Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 177/ 152/2018

Förderfähigkeit von Verkehrsvorhaben II

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 35 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Mai 2018veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • a) Betrachtet die Verwaltung die – aktuell beschlossene - Verkehrserschließung GLASMACHERVIERTEL als förderfähig, ggf wurde das Vorhaben bereits bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet?
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317527.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:27:31 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 177/ 152/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Edeltraud Nießen (CDU-Fraktion) in der Bezirksvertretung 7

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Title: Vorlage 177/ 152/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317527.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:27:31 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 177/ 152/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Edeltraud Nießen (CDU-Fraktion) in der Bezirksvertretung 7 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7 15.05.2018 # Anfrage Förderfähigkeit von Verkehrsvorhaben II - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) - Die Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Wieso nimmt die Verwaltung für die Ortsumgehung Gerresheim nicht die Fördermöglichkeit in Anspruch, die bereits der seinerzeitige Verkehrsminister Groschek (SPD) im Landesförderprogramm 2017 ermöglichte („Damit können sämtliche in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführten Maßnahmearten Berücksichtigung finden. Dies gilt namentlich für Neubauvorhaben wie Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen…“)? Sachdarstellung: Die Frage in TOP 31, Sitzung der BV7 am 27.02.2018, Vorl. 177/52/2018, a) Betrachtet die Verwaltung die – aktuell beschlossene - Verkehrserschließung GLASMACHERVIERTEL als förderfähig, ggf wurde das Vorhaben bereits bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet? verneinte die Verwaltung mit der Begründung, es handele sich überwiegend um Erschließungsstraßen. In verschiedenen Planungsunterlagen spricht die Verwaltung hinsichtlich der Verbindung Im Brühl/ Mauresköthen entlang der Bahnschiene aber selbst von einer Ortsumgehung, s. auch FNP-Änderung Nr. 138, Vorl. 61/34/2016. Entscheidendes Kriterium für die Förderfähigkeit eines kommunalen Straßenbauvorhabens ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Damit sind vor allem Vorhaben förderfähig, die geeignet sind, den Verkehrsfluss zu verbessern. Vorlage 177/ 152/2018 > Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Angesichts der Förderfähigkeit von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen verbunden mit erheblichen Verkehrsentlastungen in Gerresheim und Grafenberg ist es umso unverständlicher, dass sowohl die Verwaltung als auch die Ampel-Mehrheit im Rat der Landeshauptstadt und in der BV7 auf die ursprüngliche Planung der OU Gerresheim (L404) und der OU Flingern zwischen Hellweg und Walter-Eucken-Straße, 3. BA, verzichtet haben. gez.: Edeltraud Nießen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 29.05.2018 -/- Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Förderfähigkeit von Verkehrsvorhaben II URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00321128.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:44:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ## Anlage 1 zu Vorlage 177/ 152/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.06.2018 ## Förderfähigkeit von Verkehrsvorhaben II Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) Frage: Wieso nimmt die Verwaltung für die Ortsumgehung Gerresheim nicht die Fördermög-lichkeit in Anspruch, die bereits der seinerzeitige Verkehrsminister Groschek (SPD) im Landesförderprogramm 2017 ermöglichte („Damit können sämtliche in den För-derrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführten Maßnahmearten Berücksichti-gung finden. Dies gilt namentlich für Neubauvorhaben wie Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen….“) Antwort: Gemäß Mitteilung des Zuwendungsgebers im Einplanungsgespräch vom 09.10.2017 ist der Ausbau und Neubau von Ortsumgehungen nun grundsätzlich wieder förderfä-hig. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine erstmalige Herstellung handelt, die nach §§ 127 BauGB abgerechnet werden kann. Dies schließt dann eine Förderung aus. Zudem muss Baurecht vorliegen und die Stadt im Eigentum der Grundstücke sein. Dies ist und wird bei der Ortsumgehung im weiteren Verlauf der Planung geprüft. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, werden wir selbstverständlich einen Förderantrag stellen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177/ 152/2018