Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/042/2025

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße/Erkrather Straße (ehem. B8-Center)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 3. April 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Flingern Süd des Stadtbezirks 2. Es liegt südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), die eine wichtige Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt darstellt. Nördlich wird das Plangebiet von der Erkrather Straße begrenzt. Im südwestlichen Bereich grenzt das Grundstück an die Fichtenstraße, im südöstlichen Bereich an die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung westlich der Kiefernstraße und im nordöstlichen Bereich an das benachbarte Flurstück 378.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. April 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/042/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8- Center) - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 03.06.2025 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 18.06.2025 Vorberatung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 23.06.2025 Vorberatung Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 23.06.2025 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/042/2025 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 Aufstellung - Werdener Str./Erkrather Str. Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. B8-Center) - Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Seite 3 Vorlage Nr. APS/042/2025 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8 -Center) - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr.02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan - Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - im Seite 4 Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet nördlich der Fichtenstraße, östlich der Kiefernstraße, südlich der Erkrather Straße und westlich der Werdener Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung eines urbanen Gebietes zur Schaffung und Sicherung von Wohn- und Gewerbeflächen, Gastronomie und sozialer Infrastruktur, Grün- und Freiflächen - Innovatives Mobilitätskonzept - Klimaschutz- und Anpassungskonzept - Öffnung, Vernetzung und Einbindung des Plangebietes in den umgebenden Stadtraum - Qualitätsvolle Freiräume - Immissionsschutzrechtliche Aspekte II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu Seite 5 und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 6 Sachdarstellung: Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Flingern Süd des Stadtbezirks 2. Es liegt südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), die eine wichtige Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt darstellt. Nördlich wird das Plangebiet von der Erkrather Straße begrenzt. Im südwestlichen Bereich grenzt das Grundstück an die Fichtenstraße, im südöstlichen Bereich an die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung westlich der Kiefernstraße und im nordöstlichen Bereich an das benachbarte Flurstück 378. Heute befindet sich auf dem nahezu vollständig versiegelten und auf den Autoverkehr ausgerichteten Gelände ein Fachmarktzentrum ohne städtebauliche Qualitäten für das Umfeld. Planungsziel des Bebauungsplan-Entwurfes ist die Schaffung eines belebten Quartiers durch die Ausweisung eines urbanen Gebietes (MU). Zur Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität und standortgerechten Entwicklung wurde ein kooperatives Planverfahren initiiert, in dem die Basis für die Entwicklung des neuen Quartiers erarbeitet und durch die Eingaben aller Beteiligten stetig vertieft und weiterentwickelt wurde. Das Architekturbüro MVRDV und die Landschaftsplaner LOLA Landscape - beide aus Rotterdam (NL) schaffen mit ihrem Konzept „Die Grüne Mitte" die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Ziel ist es, einen zentralen Ort für Flingern Süd mit einer prägnanten städtebaulich- räumlichen Struktur und einer eigenständigen Identität zu schaffen. Neben einem hohen Anteil an Wohnnutzungen wird der Kern des Konzeptes durch einen großzügigen Freiraum mit vielfältigen öffentlichen und privaten Nutzungsoptionen gebildet. Die Anordnung der Gebäude erfolgt als Blockrandbebauung mit vier- bis neun Geschossen, die sich als Baukörper mit wechselnden Gebäudehöhen und vor - und zurückspringenden Raumkanten entlang der Fichtenstraße, der Werdener Straße und der Erkrather Straße entwickelt. Ein Hochpunkt im Südwesten des Plangebiets mit einer Höhe von etwa 69 Metern markiert das neue Quartier, seine stadtbildprägende Gestaltung ( two cubes) von zwei aufeinandergesetzten, verdrehten Würfeln wurde durch ein eigenes Qualitätssicherndes Verfahren, im Anschluss an das Workshopverfahren, gesichert. Dort wird überwiegend Büronutzung entstehen. Ergänzende Nutzungen, wie Gastronomie und eine Bowlingbahn im Erdgeschoss sind dort angedacht. An der Kreuzung und U-Bahnhaltestelle Ecke Erkrather Straße / Werdener Straße wird ein großzügiges Entrée ins neue Quartier ausgebildet. Durch die Öffnung des Blockrands zur Werdener Straße und die Wegebeziehu ngen bis zur Kiefernstraße wird eine Durchlässigkeit des Standortes für den Rad- und Fußgängerverkehr hergestellt. In dem Gebäude ist eine gewerbliche Nutzung, wie beispielsweise Büro und Dienstleistungsangebote vorgesehen. Seite 7 Das Bestandsgebäude Erkrather Straße Nr. 167-171, das unter Denkmalschutz steht, wird erhalten und prägnant präsentiert. Die neue Blockrandbebauung rückt hier zurück und stellt das Denkmal im Straßenraum der Erkrather Straße frei. Im Planungskonzept ist dort die Möglichkeit für besondere Wohnformen in Form von Seniorenwohnungen, Tagespflege und Wohngruppen / Wohngemeinschaften vorgesehen. In den Erdgeschossen sind ergänzende Nutzungen, wie beispielsweise ein Sanitätshaus und Dienstleistungen (Frisör, Fußpflege, Praxis für Physiotherapie) geplant. Daran angrenzend sind im Nordosten des Plangebietes ein Nahversorger sowie eine Kita geplant. Durch eine weitgehend geschlossene Blockrandbebauung an der Fichtenstraße, der Werdener und der Erkrather Straße wird ein wirksamer Schallschutz für die Wohnungen und für die großzügige innenliegende Grüne Mitte dargestellt. Gemäß dem Düsseldorfer Baulandmodell entstehen insgesamt rund 540 Wohnungen, wobei die Hälfte hiervon als geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Durch die teilweise öffentlich zugänglichen Dachflächen eingeschossiger Gebäudeabschnitte und den neuen Quartiersplatz, der als Scharnier zwischen Kiefernstraße und Grüner Mitte dient, entsteht eine attraktive Freiraum- und Grünstruktur mit abwechselnden Höhenstaffelungen und vielfältigen Sichtbeziehungen. Der Bebauungsplan legt ein besonderes Augenmerk auf die Herstellung einer qualitätsvollen Begrünung mit vielfältigen Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die Anordnung der Tiefgarage unter den Gebäuden, können ca. 38% der gesamten Fläche von Unterbauungen freigehalten werden. In der Tiefgarage befinden sich neben den PKW-Stellplätzen für die Anwohnenden und Beschäftigen des Quartiers auch rund 930 Fahrradstellplätze. Hiermit soll die Fahrradmobilität gefördert werden. Zudem sind die Voraussetzungen für eine Bereitstellung von Parkplätzen für das Quartier in einer Tiefgarage gegeben. Anlagen: 1. Bericht 3(1) 2. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planzeichnung 6. Planverkleinerung
