Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 173/2004

Erg.-antr. Bü90: Stadthaus

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Frankfurter Straße 245 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Juli 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Ergänzungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Neue Rahmenplanung für Stadthaus Mühlenstr./Andreasstr. und Gerichtsgebäude Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 01/170/2004 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. Juli 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: In der Planung wird dargestellt, welche Gebäudebestandteile des Stadthauses und des Amts- und Landesgerichtes denkmalwert sind. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Auswirkungen zukünftige Nutzungen auf die erhaltenswerten Gebäudeteile haben, insbesondere dann, wenn hierfür Gebäudeveränderungen vorgesehen sind. Voraussetzung für die Planungen ist der dauerhafte Verbleib der Mahn- und Gedenkstätte auf der Mühlenstraße und die Ausweitung ihrer Nutzfläche um rund 500 qm.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr.01/ 173/2004 Düsseldorf, den 13. Juli 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 1 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Antrag Ergänzungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Neue Rahmenplanung für Stadthaus Mühlenstr./Andreasstr. und Gerichtsgebäude Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 01/170/2004 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. Juli 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: In der Planung wird dargestellt, welche Gebäudebestandteile des Stadthauses und des Amts- und Landesgerichtes denkmalwert sind. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Auswirkungen zukünftige Nutzungen auf die erhaltenswerten Gebäudeteile haben, insbesondere dann, wenn hierfür Gebäudeveränderungen vorgesehen sind. Voraussetzung für die Planungen ist der dauerhafte Verbleib der Mahn- und Gedenkstätte auf der Mühlenstraße und die Ausweitung ihrer Nutzfläche um rund 500 qm. Sachdarstellung: Das Stadthaus ist ein für Düsseldorf wichtiges Denkmal, welches in seiner Charakteristik unbedingt bewahrt werden sollte. Die Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf befindet sich an einem wichtigen historischen Ort. Hier nahm zu Beginn des Nationalsozialismus die Verfolgung von Gegnern des NS- Regimes ihren Ausgang. In den Kellern des Stadthauses wurden sie gefoltert. Die Mahn- und Gedenkstätte sollte unbedingt an diesem - zentralen - Ort bleiben und benötigt als kleinste Gedenkstätte Nordrhein-Westfalens dringend Erweiterungsfläche. Mit freundlichen Grüßen Marion Enke RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 173/2004