Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 7/2018

Ausbringen von Gülle Anfrage Grüne Rheinwiesen linksrheinisch

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krefelder Straße 117 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. Januar 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Um weiterhin den Nährstoffgehalt der landwirtschaftlichen Produkte zu sichern, ist grundsätzlich eine Düngung erforderlich. Da die Pächter überwiegend, neben städtischen Grundstücken, angrenzende Privatgrundstücke bewirtschaften, ist eine Reglementierung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausginge, zunächst nicht praktikabel. Zudem kann die Stadt bestehende langfristige Verträge nicht ohne weiteres einseitig ändern. In Bezug auch auf weitere Fragestellungen zu landwirtschaftlich genutzten städtischen Eigentumsflächen wird in Kürze seitens der Stadt ein Dialogprozess mit Landwirten für das Stadtgebiet angestoßen. Hierbei wird zunächst ein Austausch mit Landwirten, die die größten Eigentumsflächen der Stadt nutzen, angeregt. Derzeit liegen keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. Ergebnisse aus einem solchen Dialogverfahren sollten bis Sommer 2018 vorliegen. Erkenntnisse würden demzufolge nach der Sommerpause in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden können.

Title: Antwort der Verwaltung zu TOP 4 Rheinwiesen URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312187.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:38:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 7/2018 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 24.01.2018 hier: Ausbringen von Gülle auf den Rheinwiesen Vorbemerkung Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Eigentümerin von ca. 65% der Wiesenflächen im linksrheinischen Deichvorland zwischen Theodor-Heuss-Brücke und dem Freibad Lörick. Es handelt sich um eine Gesamtfläche, die im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und entsprechend entweder von der Stadt verpachtet oder von privaten Grundstückseigentümern genutzt wird. Es handelt sich bei den städtischen Flächen mehrheitlich um Grünland, das als Mähwiese zur Heugewinnung verpachtet ist. Im Rahmen einer ordentlichen Bewirtschaftung als Mähwiese ist zur Sicherung des Nährstoffgehalts eine bedarfsgerechte Düngung der Wiesen erforderlich und rechtlich zulässig. Die Überwachung des Düngemitteleinsatzes und der Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft obliegt grundsätzlich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Um sicherzustellen, dass die Düngung im Rheinvorland so erfolgt, dass die Nährstoffzusammensetzung an die örtlichen Bodenverhältnisse angepasst ist, hat der Pächter der städtischen Flächen darüber hinaus die beabsichtigte Düngung zwei Wochen vor d…

