Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 19/ 63/2018

Anfrage der Ratsfraktion Bü90/Grüne: Photovoltaik u. Dachbegrünung b. Dd. Schulbauten u. and. städt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erich-Müller-Straße 31 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. September 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00324946.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:27:39 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 63/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.09.2018 An

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Title: Vorlage 19/ 63/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00324946.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:27:39 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 63/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.09.2018 An Philipp Tacer Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Photovoltaik und Dachbegrünung bei Düsseldorfer Schulbauten und anderen städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr Tacer, die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tages-ordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 28.09.2018 zu nehmen und durch die Ver-waltung beantworten zu lassen: 1. Für welche städtischen Schulneu- und -umbauten ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen? 2. Für welche städtischen Schulneu- und -umbauten ist die Anlage von Dachbegrünung vorgesehen? 3. Wie werden die Leitlinien für energieeffizientes Bauen "Standards im Hochbau" der Stadt Düsseldorf vom 06.07.2011 in punkto Photovoltaik und Dachbegrü-nung bei Schulneu- und -umbauten und anderen städtischen Gebäuden umge-setzt? Sachdarstellung: Bedauerlicherweise scheinen bislang die Potenziale von Photovoltaik und Dachbegrünung seitens der IPM und der IDR nicht ausgeschöpft zu werden, obwohl es in den Leitlinien für energieeffizientes Bauen der Stadt Düsseldorf "Standards im Hochbau" dazu auf S. 13 unter Punkt 2.6.3. Gründächer und Photovoltaik heißt: "Die Herstellung von Gründächern und Photovoltaikanlagen sind per Dienstanweisung geregelt: Grundsätzlich soll die Begrünung von geeigneten Dachflächen die Regel sein, der Verzicht auf das Gründach soll die Ausnahme darstellen (siehe Dienstanweisung vom 13.07.2010). Über die Eignung ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Vorrüstung für Photovoltaik ist grundsätzlich einzuplanen und vorab mit dem Energiemanagement abzustimmen." Die Nutzung von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden ist Teil des Düsseldorfer Klima-schutzprogramms. Durch die Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik kann CO 2 nennens-Vorlage 19/ 63/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage wert eingespart werden. Dächer von Schulen und anderen städtischen Gebäude bieten sich hierfür besonders an, da sich in der Regel die Zeiten, in denen Strom erzeugt wird und die Stromabnahme weitgehend decken. Die Begrünung von Dächern wird darüber hinaus im Rahmen des Klima-anpassungsprogramms der Stadt Düsseldorf als wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas angesehen und seitens der Stadt explizit gefördert. Angesichts des Klimawandels und zu erwartender Hitzeperioden, die mit Starkregenereignissen gepaart sein können, bieten begrünte Dächer viele gewünschte Effekte. Sie speichern Wasser und kühlen die Luft, was besonders den Lasträumen der Düsseldorfer Innenstadt von zunehmender Bedeutung ist. Die Nutzung von Photovoltaik und Dachbegrünung sollte daher gerade an Schulen und anderen städtischen Gebäuden beispielgebend und engagiert vorangebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Iris Bellstedt Günther Bunte-Esders Renate Böhm
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: TMAbs1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330028.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:53:23 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 63/2018 Beigeordnete Stulgies Anfrage der Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen für den Ausschuss für Umweltschutz am 08.11.2018 Hier: „Photovoltaik und Dachbegrünung bei Düsseldorfer Schulbauten und an-deren städtischen Gebäuden“ Frage 1: Für welche städtischen Schulneu- und -umbauten ist die Installation einer Photovol-taikanlage vorgesehen? Antwort: Für die Theodor-Litt-Realschule und das Friedrich-Rückert-Gymnasium sind Photo-voltaik-Anlagen auf den Dachflächen vorgesehen. In Planung sind weitere Anlagen auf den Grundschulen Itterstraße 16 und Buchenstraße 16. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird bei den Grundschulen Rolandstraße 40 und Karl-Müller-Straße 25 in die Umsetzungsplanung aufgenommen. Eine Vorrüstung für eine Photovoltaikanlage ist bei den Grundschulen Erich-Müller-Straße 31, Florensstraße, Grenzweg 12, dem Berufsskolleg Schloßallee 14, der Hauptschule Melanchthonstraße 2 und den Gymnasien Lindemannstraße 57 sowie Schorlemerstraße 99 geplant. Frage 2: Für welche städtischen Schulneu- und -umbauten ist die Anlage von Dachbegrünung vorgesehen? Antwort: Die Anlage von Gründächern ist auf den Grundschulen Steinkaul 27, Erich-Müller-Straße 31, Florensstraße, Rolandstraße 40, Karl-Müller-Straße 25, Graf-Recke-Straße 153, Grenzweg 12, den Sonder- bzw. Förderschulen Lobachweg 16-18, Am Massenberger Kamp 45, der Hauptschule Melanchthonstraße 2, der Realschulen Theodor-Litt-Straße 5-11, Tersteegenstraße 62 und den Gymnasien Koetschaustra-ße 36, Lindemannstraße 57, Rückertstraße 6, Schmiedestraße 25 und Schorlemer-straße 99 vorgesehen und bei einigen der genannten bereits umgesetzt. Frage 3: Wie werden die Leitlinien für energieeffizientes Bauen „Standards im Hochbau“ der Stadt Düsseldorf vom 06.07.2011 in punkto Photovoltaik und Dachbegrünung bei Schulneu- und -umbauten und anderen städtischen Gebäuden umgesetzt? Antwort: Die Standards im Hochbau gliedern sich in die „Allgemeinen baulichen Standards“, die „Nutzungsspezifischen baulichen Standards“ und die „Zusätzlichen Standards“. Die Standards gelten für die Standorte im Bereich des Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungsmaßnahmen anzuwenden. 2 Die hinsichtlich der Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen von allen am Pla-nungsprozess Beteiligten anzuwendenden Regelungen sind inzwischen in den „Zu-sätzlichen Standards“ Energieeffizientes Planen und Bauen vorgegeben. Beigeordnete Stulgies

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 63/2018