Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 56/2019

Denkmalpflegerische Belange rund um Schloß Kalkum

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Markt 23 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. April 2019veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00344440.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:08:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 56/2019 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, am 15.04.2019 hier: Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Falle der ange-fragten Bebauung von Ackerflächen am Schloss Kalkum Frage 1: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Schlosspark und die dazugehörigen Ackerflächen ein schützenswertes, da vom damaligen Schlossplaner Maximilian Weyhe beabsichtigtes, Ensemble darstellen? Antwort: Das Schloss Kalkum und der dazugehörige Park stehen unter Denkmalschutz. Die westlich anschließende Ackerfläche gehört nicht zum Denkmal; sie zählt jedoch zum Umgebungsschutzbereich der Schlossanlagen. Veränderungen unterliegen auch hier einer denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht. Das freie Vorgelände zwischen der Schlossallee und den seitlich anschließenden, halbrund verlaufenden Laubengängen prägt die denkmalwerte Außenansicht und Gesamtwirkung der Schlossanlage. Der ab 1809 durch Maximilian Weyhe angelegte Schlosspark wirkt seit seiner Entstehungs-zeit als Solitär im ihm umgebenden landwirtschaftlich geprägten Raum. Auch ohne eigenen Denkmalwert kommt der Ackerfläche somit denkmalpflegerische Bedeutung in Bezug auf die Schlossanlage zu.

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Title: Vorlage 175/ 56/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00340913.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:56:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 56/2019 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 15.04.2019 Anfrage Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Falle der angefragten Bebauung von Ackerflächen am Schloss Kalkum (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 15.04.2019) Der vom Land NRW ausgesuchte Investor für das Schloss Kalkum beabsichtigt die Ackerflächen zwischen der Kalkumer Schloßallee und der Oberdorfstraße zu bebauen. Sowohl das Gartendenkmal „Schlosspark“ als auch die davor liegenden Ackerflächen sind jedoch von hoher kulturhistorischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Schlosspark und die dazuge-hörigen Ackerflächen ein schützenswertes, da vom damaligen Schlosspark-planer Maximilian Weyhe beabsichtigtes, Ensemble darstellen? 2. Liegen bereits Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde zum Ansinnen der Bebauung vor? 3. Welchen Inhalt haben diese Stellungnahmen? gez. Waldemar M. Fröhlich Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 30.04.2019 -/-¹
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Title: Antwort.TOP13.2019-05-28 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00344440.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:08:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 56/2019 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, am 15.04.2019 hier: Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Falle der ange-fragten Bebauung von Ackerflächen am Schloss Kalkum Frage 1: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Schlosspark und die dazugehörigen Ackerflächen ein schützenswertes, da vom damaligen Schlossplaner Maximilian Weyhe beabsichtigtes, Ensemble darstellen? Antwort: Das Schloss Kalkum und der dazugehörige Park stehen unter Denkmalschutz. Die westlich anschließende Ackerfläche gehört nicht zum Denkmal; sie zählt jedoch zum Umgebungsschutzbereich der Schlossanlagen. Veränderungen unterliegen auch hier einer denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht. Das freie Vorgelände zwischen der Schlossallee und den seitlich anschließenden, halbrund verlaufenden Laubengängen prägt die denkmalwerte Außenansicht und Gesamtwirkung der Schlossanlage. Der ab 1809 durch Maximilian Weyhe angelegte Schlosspark wirkt seit seiner Entstehungs-zeit als Solitär im ihm umgebenden landwirtschaftlich geprägten Raum. Auch ohne eigenen Denkmalwert kommt der Ackerfläche somit denkmalpflegerische Bedeutung in Bezug auf die Schlossanlage zu. Frage 2: Liegen bereits Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde zum Ansinnen der Be-bauung vor? Frage 3: Welchen Inhalt haben diese Stellungnahmen? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Das Baudenkmal Schloss Kalkum samt seinem Schlosspark liegen bislang noch in der Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde in der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Zuständigkeitsregelung gilt für Denkmäler im Eigentum des Landes und des Bundes. Eine Bestätigung, dass der Eigentumsübergang an eine Privatperson erfolgte, liegt nicht vor. Die fachliche Zuständigkeit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Düssel-dorf ist daher noch nicht gegeben. Insofern ist diese auch noch nicht in eventuelle Planverfahren einbezogen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 56/2019