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Informationsvorlage
Betrifft:
Information über Gender Budgeting
Der Frauenausschuss beschäftigte sich in mehreren seiner Sitzungen mit dem Thema
Gender Budgeting - der geschlechtsdifferenzierten Analyse der öffentlichen Haushalte.
In der Sitzung des Frauenausschusses am 29.04.2004 wird Frau Sabine Holland-Letz,
Referentin des Deutschen Städtetages über die Thematik informieren.
Ein Positionspapier der Referentin ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Frauenausschuss 29.04.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Positionspapier
Amt:
Frauenbüro
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Gender Budgeting
Öffentliche Haushalte sind die monetäre Umsetzung politischer Beschlüsse und
Programme. Gender Budgeting bedeutet, dass der kommunale Haushalt aus einer
Geschlechterperspektive analysiert, geplant und verteilt bzw. konsolidiert wird.
Grundgedanke des Gender Budgeting ist, dass es keinen geschlechtergerechten
Haushalt gibt, denn alle Politikbereiche haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf
Frauen und Männer.
Ein geschlechtsbewusster Haushalt berücksichtigt die unterschiedlichen Auswirkungen
der Haushaltsentscheidungen auf Frauen und Männer. Gender Budgeting bedeutet die
Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Finanz- und Haushaltsplanung.
Die überwiegende Mehrzahl der Haushalsentscheidungen kann als "geschlechtsblind"
bezeichnet werden. Ein geschlechtsblinder Haushalt ist ein Haushalt, der zwischen
Männern und Frauen nicht unterscheidet und damit bestehende Geschlechterverhältnisse
zementiert. Das zeigt sich beispielsweise an der finanzpolitischen Bevorzugung
männerdominierter Bereiche wie die Subventionierung von Männer-Arbeitsplätzen und die
Vernachlässigung frauenorientierter Bereiche. Eine Schweizer Untersuchung (Frauenrat
Basel-Stadt 2002) über die Wirkung von Haushaltskürzungen über mehrere Jahre hat
gezeigt, dass Konsolidierungen, die nicht explizit den Geschlechteraspekt
berücksichtigen, tendenziell stärker zu Lasten von Frauen als von Männern gehen.
Frauen und Männer haben auch unterschiedliche Prioritäten: Eine Münchner
Bürgerbefragung 2002 ergab: Frauen räumen der Beschäftigungsförderung, der
ambulanten Pflege, Bildungs- und Erziehungsleistungen, und Beratungsstellen eine
höhere Priorität ein als Männer. Männer hingegen fordern vor allem mehr Geld für den
Straßenunterhalt und Straßenausbau.
Ziel von Gender Budgeting ist, solche Zusammenhänge transparent zu machen. Mit dem
Instrumentarium Gender Budgeting sollen die direkten und indirekten Auswirkungen
öffentlicher Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer gemessen werden. Im
Sinne von Gender Mainstreaming verlangt Gender Budgeting keinen separaten Haushalt
für Frauen, sondern die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Phasen und
Bereiche der Haushaltspolitik.
Eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung erfordert geschlechterbewusste
Steuerungsinstrumente. Ein geeignetes Instrument zur Analyse der
Geschlechterverhältnisse ist die in schwedischen Kommunen entwickelte 3-R-Methode.
3-R steht für:
Repräsentation
Ressourcen
Realisierung
Jede Maßnahme wird nach diesen drei Kategorien geprüft. Vor diesem Hintergrund wird
gefragt: Ziehen eher Männer oder Frauen von staatlichen Ausgaben und Förderungen
Nutzen? Treffen Konsolidierungen eher Männer oder Frauen? Vergrößern oder
verkleinern finanzpolitische Instrumente bestehende Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern?
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Ziel ist auch, dass kommunale Rechnungswesen entsprechend den Anforderungen des
Gender Mainstreaming zu gestalten.
Geeignete Voraussetzungen dafür sind auch die neuen Steuerungsmodelle der
Kommunen. Kommunale Leistungen werden als Produkte definieret. Eine zentrale
Stabstelle, die der Verwaltungsführung unmittelbar unterstellt ist, verhandelt mit den
Fachbereichen darüber, welche Leistungen in Bezug auf Menge, Qualität und Zielgruppe
von Ihnen erwartet werden und was diese Leistungen kosten dürfen. Die Verhandlungen
zwischen der zentralen Stabstelle und den Fachbereichen werden durch die Führung
bestätigt.