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 20.11.2023 bis 15.12.2023 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Str. / Erkrather Str. (ehemals B8 -Center) - und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 - südöstlich Werdener Straße - Stadtbezirk 02 - Stadtteil Flingern Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 20.11.2023 bis 15.12.2023 1. Be richt über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" Ort: Jugendeinrichtung Icklack, Höherweg 12, 40233 Düsseldorf Zeit: 30.11.20 23, 18 :00 Uhr - 19 :15 Uhr Anwesend: Dr. Uwe Wagner stellv. Bezirksbürgermeister Petra Brandner Stadtplanungsamt Düsseldorf, Bereichsleitung Stadtbezirke 1+2 Elisabeth Bach Stadtplanungsamt Düsseldorf, Flächennutzungsplanung Leonie Krull Cube Real Estate Stephanie Bredau Cube Real Estate Dörte Schiemann ulrich hartung gmbh ca. 15 Bürgerinnen und Bürger - 2 - Der stellvertretenden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks, Herr Dr. Wagner, eröffnet die Versammlung und begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 02/018 Werdener Str. / Erkrather Str. (ehemals B8 -Center) und für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 209. südöstlich Werdener Straße. Herr Dr. Wagner gibt Frau Brandner, Stadtplanungsamt, das Wort. Frau Brandner stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Sie weist dabei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Im Anschluss erläutert Sie die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung geändert. Frau Brandner stellt anschließend den Rahmenplan „Die Grüne Mitte" von dem Architekturbüro MVRDV aus Rotterdam vor, der die Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Im Anschluss gibt Herr Dr. Wagner, stellvertretender Bezirksbürgermeister das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Fragen zu den vorgesehenen Nutzungen: 1.1. Der Erhalt des Lidl-Supermarktes ist im Plangebiet weiter vorgesehen. Ist auch der Erhalt des aktuell an der Erkrather Straße befindlichen "Schlemmer-Ecks" geplant? Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass im Plangebiet die Ansiedlung von Gastro- nomie vorgesehen ist. Ob dies weiterhin das Restaurant „Schlemmer-Eck" sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt. 1.2. Es besteht eine Rückfrage zu der Art von Gewerbe, das im Plangebiet angesiedelt werden soll. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass insbesondere in den Erdgeschossen Dienstleistungen, kleine Handwerks- und Gastronomiebetriebe angesiedelt werden. Weitere ergänzende Nutzungen können integriert werden. - 3 - 1.3. Es wird gefragt, ob die Spielhalle mit der Neuplanung wegfällt. Es wird davon ausgegangen, dass die Spielhalle im vorgesehenen Konzept keinen Platz mehr finden wird. 1.4. Es wird nachgefragt , ob die Möglichkeit besteht, Büroräume später in Wohnraum umzufunktionieren. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit von vornhinein mit geplant werden soll. Frau Brandner führt dazu aus, dass im gesamten Plangebiet die Verkehrslärmbelas- tungen berücksichtig werden müssen und aus diesem Grund an manchen Stellen reine Büronutzungen vorgesehen sind. Sollte in Zukunft der Schalleintrag durch den Kfz-Verkehr geringer werden, könnten auch mehr Wohnungen vorgesehen werden; eine spätere Umnutzung der Gebäude ist im Qualifizierungsverfahren bereits thema- tisiert worden. 2. Fragen zum Einzelhandel 2.1. Es wird nachgefragt, welche Restriktionen durch den Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf für das Plangebiet bestehen. Frau Bach führt dazu aus, dass das Plangebiet im aktuellen Rahmenplan Einzelhandel als Fachmarktstandort dargestellt ist. Dieser wird zukünftig aufgelöst und das Plan- gebiet wird ein integrierter Standort werden. Um die Nahversorgung sicher zu stel- len, ist vorgesehen, den Lidl- Markt zu erhalten bzw. im neuen Gebäude wieder u n- terzubringen. Hierfür ist der planungsrechtliche Umgang im Bauleitplanverfahren noch zu präzisieren, da der Markt größer als 800 m² geplant ist und damit die Schwelle zur Großflächigkeit überschreitet. Weiterer zentrenrelevanter Einzelhandel soll im Plangebiet nicht vorgesehen werden. Grundsätzlich soll der zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungs- bereiche Düsseldorfs konzentriert werden . Das Plangebiet liegt jedoch nicht in einem solchen Bereich. 3. Fragen zum Städtebau 3.1. Es wird befürc htet, dass die vorgesehene Öffnung an der Kreuzung Werdener Straße / Erkrather Straße ein Einfallstor für Verkehrslärm werden könnte. Dies soll bei der weiteren Planung berücksichtigt werde - 4 - Frau Brandner führt dazu aus, dass bei der Planung zwis chen einladendem Eingangs- bereich in die Grüne Mitte und dem Schalleintrag durch Verkehrslärm abgewogen werden und die beste Lösung gefunden werden muss. Die Größe des Durchgangs ist noch nicht festgelegt, es soll jedoch auch kein Angstraum entstehen. 4. Fragen zu differenzierten Wohnformen 4.1. Im Plangebiet ist eine Kita vorgesehen. Besteht auch die Möglichkeit, eine Tagespflege für ältere Personen / Senioren zu integrieren? Die Lage bietet sich für ältere Menschen an, es können Kontakte über die Tagespflege hinaus genutzt und der Vereinsamung bei älteren Menschen entgegengewirkt werden. Die Anregung wird in das Verfahren mitgenommen. Vom Fachamt wurde diese Anre- gung bisher noch nicht formuliert. Es ist bekannt, dass es in der Stadt Düsseldorf eine rege Nachfrage nach einem Angebot für Tagespflege und ergänzende Dienstleis- tungen gibt. In dem geplanten Wohnungsmix sind auch Seniorenwohnungen vorgesehen. 5. Fragen zum vorgesehenen Nutzungsmix 5.1. Welche Richtwerte hat ein Urbanes Gebiet (gem. § 6a BauGB) für den Nutzungsmix / die Verteilung der Nutzungen? Frau Brandner führt dazu aus, dass eine Mindestanforderung an Wohnnutzungen für Urbane Gebiete gesetzlich nicht eindeutig definiert ist, die Stadt Düsseldorf jedoch einen Mindestanteil von 25 % Wohnen im Urbanen Gebiet für rechtlich angemessen erachtet. Die Gerichte haben in der Vergangenheit auch eine m Wohnanteil von 80 % zugestimmt. Vorliegend wird ein hoher Wohnanteil, entsprechend der vorgestellten Konzeption von rd. 50 % der BGF (Bruttogrundfläche) von der Stadt Düsseldorf ge- fordert. Dieser soll planungsrechtlich und in einem ergänzenden städtebaulichen Ver- trag gesichert werden. 5.2. Wie wird der Nutzungsmix / die 25 % - 80 % Wohnen im Plangebiet weiter qualifiziert werden? Die Festsetzung eines Urbanen Gebiet es (§ 6a BauNVO) wäre nicht rechtssicher, wenn weniger als 25 % Wohnen im Plangebiet umgesetzt werden würden. In einem Urbanen Gebiet wären grundsätzlich bis zu 80 %Wohnanteil möglich . Für das Plangebiet soll im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag ein sehr hoher Wohnanteil, basierend auf der vorliegenden Planung, sichergestellt werden. Es soll kein reiner Bürostandort entstehen . - 5 - 6. Hinweis auf Quartiersmanagement 6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die rd. 400 entstehenden Wohnungen ein Quartiersmanagement implementiert werden sollte. Dies ist eine regelmäßige Forderung des Ministeriums bei Förderanträgen. Die Anregung wird im Verfahren mitgenommen. Im Bauleitplanverfahren selbst be- steht jedoch kein Regelungserfordernis. Die Umsetzung eines Quartiersmanagements wird ggf. im städtebaulichen Vertrag geregelt. 7. Hinweis auf Barrierefreiheit 7.1. Im Plangebiet soll die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Die Barrierefreiheit im Plangebiet wird sich zukünftig gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbessern. Der Hinweis wird berücksichtigt. 7.2. Der Zugang zur U-Bahn am Platz Erkrather / Werdener Str. ist aktuell nicht barrierefrei; schön wäre, wenn ein barrierefreier Zugang von der Bahn in das Quartier möglich wäre. Der Hinweis wird mitgenommen und an das entsprechende Fachamt weitergeben. 8. Hinweis auf genügend Fahrrad abstellplätze 8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass genügend Fahrradabstellplätze im Plangebiet vorgesehen werden sollen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplät- zen im Verfahren vom Investor nachzuweisen ist. 9. Fragen zum Freiraum 9.1. Ist eine vollständige Unterbauung des Areals vorgesehen? Dies ist unbedingt zu vermeiden. Vorgesehen ist eine massive Entsiegelung. Die „nicht unterbaute" Fläche mit natürlichem Boden soll bei 50 % der aktuell bebauten Fläche liegen. Die Planung wird dazu im weiteren Verfahren noch detailliert. 9.2. Wie wird der Platz Ecke Erkrather / Werdener Straße: mit dem U-Bahn-Aufgang gestaltet? - 6 - Im städtebaulichen Entwurf springt das Gebäude am Platz zurück, so dass er größer wird und ein adäquater Eingangsbereich zum Quartier entsteht. E s gibt verschiedene Ideen zu Nutzungen auf dem Platz und im Durchgang in die Grüne Mitte. Der Platz wird ansprechend gestaltet und mit so viel Grün wie möglich versehen. 9.3. Kann auf der Grünfläche ein Hundeplatz eingerichtet werden? Dieses Thema findet in Stadtplanung keine Berücksichtigung und im Quartier gibt es nur wenige solcher Flächen. Das Thema wird geprüft. Möglicherweise könnte ein solcher Platz auf dem Stadtwer- keareal neben dem Stadtwerkepark mitgedacht werden. Herr Dr. Wagner bietet an, dass das Thema mit in die Bezirksvertretung genommen wird. 10. Fragen zur Tiefgarage 10.1. Wo sind Einfahrten zur Tiefgarage vorgesehen? Es ist eine Zufahrt von der Fichtenstraße und eine zweite Zufahrt von der Erkrather Straße aus vorgesehen. 