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APS/042/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-
Center) - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung,
Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 03.06.2025 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
18.06.2025 Vorberatung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
23.06.2025 Vorberatung
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz
23.06.2025 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
25.06.2025 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/042/2025
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 Aufstellung
- Werdener Str./Erkrather Str. Öffentlichkeitsbeteiligung
(ehem. B8-Center) - Behördenbeteiligung
Veröffentlichung im
Internet/Öffentliche Auslegung
Seite 3
Vorlage Nr. APS/042/2025
Bebauungsplan -Entwurf Nr. 02/018
- Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8 -Center) -
- Aufstellung
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en
- Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr.02/018
- Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - angehört und
empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit
gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018
- Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) angehört und
empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
OVA
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan -
Entwurf Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) -
im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der
Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf
Nr. 02/018 - Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - im
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Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung
zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet nördlich der Fichtenstraße, östlich der Kiefernstraße,
südlich der Erkrather Straße und westlich der Werdener Straße
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 02/018 - Werdener
Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) -, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung eines urbanen Gebietes zur Schaffung und
Sicherung von Wohn- und Gewerbeflächen, Gastronomie und
sozialer Infrastruktur, Grün- und Freiflächen
- Innovatives Mobilitätskonzept
- Klimaschutz- und Anpassungskonzept
- Öffnung, Vernetzung und Einbindung des Plangebietes in den
umgebenden Stadtraum
- Qualitätsvolle Freiräume
- Immissionsschutzrechtliche Aspekte
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage
1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu
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und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung
gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt
vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 02/018
- Werdener Str./Erkrather Str. (ehem. B8-Center) - und seiner
Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die
Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben
werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu
beschließen.
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Sachdarstellung:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Flingern Süd des Stadtbezirks 2. Es liegt
südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), die eine wichtige
Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt darstellt. Nördlich wird das Plangebiet
von der Erkrather Straße begrenzt. Im südwestlichen Bereich grenzt das Grundstück
an die Fichtenstraße, im südöstlichen Bereich an die rückwärtigen Gärten der
Wohnbebauung westlich der Kiefernstraße und im nordöstlichen Bereich an das
benachbarte Flurstück 378.
Heute befindet sich auf dem nahezu vollständig versiegelten und auf den
Autoverkehr ausgerichteten Gelände ein Fachmarktzentrum ohne städtebauliche
Qualitäten für das Umfeld.
Planungsziel des Bebauungsplan-Entwurfes ist die Schaffung eines belebten
Quartiers durch die Ausweisung eines urbanen Gebietes (MU).
Zur Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität und standortgerechten
Entwicklung wurde ein kooperatives Planverfahren initiiert, in dem die Basis für die
Entwicklung des neuen Quartiers erarbeitet und durch die Eingaben aller Beteiligten
stetig vertieft und weiterentwickelt wurde. Das Architekturbüro MVRDV und die
Landschaftsplaner LOLA Landscape - beide aus Rotterdam (NL) schaffen mit ihrem
Konzept „Die Grüne Mitte" die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Ziel ist
es, einen zentralen Ort für Flingern Süd mit einer prägnanten städtebaulich-
räumlichen Struktur und einer eigenständigen Identität zu schaffen. Neben einem
hohen Anteil an Wohnnutzungen wird der Kern des Konzeptes durch einen
großzügigen Freiraum mit vielfältigen öffentlichen und privaten Nutzungsoptionen
gebildet.
Die Anordnung der Gebäude erfolgt als Blockrandbebauung mit vier- bis neun
Geschossen, die sich als Baukörper mit wechselnden Gebäudehöhen und vor - und
zurückspringenden Raumkanten entlang der Fichtenstraße, der Werdener Straße und
der Erkrather Straße entwickelt.
Ein Hochpunkt im Südwesten des Plangebiets mit einer Höhe von etwa 69 Metern
markiert das neue Quartier, seine stadtbildprägende Gestaltung ( two cubes) von
zwei aufeinandergesetzten, verdrehten Würfeln wurde durch ein eigenes
Qualitätssicherndes Verfahren, im Anschluss an das Workshopverfahren, gesichert.
Dort wird überwiegend Büronutzung entstehen. Ergänzende Nutzungen, wie
Gastronomie und eine Bowlingbahn im Erdgeschoss sind dort angedacht.
An der Kreuzung und U-Bahnhaltestelle Ecke Erkrather Straße / Werdener Straße
wird ein großzügiges Entrée ins neue Quartier ausgebildet. Durch die Öffnung des
Blockrands zur Werdener Straße und die Wegebeziehu ngen bis zur Kiefernstraße
wird eine Durchlässigkeit des Standortes für den Rad- und Fußgängerverkehr
hergestellt. In dem Gebäude ist eine gewerbliche Nutzung, wie beispielsweise Büro
und Dienstleistungsangebote vorgesehen.
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Das Bestandsgebäude Erkrather Straße Nr. 167-171, das unter Denkmalschutz steht,
wird erhalten und prägnant präsentiert. Die neue Blockrandbebauung rückt hier
zurück und stellt das Denkmal im Straßenraum der Erkrather Straße frei. Im
Planungskonzept ist dort die Möglichkeit für besondere Wohnformen in Form von
Seniorenwohnungen, Tagespflege und Wohngruppen / Wohngemeinschaften
vorgesehen. In den Erdgeschossen sind ergänzende Nutzungen, wie beispielsweise
ein Sanitätshaus und Dienstleistungen (Frisör, Fußpflege, Praxis für Physiotherapie)
geplant.
Daran angrenzend sind im Nordosten des Plangebietes ein Nahversorger sowie eine
Kita geplant.
Durch eine weitgehend geschlossene Blockrandbebauung an der Fichtenstraße, der
Werdener und der Erkrather Straße wird ein wirksamer Schallschutz für die
Wohnungen und für die großzügige innenliegende Grüne Mitte dargestellt.
Gemäß dem Düsseldorfer Baulandmodell entstehen insgesamt rund 540 Wohnungen,
wobei die Hälfte hiervon als geförderter Wohnungsbau realisiert wird.
Durch die teilweise öffentlich zugänglichen Dachflächen eingeschossiger
Gebäudeabschnitte und den neuen Quartiersplatz, der als Scharnier zwischen
Kiefernstraße und Grüner Mitte dient, entsteht eine attraktive Freiraum- und
Grünstruktur mit abwechselnden Höhenstaffelungen und vielfältigen
Sichtbeziehungen.
Der Bebauungsplan legt ein besonderes Augenmerk auf die Herstellung einer
qualitätsvollen Begrünung mit vielfältigen Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die
Anordnung der Tiefgarage unter den Gebäuden, können ca. 38% der gesamten
Fläche von Unterbauungen freigehalten werden. In der Tiefgarage befinden sich
neben den PKW-Stellplätzen für die Anwohnenden und Beschäftigen des Quartiers
auch rund 930 Fahrradstellplätze. Hiermit soll die Fahrradmobilität gefördert werden.
Zudem sind die Voraussetzungen für eine Bereitstellung von Parkplätzen für das
Quartier in einer Tiefgarage gegeben.
Anlagen:
1. Bericht 3(1)
2. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2)
3. Begründung
4. Textliche Festsetzungen
5. Planzeichnung
6. Planverkleinerung
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
vom 20.11.2023 bis 15.12.2023
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/018
- Werdener Str. / Erkrather Str. (ehemals B8 -Center) -
und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 209
- südöstlich Werdener Straße -
Stadtbezirk 02 - Stadtteil Flingern
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 20.11.2023
bis 15.12.2023
1. Be richt über die Durchführung der Veranstaltung
„Stadtplanung zur Diskussion"
Ort: Jugendeinrichtung Icklack, Höherweg 12, 40233 Düsseldorf
Zeit: 30.11.20 23, 18 :00 Uhr - 19 :15 Uhr
Anwesend:
Dr. Uwe Wagner stellv. Bezirksbürgermeister
Petra Brandner Stadtplanungsamt Düsseldorf, Bereichsleitung Stadtbezirke
1+2
Elisabeth Bach Stadtplanungsamt Düsseldorf, Flächennutzungsplanung
Leonie Krull Cube Real Estate
Stephanie Bredau Cube Real Estate
Dörte Schiemann ulrich hartung gmbh
ca. 15 Bürgerinnen und Bürger
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Der stellvertretenden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks, Herr Dr. Wagner,
eröffnet die Versammlung und begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Vorentwurf Nr.
02/018 Werdener Str. / Erkrather Str. (ehemals B8 -Center) und für die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209. südöstlich Werdener Straße.