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Title: Vorlage 174/ 7/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00308796.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:48:17 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 174/ 7/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 10.01.2018 Anfrage Ausbringen von Gülle auf den Rheinwiesen Sachdarstellung: In einer Mitteilung der Verwaltung hat diese auf Grund eines Beschlusses der Bezirksvertretung zu blühenden Rheinwiesen dargestellt, dass die Rheinwiesen unterschiedlich gepflegt werden, um für eine naturnahe Entwicklung eine Vielzahl von Pflanzengesellschaften zu schaffen. Dies ist dabei Bestandteil des Grünordnungsplans. Dabei sollen Teile der Rheinwiesen bewusst gedüngt werden, um nährstoffreiche Wiesen entstehen zu lassen, die dann mehrfach im Jahr gemäht werden. In einigen Bereichen wird Gülle aufgebracht. Mit dem Eintrag von Gülle in den Boden ist neben dem Gestank eine Verschmutzung der Wiesenflächen zu befürchten, die auch zur Gefährdung des Grundwassers führen kann. Die Gülle sorgt auch dafür, dass das Bodenleben beschädigt wird. Mit der Gülle als Endprodukt einer industriellen Landwirtschaft wird nicht möglich sein, die gewünschte naturnahe und vielfältige Entwicklung der Rheinwiesen voranzutreiben. Daher sollte seitens der Verwaltung dargestellt werden, welche Möglichkeiten bestehen, um ein Aufbringen von Gülle in den Rheinwiesen in Zukunft zu verhindern. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist davon auszugehen, dass weiterhin Gülle auf den linksrheinischen Rheinwiesen aufgebracht wird? 2. Wenn ja, auf welchen der landwirtschaft lich genutzten Pachtflächen der Stadt Düsseldorf im Linksrheinischen geschieht dies? 3. Wie kann - etwa ü ber Änderungen in den Pachtverträgen - erreicht werden, dass Gülle in Zukunft nicht mehr aufgebracht wird? Vorlage 174/ 7/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsda tum Ergebnis Bezirksvertretung 4 24.01.2018 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlage 1 zur Drucksache 174/7/2018 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu TOP 4 Rheinwiesen URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312187.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:38:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 7/2018 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 24.01.2018 hier: Ausbringen von Gülle auf den Rheinwiesen Vorbemerkung Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist Eigentümerin von ca. 65% der Wiesenflächen im linksrheinischen Deichvorland zwischen Theodor-Heuss-Brücke und dem Freibad Lörick. Es handelt sich um eine Gesamtfläche, die im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und entsprechend entweder von der Stadt verpachtet oder von privaten Grundstückseigentümern genutzt wird. Es handelt sich bei den städtischen Flächen mehrheitlich um Grünland, das als Mähwiese zur Heugewinnung verpachtet ist. Im Rahmen einer ordentlichen Bewirtschaftung als Mähwiese ist zur Sicherung des Nährstoffgehalts eine bedarfsgerechte Düngung der Wiesen erforderlich und rechtlich zulässig. Die Überwachung des Düngemitteleinsatzes und der Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft obliegt grundsätzlich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Um sicherzustellen, dass die Düngung im Rheinvorland so erfolgt, dass die Nährstoffzusammensetzung an die örtlichen Bodenverhältnisse angepasst ist, hat der Pächter der städtischen Flächen darüber hinaus die beabsichtigte Düngung zwei Wochen vor der geplanten Aufbringung beim Umweltamt anzuzeigen und über Art, Menge, Herkunft, analytische Zusammensetzung und Nährstoffbilanz Auskunft zu geben. Zudem sind die Geruchsimmissionen durch bodennahes Aufbringen und die Beachtung geeigneter Witterungsverhältnisse so gering wie möglich zu halten. Dies wird vom Umweltamt vor Ort kontrolliert. Im Rahmen der o.g. Überwachungen wurden bisher keine Beanstandungen festgestellt. Frage 1: Ist davon auszugehen, dass weiterhin Gülle auf den linksrheinischen Rheinwiesen aufgebracht wird? Antwort: Es ist davon auszugehen, dass auch in diesem Jahr eine Düngung mit Gülle erfolgen wird. Der Zeitpunkt ist indes derzeit nicht bekannt, da dieser von mehreren Umständen (z.B. Witterungsverhältnisse) abhängt. Eine Anzeige des Pächters liegt bisher nicht vor. Frage 2: Wenn ja, auf welchen der landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen der Stadt Düsseldorf im Linksrheinischen geschieht dies? Antwort: Die betroffenen Flächen befinden sich im Bereich zwischen Theodor-Heuss-Brücke und dem Freibad Lörick. Frage 3: Wie kann - etwa über Änderungen in den Pachtverträgen - erreicht werden, dass Gülle in Zukunft nicht mehr aufgebracht wird? Antwort: Um weiterhin den Nährstoffgehalt der landwirtschaftlichen Produkte zu sichern, ist grundsätzlich eine Düngung erforderlich. Da die Pächter überwiegend, neben städtischen Grundstücken, angrenzende Privatgrundstücke bewirtschaften, ist eine Reglementierung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausginge, zunächst nicht praktikabel. Zudem kann die Stadt bestehende langfristige Verträge nicht ohne weiteres einseitig ändern. In Bezug auch auf weitere Fragestellungen zu landwirtschaftlich genutzten städtischen Eigentumsflächen wird in Kürze seitens der Stadt ein Dialogprozess mit Landwirten für das Stadtgebiet angestoßen. Hierbei wird zunächst ein Austausch mit Landwirten, die die größten Eigentumsflächen der Stadt nutzen, angeregt. Derzeit liegen keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. Ergebnisse aus einem solchen Dialogverfahren sollten bis Sommer 2018 vorliegen. Erkenntnisse würden demzufolge nach der Sommerpause in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden können.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 7/2018