10.2. Gibt es eine Quartiersgarage? Eine Quartiersgarage wird weiter geprüft und weiterentwickelt. Die Stadt möchte eine Quartiersgarage gern unterstützen, es muss jedoch zwischen einem hohen Ent- siegelungsanteil und einer großen Tiefgarage abgewogen werden. Grundsätzlich soll eine Quartiersgarage sehr gern umgesetzt werden. 11. Fragen zur Erschließung 11.1. Wie ist die Zufahrt von der Fichtenstraße zukünftig vorgesehen? Die Situation dort ist heute nicht gut gelöst und insbesondere für Radfahrer und Fußgänger unsicher. Frau Brandner führt dazu aus, dass sich Fußgänger- und Radfahrerströme künftig anders verteilen können. - 7 - Aufgrund verkehrstechnischer Vorschriften muss die Zufahrt weiter nahe an den Er- schließungsstraßen angeordnet werden, um keinen Verkehr in das Plangebiet zu len- ken. Von der Kreuzung Werdener Straße / Fichtenstraße muss sie jedoch möglichst weit entfernt liegen, damit es dort nicht zu Einschränkungen für den fließenden Ver- kehr kommt. Da die Anlieferung für den Supermarkt künftig dort entfällt, wird sich die Situation voraussichtlich entschärfen. Die Zufahrt zur TG soll so organisiert werden, dass Rad- fahrer und Fußgänger vom Kfz-Verkehr getrennt werden. Die Fragestellungen wer- den im anstehenden Verfahren gutachterlich betrachtet und bewertet werden, um die Machbarkeit zu prüfen und sicherzustellen. 12. Fragen zur Sicherheit 12.1. Wie ist die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Polizei sichergestellt? Die Erreichbarkeit der Gebäude für Rettungsfahrzeuge wird im Verfahren geprüft. Dazu wird es ein detailliertes Konzept geben . 13. Fragen zur Nachhaltigkeit 13.1. Wird das Thema Wasserrückhaltung / Schwammstadt bei der Planaufstellung berücksichtigt? Die Rückhaltung und Speicherung von Regenwasser wird in jedem Fall im Plangebiet ein Thema werden und im weiteren Planverfahren geprüft und ver tieft. 13.2. Welche Baumaterialien werden eingesetzt? MVRDV hat darauf immer sehr großen Wert gelegt und den Einsatz nachhaltiger Bau- materialien konzeptionell vorgesehen . Die Verwaltung geht davon aus, dass das Thema weiter geprüft wird. Es besteht jedoch im Planungsrecht keine Möglichkeit, dazu Festsetzungen zu treffen. 14. Fragen zur weiteren Beteiligungsmöglichkeit 14.1. Wie ist der Prozess in den nächsten Jahren? Gibt es noch weitere Möglichkeiten mitzuwirken? Insbesondere bei der Freiraumplanung? Auf der Ebene des Planungsrechtes wird die Grüne Mitte von MVRDV fachlich weiter qualifiziert. Auch die Freiraumplaner werden ihre Planung vertiefen. Der nächste öf- fentliche Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die öffentliche Auslegung (gem. § 3(2) BauGB. - 8 - Für den Freiraum ist offiziell keine weitere Bürgerbeteiligung vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der bereits vorhandenen Gesprächskultur die In- vestoren um die Möglichkeit weiterer Beteiligungsmöglichkeiten für den Freiraum zu bitten und im Dialog zu bleiben. 15. Fragen zu Vorhaben in der Umgebung 15.1. Wird sich auch in der Umgebung etwas ändern? Werden bestehende Bebauungspläne weiterverfolgt? Eine Umsetzung der Planungen auf den Flächen hinter dem FlinCarree wäre im Sinne der Stadt, insbesondere wenn ergänzende Wohnbebauung umgesetzt wird. Dies liegt jedoch in den Händen der Eigentümer . 16. Fragen zum Realisierungshorizont 16.1. Wann wird das Vorhaben umgesetzt ? Es befinden sich aktuell noch Mieter mit laufenden Mietverträgen im Objekt, mit de- nen eine Einigung getroffen werden muss. Außerdem handelt es sich um ein sehr großes Projekt, das entsprechend einer Vorstudie in mindestens zwei Bauabschnitten realisiert werden wird. Der Bebauungsplan wird nun zügig vorangetrieben; der Satzungsbeschluss ist in rd. 2 Jahren vorgesehen. Der stellv. Bezirksbürgermeister Herr Dr. Wagner dankt am Ende der Veranstaltung der Verwaltung für die Teilnahme und Erläuterungen. Er bedankt sich weiterhin bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse und die erfolgten Fragen und Stellungnahmen und weist darauf hin, dass auch in den nächsten Tagen noch Fragen oder Anregungen mitgeteilt werden können. Die Bezirksvertretung und Bezirksverwaltungsstelle stehen für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. Er wünscht allen noch einen schönen Abend. Die Veranstaltung wird um 19:15 Uhr beendet. - 9 - 2. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung gem. § 3 (1) BauGB Es wurden im Zeitraum vom 20.11.2023 bis 15.12.2023 folgende schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht. 16.2. Anregungen zu einer Quartiersgarage (drei thematisch gleiche Äußerungen) 1.1. Es wird angeregt, dass die durch die Neuplanung erforderlich werdenden Stellplätze durch das Angebot von Quartiersparkplätzen für Anwohner aus der Umgebung ergänzt werden. Es sollen mindestens 100 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, da es in Flingern zu wenig Parkplätze gäbe und ein hoher Parkdruck herrsche. Idealerweise sollen 200 zusätzliche Parkp

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

2. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/042/2025 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/042/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.12.2022 bis 14.01.2023 sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 05.02.2025 bis 10.03.2025 zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8 -Center) - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 05/2023 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): 03/2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 I. Liste der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher Belange und Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8-Center) - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez. 53 (Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 2. COLT Technology Services GmbH Uerdinger Str. 90, 40474 Düsseldorf 3. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West Erna-Scheffler-Straße 5, 51103 Köln 4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Am DFS-Campus, 63225 Langen 5. Deutsche Telekom Technik GmbH : West PTI 13 Hellersbergerstr. 35, 41460 Neuss 6. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk-Trassenauskunft deutschlandweit (T-NAB) Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth 7. euNetworks GmbH Theodor-Heuss-Allee 112, 60468 Frankfurt am Main 8. Flughafen Düsseldorf GmbH Flughafenstraße 105, 40474 Düsseldorf 9. Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld 10. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf 11. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen 12. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege Endenicher Str. 133, 53115 Bonn 13. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim (Brauweiler) 14. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 15. PLEdoc GmbH Gladbecker Straße 404, 45326 Essen Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 16. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe "Städtebauliche Kriminalprävention" Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf 17. Rheinbahn AG Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf 18. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 19. Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH D2-Park 5, 40878 Ratingen 20. Vodafone West GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1m 40549 Düsseldorf 21. Stadt Düsseldorf: Amt 19/2 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 22. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.1 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Prävention 23. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.3 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Kampfmittel 24. Stadt Düsseldorf: Amt 51/1 und 51/19 - Amt für Soziales und Jugend 25. Stadt Düsseldorf: Amt 52 - Sportamt 26. Stadt Düsseldorf: Amt 53/2 - Gesundheitsamt 27. Stadt Düsseldorf: Amt 54 - Amt für Migration und Integration 28. Stadt Düsseldorf: Amt 63/0 - Bauaufsichtsamt 29. Stadt Düsseldorf: Amt 64 - Amt für Wohnungswesen 30. Stadt Düsseldorf: Amt 66/2 - Amt für Verkehrsmanagement - Verkehrsplanung 31. Stadt Düsseldorf: Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb 32. Stadt Düsseldorf: Amt 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt 33. Stadt Düsseldorf: Amt 69/2 und 69/4 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8 -Center) - (Beantwortungsstand 4 (1): 05/2023 / 4(2): 04/2025) 1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez 53 (Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 4(1) a) Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Umweltzone der Stadt Düsseldorf b) Ohne die Aussage des angekündigten Luftqualitätsgutachtens kann keine Bedenkenfreiheit erklärt werden Es wird bis zu der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eine Untersuchung der Luftschadstoffe durchgeführt. 