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Title: Vorlage 175/ 56/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00340913.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:56:30 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 56/2019
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
15.04.2019
Anfrage
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Falle der angefragten Bebauung von Ackerflächen am Schloss Kalkum
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 15.04.2019)
Der vom Land NRW ausgesuchte Investor für das Schloss Kalkum beabsichtigt die Ackerflächen zwischen der Kalkumer Schloßallee und der Oberdorfstraße zu bebauen.
Sowohl das Gartendenkmal „Schlosspark“ als auch die davor liegenden Ackerflächen
sind jedoch von hoher kulturhistorischer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Schlosspark und die dazuge-hörigen Ackerflächen ein schützenswertes, da vom damaligen Schlosspark-planer Maximilian Weyhe beabsichtigtes, Ensemble darstellen?
2. Liegen bereits Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde zum Ansinnen der Bebauung vor?
3. Welchen Inhalt haben diese Stellungnahmen?
gez. Waldemar M. Fröhlich
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 30.04.2019 -/-¹
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Title: Antwort.TOP13.2019-05-28
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00344440.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:08:37 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 56/2019
Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, am 15.04.2019 hier: Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Falle der ange-fragten Bebauung von Ackerflächen am Schloss Kalkum
Frage 1:
Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Schlosspark und die dazugehörigen Ackerflächen ein schützenswertes, da vom damaligen Schlossplaner Maximilian Weyhe beabsichtigtes, Ensemble darstellen?
Antwort:
Das Schloss Kalkum und der dazugehörige Park stehen unter Denkmalschutz. Die westlich anschließende Ackerfläche gehört nicht zum Denkmal; sie zählt jedoch zum Umgebungsschutzbereich der Schlossanlagen. Veränderungen unterliegen auch hier einer denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht. Das freie Vorgelände zwischen der Schlossallee und den seitlich anschließenden, halbrund verlaufenden Laubengängen prägt die denkmalwerte Außenansicht und Gesamtwirkung der Schlossanlage. Der ab 1809 durch Maximilian Weyhe angelegte Schlosspark wirkt seit seiner Entstehungs-zeit als Solitär im ihm umgebenden landwirtschaftlich geprägten Raum. Auch ohne eigenen Denkmalwert kommt der Ackerfläche somit denkmalpflegerische Bedeutung in Bezug auf die Schlossanlage zu.
Frage 2:
Liegen bereits Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde zum Ansinnen der Be-bauung vor?
Frage 3:
Welchen Inhalt haben diese Stellungnahmen?
Antwort zu den Fragen 2 und 3:
Das Baudenkmal Schloss Kalkum samt seinem Schlosspark liegen bislang noch in der Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde in der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Zuständigkeitsregelung gilt für Denkmäler im Eigentum des Landes und des Bundes. Eine Bestätigung, dass der Eigentumsübergang an eine Privatperson erfolgte, liegt nicht vor. Die fachliche Zuständigkeit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Düssel-dorf ist daher noch nicht gegeben. Insofern ist diese auch noch nicht in eventuelle Planverfahren einbezogen.