Herr Dr. Wagner gibt Frau Brandner, Stadtplanungsamt, das Wort.
Frau Brandner stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur
Änderung des Flächennutzungsplanes vor und erläutert, an welcher Stelle sich das
Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Sie weist
dabei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger
zur Beteiligung am Planverfahren hin.
Im Anschluss erläutert Sie die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung
geändert.
Frau Brandner stellt anschließend den Rahmenplan „Die Grüne Mitte" von dem
Architekturbüro MVRDV aus Rotterdam vor, der die Grundlage für den
Bebauungsplan bildet.
Im Anschluss gibt Herr Dr. Wagner, stellvertretender Bezirksbürgermeister das Wort
an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet
werden.
1. Fragen zu den vorgesehenen Nutzungen:
1.1. Der Erhalt des Lidl-Supermarktes ist im Plangebiet weiter vorgesehen. Ist auch
der Erhalt des aktuell an der Erkrather Straße befindlichen "Schlemmer-Ecks"
geplant?
Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass im Plangebiet die Ansiedlung von Gastro-
nomie vorgesehen ist. Ob dies weiterhin das Restaurant „Schlemmer-Eck" sein wird,
ist aktuell noch nicht bekannt.
1.2. Es besteht eine Rückfrage zu der Art von Gewerbe, das im Plangebiet
angesiedelt werden soll.
Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass insbesondere in den Erdgeschossen
Dienstleistungen, kleine Handwerks- und Gastronomiebetriebe angesiedelt werden.
Weitere ergänzende Nutzungen können integriert werden.
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1.3. Es wird gefragt, ob die Spielhalle mit der Neuplanung wegfällt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Spielhalle im vorgesehenen Konzept keinen
Platz mehr finden wird.
1.4. Es wird nachgefragt , ob die Möglichkeit besteht, Büroräume später in
Wohnraum umzufunktionieren. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit
von vornhinein mit geplant werden soll.
Frau Brandner führt dazu aus, dass im gesamten Plangebiet die Verkehrslärmbelas-
tungen berücksichtig werden müssen und aus diesem Grund an manchen Stellen
reine Büronutzungen vorgesehen sind. Sollte in Zukunft der Schalleintrag durch den
Kfz-Verkehr geringer werden, könnten auch mehr Wohnungen vorgesehen werden;
eine spätere Umnutzung der Gebäude ist im Qualifizierungsverfahren bereits thema-
tisiert worden.
2. Fragen zum Einzelhandel
2.1. Es wird nachgefragt, welche Restriktionen durch den Rahmenplan Einzelhandel
der Stadt Düsseldorf für das Plangebiet bestehen.
Frau Bach führt dazu aus, dass das Plangebiet im aktuellen Rahmenplan Einzelhandel
als Fachmarktstandort dargestellt ist. Dieser wird zukünftig aufgelöst und das Plan-
gebiet wird ein integrierter Standort werden. Um die Nahversorgung sicher zu stel-
len, ist vorgesehen, den Lidl- Markt zu erhalten bzw. im neuen Gebäude wieder u n-
terzubringen. Hierfür ist der planungsrechtliche Umgang im Bauleitplanverfahren
noch zu präzisieren, da der Markt größer als 800 m² geplant ist und damit die
Schwelle zur Großflächigkeit überschreitet.
Weiterer zentrenrelevanter Einzelhandel soll im Plangebiet nicht vorgesehen werden.
Grundsätzlich soll der zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungs-
bereiche Düsseldorfs konzentriert werden . Das Plangebiet liegt jedoch nicht in einem
solchen Bereich.
3. Fragen zum Städtebau
3.1. Es wird befürc htet, dass die vorgesehene Öffnung an der Kreuzung Werdener
Straße / Erkrather Straße ein Einfallstor für Verkehrslärm werden könnte. Dies soll
bei der weiteren Planung berücksichtigt werde
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Frau Brandner führt dazu aus, dass bei der Planung zwis chen einladendem Eingangs-
bereich in die Grüne Mitte und dem Schalleintrag durch Verkehrslärm abgewogen
werden und die beste Lösung gefunden werden muss. Die Größe des Durchgangs ist
noch nicht festgelegt, es soll jedoch auch kein Angstraum entstehen.
4. Fragen zu differenzierten Wohnformen
4.1. Im Plangebiet ist eine Kita vorgesehen. Besteht auch die Möglichkeit, eine
Tagespflege für ältere Personen / Senioren zu integrieren? Die Lage bietet sich für
ältere Menschen an, es können Kontakte über die Tagespflege hinaus genutzt und
der Vereinsamung bei älteren Menschen entgegengewirkt werden.
Die Anregung wird in das Verfahren mitgenommen. Vom Fachamt wurde diese Anre-
gung bisher noch nicht formuliert. Es ist bekannt, dass es in der Stadt Düsseldorf
eine rege Nachfrage nach einem Angebot für Tagespflege und ergänzende Dienstleis-
tungen gibt.
In dem geplanten Wohnungsmix sind auch Seniorenwohnungen vorgesehen.
5. Fragen zum vorgesehenen Nutzungsmix
5.1. Welche Richtwerte hat ein Urbanes Gebiet (gem. § 6a BauGB) für den
Nutzungsmix / die Verteilung der Nutzungen?
Frau Brandner führt dazu aus, dass eine Mindestanforderung an Wohnnutzungen für
Urbane Gebiete gesetzlich nicht eindeutig definiert ist, die Stadt Düsseldorf jedoch
einen Mindestanteil von 25 % Wohnen im Urbanen Gebiet für rechtlich angemessen
erachtet. Die Gerichte haben in der Vergangenheit auch eine m Wohnanteil von 80 %
zugestimmt. Vorliegend wird ein hoher Wohnanteil, entsprechend der vorgestellten
Konzeption von rd. 50 % der BGF (Bruttogrundfläche) von der Stadt Düsseldorf ge-
fordert. Dieser soll planungsrechtlich und in einem ergänzenden städtebaulichen Ver-
trag gesichert werden.
5.2. Wie wird der Nutzungsmix / die 25 % - 80 % Wohnen im Plangebiet weiter
qualifiziert werden?
Die Festsetzung eines Urbanen Gebiet es (§ 6a BauNVO) wäre nicht rechtssicher,
wenn weniger als 25 % Wohnen im Plangebiet umgesetzt werden würden. In einem
Urbanen Gebiet wären grundsätzlich bis zu 80 %Wohnanteil möglich .
Für das Plangebiet soll im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag ein sehr
hoher Wohnanteil, basierend auf der vorliegenden Planung, sichergestellt werden. Es
soll kein reiner Bürostandort entstehen .
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6. Hinweis auf Quartiersmanagement
6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die rd. 400 entstehenden Wohnungen ein
Quartiersmanagement implementiert werden sollte. Dies ist eine regelmäßige
Forderung des Ministeriums bei Förderanträgen.
Die Anregung wird im Verfahren mitgenommen. Im Bauleitplanverfahren selbst be-
steht jedoch kein Regelungserfordernis. Die Umsetzung eines Quartiersmanagements
wird ggf. im städtebaulichen Vertrag geregelt.
7. Hinweis auf Barrierefreiheit
7.1. Im Plangebiet soll die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Die Barrierefreiheit im Plangebiet wird sich zukünftig gegenüber dem heutigen Stand
deutlich verbessern. Der Hinweis wird berücksichtigt.
7.2. Der Zugang zur U-Bahn am Platz Erkrather / Werdener Str. ist aktuell nicht
barrierefrei; schön wäre, wenn ein barrierefreier Zugang von der Bahn in das
Quartier möglich wäre.
Der Hinweis wird mitgenommen und an das entsprechende Fachamt weitergeben.
8. Hinweis auf genügend Fahrrad abstellplätze
8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass genügend Fahrradabstellplätze im Plangebiet
vorgesehen werden sollen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplät-
zen im Verfahren vom Investor nachzuweisen ist.
9. Fragen zum Freiraum
9.1. Ist eine vollständige Unterbauung des Areals vorgesehen?
Dies ist unbedingt zu vermeiden. Vorgesehen ist eine massive Entsiegelung. Die „nicht unterbaute" Fläche mit natürlichem Boden soll bei 50 % der aktuell bebauten
Fläche liegen. Die Planung wird dazu im weiteren Verfahren noch detailliert.
9.2. Wie wird der Platz Ecke Erkrather / Werdener Straße: mit dem U-Bahn-Aufgang
gestaltet?