4(2) a) Belange der Denkmalangelegenheiten Keine Bedenken. Es wird auf sonstige zu beteiligende Stellen hingewiesen. Die genannten Stellen wurden am Verfahren beteiligt. b) Belange des Immissionsschutzes, Luftreinhalteplan Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Umweltzone von Düsseldorf. Aus der Luftschadstoffuntersuchung ergibt sich, dass der aktuelle Grenzwert wie auch die verschärfte Luftqualitätsrichtlinie bis 2030 für Stickstoffdioxid eingehalten wird. c) Gewässerschutz Dez. 54A: Keine wesentlichen Bedenken dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Abwassers aus dem Klärwerk Düsseldorf-Süd in den Rhein am 31.07.2024 abgelaufen ist. Die Erlaubnis ist dringend neu zu beantragen. Die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des Abwassers aus dem Klärwerk Düsseldorf-Süd in den Rhein nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 2. Colt Technology Services GmbH 4(2) Vom BIL-Teilnehmer ausgewählte Betroffenheit: Betroffen 3. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien , Region West 4(1) a) Es besteht kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus dem Bahnbetrieb b) Der Planbereich grenzt an die Fichtenstraße. An der Fichtenstraße plant das Projekt RRX bauzeitlich eine Ersatzhalt. Es soll bei jedem Projektfortschritt eine enge Abstimmung mit dem RRX Projekt ab. c) Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. d) Es ist dafür zu sorgen, dass durch eine Neugestaltung der Nutzung unsere angrenzenden Grundstücke nicht mit Abstandsflächen belastet e) Die Zugänglichkeit der Bahnanlagen zum Zwecke der Notfallversorgung, Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung und für Bauarbeiten muss gewahrt bleiben. 4(2) a) Es besteht kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus dem Bahnbetrieb b) Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 c) Bei Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn (z.B. Beleuchtungen von Parkplatzflächen, Leuchtwerbung aller Art, etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen d) Die DB InfraGO AG weist darauf hin, dass auf der Strecke 2410 der Schienengüterverkehr zukünftig deutlich zunehmen wird. Dabei wird der Anteil größtenteils in den Nachtstunden liegen. Zu dem vorliegenden Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in der die Geräuschauswirkungen des Schienenverkehrs berücksichtigt wurden und deren Ergebnisse in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen sind. Im Bebauungsplanverfahren wird nicht auf die Bestandszahlen der Bahn zurückgegriffen, sondern auf Prognosezahlen, sodass eine höhere Frequentierung der Trasse durch die Bahn im Rahmen der Ermittlung der Prognosezahlen mitberücksichtigt wird. e) Durch die aus dem Bebauungsplan folgenden Änderungen in der städtebaulichen Entwicklung dürfen die für die Verkehrswende nötigen Mehrverkehre der Deutsche Bahn AG nicht verhindert Im Plangebiet des Bebauungsplanes liegen keine Flächen der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien. Die vorhandenen Bahngleise werden durch die Planung nicht berührt. Mehrverkehre der Bahn werden nicht behindert. f) Bei konkreten Bauvorhaben zur Bahntrasse ist die DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) zu beteiligen. Die Bauanträge sind der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Region West, Kompetenzteam Baurecht, einzureichen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 4(1) Aufgrund der Nähe des Flughafens zum Plangebiet und der vorgesehenen Gebäudehöhe ist das Bauvorhaben zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen, Koordinaten und Kubatur der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. Das Bauvorhaben im Rahmen der Baugenehmigung zur Einzelfallprüfung der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt. 4(2) a) Bauvorhaben, die eine Höhe von 74 m ü. NHN überschreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen, Koordinaten und Kubatur der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. Das geplante Hochhaus wird eine Höhe von ca. 114,8 m ü. NHN erreichen. Es wird auf der nachfolgenden Planungsebene im Baugenehmigungsverfahren zur Einzelfallprüfung der zuständigen Luftfahrbehörde vorgelegt (siehe Nr. 4, 4(1)). b) Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. Das Bauaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde von der Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung informiert. 5. Deutsche Telekom Technik GmbH : West PTI 13 4(2) Im Planbereich befinden sich Rohrtrassen und Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien muss bis zu einer ordentlichen Kündigung gewährleistet bleiben. Eine Mitverlegungsabsicht für neue Telekommunikationslinien durch Telekom im angezeigten Bereich besteht zurzeit nicht. Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen, wird um erneute Beteiligung gebeten. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 Es werden Hinweise zum Umgang mit Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH bei Bautätigkeiten gegeben. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. 6. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk- Trassenauskunft deutschlandweit (T -NAB) 4(1) Im gekennzeichneten Bereich verläuft eine Richtfunkstrecke, die bei den Planungen zu berücksichtigen ist. Es muss zu jedem Zeitpunkt ein Mindestabstand von ca. 15m in dreidimensionaler Ausrichtung um die Richtfunktrasse eingehalten werden. Der Hinweis wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Update (Stand § 4(2)): Es wird auf Nr. 6, 4(2) b) verwiesen. Die entsprechende Bauhöhe wird eingehalten. Der Mindestabstand in dreidimensionaler Ausrichtung um die Richtfunktrasse kann durch die Errichtung des geplanten Hochhauses nicht eingehalten 4(2) a) Die Deutschen Telekom Technik GmbH hat die Firma Ericsson mit der Beteiligung am Verfahren beauftragt b) Die Firma Ericsson weist darauf hin, dass über das Plangebiet eine Richtfunkstrecke verläuft, in deren Bereich eine maximale Bauhöhe von 120m ü. NHN einzuhalten ist. Die zwingend festgesetzte maximale Bauhöhe im Plangebiet beträgt 114,8m ü. NHN. Somit sind im Plangebiet keine Gebäude zugelassen, deren Höhe 120m ü. NHN erreichen kann. 7. euNetworks GmbH 4(2) Die Firma euNetworks ist im Anfragebereich betroffen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 8. Flughafen Düsseldorf GmbH 4(1) Unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH keine Einwendungen Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde an dem vorliegenden Verfahren beteiligt. Deren Hinweise werden auf der nachfolgenden Planungsebene berücksichtigt. (siehe Pkt. 4). 9. Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb 4(1) a) Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 0 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Es wird dringend empfohlen, entsprechend den zugrunde zulegenden Normen und Regelungen nach Erdbebenzone 1 zu verfahren. Dies gilt insbesondere für z.B. große Wohnanlagen, Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Kaufhäuser, etc. des Baugenehmigungsverfahrens Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung und die Textlichen Festsetzungen zu dem Bebauungsplan aufgenommen. b) Baugrund: Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Die Baugrundeigenschaften werden vor der Bauantragstellung untersucht und bewertet. 4(2) a) Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005 -04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist. Die Baubestimmungen wurden in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 10 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025 b) Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 0 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Die Erdbebenzone und die geologische Untergrundklasse werden in die Begründung und die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen. c) Darüber hinaus werden verschiedene Hinweise zum Umgang mit dem Regelwerk und den erforderlichen Maßnahmen in Erdbebenzone 0 formuliert. Die Hinweise zum dem Regelwerk werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. 10. Handwerkskammer Düsseldorf 4(1) a) Die Planung soll so ausgestaltet werden, dass sich neben Wohnen u.a. auch tatsächlich (handwerks-) gewerbliche Nutzungen ansiedeln können. Hinsichtlich der (zu erwartenden) Emissionssituation soll ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sonstigen Nutzungen planungsrechtlich sichergestellt werden. Die Belange des verträglichen Nebeneinanders von Wohnen und Gewerbe sowie die verkehrlichen Belange des Handwerks werden im weiteren Planverfahren geprüft. Update (Stand § 4(2)): Die Belange des verträglichen Nebeneinanders von Wohnen und Gewerbe sowie die verkehrlichen Belange des Handwerks wurden durch die Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt. b) Das der Planung zugrunde liegende Verkehrskonzept soll die potenziellen Gewerbebedarfe aufne

