Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 52/2004

Häuser Erkrather Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Februar 2004veröffentlicht

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Themen

Örtlicher Bezug

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Erkrather Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 52/2004 Seite 1 von 1 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 8 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 8 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf 02. Januar 2004 Anfrage Häuser Erkrather Straße Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung auf die Tagesordnung zu setzen: 1. Wie kommt die Verwaltung darauf, der § 177 BauGB verlange für ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot eine Beeinträchtigung in „goßräumigen Zusammenhang", der über eine gesamte Häuserzeile hinausgeht, wenn ein solches Tatbestandsmerkmal weder im Wortlaut noch in den Kommentierungen zu § 177 BauGB angesprochen wird? Wie kommt die Verwaltung zu der Beurteilung, die äußeren Mängel der Gebäude an der Erkrather Straße würden das ästhetische Empfinden „zwar berühren, jedoch nicht verletzen"? Hat die Verwaltung berücksichtigt, daß die Gebäude auf der anderen Straßenseite der Erkrather Straße nicht nur, wie behauptet, gewerblich genutzt werden, sondern einem starken Publikumsverkehr unterliegen, da dort Aufgaben der Heilfürsorge wahrgenommen werden (Notfallpraxis) und städtische Ämter ansässig sind? 2. Welches Ergebnis hat die Prüfung erbracht, ob die laufenden Aufwendungen des Eigentümers durch entsprechende Erträge gedeckt werden; hat der Eigentümer nunmehr ausreichendes Zahlenmaterial geliefert, um die Anwendung des § 7 Wohnungsgesetzes zu rechtfertigen? Was haben die Prüfung, ob ordnungsrechtlich gegen den Eigentümer wegen fehlenden Witterungsschutzes vorgegangenen werden kann, und die angeforderten Stellungnahmen vom Eigentümer zum Schutz der Häuser gegen Witterungseinflüsse ergeben? 3. Wann erfolgt die Sanierung der Gebäude? Begründung: Erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Heribert Barb gez. Christian Rütz RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 52/2004