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Im städtebaulichen Entwurf springt das Gebäude am Platz zurück, so dass er größer
wird und ein adäquater Eingangsbereich zum Quartier entsteht. E s gibt verschiedene
Ideen zu Nutzungen auf dem Platz und im Durchgang in die Grüne Mitte. Der Platz
wird ansprechend gestaltet und mit so viel Grün wie möglich versehen.
9.3. Kann auf der Grünfläche ein Hundeplatz eingerichtet werden? Dieses Thema
findet in Stadtplanung keine Berücksichtigung und im Quartier gibt es nur wenige
solcher Flächen.
Das Thema wird geprüft. Möglicherweise könnte ein solcher Platz auf dem Stadtwer-
keareal neben dem Stadtwerkepark mitgedacht werden.
Herr Dr. Wagner bietet an, dass das Thema mit in die Bezirksvertretung genommen
wird.
10. Fragen zur Tiefgarage
10.1. Wo sind Einfahrten zur Tiefgarage vorgesehen?
Es ist eine Zufahrt von der Fichtenstraße und eine zweite Zufahrt von der Erkrather
Straße aus vorgesehen.
10.2. Gibt es eine Quartiersgarage?
Eine Quartiersgarage wird weiter geprüft und weiterentwickelt. Die Stadt möchte
eine Quartiersgarage gern unterstützen, es muss jedoch zwischen einem hohen Ent-
siegelungsanteil und einer großen Tiefgarage abgewogen werden. Grundsätzlich soll
eine Quartiersgarage sehr gern umgesetzt werden.
11. Fragen zur Erschließung
11.1. Wie ist die Zufahrt von der Fichtenstraße zukünftig vorgesehen? Die Situation
dort ist heute nicht gut gelöst und insbesondere für Radfahrer und Fußgänger
unsicher.
Frau Brandner führt dazu aus, dass sich Fußgänger- und Radfahrerströme künftig
anders verteilen können.
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Aufgrund verkehrstechnischer Vorschriften muss die Zufahrt weiter nahe an den Er-
schließungsstraßen angeordnet werden, um keinen Verkehr in das Plangebiet zu len-
ken. Von der Kreuzung Werdener Straße / Fichtenstraße muss sie jedoch möglichst
weit entfernt liegen, damit es dort nicht zu Einschränkungen für den fließenden Ver-
kehr kommt.
Da die Anlieferung für den Supermarkt künftig dort entfällt, wird sich die Situation
voraussichtlich entschärfen. Die Zufahrt zur TG soll so organisiert werden, dass Rad-
fahrer und Fußgänger vom Kfz-Verkehr getrennt werden. Die Fragestellungen wer-
den im anstehenden Verfahren gutachterlich betrachtet und bewertet werden, um
die Machbarkeit zu prüfen und sicherzustellen.
12. Fragen zur Sicherheit
12.1. Wie ist die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Polizei sichergestellt?
Die Erreichbarkeit der Gebäude für Rettungsfahrzeuge wird im Verfahren geprüft.
Dazu wird es ein detailliertes Konzept geben .
13. Fragen zur Nachhaltigkeit
13.1. Wird das Thema Wasserrückhaltung / Schwammstadt bei der Planaufstellung
berücksichtigt?
Die Rückhaltung und Speicherung von Regenwasser wird in jedem Fall im Plangebiet
ein Thema werden und im weiteren Planverfahren geprüft und ver tieft.
13.2. Welche Baumaterialien werden eingesetzt?
MVRDV hat darauf immer sehr großen Wert gelegt und den Einsatz nachhaltiger Bau-
materialien konzeptionell vorgesehen . Die Verwaltung geht davon aus, dass das
Thema weiter geprüft wird. Es besteht jedoch im Planungsrecht keine Möglichkeit,
dazu Festsetzungen zu treffen.
14. Fragen zur weiteren Beteiligungsmöglichkeit
14.1. Wie ist der Prozess in den nächsten Jahren? Gibt es noch weitere Möglichkeiten
mitzuwirken? Insbesondere bei der Freiraumplanung?
Auf der Ebene des Planungsrechtes wird die Grüne Mitte von MVRDV fachlich weiter
qualifiziert. Auch die Freiraumplaner werden ihre Planung vertiefen. Der nächste öf-
fentliche Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die öffentliche Auslegung (gem. §
3(2) BauGB.
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Für den Freiraum ist offiziell keine weitere Bürgerbeteiligung vorgesehen. Es besteht
jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der bereits vorhandenen Gesprächskultur die In-
vestoren um die Möglichkeit weiterer Beteiligungsmöglichkeiten für den Freiraum zu
bitten und im Dialog zu bleiben.
15. Fragen zu Vorhaben in der Umgebung
15.1. Wird sich auch in der Umgebung etwas ändern? Werden bestehende
Bebauungspläne weiterverfolgt?
Eine Umsetzung der Planungen auf den Flächen hinter dem FlinCarree wäre im Sinne
der Stadt, insbesondere wenn ergänzende Wohnbebauung umgesetzt wird. Dies liegt
jedoch in den Händen der Eigentümer .
16. Fragen zum Realisierungshorizont
16.1. Wann wird das Vorhaben umgesetzt ?
Es befinden sich aktuell noch Mieter mit laufenden Mietverträgen im Objekt, mit de-
nen eine Einigung getroffen werden muss. Außerdem handelt es sich um ein sehr großes Projekt, das entsprechend einer Vorstudie in mindestens zwei Bauabschnitten
realisiert werden wird.
Der Bebauungsplan wird nun zügig vorangetrieben; der Satzungsbeschluss ist in rd.
2 Jahren vorgesehen.
Der stellv. Bezirksbürgermeister Herr Dr. Wagner dankt am Ende der Veranstaltung
der Verwaltung für die Teilnahme und Erläuterungen. Er bedankt sich weiterhin bei
den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse und die erfolgten
Fragen und Stellungnahmen und weist darauf hin, dass auch in den nächsten Tagen
noch Fragen oder Anregungen mitgeteilt werden können. Die Bezirksvertretung und
Bezirksverwaltungsstelle stehen für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. Er
wünscht allen noch einen schönen Abend.
Die Veranstaltung wird um 19:15 Uhr beendet.
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2. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung gem. § 3 (1) BauGB
Es wurden im Zeitraum vom 20.11.2023 bis 15.12.2023 folgende schriftlichen
Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht.
16.2. Anregungen zu einer Quartiersgarage (drei thematisch gleiche Äußerungen)
1.1. Es wird angeregt, dass die durch die Neuplanung erforderlich werdenden
Stellplätze durch das Angebot von Quartiersparkplätzen für Anwohner aus der
Umgebung ergänzt werden. Es sollen mindestens 100 zusätzliche Stellplätze
geschaffen werden, da es in Flingern zu wenig Parkplätze gäbe und ein hoher
Parkdruck herrsche. Idealerweise sollen 200 zusätzliche Parkp
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/042/2025
Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/042/2025
Stellungnahmen / Hinweise
aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Fachämter
Frühzeitige Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 12.12.2022 bis 14.01.2023
sowie
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vom 05.02.2025 bis 10.03.2025
zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018
- Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8 -Center) -
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 05/2023
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): 03/2025
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
I. Liste der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher Belange und
Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum
Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße /
Erkrather Straße (ehem. B8-Center) - vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez. 53 (Immissionsschutz - einschl.
anlagenbezogener Umweltschutz)
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
2. COLT Technology Services GmbH
Uerdinger Str. 90, 40474 Düsseldorf
3. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West
Erna-Scheffler-Straße 5, 51103 Köln
4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS-Campus, 63225 Langen
5. Deutsche Telekom Technik GmbH : West PTI 13
Hellersbergerstr. 35, 41460 Neuss
6. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk-Trassenauskunft
deutschlandweit (T-NAB)
Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth
7. euNetworks GmbH
Theodor-Heuss-Allee 112, 60468 Frankfurt am Main
8. Flughafen Düsseldorf GmbH
Flughafenstraße 105, 40474 Düsseldorf
9. Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb
De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
10. Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf
11. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen
12. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Abteilung
Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
13. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim (Brauweiler)
14. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 200, 40233 Düsseldorf
15. PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404, 45326 Essen
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
16. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe "Städtebauliche
Kriminalprävention"
Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf
17. Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf
18. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
19. Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH
D2-Park 5, 40878 Ratingen
20. Vodafone West GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1m 40549 Düsseldorf
21. Stadt Düsseldorf: Amt 19/2 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
22. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.1 - Feuerwehr, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz - Prävention
23. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.3 - Feuerwehr, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz - Kampfmittel
24. Stadt Düsseldorf: Amt 51/1 und 51/19 - Amt für Soziales und Jugend
25. Stadt Düsseldorf: Amt 52 - Sportamt
26. Stadt Düsseldorf: Amt 53/2 - Gesundheitsamt
27. Stadt Düsseldorf: Amt 54 - Amt für Migration und Integration
28. Stadt Düsseldorf: Amt 63/0 - Bauaufsichtsamt
29. Stadt Düsseldorf: Amt 64 - Amt für Wohnungswesen
30. Stadt Düsseldorf: Amt 66/2 - Amt für Verkehrsmanagement -
Verkehrsplanung
31. Stadt Düsseldorf: Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb
32. Stadt Düsseldorf: Amt 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
33. Stadt Düsseldorf: Amt 69/2 und 69/4 - Amt für Brücken-, Tunnel- und
Stadtbahnbau
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter
zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 02/018 - Werdener Straße /
Erkrather Straße (ehem. B8 -Center) -
(Beantwortungsstand 4 (1): 05/2023 / 4(2): 04/2025)
1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez 53 (Immissionsschutz - einschl.