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

3. Begründung als Text anzeigen
- 1 - Begründung zum Bebauungsplane ntwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8-Center) - - Stadtbezirk 2 - Stadtteil Flingern Süd - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................... 7 1 Planungsanlass .............................................................................. 7 2 Örtliche Verhältnisse ...................................................................... 7 2.1 Beschreibung des Plangebietes ...................................................... 7 2.2 Bestand .......................................................................................... 8 2.3 Umgebung ...................................................................................... 9 2.4 Verkehr und Erschließung ............................................................ 10 2.4.1 Infrastruktur ................................................................................ 11 2.4.2 Grünstrukturen ............................................................................ 11 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ...................................................... 12 3.1 Regionalplan ................................................................................ 12 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ......................................................... 13 3.3 Landschaftsplan ........................................................................... 14 3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne ..................... 14 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte (*) ............................... 16 4.1 Raumwerk D ................................................................................ 16 4.2 Denkmalbereichs - und Erhaltungssatzungen ................................ 17 4.3 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................... 17 4.4 Hochhausrahmenplan (HRP) ........................................................ 18 4.5 Rahmenplan Einzelhandel ............................................................ 19 4.6 Quotierungsregelung .................................................................... 20 5 Ziele, Zwecke, wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes .. 21 5.1 Kooperatives Planverfahren „Gemeinschaftswerk Flingern" ......... 21 5.2 Ziele der Planung: ........................................................................ 22 5.3 Städtebauliches Konzept - Die Grüne Mitte .................................. 23 5.4 Verkehrskonzept .......................................................................... 26 5.5 Mobilitätskonzept ......................................................................... 27 5.6 Anpassung des Planungsrechts .................................................... 28 6 Inhalt des Bebauungsplans .......................................................... 29 6.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................ 29 6.1.1 Urbanes Gebiet - MU ..................................................................... 29 6.1.2 Einzelhandelsbetriebe .................................................................. 31 6.1.3 Vergnügungsstätten / Gewerbebetriebe ....................................... 33 6.1.4 Tankstellen .................................................................................. 34 6.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 34 6.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) ............................................................... 35 - 3 - 6.2.2 Geschossflächenzahl (GFZ) .......................................................... 37 6.2.3 Zahl der Vollgeschosse ................................................................. 37 6.2.4 Höhe der baulichen Anlagen ......................................................... 39 6.2.5 Lichte Höhe von Gebäudeöffnungen ............................................. 41 6.2.6 Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten ............................ 41 6.2.7 Geländehöhen .............................................................................. 42 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................. 45 6.3.1 Baulinien und Baugrenzen ............................................................ 45 6.3.2 Überschreitung der überbaubaren Grundstückfläche durch Balkone, Loggien und Terrassen .............................................................................. 46 6.3.3 Überschreitung der überbaubaren Grundstückfläche durch Fahrradabstellflächen................................................................................ 47 6.4 Abweichende Abstandsflächen ..................................................... 47 6.5 Bauweise ..................................................................................... 49 6.6 Flächen für Nebenanlagen ............................................................ 49 6.7 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein - und Ausfahrt ............... 49 6.8 Verkehrliche Erschließung ............................................................ 50 6.8.1 Äußere Verkehrserschließung ....................................................... 50 6.8.2 Innere Verkehrserschließung ....................................................... 53 6.8.3 Ruhender Verkehr ........................................................................ 54 6.9 Ver- und Entsorgung .................................................................... 55 6.9.1 Entwässerung .............................................................................. 55 6.9.2 Energiekonzept ............................................................................ 56 6.9.3 Wertstoffbehälter - Depotcontainer ............................................. 57 6.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................... 58 6.11 Private und öffentliche Grünflächen ............................................. 59 6.12 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .............................................................. 60 6.13 Artenschutz .................................................................................. 61 6.14 Grünplanerische Inhalte ............................................................... 64 6.14.1 Dachbegrünungen ........................................................................ 64 6.14.2 Baumpflanzungen ........................................................................ 65 6.14.3 Heckenbepflanzungen .................................................................. 66 6.14.4 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ............... 67 6.14.5 Pflege und Erhalt der Begrünung .................................................. 67 6.14.6 Pflanzliste und Pflanzqualität ....................................................... 68 6.15 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ............................... 68 - 4 - 6.15.1 Verkehrslärm ............................................................................... 68 6.15.2 Gewerbelärm ............................................................................... 77 6.15.3 Erschütterungen........................................................................... 78 6.15.4 Entlüftung Tiefgarage ................................................................... 79 6.15.5 Luftschadstoffe ............................................................................ 79 6.15.6 Mikroklima ................................................................................... 81 6.15.7 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................. 