Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 02/ 28/2004

Antrag SPD und Bü90/Grüne zum Gender Budgeting

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kamper Acker · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Gender Budgeting Sehr geehrte Frau Wien-Mroß, wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Frauenausschusses am 8.7.2004 zu nehmen: "Der Frauenausschuss fordert die Verwaltung auf, bis zum 31. Dezember 2004 eine Entscheidungsgrundlage über eine modellhafte Erprobung des Konzeptes zur nach Geschlechtern differenzierenden Analyse, Bewertung und Folgenabschätzung von Haushaltsentscheidungen vorzulegen."

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Ö Vorlagen - Nr. 02/ 28/2004 Seite 1 von 2 SPD - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Ratsfraktion An Ratsfrau Angelika Wien-Mroß Vorsitzende des Frauenausschusses 24. Juni 2004 Antrag Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Gender Budgeting Sehr geehrte Frau Wien-Mroß, wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Frauenausschusses am 8.7.2004 zu nehmen: "Der Frauenausschuss fordert die Verwaltung auf, bis zum 31. Dezember 2004 eine Entscheidungsgrundlage über eine modellhafte Erprobung des Konzeptes zur nach Geschlechtern differenzierenden Analyse, Bewertung und Folgenabschätzung von Haushaltsentscheidungen vorzulegen." Sachdarstellung: Die Haushaltsplanung ist eines der wichtigsten demokratischen Instrumente zur Gestaltung des Gemeinwesens. Mit den öffentlichen Haushalten werden bestimmten Politikbereichen definierte Beträge zugewiesen. Mit dieser Verteilung von Ressourcen im Haushaltsplan werden Aufgabenstellungen verbunden und Prioritäten gesetzt. Aus den Budgets oder Haushalten ergeben sich so auch die finanziellen Möglichkeiten von AkteurInnen. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Haushalts ist das Ergebnis politischer Entscheidungen darüber, wie und von wem Mittel erhoben und wofür sie eingesetzt werden können. Noch kann nur in wenigen Fällen festgestellt werden, in welchem Maße Frauen und/oder Männer von den öffentlichen Mitteln profitieren. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen ist es nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, hier Transparenz herzustellen und so die Grundlage für einen ausgewogenen, geschlechtergerechten Haushalt zu schaffen. Gender Budgeting hilft auch, die knappen finanziellen Mittel zielgerichtet und somit ökonomisch effektiv auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung auszurichten. Für die Herstellung von echter Chancengleichheit von Frauen und Männern können geschlechtergerechte öffentliche Haushalte einen wesentlichen Beitrag leisten. Grundlage und Voraussetzung von geschlechtssensibler Haushaltspolitik im Sinne des Gender Budgeting ist zunächst die Erhebung und laufende Aktualisierung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten und Informationen. Ziel von Gender Budgeting ist die Umgestaltung des Haushalts im Sinne von Gleichberechtigung für beide Geschlechter. Öffentliche Gelder sollen so eingesetzt werden, dass sie Frauen und Männern gleichermaßen zugute kommen. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Förderung von Wirtschaftlichkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sind dabei keineswegs Ziele, die sich gegenseitig ausschließen, sondern sich sehr gut verbinden lassen. Umso differenzierter Bedarfe erfasst werden, umso zielgenauer und effektiver kann der Mitteleinsatz erfolgen. Eine Haushaltsplanung auf der Basis geschlechtsdifferenziert aufbereiteter Daten erfüllt genau diese Anforderung. Mit freundlichen Grüßen Marina Spillner Angela Hebeler RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 02/ 28/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Frauenausschuss -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 02/ 28/2004