anlagenbezogener Umweltschutz)
4(1) a) Das Vorhaben befindet sich
innerhalb der Umweltzone der
Stadt Düsseldorf
b) Ohne die Aussage des
angekündigten
Luftqualitätsgutachtens kann
keine Bedenkenfreiheit erklärt
werden
Es wird bis zu der Offenlage gem.
§ 3 (2) BauGB eine Untersuchung
der Luftschadstoffe durchgeführt.
4(2) a) Belange der
Denkmalangelegenheiten
Keine Bedenken.
Es wird auf sonstige zu
beteiligende Stellen
hingewiesen.
Die genannten Stellen wurden am
Verfahren beteiligt.
b) Belange des
Immissionsschutzes,
Luftreinhalteplan
Das Vorhaben befindet sich
innerhalb der Umweltzone von
Düsseldorf. Aus der
Luftschadstoffuntersuchung
ergibt sich, dass der aktuelle
Grenzwert wie auch die
verschärfte
Luftqualitätsrichtlinie bis 2030
für Stickstoffdioxid
eingehalten wird.
c) Gewässerschutz
Dez. 54A:
Keine wesentlichen Bedenken
dass die wasserrechtliche
Erlaubnis für die Einleitung
des Abwassers aus dem
Klärwerk Düsseldorf-Süd in
den Rhein am 31.07.2024
abgelaufen ist. Die Erlaubnis
ist dringend neu zu
beantragen.
Die Beantragung der
wasserrechtlichen Erlaubnis für die
Einleitung des Abwassers aus dem
Klärwerk Düsseldorf-Süd in den
Rhein nicht Gegenstand des
vorliegenden
Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
2. Colt Technology Services GmbH
4(2) Vom BIL-Teilnehmer ausgewählte
Betroffenheit: Betroffen
3. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien , Region West
4(1) a) Es besteht kein Anspruch auf
Schutz vor Immissionen aus
dem Bahnbetrieb
b) Der Planbereich grenzt an die
Fichtenstraße. An der
Fichtenstraße plant das
Projekt RRX bauzeitlich eine
Ersatzhalt. Es soll bei jedem
Projektfortschritt eine enge
Abstimmung mit dem RRX
Projekt ab.
c) Dem Bahngelände dürfen
keine Oberflächen-, Dach-
oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
d) Es ist dafür zu sorgen, dass
durch eine Neugestaltung der
Nutzung unsere angrenzenden
Grundstücke nicht mit
Abstandsflächen belastet
e) Die Zugänglichkeit der
Bahnanlagen zum Zwecke der
Notfallversorgung,
Instandhaltung,
Instandsetzung, Wartung und
für Bauarbeiten muss gewahrt
bleiben.
4(2) a) Es besteht kein Anspruch auf
Schutz vor Immissionen aus
dem Bahnbetrieb
b) Dem Bahngelände dürfen
keine Oberflächen-, Dach-
oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 6 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
c) Bei Planung von Lichtzeichen
und Beleuchtungsanlagen in der
Nähe der Bahn (z.B.
Beleuchtungen von
Parkplatzflächen,
Leuchtwerbung aller Art, etc.)
ist darauf zu achten, dass
Blendungen der
Triebfahrzeugführer
ausgeschlossen sind und
Verfälschungen, Überdeckungen
und Vortäuschungen von
Signalbildern nicht vorkommen
d) Die DB InfraGO AG weist
darauf hin, dass auf der
Strecke 2410 der
Schienengüterverkehr
zukünftig deutlich zunehmen
wird. Dabei wird der Anteil
größtenteils in den
Nachtstunden liegen.
Zu dem vorliegenden
Bebauungsplan wurde eine
schalltechnische Untersuchung
durchgeführt, in der die
Geräuschauswirkungen des
Schienenverkehrs berücksichtigt
wurden und deren Ergebnisse in die
Festsetzungen des
Bebauungsplanes eingeflossen sind.
Im Bebauungsplanverfahren wird
nicht auf die Bestandszahlen der
Bahn zurückgegriffen, sondern auf
Prognosezahlen, sodass eine
höhere Frequentierung der Trasse
durch die Bahn im Rahmen der
Ermittlung der Prognosezahlen
mitberücksichtigt wird.
e) Durch die aus dem
Bebauungsplan folgenden
Änderungen in der
städtebaulichen Entwicklung
dürfen die für die
Verkehrswende nötigen
Mehrverkehre der Deutsche
Bahn AG nicht verhindert
Im Plangebiet des
Bebauungsplanes liegen keine
Flächen der Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien. Die vorhandenen
Bahngleise werden durch die
Planung nicht berührt.
Mehrverkehre der Bahn werden
nicht behindert.
f) Bei konkreten Bauvorhaben
zur Bahntrasse ist die DB
InfraGO AG (ehemals DB Netz
AG / DB Station & Service AG)
zu beteiligen. Die Bauanträge
sind der Deutschen Bahn AG,
DB Immobilien, Region West,
Kompetenzteam Baurecht,
einzureichen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 7 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
4(1) Aufgrund der Nähe des Flughafens
zum Plangebiet und der
vorgesehenen Gebäudehöhe ist
das Bauvorhaben zur
Einzelfallprüfung unter Angabe von
Bauhöhen, Koordinaten und
Kubatur der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorzulegen.
Das Bauvorhaben im Rahmen der
Baugenehmigung zur
Einzelfallprüfung der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorgelegt.
4(2) a) Bauvorhaben, die eine Höhe
von 74 m ü. NHN
überschreiten, sind zur
Einzelfallprüfung unter Angabe
von Bauhöhen, Koordinaten
und Kubatur der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorzulegen.
Das geplante Hochhaus wird eine
Höhe von ca. 114,8 m ü. NHN
erreichen. Es wird auf der
nachfolgenden Planungsebene im
Baugenehmigungsverfahren zur
Einzelfallprüfung der zuständigen
Luftfahrbehörde vorgelegt (siehe
Nr. 4, 4(1)).
b) Von dieser Stellungnahme
bleiben die Aufgaben der
Länder gemäß § 31 LuftVG
unberührt.
Das Bauaufsichtsamt für
Flugsicherung (BAF) wurde
von der Stellungnahme der
Deutschen Flugsicherung
informiert.
5. Deutsche Telekom Technik GmbH : West PTI 13
4(2) Im Planbereich befinden sich
Rohrtrassen und
Telekommunikationslinien der
Telekom. Der Bestand und der
Betrieb der vorhandenen TK-Linien
muss bis zu einer ordentlichen
Kündigung gewährleistet bleiben.
Eine Mitverlegungsabsicht für neue
Telekommunikationslinien durch
Telekom im angezeigten Bereich
besteht zurzeit nicht.
Bei Planungen, die die Anlagen der
Telekom betreffen, wird um
erneute Beteiligung gebeten.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 8 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
Es werden Hinweise zum Umgang
mit Telekommunikationsanlagen
der Telekom Deutschland GmbH
bei Bautätigkeiten gegeben.
Die Kabelschutzanweisung der
Telekom ist zu beachten.
6. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk-
Trassenauskunft deutschlandweit (T -NAB)
4(1) Im gekennzeichneten Bereich
verläuft eine Richtfunkstrecke, die
bei den Planungen zu
berücksichtigen ist. Es muss zu
jedem Zeitpunkt ein Mindestabstand
von ca. 15m in dreidimensionaler
Ausrichtung um die Richtfunktrasse
eingehalten werden.
Der Hinweis wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens geprüft.