82 6.15.8 Verschattung/ Besonnung ............................................................ 83 6.16 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ......................................... 84 6.16.1 Dachform und Dachneigung ......................................................... 85 6.16.2 Einfriedungen ............................................................................... 85 6.16.3 Fassadengliederung / -gestaltung ................................................. 85 6.16.4 Werbeanlagen .............................................................................. 85 7 Kennzeichnung ............................................................................. 87 8 Nachrichtliche Übernahmen ......................................................... 87 8.1 Baudenkmal ................................................................................. 87 8.2 Bauschutzbereich des Flughafens ................................................. 87 8.3 Bauschutzbereich U -Bahn / Straßenbahn ..................................... 87 9 Hinweise ...................................................................................... 88 9.1 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ........................... 88 9.2 Grundwasser ................................................................................ 88 9.3 Bauwasserhaltung ........................................................................ 88 9.4 Löschwasserversorgung ............................................................... 89 9.5 Grünordnungsplan ....................................................................... 89 9.6 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ................................................ 89 9.7 Baumpflanzungen ........................................................................ 89 9.8 Artenschutz .................................................................................. 89 9.9 Artenschutzkonforme Außenbeleuchtung ..................................... 89 9.10 Belichtungsstudie ......................................................................... 90 9.11 Bodendenkmalpflege .................................................................... 90 9.12 Baudenkmalpflege ........................................................................ 91 9.13 Kampfmittel ................................................................................. 91 9.14 Erdbebenzone .............................................................................. 91 9.15 Standorte für Transformatoren ..................................................... 91 9.16 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................. 92 9.17 Luftreinhalteplan und Umweltzone ............................................... 92 9.18 Feste Brennstoffe ......................................................................... 92 - 5 - 10 Verfahren ..................................................................................... 92 10.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ......... 92 11 Soziale Maßnahmen ..................................................................... 92 12 Bodenordnende Maßnahmen ........................................................ 92 13 Kosten für die Gemeinde .............................................................. 92 Teil B - Umweltbericht .............................................................................. 94 14 Zusammenfassung ....................................................................... 94 15 Beschreibung des Vorhabens ........................................................ 95 16 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................. 95 17 Schutzgutbetrachtung .................................................................. 96 17.1 Mensch ......................................................................................... 96 17.1.1 Verkehrslärm ............................................................................... 96 17.1.2 Gewerbeemissionen ................................................................... 101 17.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ............................................... 102 17.1.4 Störfallbetriebsbereiche ............................................................. 103 17.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................. 104 17.1.6 Besonnung ................................................................................. 104 17.1.7 Wind .......................................................................................... 106 17.2 Natur und Freiraum .................................................................... 108 17.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ............................................. 108 17.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft ................................................... 109 17.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................... 113 17.3 Boden ........................................................................................ 114 17.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ............................. 114 17.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ................................................... 114 17.3.3 Altstandorte im Plangebiet ......................................................... 114 17.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ......................................................... 115 17.4 Wasser ....................................................................................... 115 17.4.1 Grundwasser .............................................................................. 115 17.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ......................... 117 17.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................ 118 17.4.4 Oberflächengewässer ................................................................. 119 17.4.5 Wasserschutzgebiete ................................................................. 119 17.4.6 Hochwasserbelange ................................................................... 119 17.5 Luft ............................................................................................ 119 17.5.1 Lufthygiene ................................................................................ 119 17.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ....................................................... 122 - 6 - 17.6 Klima ......................................................................................... 123 17.6.1 Globalklima ................................................................................ 123 17.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ................................................. 124 17.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .................................... 125 17.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ...................................... 126 18 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ............................ 129 19 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................ 129 20 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ..................... 129 21 Weitere Angaben .............................................

