Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 177/ 298/2015

Gestaltungssatzung Hahnenfurther Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hahnenfurther Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 14. September 2015veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00248398.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 18:49:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 177/ 298/2015 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Herr Müller-Gehl (DIE LINKE.) in der Bezirksvertretung 7

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Title: Vorlage 177/ 298/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00248398.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 18:49:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 177/ 298/2015 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Herr Müller-Gehl (DIE LINKE.) in der Bezirksvertretung 7 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7 14.09.2015 # Antrag Gestaltungssatzung Hahnenfurther Straße - Antrag des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) - Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Voraussetzungen für den Erlass einer Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NRW für den Bereich Hahnenfurther Str. 1- 25 und 2- 14 zu prüfen, ggf. eine entsprechende Satzung für alle baulichen Maßnahmen vorzubereiten und diese sodann den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Folgenden Anforderungen sind zu stellen: Firstrichtung: Innenkurve senkrecht zur Straße, Außenkurve parallel zur Straße, Dachform: Satteldach, Dachneigung von x° - y°, Traufe oberhalb EG (straßenseitig), Tonziegeleindeckung. Sachdarstellung: Die Hahnenfurther Straße als reine Wohnstraße weist noch ein harmonisches Erscheinungsbild auf, das durch die Ausrichtug der Gebäude und die Dachform, wie im Antrag beschrieben, bestimmt wird. Es zeichnet sich aber ein Trend ab, die bestehenden Wohnhäuser abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen. Dabei kann die Gestaltung des Neubaus in harmonischer Anpassung an den Bestand nicht immer durchgesetzt werden, solange keine Gestaltungssatzung erlassen ist. (s. Haus-Nummer 11). Der geschossene Gesamteindruck kann noch erhalten werden, da bisher nur Haus Nr. 3 insofern abweicht, als eine Dacheindeckung aus Metall angebracht wurde, ferner wird Haus Nr. 11 mit einem Flachdach neu errichtet. Haus Nr. 16 (Flachdach) steht am Wendehammer zurückgesetzt und stört daher den Gesamteindruck im Straßenverlauf nicht; es ist nur eingeschränkt einsehbar. Um den Gesamtcharakter der Straße zu erhalten, ist die Gestaltungssatzung erforderlich. gez. Wolfram Müller-Gehl Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 29.09.2015 -/- Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177/ 298/2015