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Title: Vorlage 001/ 26/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00267370.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 15:33:40 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 001/ 26/2016
> LINKSFRAKTION Düsseldorf
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> RSD Vorlage
Düsseldorf, den 12.05.2016
An den
Oberbürgermeister
Herrn Thomas Geisel
Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2016
Mehr Transparenz bei städtischen Unternehmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2016 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, in den Public Corporate Governance Kodex als weitere Maßnahme zur Transparenzsteigerung folgende Ergänzung aufzunehmen:
Die Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten und mehrheitlicher Beteiligung der Stadt werden in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil geteilt.
Die Gesellschaftsverträge werden dahingehend geändert, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, bei denen durch oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Geheimhaltung Vorlage 001/ 26/2016
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> RSD Vorlage
vorgeschrieben ist oder die vertrauliche Behandlung im öffentlichen Interesse, im Interesse einzelner Personen oder im wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Interesse der kommunalen GmbHs liegt.
Die Geheimhaltung gilt daher insbesondere für die Wirtschaftsplanung der Unternehmen, die Aufsichtsratsbefassung zum Jahresabschluss mit persönlicher Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, Vergaben sowie Verträge mit Dritten.
Begründung:
Die Bedeutung der städtischen Beteiligungen wird oft unterschätzt. Städtische Unternehmen befinden sich zwar im Besitz der Allgemeinheit, geführt werden sie allerdings unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Die EinwohnerInnen haben jedoch das Recht zu wissen, was mit ihrem Eigentum geschieht.
Die Stadt Düsseldorf sollte sich daher dazu entschließen, die Vorgänge zumindest bei den städtischen Tochterunternehmen öffentlich zu machen, bei denen es rechtlich nicht ausgeschlossen ist. Eine Teilung der Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil bietet sich hierfür an. Nicht-öffentliche Sitzungen sollten nur in dem Umfang stattfinden, der gesetzlich zwingend erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.09.2015 gebeten zu prüfen, ob die Aufnahme einer solchen Ergänzung unter Punkt 1.4.3 des Public Corporate Governance Kodex als weitere Maßnahme zur Transparenzsteigerung rechtskonform ist. In der Vorlage 01/ 13/2016 heißt es hierzu von Seiten der Verwaltung:
„Die re chtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem Ergänzungsantrag angestrebte Beschränkung der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder in den kommunalen GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten durch entsprechende Änderungen der Gesellschaftsverträge grundsätzlich zulässig wäre. Bei fakultativen Aufsichtsräten eröffnet der Gesellschaftsvertrag dem Gesellschafter Gestaltungsfreiheit. Dies betrifft insbesondere auch die im AktG festgeschriebene Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder zu strikter Vertraulichkeit. Der Gesellschaftsvertrag kann die Informationsbefugnisse beliebig ordnen, einschränken und ausweiten und er kann auch die Regeln der Vertraulichkeit ordnen oder auch weiter einschränken. Die Landeshauptstadt Düsseldorf könnte entsprechende Regelungen allerdings nur bei mehrheitlicher Beteiligung
durchsetzen.“
Eine Teilung der Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil ist somit rechtlich möglich. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Freundliche Grüße Vorlage 001/ 26/2016
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> RSD Vorlage
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner Georg Blanchard
f.d.R. Carina Limper
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Haupt - und Finanzausschuss -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage