Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 74/2017

Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Engelbert-Straße 73 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. April 2017veröffentlicht

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Title: antwort.top10.bv-sitzung.30-05-2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294347.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:17:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 74/2017 Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 10.04.2017 hier: Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73 Frage 1: Sieht die Verwaltung Hinderungsgründe, diese Halteverbotszone aufzuheben? Frage 2: Falls ja, welche sind dies?

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Title: Vorlage 175/ 74/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00291011.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:41:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 74/2017 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 10.04.2017 Anfrage Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73 (Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 10.04.2017) Durch die Besucher/innen des Angermunder Baggersees entsteht regelmäßig in den Sommermonaten eine Belastung bzgl. der Parksituation für die Angermunder Bürgerschaft. Vor dem Grundstück des Hauses „Graf -Engelbert-Straße 73“ ist eine Halteverbotsbeschilderung vorhanden. Würde diese entfallen, könnten ca. 4 – 5Parkplätze geschaffen und die Stellplatzsituation entschärft werden. Daher wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sieht die Verwaltung Hinderungsgründe, diese Halteverbotszone aufzuheben? 2. Falls ja, welche sind dies? 3. Falls nein, wird die Verwaltung aus Eigeninitiative die Beschilderung demontieren? gez. Benjamin Schwarz Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 25.04.2 017 -/-¹
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Title: antwort.top10.bv-sitzung.30-05-2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294347.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:17:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 74/2017 Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 10.04.2017 hier: Halteverbotsbeschilderung Graf-Engelbert-Straße 73 Frage 1: Sieht die Verwaltung Hinderungsgründe, diese Halteverbotszone aufzuheben? Frage 2: Falls ja, welche sind dies? Frage 3: Falls nein, wird die Verwaltung aus Eigeninitiative die Beschilderung demontieren? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Parkanordnung in der Graf-Engelbert-Straße ist geprägt von legalem Parken am Fahrbahnrand, geduldetem halbhüftigen Parken auf dem Gehweg und Halteverboten, um die ganzjährige Befahrbarkeit durch Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten und gleichzeitig Anliegern im öffentlichen Straßenraum ein angemessenes Maß an – im privaten Raum – nicht vorhandenem Parkraum anzubieten. Mit Aufheben des Halteverbotes im Bereich Graf-Engelbert-Straße 73 bliebe, aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 6,60 m und heute einseitigem Parken am Fahrbahnrand, ein gesetzliches Halteverbot entsprechend § 12 StVO („Das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen ist unzulässig“) bestehen. Eine Anpassung der Parkregelungen an den Parkdruck an Badesee-Wettertagen wird von der Verwaltung aus Gründen der notwendigen Erreichbarkeit der Grundstücke auch im Bereich Graf-Engelbert-Straße 73 nicht befürwortet.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 74/2017