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Title: Vorlage 01/ 123/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00292868.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:47:03 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 01/ 123/2017
> LINKSFRAKTION Düsseldorf
• Luegallee 65 • 40545 Düsseldorf
> Tel. (0211) 89 95123
• Fax (0211) 89 29588
> [email protected] www.linksfraktion-duesseldorf.de
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> RSD Vorlage
Düsseldorf, den 08.05.2017
An den
Oberbürgermeister
Herrn Thomas Geisel
Antrag zur Sitzung des Rates am 18.05.2017
Der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohner
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 18. Mai 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf auch für die Einwohnerinnen und Einwohner ansprechbar zu machen. Es wird auf den städtischen Internetseiten verstärkt auf den Datenschutz sowie den städtischen Datenschutzbeauftragten unter Angabe seiner Kontaktdaten hingewiesen.
Begründung :
In der zunehmenden Digitalisierung wird der Schutz der eigenen Daten immer wichtiger. In der kommunalen Verwaltung fallen eine Vielzahl von persönlichen Daten von MitarbeiterInnen und den EinwohnerInnen an. Mit dem geplanten Einstieg in Smart-City schreitet die Digitalisierung und Vernetzung von personalisierten Dateien weiter voran. Nun wurde eine Stelle für einen Digitalisierungsbeauftragten
geschaffen. Der so genannte „Chief Digital Officer“ soll für die Bündelung und
Weiterentwicklung verwaltungsübergreifender Digitalisierungsthemen zuständig sein. Von gleichzeitiger Beachtung und Bedeutung des Datenschutzes ist nicht die Rede. Es steht zu befürchten, dass die Digitalisierung und Vernetzung auch von Vorlage 01/ 123/2017
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> RSD Vor lage
persönlichen Daten für Außenstehende intransparent erfolgt.
Die Stadt Düsseldorf hat einen Datenschutzbeauftragten. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist für Leitung und Beschäftigte einer Behörde Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes. Zwar sind die Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Stellen nach der Regelung des Datenschutzgesetzes NRW nicht zwingend Ansprechpartner für Bürgerinnen und
Bürger, dennoch „kann es aber sinnvoll sein, ihnen auch diese Aufgabe zusätzlich
zuzuweisen. Sie koordinieren und beantworten dann
externe Datenschutzbeschwerden für die öffentliche Stelle, die weiterhin für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich bleibt. So können Datenschutzbeauftragte zugleich
für ihre Funktion wertvolle Hinweise auf mögliche Mängel erhalten. Die Gefahr einer
Interessenkollision besteht insoweit nicht“, schreibt der Landesbeauftragte f ür Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Dem sollte sich die Stadt Düsseldorf anschließen.
Auf den städtischen Internetseiten wird zwar vereinzelt auf den Datenschutzbeauftragten hingewiesen, aber auffindbar ist er weder mit Telefonnummer noch mit Email-Adresse. Selbst auf der Internetseite mit dem Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe durch die städtische Verwaltung findet sich zwar ein Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten, aber ohne Verweis auf Namen, Telefonnummer oder Email-Adresse.
Im Interesse des Datenschutzes allgemein, aber vor allem aufgrund des Schutzes der Daten der Einwohnerinnen und Einwohner muss der Datenschutz in der Düsseldorfer Stadtverwaltung für Betroffene transparenter gestaltet und ein Ansprechpartner offensiv beworben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
f.d.R. Anastasia Kordela-Novakovic
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Nr. Anlage