Update (Stand § 4(2)): Es wird auf
Nr. 6, 4(2) b) verwiesen. Die
entsprechende Bauhöhe wird
eingehalten. Der Mindestabstand in
dreidimensionaler Ausrichtung um
die Richtfunktrasse kann durch die
Errichtung des geplanten
Hochhauses nicht eingehalten
4(2) a) Die Deutschen Telekom
Technik GmbH hat die Firma
Ericsson mit der Beteiligung
am Verfahren beauftragt
b) Die Firma Ericsson weist
darauf hin, dass über das
Plangebiet eine
Richtfunkstrecke verläuft, in
deren Bereich eine maximale
Bauhöhe von 120m ü. NHN
einzuhalten ist.
Die zwingend festgesetzte
maximale Bauhöhe im Plangebiet
beträgt 114,8m ü. NHN. Somit
sind im Plangebiet keine Gebäude
zugelassen, deren Höhe 120m ü.
NHN erreichen kann.
7. euNetworks GmbH
4(2) Die Firma euNetworks ist im
Anfragebereich betroffen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 9 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
8. Flughafen Düsseldorf GmbH
4(1) Unter Vorbehalt der Zustimmung
der zuständigen Behörden bei der
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
keine Einwendungen
Die DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH wurde an dem vorliegenden
Verfahren beteiligt. Deren
Hinweise werden auf der
nachfolgenden Planungsebene
berücksichtigt. (siehe Pkt. 4).
9. Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb
4(1) a) Das Plangebiet ist der
Erdbebenzone 0 sowie der
geologischen
Untergrundklasse T
zuzuordnen.
Es wird dringend empfohlen,
entsprechend den zugrunde
zulegenden Normen und
Regelungen nach
Erdbebenzone 1 zu verfahren.
Dies gilt insbesondere für z.B.
große Wohnanlagen,
Verwaltungsgebäude, Schulen,
kulturelle Einrichtungen,
Kaufhäuser, etc.
des Baugenehmigungsverfahrens
Ein entsprechender Hinweis wird in
die Begründung und die Textlichen
Festsetzungen zu dem
Bebauungsplan aufgenommen.
b) Baugrund:
Gegen das Bauvorhaben
bestehen keine Bedenken. Die
Baugrundeigenschaften sind
objektbezogen zu untersuchen
und zu bewerten.
Die Baugrundeigenschaften werden
vor der Bauantragstellung
untersucht und bewertet.
4(2) a) Es wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung
hingewiesen, die bei Planung
und Bemessung üblicher
Hochbauten gemäß den
Technischen
Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005 -04
„Bauten in deutschen
Erdbebengebieten" zu
berücksichtigen ist.
Die Baubestimmungen wurden in
die Textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan als Hinweis
aufgenommen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 10 von 47 Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS//042/2025
b) Das Plangebiet ist der
Erdbebenzone 0 sowie der
geologischen
Untergrundklasse T
zuzuordnen.
Die Erdbebenzone und die
geologische Untergrundklasse
werden in die Begründung und die
textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan als Hinweis
aufgenommen.
c) Darüber hinaus werden
verschiedene Hinweise zum
Umgang mit dem Regelwerk
und den erforderlichen
Maßnahmen in Erdbebenzone
0 formuliert.
Die Hinweise zum dem Regelwerk
werden in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
10. Handwerkskammer Düsseldorf
4(1) a) Die Planung soll so
ausgestaltet werden, dass sich
neben Wohnen u.a. auch
tatsächlich (handwerks-)
gewerbliche Nutzungen
ansiedeln können. Hinsichtlich
der (zu erwartenden)
Emissionssituation soll ein
verträgliches Nebeneinander
von Wohnen, Gewerbe und
sonstigen Nutzungen
planungsrechtlich
sichergestellt werden.
Die Belange des verträglichen
Nebeneinanders von Wohnen und
Gewerbe sowie die verkehrlichen
Belange des Handwerks werden im
weiteren Planverfahren geprüft.
Update (Stand § 4(2)):
Die Belange des verträglichen
Nebeneinanders von Wohnen und
Gewerbe sowie die verkehrlichen
Belange des Handwerks wurden
durch die Festsetzungen im
Bebauungsplan berücksichtigt.
b) Das der Planung zugrunde
liegende Verkehrskonzept soll
die potenziellen
Gewerbebedarfe aufne
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
3. Begründung als Text anzeigen
- 1 -
Begründung
zum Bebauungsplane ntwurf Nr. 02/018
- Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8-Center) -
- Stadtbezirk 2 - Stadtteil Flingern Süd -
- 2 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................... 7
1 Planungsanlass .............................................................................. 7
2 Örtliche Verhältnisse ...................................................................... 7
2.1 Beschreibung des Plangebietes ...................................................... 7
2.2 Bestand .......................................................................................... 8
2.3 Umgebung ...................................................................................... 9
2.4 Verkehr und Erschließung ............................................................ 10
2.4.1 Infrastruktur ................................................................................ 11
2.4.2 Grünstrukturen ............................................................................ 11
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ...................................................... 12
3.1 Regionalplan ................................................................................ 12
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ......................................................... 13
3.3 Landschaftsplan ........................................................................... 14
3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne ..................... 14
4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte (*) ............................... 16
4.1 Raumwerk D ................................................................................ 16
4.2 Denkmalbereichs - und Erhaltungssatzungen ................................ 17
4.3 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................... 17
4.4 Hochhausrahmenplan (HRP) ........................................................ 18
4.5 Rahmenplan Einzelhandel ............................................................ 19
4.6 Quotierungsregelung .................................................................... 20
5 Ziele, Zwecke, wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes .. 21
5.1 Kooperatives Planverfahren „Gemeinschaftswerk Flingern" ......... 21
5.2 Ziele der Planung: ........................................................................ 22
5.3 Städtebauliches Konzept - Die Grüne Mitte .................................. 23
5.4 Verkehrskonzept .......................................................................... 26
5.5 Mobilitätskonzept ......................................................................... 27
5.6 Anpassung des Planungsrechts .................................................... 28
6 Inhalt des Bebauungsplans .......................................................... 29
6.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................ 29
6.1.1 Urbanes Gebiet - MU ..................................................................... 29
6.1.2 Einzelhandelsbetriebe .................................................................. 31
6.1.3 Vergnügungsstätten / Gewerbebetriebe ....................................... 33
6.1.4 Tankstellen .................................................................................. 34
6.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 34
6.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) ............................................................... 35
- 3 -
6.2.2 Geschossflächenzahl (GFZ) .......................................................... 37
6.2.3 Zahl der Vollgeschosse ................................................................. 37
6.2.4 Höhe der baulichen Anlagen ......................................................... 39
6.2.5 Lichte Höhe von Gebäudeöffnungen ............................................. 41
6.2.6 Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten ............................ 41
6.2.7 Geländehöhen .............................................................................. 42
6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................. 45
6.3.1 Baulinien und Baugrenzen ............................................................ 45
6.3.2 Überschreitung der überbaubaren Grundstückfläche durch Balkone,
Loggien und Terrassen .............................................................................. 46
6.3.3 Überschreitung der überbaubaren Grundstückfläche durch
Fahrradabstellflächen................................................................................ 47
6.4 Abweichende Abstandsflächen ..................................................... 47
6.5 Bauweise ..................................................................................... 49
6.6 Flächen für Nebenanlagen ............................................................ 49
6.7 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein - und Ausfahrt ............... 49
6.8 Verkehrliche Erschließung ............................................................ 50
6.8.1 Äußere Verkehrserschließung ....................................................... 50
6.8.2 Innere Verkehrserschließung ....................................................... 53
6.8.3 Ruhender Verkehr ........................................................................ 54
6.9 Ver- und Entsorgung .................................................................... 55
6.9.1 Entwässerung .............................................................................. 55
6.9.2 Energiekonzept ............................................................................ 56
6.9.3 Wertstoffbehälter - Depotcontainer ............................................. 57
6.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................... 58
6.11 Private und öffentliche Grünflächen ............................................. 59
6.12 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft .............................................................. 60
6.13 Artenschutz .................................................................................. 61
6.14 Grünplanerische Inhalte ............................................................... 64
6.14.1 Dachbegrünungen ........................................................................ 64
6.14.2 Baumpflanzungen ........................................................................ 65
6.14.3 Heckenbepflanzungen .................................................................. 66
6.14.4 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ............... 67
6.14.5 Pflege und Erhalt der Begrünung .................................................. 67
6.14.6 Pflanzliste und Pflanzqualität ....................................................... 68
6.15 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ............................... 68
- 4 -
6.15.1 Verkehrslärm ............................................................................... 68
6.15.2 Gewerbelärm ............................................................................... 77
6.15.3 Erschütterungen........................................................................... 78
6.15.4 Entlüftung Tiefgarage ................................................................... 79
6.15.5 Luftschadstoffe ............................................................................ 79
6.15.6 Mikroklima ................................................................................... 81
6.15.7 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................. 82
6.15.8 Verschattung/ Besonnung ............................................................ 83
6.16 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ......................................... 84
6.16.1 Dachform und Dachneigung ......................................................... 85
6.16.2 Einfriedungen ............................................................................... 85
6.16.3 Fassadengliederung / -gestaltung ................................................. 85
6.16.4 Werbeanlagen .............................................................................. 85
7 Kennzeichnung ............................................................................. 87
8 Nachrichtliche Übernahmen ......................................................... 87
8.1 Baudenkmal ................................................................................. 87
8.2 Bauschutzbereich des Flughafens ................................................. 87
8.3 Bauschutzbereich U -Bahn / Straßenbahn ..................................... 87
9 Hinweise ...................................................................................... 88
9.1 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ........................... 88
9.2 Grundwasser ................................................................................ 88
9.3 Bauwasserhaltung ........................................................................ 88
9.4 Löschwasserversorgung ............................................................... 89
9.5 Grünordnungsplan ....................................................................... 89
9.6 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ................................................ 89
9.7 Baumpflanzungen ........................................................................ 89
9.8 Artenschutz .................................................................................. 89
9.9 Artenschutzkonforme Außenbeleuchtung ..................................... 89
9.10 Belichtungsstudie ......................................................................... 90
9.11 Bodendenkmalpflege .................................................................... 90
9.12 Baudenkmalpflege ........................................................................ 91
9.13 Kampfmittel ................................................................................. 91
9.14 Erdbebenzone .............................................................................. 91
9.15 Standorte für Transformatoren ..................................................... 91
9.16 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................. 92
9.17 Luftreinhalteplan und Umweltzone ............................................... 92
9.18 Feste Brennstoffe ......................................................................... 92
- 5 -
10 Verfahren ..................................................................................... 92
10.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ......... 92
11 Soziale Maßnahmen ..................................................................... 92
12 Bodenordnende Maßnahmen ........................................................ 92
13 Kosten für die Gemeinde .............................................................. 92
Teil B - Umweltbericht .............................................................................. 94
14 Zusammenfassung ....................................................................... 94
15 Beschreibung des Vorhabens ........................................................ 95
16 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................. 95
17 Schutzgutbetrachtung .................................................................. 96
17.1 Mensch ......................................................................................... 96
17.1.1 Verkehrslärm ............................................................................... 96
17.1.2 Gewerbeemissionen ................................................................... 101
17.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ............................................... 102
17.1.4 Störfallbetriebsbereiche ............................................................. 103
17.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................. 104
17.1.6 Besonnung ................................................................................. 104
17.1.7 Wind .......................................................................................... 106
17.2 Natur und Freiraum .................................................................... 108
17.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ............................................. 108
17.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft ................................................... 109
17.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................... 113
17.3 Boden ........................................................................................ 114
17.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ............................. 114
17.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ................................................... 114
17.3.3 Altstandorte im Plangebiet ......................................................... 114
17.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ......................................................... 115
17.4 Wasser ....................................................................................... 115
17.4.1 Grundwasser .............................................................................. 115
17.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ......................... 117
17.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................ 118
17.4.4 Oberflächengewässer ................................................................. 119
17.4.5 Wasserschutzgebiete ................................................................. 119
17.4.6 Hochwasserbelange ................................................................... 119
17.5 Luft ............................................................................................ 119
17.5.1 Lufthygiene ................................................................................ 119
17.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ....................................................... 122
- 6 -
17.6 Klima ......................................................................................... 123
17.6.1 Globalklima ................................................................................ 123
17.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ................................................. 124
17.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .................................... 125
17.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ...................................... 126
18 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ............................ 129
19 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................ 129
20 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ..................... 129
21 Weitere Angaben .............................................
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Seite 1
Landeshauptstadt Düsseldorf
Bebauungsplan Nr. Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße
(ehem. B8-Center)
Stadtbezirk 2, Stadtteil Flingern Süd
Stand: 28.03.2025
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr.
394), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176, und der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO
NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172).
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische
Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtlinien anderer Art -
werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten.
I. Textliche Festsetzungen (§ 9 BauGB)
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1 Urbanes Gebiet MU 1.1
(§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO)
Allgemein zulässig sind
a) Wohngebäude,
b) Geschäfts- und Bürogebäude,
c) Einzelhandelsbetriebe mit nicht -zentrenrelevanten Sortimenten
gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 3 bis 7,
d) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
e) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.1.j)
genannten,
f) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
Seite 2
g) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores
(Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem.
Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit
einer Verkaufsfläche von max. 400 m².
Unzulässig sind:
h) Vergnügungsstätten,
i) Tankstellen,
j) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit
es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend
Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie
Wettannahmestellen handelt,
k) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.1 c) und 1.1.g)
der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise zulässig
sind.
1.2 Urbanes Gebiet MU 1.2, MU 1.3 und MU 1.4
(§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO)
Allgemein zulässig sind
a) Wohngebäude,
b) Geschäfts- und Bürogebäude,
c) Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten
gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nrn. 3 bis 7 nur im
Erdgeschoss,
d) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
e) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.2.j)
genannten,
f) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
g) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores
(Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem.
Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit
einer Verkaufsfläche von max. 400 m².
Unzulässig sind:
h) Vergnügungsstätten,
Seite 3
i) Tankstellen,
j) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit
es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend
Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie
Wettannahmestellen handelt,
k) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.2 c) und 1.2.g)
der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise zulässig
sind.
1.3 Urbanes Gebiet MU 1.5
(§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO)
Allgemein zulässig sind:
a) Wohngebäude,
b) Geschäfts- und Bürogebäude,
c) Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe in der mit Schrägschraffur (\ \ \
\ \) gekennzeichneten überbaubaren Fläche des urbanen Gebietes
ausschließlich im Erdgeschoss,
d) Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten
gemäß Düsseldorfer Sortimentsliste Nrn. 3 bis 7 nur im Erdgeschoss
e) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
f) sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme der unter Ziffer 1.3.k)
genannten,
g) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
h) Einzelhandelsbetriebe in Form von Convenience Stores
(Nachbarschaftsläden mit zentrenrelevanten Sortimenten gem.
Düsseldorfer Sortimentsliste Nr. 1) nur im Erdgeschoss und nur mit
einer Verkaufsfläche von max. 400 m².
Unzulässig sind:
i) Vergnügungsstätten,
j) Tankstellen,
k) sonstige Gewerbebetriebe gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, soweit
es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend
Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie
Wettannahmestellen handelt,
Seite 4
l) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den Ziffern 1.3 c), 1.3 d) und
1.3 h) der textlichen Festsetzungen zulässig oder ausnahmsweise
zulässig sind.
1.4 Düsseldorfer Sortimentsliste 2016
Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskonzept für
das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes
Fahrräder und Zubehör)
Sortimente mit Zentrenrelevanz Sortimente ohne Zentrenrelevanz
(Liste nicht abschließend)
1. Nahversorgungsrelevante
Sortimente
(periodischer Bedarf)
1.1 Nahrungs- und Genussmittel
1.2 Pharmazeutika, Reformwaren
1.3 Drogerie, Körperpflege
(Drogeriewaren, Wasch- u.
Putzmittel)
1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel
1.5 (Schnitt-)Blumen
1.6 Zeitungen, Zeitschriften
3. Baumarktspezifische
Kernsortimente
3.1 Baustoffe (Holz, Metall,
Kunststoffe, Steine, Fliesen,
Dämmstoffe, Mörtel etc.)
3.2 Bauelemente (Fenster, Türen,
Verkleidungen, Rollläden,
Markisen etc.)
3.3 Installationsmaterial (Elektro,
Sanitär, Heizung, Öfen etc.)
