Ö Vorlagen - Nr.01/ 178/2004
Düsseldorf, den 13. Juli 2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail:
[email protected]
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Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Ergänzungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Umsetzung der Sozialgesetzbücher II
und XII (Hartz IV) in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage
01/171/2004 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15.7.2004 zu nehmen und zur
Abstimmung zu bringen:
a) Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, dass alle Gelder, die die Stadt Düsseldorf
aufgrund der vereinbarten Gesamtentlastung der Kommunen infolge der HARTZ-IV-
Reform erhalten wird, vorrangig für den Personenkreis der neuen ALG-II-
Empfängerinnen und Empfänger verwendet werden. Davon abweichende Vorhaben
werden zuvor dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
b) Die politischen Gremien werden über den laufenden Prozess - insbesondere in der
Umstellungsphase - regelmäßig und zeitnah unterrichtet.
Sachdarstellung:
a) Aus der Verwaltungsvorlage ist ersichtlich, dass derzeit noch nicht zuverlässig beurteilt werden
kann, ob und in welchem Umfang die Stadt Düsseldorf durch die im Rahmen der Revisionsklausel
vereinbarte Gesamtentlastung der Kommunen finanziell profitieren wird. Es sei aber insgesamt
von einer Entlastung des Sozialetats auszugehen. Dies erschließt sich u.a. aus der Tatsache,
dass im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft die Finanzierung der bisherigen kommunalen
Beschäftigungsförderung im wesentlichen zu Lasten der Agentur für Arbeit gehen wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nachvollziehbar von der Verwaltung noch nicht endgültig eine Aussage
zur Gesamtfinanzierung zu erwarten. Für den Fall jedoch, dass "unter dem Strich" die Stadt
Düsseldorf von der HARTZ-Reform finanziell profitiert, sollte der Rat bereits jetzt festlegen, dass
"Mehreinnahmen" für Förder-, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die
Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II verwendet werden. Dies scheint uns
unabdingbar, gerade auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit der Umsetzung von
HARTZ IV die Kommunen neben der Sicherung der Unterkunftskosten für die Bereitstellung
begleitender Hilfen wie Schuldner-/Suchtberatung und z.B. für Betreuungsangebote für Kinder
oder Pflegebedürftige zuständig sein werden.
RSD AllVorlg.WPT
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b) Wir gehen davon aus, dass der vielschichtige Umsetzungsprozess insbesondere in der
Anfangsphase durch eine Arbeitsgruppe aus den beteiligten Dezernaten/Ämtern und unter
Mitwirkung des Personalrates begleitet wird. Die Politik muss dabei aktuell in die Entwicklung
einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Frey
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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