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Title: Vorlage 01/ 7/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00257990.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:37:14 GMT
Number of Pages: 2
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Vorlage 01/ 7/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
An
Oberbürgermeister
Thomas Geisel
Düsseldorf, den 14.01.2016
Antrag
Unverzügliche Einleitung aller rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung
Antrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt den Oberbürgermeister und die Kämmerin, unverzüglich alle rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung gemäß dem am 6. Januar 2016 vorgestellten rechtswissenschaftliches Gutachtens von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange einzuleiten und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Sitzung vom 14. Juli 2016 über den Sachstand umfassend zu informieren.
Sachdarstellung:
Am 6. Januar 2016 haben die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen
– der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW – in Düsseldorf ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D., vorgestellt.
Aus diesem Gutachten (Seiten 74 ff. und im Vorwort des Gutachtens) geht eindeutig hervor,
dass die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung hat. Diese muss es der Landeshauptstadt Düsseldorf erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.
dass die durch Art. 28 Abs. 2 GG gebotene finanzielle Mindestausstattung der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden kann. Vorlage 01/ 7/2016
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dass die gute Entwicklung der Steuereinnahmen mehr als kompensiert wird durch die ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen, der generellen Kostenentwicklung in vielen Aufgabenbereichen und durch die hinzutretenden Herausforderungen infolge des starken Zustroms von Flüchtlingen.
Da die Landeshauptstadt Düsseldorf sowohl in der Vergangenheit, als auch gegenwärtig (2016) nicht in dem oben beschriebenem Umfang vom Land Nordrhein-Westfalen mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde und wird, sind sofort alle rechtlichen Mittel zur Erlangung einzuleiten.
Dr. Ulrich Wlecke F.d.R
Ratsherr Torsten Lemmer
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum
Rat -/-¹