3.4 Bad- und Sanitäreinrichtungen
3.5 Farben, Lacke und Tapeten
3.6 Bodenbeläge
3.7 Beschläge und Eisenwaren
3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und
Leitern
2. Zentrenrelevante Sortimente
(aperiodischer Bedarf)
2.1 Persönlicher Bedarf
2.1.1 Bekleidung (auch
Sportbekleidung), Lederwaren
und Schuhe
2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel
2.1.3 Uhren und Schmuck
2.1.4 Sanitätswaren
2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf
4. Gartenmarktspezifische
Kernsortimente
4.1 Gartenbedarf
4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher
4.1.2 Pflanzgefäße
4.1.3 Gartengeräte
4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel
4.1.5 Pflanzenschutzmittel
4.2 Garteneinrichtungen
4.2.1 Materialien für den Bau von
Außenanlagen, Wegen,
Seite 5
2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitäten,
Dekorationsartikel
2.2.2 Haus- und Heimtextilien
(Gardinen und Zubehör, Stoffe
und Kurzwaren,
Handarbeitsmaterialien, Wolle,
Nähmaschinen)
2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik
2.2.4 Haushaltswaren und
Elektrokleingeräte
2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe
und Kunsthandwerk,
Bilderrahmen, Galanteriewaren
und Geschenkartikel
2.3 Freizeit- und sonstiger Bedarf
2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren
2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften,
bespielte Speichermedien,
Tonträger, Computerspiele,
Computersoftware)
2.3.3 Büroartikel, Papier,
Schreibwaren
2.3.4 Unterhaltungs- und
Kommunikationselektronik
(Computer und Zubehör,
unbespielte Speichermedien)
2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik
2.3.6 Sport- und Freizeitartikel
2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel,
Waffen und Jagdbedarf
2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör,
Musikalien
Terrassen, Teichen, Pergolen,
Zäune und Einfriedungen
4.2.2 Gartenhäuser und
Gewächshäuser
4.3 Garten- und Balkonmöbel
5. Möbel
5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel
5.2 Büromöbel und Büromaschinen
5.3 Elektrogroßgeräte für den
Haushalt
5.4 Beleuchtungskörper und Lampen
5.5 Teppichböden und Teppiche
5.6 Kinderwagen
6. Fahrzeuge und Fahrräder
6.1 Kraftfahrzeuge aller Art
(inklusive Motorräder,
Motorradfunktionsbekleidung und
Zubehör), Anhänger
6.2 Kfz-Teile und -Zubehör
6.3 Boote und Zubehör
6.4 Fahrräder und Zubehör
7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse,
Chemikalien, Technische Gase
2. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB)
2.1 Grundflächenzahl
(§ 16 i.V.m. § 19 BauNVO)
Die festgesetzte zulässige Grundflächenzahl darf durch die Flächen von
Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die notwendigen Flächen zur
Erschließung sowie durch Fahrradabstellanlagen bis zu einer
Grundflächenzahl von:
Seite 6
- MU 1.1: 0,8
- MU 1.2: 0,5
- MU 1.3: 0,8
- MU 1.4: 1,0
- MU 1.5: 0,9
überschritten werden (GRZ 2).
2.2 Höhe der baulichen Anlagen
(§ 16 i.V.m § 18 BauNVO)
2.3 Höhenbezugspunkte
− Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter über
Normalhöhennull (NHN).
− Als oberer Bezugspunkt bei der Berechnung der festgesetzten
maximalen (GH max.) oder als zwingend (GH) festgesetzten
Gebäudehöhe der baulichen Anlage ist die Oberkante der jeweiligen
baulichen Anlage beziehungsweise die Attika maßgeblich.
2.4 zwingende Gebäudehöhe
− Ausnahmsweise darf von der zwingend festgesetzten Gebäudehöhe
bis zu einer Höhe von maximal 115,8 m und bis zu einer Höhe von
mindestens 113,8 m (entspricht +/- 1,0 m) abgewichen werden.
2.5 Technische Anlagen und Aufbauten
− Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf bei Gebäuden mit einer
maximalen Gebäudehöhe von GH max. 75 m ü. NHN überschritten
werden durch
- Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung bis zu einer Höhe von
1,50 m,
- Technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 2,50,
- Treppenräume und Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 4,50 m,
- In den MU 1.1 bis MU 1.4 notwendige Absturzsicherungen für
begehbare Dachterrassen und Dächer bis zu einer Höhe von 1,50.
- Im MU 1.5 notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen
und Dächer bis zu einer Höhe von 1,80 m sowie Verschattungsanlagen
bis zu einer Höhe von 3,50 m
−
− Die Aufbauten sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der Attika
zurückzusetzen. Dies gilt nicht für Aufzüge auf Dachflächen über dem
ersten Obergeschoss.
Seite 7
2.6 Geländehöhen
Innerhalb des Plangebietes sind Aufschüttungen, Abgrabungen,
Böschungen, Stützmauern, Treppen und Rampen zur Herstellung der
festgesetzten Höhe des Geländes (OK GEL) zulässig. Von den
festgesetzten Geländehöhen darf um bis zu +/-0,5 m abgewichen
werden.
Höhenlage der privaten Zufahrt
Die im MU 1.1 eingetragenen Höhenpunkte setzen die Höhenlage der
privaten Zufahrt fest. Durch Interpolation der Höhenpunkte entlang der
jeweiligen Straßenachse ergibt sich die Straßengradiente. Ausnahmsweise
darf um bis zu +/- 0,2 m von den festgesetzten Höhen abgewichen
werden.
3. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 14 und 23 BauNVO)
3.1 Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksfläche durch
Balkone, Loggien und Terrassen
3.1.1 In den Urbanen Gebieten MU 1.1, MU 1.4 und MU 1.5 dürfen Balkone und
Loggien einschließlich Balkonanlagen mit Stützen die festgesetzten
Baugrenzen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von bis zu 3,0 m, in der
Summe auf höchstens 2/3 der Fassadenbreite des jeweiligen Geschosses
eines Gebäudes, überschreiten. Abweichend von Satz 1 sind angrenzend
an öffentliche Verkehrsflächen sowie an Bereiche von mit Geh- Fahr- und
Leitungsrechten belasteten Flächen Überschreitungen der überbaubaren
Grundstücksflächen durch Balkone und Loggien nicht zulässig. Die
Textziffer II. 2 ist zu beachten.
3.1.2 Nicht überdachte, an Gebäude angrenzende Terrassen sind in allen
Baugebieten ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 3,0 m zulässig. Angrenzend an
öffentliche Verkehrsflächen und mit Geh- und Fahrrechten belastete
Flächen sind Terrassen unzulässig.
3.2 Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksfläche durch
Fahrradabstellplätze
Fahrradstellplätze (auch überdachte) sind innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen allgemein zulässig. Darüber hinaus sind sie außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen ausschließlich in den Zufahrten und
den straßenseitigen Vorzonen der jeweiligen Gebäude ausnahmsweise
Seite 8
3.3 Baulinien
Ein Zurücktreten der Gebäude von den festgesetzten Baulinien im MU 1.1
um bis zu 0,5 m ist zulässig.
4. Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der
Abstandsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB)
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW w ird
die Mindesttiefe der Abstandsflächen entlang und parallel der
festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten
- AF 1 - AF 1 auf 0,25 H
- AF 2 - AF 2 auf 0,3 H
der jeweiligen Bebauung festgesetzt.
5. Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
5.1 Tiefgaragen sowie deren Treppenaufgänge und Zufahrten sind nur
innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie
innerhalb der entsprechend umgrenzten und gekennzeichneten Flächen
für Tiefgaragen (TGa) zulässig.
5.2 Oberirdische Garagen und Carports sind in allen Baugebieten unzulässig.
5.3 Oberirdische Stellplätze sind in den Urbanen Gebieten MU 1.1 bis MU 1.4
unzulässig.
6. Ein- und Ausfahrten
Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragen sind jeweils nur in den in der
Planzeichnung festgesetzten Bereichen zulässig.
7. Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Einrichtungen und Anlagen für Kleintierhaltung sind im gesamten Urbanen
Gebiet (MU) nicht zulässig.
Seite 9
8. Geh- Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
8.1 Die in der Planzeichnung mit „G 1" gekennzeichneten Flächen sind mit
einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
8.2 Die in der Planzeichnung mit „GFL" gekennzeichneten Flächen sind mit
einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit, einem
Fahrrecht zugunsten der Anlieger und einem Leitungsrecht zugunsten der
Ver- und Entsorgungsträger zu belasten.
8.3 Die in der Planzeichnung mit „G 2" gekennzeichneten Flächen sind mit
einem Gehrecht zugunsten der Anlieger zu belasten.
9. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umweltauswirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
9.1 Schalldämmmaß der Außenbauteile
Bei Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung von Gebäuden mit
schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 sind technische
Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm
entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages
bzw. bei genehmigungsfreien oder genehmigungs frei gestellten
Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische
Baubestimmung eingeführte Fassung der DIN 4109 vorzusehen.
Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von
schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung
der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte
wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen.
Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von
65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
6. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: Plan_A3 (3_2)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00554155.pdf
Published Time: 2025-05-12T12:42:02.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
MU 1.1
> FD
> MU 1.2
> gFD
> g
> MU 1.3
> FD
> 40.80
> 42.10
> 41.52
> 41.52 43.95
> 42.93
> 43.14
> 40.63
> OK GEL 45.50
> 43.05
> OK GEL 44.20 OK GEL 42.28
> TGa
I
> IV III III VIII III III III III III III II III III IV III III III II
> Erkrather Straße
> Erkrather Straße Kiefernstraße
Kiefernstraße Fichtenstraße Werdener Straße
> V
> III IV IV III III III IV III IIV IIV IV III IV III III IIIII VVIV IV IIII III VIII II IIIII IIII III IIIIII IV III III III III III III III III III III II III III IIII III II IIII IIIIIIIIIIIIIVII I
Ruhrtalstraße Kettwig Werdener Straße
> IIII
20 14 16 18 12 6410 822487 810 171 169 167 6173 1182 2a 9 11 13 184 53186 7188 190 8 10 56415 217 191 31 39 27a 27 15 17 13 19 21 23 25 10 33 35 27 29 31 37 11 57914 94 96 98 100 145 147 149
> 367
> 375 152 154 148 149 150 151 135 179 349 353 331 250 355 347 348 146 147 378 379 360 365 366 369 374 370 371 372 373 311 433 483 97 66 98 67 68 99 101 141 102 105 106 108 132 109 184 232 235 176 358 332 248 249 343 64 338 65 69 103 104 107 110 100 202 182 357 78910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 456159 187 174 177 151 186 59 163 164 377
> PD
> Rampe
Stahl - Treppenanlage
> 39.97 40.04 39.96 39.98 40.10 40.18 40.24 40.11 40.17 40.09 39.97 39.93 40.03 39.95 39.90 40.05 39.92 39.97 40.09 40.18 39.92 40.00 40.10 40.25 40.02 39.95 39.92 40.70 40.93 40.81 40.98 41.03 41.09 41.14 41.28 41.44 41.49 41.53 41.45 41.55 41.69 41.85
41.85 41.94 42.29 42.18 41.89 45.39 45.51 45.49 45.48 45.48 45.17 45.30 45.48 45.20 44.82 44.77 45.04 44.28 44.41 44.43 44.48 44.60 44.91 44.38 44.74 43.52 43.48 43.51 43.48 43.34 43.58 40.07 40.18 40.07 40.19 40.39 40.26 40.69 40.81 40.53 44.94 41.89 41.82 41.82 40.62 40.54 40.46 42.20 42.33 42.35 42.39 42.47 42.51 41.56 41.46 41.44 41.40 41.24 41.44 42.34 43.54 40.18 40.25 40.12 39.93 39.93 40.46
> Gleis
Gleis Gleis
OK=45.53 OK=45.51 OK=45.01 OK=41.28 OK=40.46 OK=40.04
> Gleis Gleis Gleis Gleis
> OK=40.01 OK=40.02 OK=40.02 OK=40.00
> 45.34 45.45 45.45 45.36 45.44 45.60 45.76 45.64 45.67 45.74 45.31 45.18
44.97 45.93 46.36 39.37 41.67 40.09 41.86 39.33 39.18 39.84 39.86 40.72 40.81 39.88 40.15 40.19 40.65 40.80 40.47 42.01 41.01 43.05 43.98 40.97 44.92 44.94 40.49 40.62 40.56 40.47 46.53 47.63 47.64 47.66
Lärmschutzwand Lärmschutzwand Lärmschutzwand
> 40.09 40.42 41.04 41.00 40.88 40.58 40.46 40.71 40.83 40.86 40.99 40.55
40.37 40.51 40.60 40.49 40.23 40.22 40.24 40.35 40.47 40.24 40.04 40.46 40.64 40.76 40.84 40.70 40.60 40.62 40.55 40.47 40.39 40.28 40.15 40.36 40.20 40.20 40.60 40.24 40.35 40.28 40.64 40.78
Zugang (oben) Zufahrt (Stellplätze oben) Stellplätze (oben)
46.52 40.24
> oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg.
oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg. oberirdische Ltg.
40.06 40.17 40.57 40.68 40.96 41.58 44.98 41.93 40.57 40.62
> Gemarkung Oberbilk Flur 9 Gemarkung Oberbilk Flur 14 Gemarkung Oberbilk Flur 10
> 40.39 40.16
> OK=40.00
> MD MD FD FD FD FD WD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD FD FD FD FD FD FD FD WD SD SD SD SD SD SD SD SD FD SD SD SD SD WD SD PD PD PD PD PD PD SD FD
> 40.95
> UG (gem. Kataster)
> UG
> U-Bahn (gem. Kataster) UG (gem. Kataster) UG (gem. Kataster)
UG (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster) U-Bahn (gem. Kataster)
> UG
Haltestelle
> 0,8
> MU 1.4
> FD
> 0,4
LG/B LG/B LG/B LG/B LG/B LG LG/B LG LG B/NÖF LG/B LG/B LG/B B/NÖF LG LG/B LG
> 0,6
> MU 1.5
> 0,7 FD
> LG/B
> 43.62
> OK GEL 45.50
> TGa
> D
> 41.14
> 40.50
> 40.53
LG/B B/NÖF B/NÖF LG/B
> B/NÖF
> LG/B
LG/B LG/B
> 44.39
> TGa
> 0,6 45.50
> B/NÖF
B/NÖF
> Unterflur-container
> 45.50 44.60
> LG
> # 4,0 # 4,0
> FG DN 500 Schutzstreifen 4,0 m beiderseits der Achse DN 500
> 45.71
B/NÖF LG/B LG/B LG/B
> 45.48
> 45.51
> B/NÖF LG/B
> 44.87
> VII
> GH max. 68,4 m
> VIII
> GH max. 71,3 m
> VII
> GH max. 68,4 m
> I
> GH max. 47,2 m
> IX
> GH max. 71,7 m
> G 1
> VI
> GH max. 62,8 m
> MB MB
> VII
> GH max. 70,3 m
> G 1
> VII
> GH max. 68,0 m
> G 1
> IX
> GH max. 73,6 m
> VII
> GH max. 66,4 m
Ein- /Ausfahrt Tiefgarage, Anlieferung
> G 1
> MB
> AF1 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1
> VII
> GH max. 65,50 m
> AF1
> Hinweis: U-Bahn-Trasse
> 40.50
> VIII
> GH max. 71,0 m
# 28,5 28,8 # 19,0 # 22,5 2,0 # 2,0 # 2,0 # 18,5 # 18,0 # 24,0 # 21,5 # 31,0 # 18,0 # 18,5 # 23,5 # 30,5 # 21,5 # 21,5 2,0 # 17,5 # 18,0 # 18,0 # 18,0 # 26,5 # 7,0 # 5,0 #7,1 # 2,5 93° 124° #2,7 102° 25° 1,2 140° # 26,5 # 10,8 12,0 27,8 # 1,2 VII
> GH max. 67,8 m
> 123°
> VII
> GH max. 65,2 m
> VII
> GH max. 67,8 m
2,0
> GFL
> Quartiersplatz
> 3,4 6,1 1,6 92°
Hecke Hecke Hecke Hecke
> # 21,5 # 1,2 # 21,5 #2,7 # 1,3 # 5,2 #2,7 # 1,2 1,5 32,2
24,2 # 1,5 # 18,0 # 1,5 93°
Ein- /Ausfahrt Tiefgarage
32,2 59° 26,3
> Hinweis: Kita
> III
> GH max. 59,4 m
LH min. 43.50 m
> G 1
> VI
> GH max. 63,2 m
# 18,0 144° # 5,0 # 7,0 # 8,0
> Hinweis: Seniorenwohnen
> 93° 15,6
4,1
> XVII
> GH 114,8 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m GH 114,8 m UK min. 79,3 m
> IX
> GH max. 82,3 m
> LH min. 47,9 m
> # 19,0 # 31,6 # 32,0 # 5,0 27°
# 4,3
> Baulinie gültig von X-XVII
> 2,7
120° 6,3 # 5,0
> MB
> # 15,9
> GH 114,8 m UK min. 79,3 m
> G 1
> II GH max. 55,9 m
# 6,0 # 31,6 # 32,0 # 17,0 2,6 # 0,5
> IX
> GH max. 82,3 m
> Baulinie gültig von X-XVII
> #3,0
> IX
> GH max. 82,3 m
> 1,514,5 21,5
2,0 2,0 9,1 # 27,8