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Seite 1 Landeshauptstadt Düsseldorf Bebauungsplan Nr. Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8-Center) Stadtbezirk 2, Stadtteil Flingern Süd Stand: 28.03.2025 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176, und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen (§ 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Urbanes Gebiet MU 1.1 (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind a) Wohngebäude, b) Geschäfts- und Bürogebäude, c) Einzelhandelsbetriebe mit nicht -zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 3 bis 7, d) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, e) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.1.j) genannten, f) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: Seite 2 g) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores (Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem. Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit einer Verkaufsfläche von max. 400 m². Unzulässig sind: h) Vergnügungsstätten, i) Tankstellen, j) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Wettannahmestellen handelt, k) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.1 c) und 1.1.g) der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. 1.2 Urbanes Gebiet MU 1.2, MU 1.3 und MU 1.4 (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind a) Wohngebäude, b) Geschäfts- und Bürogebäude, c) Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nrn. 3 bis 7 nur im Erdgeschoss, d) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, e) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.2.j) genannten, f) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: g) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores (Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem. Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit einer Verkaufsfläche von max. 400 m². Unzulässig sind: h) Vergnügungsstätten, Seite 3 i) Tankstellen, j) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Wettannahmestellen handelt, k) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.2 c) und 1.2.g) der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. 1.3 Urbanes Gebiet MU 1.5 (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind: a) Wohngebäude, b) Geschäfts- und Bürogebäude, c) Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe in der mit Schrägschraffur (\ \ \ \ \) gekennzeichneten überbaubaren Fläche des urbanen Gebietes ausschließlich im Erdgeschoss, d) Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nrn. 3 bis 7 nur im Erdgeschoss e) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, f) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.3.k) genannten, g) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: h) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores (Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem. Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit einer Verkaufsfläche von max. 400 m². Unzulässig sind: i) Vergnügungsstätten, j) Tankstellen, k) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Wettannahmestellen handelt, Seite 4 l) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.3 c), 1.3 d) und 1.3 h) der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. 1.4 Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes Fahrräder und Zubehör) Sortimente mit Zentrenrelevanz Sortimente ohne Zentrenrelevanz (Liste nicht abschließend) 1. Nahversorgungsrelevante Sortimente (periodischer Bedarf) 1.1 Nahrungs- und Genussmittel 1.2 Pharmazeutika, Reformwaren 1.3 Drogerie, Körperpflege (Drogeriewaren, Wasch- u. Putzmittel) 1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel 1.5 (Schnitt-)Blumen 1.6 Zeitungen, Zeitschriften 3. Baumarktspezifische Kernsortimente 3.1 Baustoffe (Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Fliesen, Dämmstoffe, Mörtel etc.) 3.2 Bauelemente (Fenster, Türen, Verkleidungen, Rollläden, Markisen etc.) 3.3 Installationsmaterial (Elektro, Sanitär, Heizung, Öfen etc.) 3.4 Bad- und Sanitäreinrichtungen 3.5 Farben, Lacke und Tapeten 3.6 Bodenbeläge 3.7 Beschläge und Eisenwaren 3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und Leitern 2. Zentrenrelevante Sortimente (aperiodischer Bedarf) 2.1 Persönlicher Bedarf 2.1.1 Bekleidung (auch Sportbekleidung), Lederwaren und Schuhe 2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel 2.1.3 Uhren und Schmuck 2.1.4 Sanitätswaren 2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf 4. Gartenmarktspezifische Kernsortimente 4.1 Gartenbedarf 4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher 4.1.2 Pflanzgefäße 4.1.3 Gartengeräte 4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel 4.1.5 Pflanzenschutzmittel 4.2 Garteneinrichtungen 4.2.1 Materialien für den Bau von Außenanlagen, Wegen, Seite 5 2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitäten, Dekorationsartikel 2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen und Zubehör, Stoffe und Kurzwaren, Handarbeitsmaterialien, Wolle, Nähmaschinen) 2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik 2.2.4 Haushaltswaren und Elektrokleingeräte 2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und Kunsthandwerk, Bilderrahmen, Galanteriewaren und Geschenkartikel 2.3 Freizeit- und sonstiger Bedarf 2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren 2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, bespielte Speichermedien, Tonträger, Computerspiele, Computersoftware) 2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreibwaren 2.3.4 Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (Computer und Zubehör, unbespielte Speichermedien) 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel 2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen und Jagdbedarf 2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien Terrassen, Teichen, Pergolen, Zäune und Einfriedungen 4.2.2 Gartenhäuser und Gewächshäuser 4.3 Garten- und Balkonmöbel 5. Möbel 5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel 5.2 Büromöbel und Büromaschinen 5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt 5.4 Beleuchtungskörper und Lampen 5.5 Teppichböden und Teppiche 5.6 Kinderwagen 6. Fahrzeuge und Fahrräder 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (inklusive Motorräder, Motorradfunktionsbekleidung und Zubehör), Anhänger 6.2 Kfz-Teile und -Zubehör 6.3 Boote und Zubehör 6.4 Fahrräder und Zubehör 7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse, Chemikalien, Technische Gase 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB) 2.1 Grundflächenzahl (§ 16 i.V.m. § 19 BauNVO) Die festgesetzte zulässige Grundflächenzahl darf durch die Flächen von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die notwendigen Flächen zur Erschließung sowie durch Fahrradabstellanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von: Seite 6 - MU 1.1: 0,8 - MU 1.2: 0,5 - MU 1.3: 0,8 - MU 1.4: 1,0 - MU 1.5: 0,9 überschritten werden (GRZ 2). 2.2 Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 i.V.m § 18 BauNVO) 2.3 Höhenbezugspunkte − Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter über Normalhöhennull (NHN). − Als oberer Bezugspunkt bei der Berechnung der festgesetzten maximalen (GH max.) oder als zwingend (GH) festgesetzten Gebäudehöhe der baulichen Anlage ist die Oberkante der jeweiligen baulichen Anlage beziehungsweise die Attika maßgeblich. 2.4 zwingende Gebäudehöhe − Ausnahmsweise darf von der zwingend festgesetzten Gebäudehöhe bis zu einer Höhe von maximal 115,8 m und bis zu einer Höhe von mindestens 113,8 m (entspricht +/- 1,0 m) abgewichen werden. 2.5 Technische Anlagen und Aufbauten − Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf bei Gebäuden mit einer maximalen Gebäudehöhe von GH max. 75 m ü. NHN überschritten werden durch - Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung bis zu einer Höhe von 1,50 m, - Technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 2,50, - Treppenräume und Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 4,50 m, - In den MU 1.1 bis MU 1.4 notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen und Dächer bis zu einer Höhe von 1,50. - Im MU 1.5 notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen und Dächer bis zu einer Höhe von 1,80 m sowie Verschattungsanlagen bis zu einer Höhe von 3,50 m − − Die Aufbauten sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der Attika zurückzusetzen. Dies gilt nicht für Aufzüge auf Dachflächen über dem ersten Obergeschoss. Seite 7 2.6 Geländehöhen Innerhalb des Plangebietes sind Aufschüttungen, Abgrabungen, Böschungen, Stützmauern, Treppen und Rampen zur Herstellung der festgesetzten Höhe des Geländes (OK GEL) zulässig. Von den festgesetzten Geländehöhen darf um bis zu +/-0,5 m abgewichen werden. Höhenlage der privaten Zufahrt Die im MU 1.1 eingetragenen Höhenpunkte setzen die Höhenlage der privaten Zufahrt fest. Durch Interpolation der Höhenpunkte entlang der jeweiligen Straßenachse ergibt sich die Straßengradiente. Ausnahmsweise darf um bis zu +/- 0,2 m von den festgesetzten Höhen abgewichen werden. 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 14 und 23 BauNVO) 3.1 Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksfläche durch Balkone, Loggien und Terrassen 3.1.1 In den Urbanen Gebieten MU 1.1, MU 1.4 und MU 1.5 dürfen Balkone und Loggien einschließlich Balkonanlagen mit Stützen die festgesetzten Baugrenzen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von bis zu 3,0 m, in der Summe auf höchstens 2/3 der Fassadenbreite des jeweiligen Geschosses eines Gebäudes, überschreiten. Abweichend von Satz 1 sind angrenzend an öffentliche Verkehrsflächen sowie an Bereiche von mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksflächen durch Balkone und Loggien nicht zulässig. Die Textziffer II. 2 ist zu beachten. 