Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 11/ 123/2004

Antrag zur Internetgestaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zollstraße 4 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 22. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Antrag der SPD-Ratsfraktion zum Haushalt 2005: Barrierefreie Internetgestaltung Sehr geehrter Herr Wachter, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitte ich Sie, folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen des Personal- und Organisationsausschusses abstimmen zu lassen: Der Personal- und Organisationsausschuss beschließt die Erhöhung des Ansatzes der Hst. 0240 57575 (Projekte Internet - Redaktion) um 50.000 Euro auf 125.000 Euro. Die Mittel sind für die barrierefreie Gestaltung des Internetportals der Stadt Düsseldorf zu verwenden.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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SPD Ö Vorlagen - Nr. 11/ 123/2004 Düsseldorf, den 23. November 2004 Zollstraße 4 g 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 8 99 31 67 g Telefax: 02 11 / 13 28 97 E-Mail: [email protected] g www.spd-duesseldorf.de Seite 1 von 2 An Ratsherrn Harald Wachter Vorsitzender des Personal- und Organisationsausschusses Antrag Antrag der SPD-Ratsfraktion zum Haushalt 2005: Barrierefreie Internetgestaltung Sehr geehrter Herr Wachter, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitte ich Sie, folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen des Personal- und Organisationsausschusses abstimmen zu lassen: Der Personal- und Organisationsausschuss beschließt die Erhöhung des Ansatzes der Hst. 0240 57575 (Projekte Internet - Redaktion) um 50.000 Euro auf 125.000 Euro. Die Mittel sind für die barrierefreie Gestaltung des Internetportals der Stadt Düsseldorf zu verwenden. Sachdarstellung: Seit dem 01. Januar 2004 müssen alle bestehenden Internetseiten der öffentlichen Hand barrierefrei gestaltet sein. Ab 2005 sollen Behörden und Organisationen dann nur noch barrierefreie Internetseiten anbieten. So sieht es das Bundesgleichstellungsgesetz vor. Insbesondere Blinde stoßen bei Seiten, die nicht barrierefrei zugänglich sind, auf enorme Schwierigkeiten. Eine Internetseite, die aus vielen Grafien besteht, lässt sich nicht durch die von Blinden eingesetzten Software-Programme übersetzen. Weitere Begründung erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Annette Steller RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT SPD-Ratsfraktion Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 11/ 123/2004 Düsseldorf, den 23. November 2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Personal- und Organisationsausschuss -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 11/ 123/2004