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Title: Vorlage 175/ 50/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00264424.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 15:08:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 50/2016
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
31.03.2016
Anfrage
Errichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe Franz-Vaahsen-Weg/Duisburger Landstraße
(Anfrage Herr Biermann, CDU-Fraktion, vom 31.03.2016)
In den BV-Sitzungen im Februar (175/31/2015) und im September 2015 (175/135/2015) wurde einstimmig die Errichtung eines Fußgängerüberweges beschlossen. Im August 2015 teilte die Verwaltung mit, dass mit der Planung und Errichtung des Fußgängerüberweges begonnen wird, nachdem das Einverständnis von Straßen NRW vorlag.
Die Gefahrenlage ist nach wie vor akut. Der Übergang wird weiterhin von Schülerinnen und Schülern der Grundschule am Grenzweg genutzt. Es könnte an der Querung jederzeit ein Unfall geschehen. Die festgestellten Geschwindigkeits-übertretungen im Juli 2015 waren in diesem Bereich gravierend.
Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie ist der momentane Sachstand der Planung?
2. Wann kann mit der Errichtung des Fußgängerüberweges gerechnet werden?
3. Was muss aus Sicht der Verwaltung getan werden, damit die Errichtung des Fußgängerüberganges beschleunigt wird?
gez. Norbert Biermann
Beratungsfolge:
Gremium Sitzu ngsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 26.04.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 19.bv-sitzung.26-04-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268601.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:47:06 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 50/2016
Anfrage Herr Biermann, CDU-Fraktion, am 31.03.2016 hier: Errichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe Franz-Vaahsen-Weg /Duisburger Landstraße
Frage 1:
Wie ist der momentane Sachstand der Planung?
Antwort:
Die Planung befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Es wurde ein Beteiligungs-verfahren der betroffenen Fachdienststellen durchgeführt. Der Bereich liegt im Abstufungsbereich der alten B8 und wird daher zeitnah zur Stadtstraße abgestuft. Damit wechselt die Zuständigkeit vom Landesbetrieb Straßen NRW zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Sollte jedoch vor der Abstufung die o.g. Änderung vorgenommen werden, müsste der Landesbetrieb Straßenbau NRW dieser zustimmen, was nicht zu erwarten ist. Die Stellungnahme des Landesbetriebes vom 15.04.2016 ist beigefügt.
Frage 2:
Wann kann mit der Errichtung des Fußgängerüberweges gerechnet werden?
Antwort:
Die Verwaltung kann aus o.g. Gründen keine Aussage darüber machen, wann die Maßnahme umgesetzt wird.
Frage 3:
Was muss aus Sicht der Verwaltung getan werden, damit die Errichtung des Fußgängerüberganges beschleunigt wird?
Antwort:
Der Bereich liegt im Abstufungsbereich der alten B8 und wird daher zeitnah zur Stadtstraße abgestuft. Die Verwaltung wird die Errichtung des Fußgängerüberweges unmittelbar nach der Abstufung der Straße in Angriff nehmen. Bis dahin werden keine Möglichkeiten zur weiteren Beschleunigung gesehen.