3.1.2 Nicht überdachte, an Gebäude angrenzende Terrassen sind in allen Baugebieten ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 3,0 m zulässig. Angrenzend an öffentliche Verkehrsflächen und mit Geh- und Fahrrechten belastete Flächen sind Terrassen unzulässig. 3.2 Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksfläche durch Fahrradabstellplätze Fahrradstellplätze (auch überdachte) sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen allgemein zulässig. Darüber hinaus sind sie außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausschließlich in den Zufahrten und den straßenseitigen Vorzonen der jeweiligen Gebäude ausnahmsweise Seite 8 3.3 Baulinien Ein Zurücktreten der Gebäude von den festgesetzten Baulinien im MU 1.1 um bis zu 0,5 m ist zulässig. 4. Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW w ird die Mindesttiefe der Abstandsflächen entlang und parallel der festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten - AF 1 - AF 1 auf 0,25 H - AF 2 - AF 2 auf 0,3 H der jeweiligen Bebauung festgesetzt. 5. Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 5.1 Tiefgaragen sowie deren Treppenaufgänge und Zufahrten sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der entsprechend umgrenzten und gekennzeichneten Flächen für Tiefgaragen (TGa) zulässig. 5.2 Oberirdische Garagen und Carports sind in allen Baugebieten unzulässig. 5.3 Oberirdische Stellplätze sind in den Urbanen Gebieten MU 1.1 bis MU 1.4 unzulässig. 6. Ein- und Ausfahrten Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragen sind jeweils nur in den in der Planzeichnung festgesetzten Bereichen zulässig. 7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Einrichtungen und Anlagen für Kleintierhaltung sind im gesamten Urbanen Gebiet (MU) nicht zulässig. Seite 9 8. Geh- Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 8.1 Die in der Planzeichnung mit „G 1" gekennzeichneten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. 8.2 Die in der Planzeichnung mit „GFL" gekennzeichneten Flächen sind mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit, einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger und einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. 8.3 Die in der Planzeichnung mit „G 2" gekennzeichneten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Anlieger zu belasten. 9. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 9.1 Schalldämmmaß der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages bzw. bei genehmigungsfreien oder genehmigungs frei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführte Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

6. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: Plan_A3 (3_2) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00554155.pdf Published Time: 2025-05-12T12:42:02.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: MU 1.1 > FD > MU 1.2 > gFD > g > MU 1.3 > FD > 40.80 > 42.10 > 41.52 > 41.52 43.95 > 42.93 > 43.14 > 40.63 > OK GEL 45.50 > 43.05 > OK GEL 44.20 OK GEL 42.28 > TGa I > IV III III VIII III III III III III III II III III IV III III III II > Erkrather Straße > Erkrather Straße Kiefernstraße Kiefernstraße Fichtenstraße Werdener Straße > V > III IV IV III III III IV III IIV IIV IV III IV III III IIIII VVIV IV IIII III VIII II IIIII IIII III IIIIII IV III III III III III III III III III III II III III IIII III II IIII IIIIIIIIIIIIIVII I Ruhrtalstraße Kettwig Werdener Straße > IIII 20 14 16 18 12 6410 822487 810 171 169 167 6173 1182 2a 9 11 13 184 53186 7188 190 8 10 56415 217 191 31 39 27a 27 15 17 13 19 21 23 25 10 33 35 27 29 31 37 11 57914 94 96 98 100 145 147 149 > 367 > 375 152 154 148 149 150 151 135 179 349 353 331 250 355 347 348 146 147 378 379 360 365 366 369 374 370 371 372 373 311 433 483 97 66 98 67 68 99 101 141 102 105 106 108 132 109 184 232 235 176 358 332 248 249 343 64 338 65 69 103 104 107 110 100 202 182 357 78910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 456159 187 174 177 151 186 59 163 164 377 > PD > Rampe Stahl - Treppenanlage > 39.97 40.04 39.96 39.98 40.10 40.18 40.24 40.11 40.17 40.09 39.97 39.93 40.03 39.95 39.90 40.05 39.92 39.97 40.09 40.18 39.92 40.00 40.10 40.25 40.02 39.95 39.92 40.70 40.93 40.81 40.98 41.03 41.09 41.14 41.28 41.44 41.49 41.53 41.45 41.55 41.69 41.85 41.85 41.94 42.29 42.18 41.89 45.39 45.51 45.49 45.48 45.48 45.17 45.30 45.48 45.20 44.82 44.77 45.04 44.28 44.41 44.43 44.48 44.60 44.91 44.38 44.74 43.52 43.48 43.51 43.48 43.34 43.58 40.07 40.18 40.07 40.19 40.39 40.26 40.69 40.81 40.53 44.94 41.89 41.82 41.82 40.62 40.54 40.46 42.20 42.33 42.35 42.39 42.47 42.51 41.56 41.46 41.44 41.40 41.24 41.44 42.34 43.54 40.18 40.25 40.12 39.93 39.93 40.46 > Gleis Gleis Gleis OK=45.53 OK=45.51 OK=45.01 OK=41.28 OK=40.46 OK=40.04 > Gleis Gleis Gleis Gleis > OK=40.01 OK=40.02 OK=40.02 OK=40.00 > 45.34 45.45 45.45 45.36 45.44 45.60 45.76 45.64 45.67 45.74 45.31 45.18 44.97 45.93 46.36 39.37 41.67 40.09 41.86 39.33 39.18 39.84 39.86 40.72 40.81 39.88 40.15 40.19 40.65 40.80 40.47 42.01 41.01 43.05 43.98 40.97 44.92 44.94 40.49 40.62 40.56 40.47 46.53 47.63 47.64 47.66 Lärmschutzwand Lärmschutzwand Lärmschutzwand > 40.09 40.42 41.04 41.00 40.88 40.58 40.46 40.71 40.83 40.86 40.99 40.55 40.37 40.51 40.60 40.49 40.23 40.22 40.24 40.35 40.47 40.24 40.04 40.46 40.64 40.76 40.84 40.70 40.60 40.62 40.55 40.47 40.39 40.28 40.15 40.36 40.20 40.20 40.60 40.24 40.35 40.28 40.64 40.78 Zugang (oben) Zufahrt (Stellplätze oben) Stellplätze (oben) 46.52 40.24 > oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. 40.06 40.17 40.57 40.68 40.96 41.58 44.98 41.93 40.57 40.62 > Gemarkung Oberbilk Flur 9 Gemarkung Oberbilk Flur 14 Gemarkung Oberbilk Flur 10 > 40.39 40.16 > OK=40.00 > MD MD FD FD FD FD WD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD FD FD FD FD FD FD FD WD SD SD SD SD SD SD SD SD FD SD SD SD SD WD SD PD PD PD PD PD PD SD FD > 40.95 > UG (gem. Kataster) > UG > U-Bahn (gem. Kataster) UG (gem. Kataster) UG (gem. Kataster) UG (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster) > UG Haltestelle > 0,8 > MU 1.4 > FD > 0,4 LG/B LG/B LG/B LG/B LG/B LG LG/B LG LG B/NÖF LG/B LG/B LG/B B/NÖF LG LG/B LG > 0,6 > MU 1.5 > 0,7 FD > LG/B > 43.62 > OK GEL 45.50 > TGa > D > 41.14 > 40.50 > 40.53 LG/B B/NÖF B/NÖF LG/B > B/NÖF > LG/B LG/B LG/B > 44.39 > TGa > 0,6 45.50 > B/NÖF B/NÖF > Unterflur-container > 45.50 44.60 > LG > # 4,0 # 4,0 > FG DN 500 Schutzstreifen 4,0 m beiderseits der Achse DN 500 > 45.71 B/NÖF LG/B LG/B LG/B > 45.48 > 45.51 > B/NÖF LG/B > 44.87 > VII > GH max. 68,4 m > VIII > GH max. 71,3 m > VII > GH max. 68,4 m > I > GH max. 47,2 m > IX > GH max. 71,7 m > G 1 > VI > GH max. 62,8 m > MB MB > VII > GH max. 70,3 m > G 1 > VII > GH max. 68,0 m > G 1 > IX > GH max. 73,6 m > VII > GH max. 66,4 m Ein- /Ausfahrt Tiefgarage, Anlieferung > G 1 > MB > AF1 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 > VII > GH max. 65,50 m > AF1 > Hinweis: U-Bahn-Trasse > 40.50 > VIII > GH max. 71,0 m # 28,5 28,8 # 19,0 # 22,5 2,0 # 2,0 # 2,0 # 18,5 # 18,0 # 24,0 # 21,5 # 31,0 # 18,0 # 18,5 # 23,5 # 30,5 # 21,5 # 21,5 2,0 # 17,5 # 18,0 # 18,0 # 18,0 # 26,5 # 7,0 # 5,0 #7,1 # 2,5 93° 124° #2,7 102° 25° 1,2 140° # 26,5 # 10,8 12,0 27,8 # 1,2 VII > GH max. 67,8 m > 123° > VII > GH max. 65,2 m > VII > GH max. 67,8 m 2,0 > GFL > Quartiersplatz > 3,4 6,1 1,6 92° Hecke Hecke Hecke Hecke > # 21,5 # 1,2 # 21,5 #2,7 # 1,3 # 5,2 #2,7 # 1,2 1,5 32,2 24,2 # 1,5 # 18,0 # 1,5 93° Ein- /Ausfahrt Tiefgarage 32,2 59° 26,3 > Hinweis: Kita > III > GH max. 59,4 m LH min. 43.50 m > G 1 > VI > GH max. 63,2 m # 18,0 144° # 5,0 # 7,0 # 8,0 > Hinweis: Seniorenwohnen > 93° 15,6 4,1 > XVII > GH 114,8 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m > IX > GH max. 82,3 m > LH min. 47,9 m > # 19,0 # 31,6 # 32,0 # 5,0 27° # 4,3 > Baulinie gültig von X-XVII > 2,7 120° 6,3 # 5,0 > MB > # 15,9 > GH 114,8 m UK min. 79,3 m > G 1 > II GH max. 55,9 m # 6,0 # 31,6 # 32,0 # 17,0 2,6 # 0,5 > IX > GH max. 82,3 m > Baulinie gültig von X-XVII > #3,0 > IX > GH max. 82,3 m > 1,514,5 21,5 2,0 2,0 9,1 # 27,8

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/042/2025