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Title: Vorlage 175/ 97/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00270187.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:30:39 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 97/2016
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X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
15.06.2016
Anfrage
Glyphosat-Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen im Stadtbezirk 5
(Anfrage Herr Schnock, SPD-Fraktion, vom 15.06.2016)
Sachdarstellung:
In den letzten Wochen beschäftigt das Thema GLYPHOSAT das Europaparlament. Das Parlament muss entscheiden, ob es den Einsatz von Glyphosat in der europäischen Landwirtschaft befristet zulässt. Die Meinungen zum Einsatz sind sehr unterschiedlich und auch die Wissenschaft hat sich noch nicht einstimmig positioniert. Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichter.
Die WHO hat den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend“ eing estuft, das Bundesamt für Risikobewertung widerspricht der WHO-Einschätzung nicht. Auch im Stadtbezirk 5 gibt es um die Stadtteile Angermund, Wittlaer, Kalkum und Lohausen einige landwirtschaftliche Nutzflächen.
Deshalb wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Gibt es verlässliche Zahlen über den Einsatz und Verbrauch von Glyphosat in der Landwirtschaft des Stadtbezirks 5?
2. Gibt es Bauern in unserer Umgebung, die auf Glyphosat aus Umweltschutzgründen verzichten?
3. Sind die Anwohner darüber aufgeklärt und gewarnt, wenn Glyphosat gerade verspritzt wird?
gez. Sebastian Schnock
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 28.06.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 13.bv-sitzung.28-06-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00274354.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:50:32 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 97/2016
Anfrage Herr Schnock, SPD-Fraktion, am 15.06.2016 hier: Glyphosat-Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen im Stadtbezirk 5
Nach §11 Pflanzenschutzgesetz haben die Betriebe (landwirtschaftliche, forstwirt-schaftliche oder Gärtnerei-Betriebe sowie Agrardienstleister) den Einsatz von Pflan-zenschutzmitteln detailliert aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen 3 Jahre lang aufzubewahren Der Pflanzenschutzdienst der zuständigen Landwirtschaftskammer ist befugt, diese Unterlagen im Rahmen anlassbezogener Kontrollen einzusehen. Das Umweltamt hat daher die zuständige Landwirtschaftskammer angeschrieben und um Stellungnahme zu den gestellten Fragen gebeten. Zusätzlich wurden die Stadtwerke Duisburg unter Bezug auf die in der Wasser-schutzgebietsverordnung Bockum/Wittlaer u.a. geregelte Kooperation Wasserwirt-schaft-Landwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Im Rahmen dieser Kooperation erfolgt eine intensive Beratung der Landwirte, die im Wasserschutzgebiet Flächen bewirtschaften, mit dem Ziel eine Verringerung des Düngemitteleinsatzes und den Verzicht auf bestimmte Pestizide zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen werden die Fragen wie folgt beant-wortet:
Frage 1:
Gibt es verlässliche Zahlen über den Einsatz und Verbrauch von Glyphosat in der Landwirtschaft des Stadtbezirks 5?
Antwort:
Den Stadtwerken Duisburg liegen keine Erkenntnisse über den Einsatz und Ver-brauch von Glyphosat vor. Der Landwirtschaftskammer liegen nach deren Angaben ebenfalls keine Informa-tionen über den Einsatz und Verbrauch von Glyphosat in der Landwirtschaft des Stadtbezirks 5 vor. Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirt-schaft gibt es keine Meldepflicht.
Frage 2:
Gibt es Bauern in unserer Umgebung, die auf Glyphosat aus Umweltschutzgründen verzichten?
Antwort:
Darüber liegen der Landwirtschaftskammer keine Informationen vor. Von Seiten der Beratung durch die Landwirtschaftskammer wird regelmäßig auf Verringerungs-möglichkeiten und Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen. Die Landwirte wägen den Einsatz in der Praxis letztlich selbst ab.
Frage 3:
Sind die Anwohner darüber aufgeklärt und gewarnt, wenn Glyphosat gerade ver-spritzt wird? Antwort:
Nach den bestehenden rechtlichen Regelungen gibt es keine generelle Infor-mationspflicht für Anwohner vor der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Für die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln gelten die für alle Pflanzen-schutzmittel üblichen Anwendungsbestimmungen, wie die Beachtung der meteorolo-gischen Bedingungen (z.B. Niederschlag, Windgeschwindigkeit) oder des Schutzes von Nichtzielorganismen (z.B. Bienen). Weiterhin sind Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern, die der Zulassung von Pflanzenschutz-mitteln zugrunde gelegt sind, zu beachten. Dieser Mindestabstand darf bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen in Flächenkulturen zwei Meter nicht unterschreiten.