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Title: Vorlage 175/ 74/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00291011.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:41:49 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 74/2017
Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
10.04.2017
Anfrage
Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73
(Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 10.04.2017)
Durch die Besucher/innen des Angermunder Baggersees entsteht regelmäßig in den Sommermonaten eine Belastung bzgl. der Parksituation für die Angermunder
Bürgerschaft. Vor dem Grundstück des Hauses „Graf -Engelbert-Straße 73“ ist eine
Halteverbotsbeschilderung vorhanden. Würde diese entfallen, könnten ca. 4 – 5Parkplätze geschaffen und die Stellplatzsituation entschärft werden.
Daher wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Sieht die Verwaltung Hinderungsgründe, diese Halteverbotszone aufzuheben?
2. Falls ja, welche sind dies?
3. Falls nein, wird die Verwaltung aus Eigeninitiative die Beschilderung demontieren?
gez. Benjamin Schwarz
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 25.04.2 017 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top10.bv-sitzung.30-05-2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294347.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:17:33 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 74/2017
Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 10.04.2017 hier: Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73 Frage 1:
Sieht die Verwaltung Hinderungsgründe, diese Halteverbotszone aufzuheben?
Frage 2:
Falls ja, welche sind dies?
Frage 3:
Falls nein, wird die Verwaltung aus Eigeninitiative die Beschilderung demontieren?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die Parkanordnung in der Graf-Engelbert-Straße ist geprägt von legalem Parken am Fahrbahnrand, geduldetem halbhüftigen Parken auf dem Gehweg und Halteverboten, um die ganzjährige Befahrbarkeit durch Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten und gleichzeitig Anliegern im öffentlichen Straßenraum ein angemessenes Maß an – im privaten Raum – nicht vorhandenem Parkraum anzubieten. Mit Aufheben des Halteverbotes im Bereich Graf-Engelbert-Straße 73 bliebe, aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 6,60 m und heute einseitigem Parken am Fahrbahnrand, ein gesetzliches Halteverbot entsprechend § 12 StVO („Das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen ist unzulässig“) bestehen. Eine Anpassung der Parkregelungen an den Parkdruck an Badesee-Wettertagen wird von der Verwaltung aus Gründen der notwendigen Erreichbarkeit der Grundstücke auch im Bereich Graf-Engelbert-Straße 73 nicht befürwortet.