reihe von Fragen, die wir bitten, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 9 beantworten zu lassen:
Anfrage:
1. Nach unserer Kenntnis können nach dem rechtsverbindlich gültigen Bebauungsplan im Areal nördlich Paulsmühlenstraße Gewerbe- und Industriegebäude errichtet werden. Wir bitten die Verwaltung einmal darzulegen, welche Gewerbe- und/oder Industriegebäude in diesem Areal z.Z.
– vor Abschluss des laufenden B-Plan-Verfahrens - errichtet werden können und welche nicht? Gehören zu diesen Gebäuden auch Logistikeinrichtungen, Hotels und großflächige Konsum- und Heimwerkermärkte?
2. Kann die Verwaltung die verkehrliche Belastung durch die mögliche Errichtung von Gewerbe- und Industrieeinrichtungen im Areal nördlich der Paulsmühlenstraße für das Untersuchungsgebiet Paulsmühlenviertel anhand einer Modellrechnung beziffern? Erwartet die Verwaltung im Rahmen einer möglichen Gewerbenutzung eine weitere Zunahme der - in der verkehrstechnischen Untersuchung vom September 2017 - prognostizierten Fahrzeugbewegungen?
3. Um einen Bürgerpark in genannten Areal zu errichten, müssen planungsrechtliche Voraussetzungen geändert und öffentliche Gelder für die Entschädigung der
Grundstückseigentümer und für den Bau des Parks „in die Hand genommen werden“.
Insbesondere müssen nach unserer Kennntnis durch den Grundstückseigentümer aufgewendete Kosten für Altlastensanierungsmaßnahmen übernommen, Ausgleichszahlungen für den Grundstücks-Veräußerungserlös – Grünfläche versus Gewerbefläche – geleistet, sowie Kosten für die Neuanlage eines Anwohnerparks in Millionenhöhe durch die Stadt Düsseldorf etatisiert und verausgabt werden. Welche planungsrechtlichen Schritte sind zu unternehmen, um auf dem genannten Areal einen Bürgerpark zu errichten? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für den Bau eines Bürgerparks und die Kosten für die Entschädigung der Grundstückseigentümer?
Düsseldorf, den 13.12.2017
Gez.
Gabi Wegner Udo Skalnik