Als Grundlage für eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung sollten bei der Planung
der jährlichen Produktziele erstens die nach Geschlechtern getrennten Zielgruppen
definiert und zweitens die damit verbundenen Ziele dargelegt werden. Ev. müssten
geschlechtsdifferenzierte Daten erhoben werden. Um eine geschlechtergerechte
Produktdefinition zu erreichen, fließen entsprechende Prüffragen ein, die von den
Fachbereichen zu beantworten wären. Zum Beispiel:
S Entspricht das Leistungsangebot den Bedürfnissen der Zielgruppen, unterschieden
nach Geschlecht?
S Wie setzen sich die Zielgruppen zusammen? Wie hoch ist der Anteil von Männern
und Frauen, die erreicht werden sollen?
S Wie sind die Wirkungen des Produktes auf die Lebenssituation von Frauen und
Männern im Hinblick auf die Teilhabe an ökonomischen und zeitlichen
Ressourcen?
(Ganztagsbetreuung für Kinder ermöglicht Frauen, erwerbstätig zu sein,
Rückverlagerung öffentlicher Ausgaben in den privaten Bereich wie zum Beispiel
die Herabsetzung von Pflegeleistungen bindet zeitliche Ressourcen von Frauen)
S Welches Personal wird für die Realisierung des Produktes eingesetzt? Welche
Beschäftigtengruppen sind bei Einsparungen betroffen?
Dem Stadtrat wird ein Haushaltsentwurf vorgelegt, aus dem hervorgeht, welche Ziele und
Strategien dem Budget zugrunde liegen und welche Auswirkungen das vorgeschlagene
Budget auf die unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Mädchen, Männern und
Jungen haben. Das "Neue Steuerungsmodell" lässt sich auch mit der erforderlichen
Qualitätskontrolle für ein Gender Budgeting verbinden. So ist auch bei den neuen
Steuerungsmodellen eine unterjährige, vollzugsbegleitendes Controlling erforderlich.
Wie kann die Dimension Geschlechtergerechtigkeit in das Berichtswesen und Controlling
einer Kommune integriert werden? Anfang der 90er Jahre entwickelten Robert S. Kaplan
und David P. Norton einen neuen strategischen Handlungsrahmen für das Management
und Controlling in Unternehmen: Die Balanced Scorecard (BSC). Frei übersetzt könnte
vom "Erfolgsplan der Verwaltung" gesprochen werden. Dieser Erfolgsplan könnte auch
Qualitätsaspekte wie Geschlechtergerechtigkeit beinhalten.
Durch die Einführung moderner Managementmethoden im Zuge der
Verwaltungsmodernisierung hat das sogenannte Prinzip "Management by Objectives"
Einzug gehalten. Diese Methode beinhaltet, dass strategische Ziele formuliert werden und
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bis auf die untere Führungseben
heruntergebrochen werden. Die systematische Abbildung strategischer Ziele, die
Kommunikation darüber und die Transparenz über den Grad der Zielerreichung sollen
Mitarbeitern eine Handlungsorientierung bieten. Dadurch sollen strategische Ziele in
operatives Handeln umgesetzt werden können. Übertragen auf die Verwaltung kann die
BSC Zielperspektiven auf die Organisation abbilden, wie: Bevölkerungsorientierung,
Finanzen, interne Prozesse und Geschlechtergerechtigkeit. Ziel der BSC ist, die zur
Verfügung stehenden Finanzen so einzusetzen, dass sie den Wünschen der Bevölkerung
entsprechen, interne Verwaltungsprozesse vereinfachen und geschlechtergerecht sind.
Die öffentliche Verwaltung muss diese 4 Bereiche-
ausgerichtet am Gemeinwohl- ausbalancieren.
Das besondere Merkmal der BSC ist ihr integrativer Ansatz, der die wechselseitigen
Abhängigkeiten von strategischer Planung, Strategievermittlung und Implementierung
sowie Kontrolle berücksichtigt. Änderungen langfristiger Strategien bewirken automatisch
Veränderungen in den Teilzielen.
Dezernenten/ Dezernentinnen und Amtsleiter/innen nutzen die BSC als
Steuerungsinstrument, um den Entwicklungsstand der Zielerreichung zu erkennen und
gegebenenfalls bei Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Ein Beispiel für derartige
Steuerungsmaßnahmen auf Basis der BSC sind zum Beispiel Er höhungen der
Frauenquoten in den Führungsetagen der Verwaltungen. Beträgt die Frauenquote im
Verwaltungsvorstand zum Beispiel 6% könnte eine Zielgröße von mittelfristig 10%
festgelegt werden.
August 2003, Sabine Holland-Letz