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Title: Vorlage 01/ 192/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00271025.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:33:33 GMT
Number of Pages: 6
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Vorlage 01/ 192/2016
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X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
FDP-Ratsfraktion
> Düsseldorf, den 28. Juni 2016
An
Oberbürgermeister Thomas Geisel
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
## Antrag
Antrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜ90/GRÜ und FDP:
2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche
Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,
die Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündins90/Die Grünen, und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 07. Juli 2016 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schließt sich der anliegenden Erklärung „ 2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestal-
ten“ an.
2. Nachhaltige Entwicklung wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Bereiche und Fachaufgaben der Verwaltung einschl. der Tochterunternehmen betrifft.
3. Bewährte Akteurinnen und Akteure wie die Lokale Agenda 21, das Eine-Welt-Forum, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen in den Düsseldorfer Agenda 2030-Prozess eingebunden werden. Darauf aufbauend, werden die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vorangebracht sowie das Thema Nachhaltigkeit verstetigt und weiterentwickelt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die zukünftige Ausrich-tung und Organisation der nachhaltigen Entwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf auszuarbeiten und dem Rat zur Be-schlussfassung vorzulegen. Unter Einbeziehung innovativer Beteili-Vorlage 01/ 192/2016
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gungsformen sollen neue Dialogformate eingeführt und dadurch neue Impulse generiert werden. In die Konzepterstellung sind die unter Punkt 3. genannten Akteureinnen und Akteure zu beteiligen. Durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle soll die Arbeit insgesamt professionalisiert werden.
Sachdarstellung:
Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats-
und Regierungschefs vom 25. – 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Die so genannte 2030 -Agenda knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue 2030 -Agenda umfasst einen Zeitraum von 15 und gilt bis 2030. Gegenstand dieser Agenda sind die Schaffung einer gerechten Welt und das damit eng verbundene Ziel der Armutsbekämpfung sowie das Ziel der
nachhaltigen Entwicklung.
Zur Umsetzung der in der 2030-Agenda formulierten Ziele kommt den Kommunen eine zentrale besondere Bedeutung zu, weil alle Kommunen beim Kampf gegen Ar-mut sowie bei der Bewältigung von Umweltproblemen global an vorderster Front ste-hen.
Die neue 2030-Agenda bildet eine n ü bergeordneten Rahmen für die Entwicklungs -
ziele der Vereinten Nationen, deren Kernstück die so genannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) sind. Gegenstand der insgesamt 17 Ziele ist es, für gemeinsame Anliegen und ö ffentliche Güter auch ge meinsam die Sorge für diese zu ü bernehmen – wie etwa für das Klima, die biologische Vielfalt, das Wasser und den
Boden. Zusätzlich werden festgeschrieben, das Welthandelssystem gemeinsam fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren und den Fr ieden zu sichern. In die -
sem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für
diese globalen Ziele gemeinsam Verantwortung tragen.
Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“. Städte und
Siedlungen in klusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeit -
gemäßer Energie für alle si chern“, Ziel 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen,
inklusive und nachha ltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ oder Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner
Auswir kungen ergreifen“ sind von sehr großer Bedeutung für alle Kommunen
weltweit.
Vergleiche hierzu: https://sustainabledevelopment.un.org/topics
Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der bisherigen Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um eine neue Perspe ktive sowie neue Ba -
lance in allen Teilen der Welt, egal ob Entwicklungs -, Schwellen - oder Industrieland. Für eine gerechtere Welt ist auch ein Wandel des Nordens notwendig. Aus diesem Grund hat das Präsidium des RGRE die in der 2030 -Agenda der Vereinten Nationen enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verant wortung des Nordens und Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt befürwortet. Vorlage 01/ 192/2016
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Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entwicklungsziele soll auf das seit vielen Jahren bestehende Engagement der Lokalen Agenda 21 und die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit (Eine-Welt-Beirat und Eine-Welt-Forum) angeknüpft werden. Die bestehenden Aktivitäten der Landeshauptstadt zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen verstärkt werden.
Mit freundlichen Grüße
Rüdiger Gutt Markus Raub
Norbert Czerwinski Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Für die Richtigkeit
Heike Kuhn
F. U. Wessel
Stephan Soll
Maren Maiwald Vorlage 01/ 192/2016
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2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung:
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis…
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable
Developm ent Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten,
und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des
sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher,
widerstandsfähig und nachhal tig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN.
unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.
fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis…
wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagie-ren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.
Mit Beschluss vom angenommen.
Ort Datum Titel, Funktion, Unterschrift
1 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/L.85&Lang=E (Seite 14) Vorlage 01/ 192/2016
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2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015
Kommunen können mit folgenden Maßnahmen einen besonderen Beitrag leis-ten (optional):
I. Information und Bewusstseinsbildung
- Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
- Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder entsprechenden Ratsvorlagen, Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das
kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusi v, sicher,
widerstandsfähig und nachhaltig machen“ ge nannt.(link)
- insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
- Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
- Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Handwerk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten
NGO‘s, um die 2030 -Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern.
- Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken.
- Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bündeln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen.
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene
- Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen.
- Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen. (zum Beispiel SDG Nr. 11)
- Sich dafür einsetzen, dass auch in allen kommunalen Handlungsfeldern wie zum Beispiel auch bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommunal-Vorlage 01/ 192/2016
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wirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung Nach-haltigkeitsstrategien entwickelt werden. (zum Beispiel SDG Nr. 4, 9, 7, 13)
- Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. (zum Beispiel SDG Nr. 17)
- Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern. (SDG Nr. 17)
- Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa. (SDG Nr. 17)
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage