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Title: Vorlage 170/ 12/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00333456.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:52:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 170/ 12/2019
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
05.01.2019
## Anfrage
Handlungsbedarf beim Angebot an Pflegeplätzen
- Anfrage der SPD-Fraktion -
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:
1.) Wie will die Verwaltung dem von ihr selbst festgestellten dringenden Handlungsbedarf zur Versorgung von Pflegeplätzen im Stadtbezirk 10 nachkommen?
2.) Welche Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen plant sie diese umzusetzen?
Begründung:
Mit der Informationsvorlage 170/174/2018 zum „A ngebot an stationären Pflegeplätzen, Tagespflegeplätzen, Kurzzeitpflegeplätzen “ h at das Seniorenreferat des Amtes für Soziales der Bezirksvertretung als stadtteilbezogenes Fazit u.a. folgendes mitgeteilt:
„Ohne Zweifel benötigt der Stadtbezirk bis zum Jahr 2020 eine weitere Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot und 80 Plätze n“
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 22.01.2019
Anlagen : beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 12/2019 als Text anzeigen
Title: 00334761.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334761.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:02:15 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlag 170/12/2019
# Bezirksvertretung 10
# Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.01.2019
- Handlungsbedarf beim Angebot an Pflegeplätzen -
Zu der oben genannten Anfrage teilt das Amt für Soziales Folgendes mit:
Frage 1: Wie will die Verwaltung dem von ihr selbst festgestellten dringenden Handlungsbedarf zur Versorgung von Pflegeplätzen im Stadtbezirk 10 nachkommen?
Frage 2: Welche Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen plant sie diese umzusetzen?
Vorbemerkung:
In § 11 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung werden die Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen geregelt.
Absatz 2 lautet: „Bei der Durchführung dieses Buc hes sind die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten. Dem Auftrag kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege, kranke, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu pflegen, zu betreuen, zu trösten und sie im Sterben zu begleiten, ist Rechnung zu tragen. Freigemeinnützige und private
Träger haben Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern.“
Daraus resultiert als Konsequenz, dass sich die kommunalen Träger weitgehend aus dem Pflegesektor zurückgezogen haben. Das gilt auch für die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Fragen 1 und 2: Wegen des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen der SPD-Fraktion gemeinsam beantwortet.
Der Bezirksvertretung ist mit der Informationsvorlage vom 31. Oktober 2018 zum Antrag der CDU-Fraktion zum »Sachstandsbericht zum Angebot an stationären Pflegeplätzen, Tagespflegeplätzen, Kurzzeitpflegeplätzen« eine Bedarfsanalyse des Amtes für Soziales zugegangen. Diese ist Grundlage der örtlichen Planung im Seniorenreferat des Amtes für Soziales bei jeder Beratung potentieller Betreiber von Pflegeeinrichtungen.
Angesichts der freigemeinnützigen und privaten Trägerstrukturen, die Planungen für Düsseldorf entwickeln möchten und deshalb die Beratung durch die örtliche Planung in Anspruch nehmen, verweist die Verwaltung auf die unterschiedlichen Bedarfe der einzelnen Stadtbezirke. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls wo die jeweilige Trägerstruktur eine Einrichtung errichtet, trifft diese völlig unabhängig von den Empfehlungen der örtlichen Planung.
Düsseldorf ist als Standort für die Errichtung, insbesondere von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, ein wenig attraktiver Standort, da die Grundstücks- und Mietpreise vergleichsweise hoch sind. Aus diesem Grund hat die Verwaltung, wenn die Stadtbezirks-Präferenz der Trägerstruktur und entsprechende städtische Grundstücke in Deckung zu bringen waren, in den zurückliegenden Jahren Angebote für Erbpachten entwickelt. Mit Verweis auf die Daten des aktuellen Berichts der örtlichen Planung (zitiert in der Informationsvorlage vom 31. Oktober 2018) besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Stadtbezirk 10 ein Bedarf von 71 Pflegeplätzen im Bereich der Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot bis zum Jahr 2020 beziehungsweise von 87 Plätzen bis zum Jahr 2025. Das entspricht einer kompletten Einrichtung. Bisher sind der Verwaltung keine Planungen bekannt, die die Errichtung einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot zum Gegenstand haben.
Ebenso hat bisher kein Betreiber ein ernsthaftes Interesse an der Errichtung einer ambulant betreuten Wohngruppe geäußert.
In Bezug auf die übrigen Sektoren ist die Versorgungsituation des Stadtbezirks im Vergleich zu anderen Stadtbezirken überdurchschnittlich:
rund 46 Prozent der Hospizplätze im Stadtgebiet und 16 Prozent der solitären Kurzzeitpflegeplätze (14 von 87) befinden sich im Stadtbezirk 10. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für das Caritas-Altenzentrum »St. Hildegard« wird der Stadtbezirk über 28 Plätze in Tagespflegeeinrichtungen verfügen (gegenüber rechnerisch 16 erforderlichen), was in Kombination mit den gegenwärtig 6 vorhandenen ambulanten Pflegediensten eine sichere Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege ermöglicht.
Beantwortung der Anfrage 170/ 12/2019 als Text anzeigen
Title: 00339727.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339727.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:02:15 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlage 170/12/2019
# Bezirksvertretung 10
# Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.01.2019
# Nachfragen aus der Sitzung am 22.01.2019
## - Handlungsbedarf beim Angebot an Pflegeplätzen -
## Das Amt für Soziales beantwortet die Nachfragen wie folgt:
1. Auf welcher Grundlage wurde der Bedarf von 87 Plätzen bis zum Jahr 2025 prognostiziert?
Im Jahresbericht der örtlichen Planung für das Jahr 2014, vgl.
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt50/senioren/Oertliche_Planung/Oertliche_ Planung_2014.pdf wurde die Berechnungsgrundlage der Bedarfsprognose für Düsseldorf dargestellt (siehe Seiten 69 – 71).
Hier wird „auf die Diskussion untersc hiedlicher Einschätzungen zu Entwicklungen hingewiesen, die IT.NRW aufbereitet und die sich in unterschiedlichen, teilweise stark voneinander abweichenden Szenarien niederschlagen. In Düsseldorf gehen wir von den Berechnungen der kommunalen Sozialberichterstattung »Pflegesituation in Düsseldorf« aus.
Der Vergleich der »Statistischen Analysen und Studien« der Jahre 2010 und 2013 verdeutlicht, dass zahlreiche Unsicherheiten und deshalb auch Varianten die Annahmen zur Entwicklung des Bedarfs an Pflegeplätzen und – einrichtungen prägen.
Für die Landeshauptstadt gehen die 2010 veröffentlichten Modellrechnungen aus von einem Bedarf von 6.600 stationären Pflegeplätzen im Jahr 2025. 1 Die Modellrechnungen, die im Jahr 2013 veröffentlicht wurden, sehen für das Jahr 2025 einen Bedarf von 6.100 Plätzen (»konstante Variante«) 2 beziehungsweise in einer alternativen Modellrechnung von 5.400 Plätzen (»Trendvariante«) 3 vor.
´Die Ergebnisse der Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit zeigen wie sich in Zukunft die Zahl und die Altersstruktur der
Pflegebedürftigen verändern werden … Beeinflusst wird die Entwicklung der
Pflegebedürftigkeit durch die zukünftige Bevölkerungsentwicklung wie auch durch das bestehende Pflegerisiko. Um diese Einflüsse zu berücksichtigen, werden für die Modellrechnung als Datenbasis Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung und Daten aus der Statistik der
Pflegeversicherung verwendet. (…)
> 1
Cicholas, U., Ströker, K.: Auswirkungen des demografischen Wandels – Modellrechnungen zur Entwicklung der Krankenhausfälle und der Pflegebedürftigkeit. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen, Band 66, Hrsg.: IT.NRW, Düsseldorf, 2010, S. 49.
> 2
Cicholas, U., Ströker, K. 2013, a.a.O., S. 45.
> 3
Cicholas, U., Ströker, K. 2013, a.a.O., S. 81. Um unterschiedliche Ausprägungen bei den Einflussfaktoren in die Modellrechnung aufzunehmen, wurden zwei unterschiedliche Modellvarianten berechnet. Für die sogenannte konstante Variante wird ein gleichbleibendes Pflegerisiko unterstellt. Bei ihr liegt damit der Fokus ausschließlich auf den demografischen Veränderungen. Dazu bezieht die Berechnung alters- und geschlechtsspezifische Pflegehäufigkeiten (Pflegequoten) der Jahre 2007, 2009 und 2011 ein, die im Berechnungsverfahren über den gesamten Berechnungshorizont konstant auf die Daten der Bevölkerungsvorausberechnung angewendet werden.
Die sogenannte Trendvariante beinhaltet dagegen die Annahme eines Absinkens des Pflegerisikos. Diese Variante soll die These aktueller Studien
(…) abbilden, nach der mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine
bessere Gesundheit verbunden sein wird, d.h., es ist laut diesen Studien von einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit auszugehen. Für die Umsetzung dieser Annahme ist bei der Trendvariante eine Verschiebung der Pflegequoten entsprechend der Steigerung der Lebenserwartung, wie sie in der hier verwendeten Bevölkerungsvorausberechnung eingeht, durchgeführt worden.
Des Weiteren soll an dieser Stelle der Hinweis gegeben werden, dass bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachten ist, dass solche Modellrechnungen als Schätzungen einzustufen sind, die für die Zukunft keine präzisen
Resultate, sondern nur Orientierungsgrößen liefern können.‘ 4
Das optimistische Szenario der »Trendvariante« setzt steigende Lebenserwartung auf Basis einer besseren Gesundheit voraus. Dies verlangt ökonomische Rahmenbedingungen, die ein Leben im Alter ermöglichen, das bestimmt ist vom freien Zugang zu den für den Erhalt von Gesundheit beziehungsweise die Überwindung von Krankheit erforderlichen Ressourcen. Es liegt auf der Hand, dass beispielsweise Verschlechterungen der ökonomischen Rahmenbedingungen, von denen beispielsweise die Bevölkerung zahlreicher Länder innerhalb der EU plötzlich sehr schnell betroffen war, zwar schlecht zu planen sind, jedoch umgehend Auswirkungen auf die Modellrechnungen haben. Da entgegen der »Trendvariante« ebenso eine »Worst Case-Variante« diskutiert werden könnte, erscheint die »konstante Variante« als die, die verlässlichere Orientierungswerte zu liefern in der Lage ist.
Der Ansatz des Amtes für Statistik und Wahlen im Bericht zur »Pflegesituation in Düsseldorf« 5 ist vor diesem Hintergrund zu betrachten. Diese Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Zahl benötigter vollstationärer Pflegeplätze für die Jahre 2011 bis 2025 für Düsseldorf ordnet sich (siehe Tabelle) zwischen den Annahmen der Modelle von IT.NRW aus den Jahren 2010 und 2013 (»konstante Variante«) ein.
Die verschiedenen Faktoren zum Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamteinwohnerschaft variieren je nach Quelle – IT.NRW 2010 und 2013 sowie Amt
> 4Cicholas, U., Ströker, K. 2013, a.a.O., S. 6.
> 5Landeshauptstadt Düsseldorf (Hrsg.): Pflegesituation in Düsseldorf, a.a.O., S. 83.
für Statistik und Wahlen –, sie werden aber im Verlauf der Zeit größer. So geht das Amt für Statistik und Wahlen für 2015 von 0,91 Pflegebedürftigen auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner, für 2020 von 0,98 und für 2025 von 1,05 Pflegebedürftigen auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner aus. Diese Zunahme ist der Tatsache geschuldet, dass der Anteil der 80-Jährigen und Älteren zunimmt. Damit nimmt der Teil der Bevölkerung zu, dessen Anteil an den Pflegebedürftigen einen höheren Wert erreicht, als es seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Jahr
EW*
> 6
erforder -
liche
stationäre
Plätze
IT.NRW
2010 7
Anteil
Pflegebe -
dürftiger
in Einrich -
tungen
der
Langzeit -
pflege in
vH der
EW
Erforder -
liche
stationäre
Plätze Amt
für
Statistik
und
Wahlen 8
Anteil
Pflegebe -
dürftiger
in
Einrich -
tungen
der
Langzeit -
pflege in
vH der
EW
erforder -
liche
stationäre
Plätze
IT.NRW
2013 Bd.
76
(konstan -
te
Variante)
> 9
Anteil
Pflegebe -
dürftiger
in
Einrich -
tungen
der
Langzeit -
pflege in
vH der
EW
2015 594.190 5.400 0,91 5.420 0,91 5.300 0,89
2020 601.266 6.100 1,01 5.890 0,98 5.800 0,96
2025 605.539 6.600 1,09 6.330 1,05 6.100 1,01
Übersicht Modellrechnungen (* EW = Einwohnerinnen und Einwohner)“
Der jeweils stadtbezirksbezogene Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen errechnet sich aus seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung in Düsseldorf. Für den Stadtbezirk 10 heißt das, dass bis zum Jahr 2025 ein Bedarf von 249 Plätzen prognostiziert wird. Angesichts der Umbau- und Ersatzneubaumaßnahmen in den beiden bestehenden Einrichtungen ist – nach Abschluss der Baumaßnahmen - von einer Platzzahl von 162 vollstationären Plätzen auszugehen.
Ich bitte zu beachten, dass die 2013 vom Amt für Statistik und Wahlen entwickelten und durch die örtliche Planung fortgeschriebenen Daten von einer weitaus geringeren Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern ausgegangen sind, als sie – inzwischen -gesamtstädtisch und in den Stadtbezirken berechnet werden konnten. Die Anpassung der Berechnung und eine Überprüfung der Anteile Pflegebedürftiger an der Bevölkerung in Düsseldorf (und in den Stadtbezirken) werden von der örtlichen Planung und dem Amt für Statistik und Wahlen vorbereitet. Bei konstanten Annahmen zu den Anteilen Pflegebedürftiger entsprechend der Annahmen aus dem Jahr 2013 wird die Zahl erforderlicher Plätze der stationären Versorgung aufgrund des Bevölkerungswachstums über der Prognose von 2013 liegen.
> 6Landeshauptstadt Düsseldorf (Hrsg.): Demografiebericht Düsseldorf 2011 –
> Bevölkerungsentwicklung für Düsseldorf bis 2025, S. 82 –83. Düsseldorf: 2012.
> 7Cicholas, U., Ströker, K. 2010, a.a.O., S. 49.
> 8Landeshauptstadt Düsseldorf (Hrsg.): Pflegesituation in Düsseldorf, a.a.O., S. 83.
> 9Cicholas, U., Ströker, K. 2013, a.a.O., S. 45.
2. Ist der Bedarf an Vollzeitplätzen im Stadtbezirk 10 derzeit und bis zum Jahr 2025 ausreichend gedeckt?
Nein. Zur Deckung des Bedarfs wäre mindestens eine zusätzliche Einrichtung der gesetzlich vorgegebenen Größe von 80 Plätzen erforderlich. Siehe dazu auch
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt50/senioren/Oertliche_Planung/Oertliche_ Planung_Januar_2017_bis_Juli_2018.pdf Seite 60ff.
3. Hinsichtlich der überdurchschnittlichen Versorgung des Stadtbezirkes 10 im Vergleich zu den gesamtstädtischen Zahlen (letzter Absatz der Beantwortung) wird darum gebeten, die aktuellen Belegungszahlen (Hospizplätze, Kurzzeitpflegeplätze, Tagespflegeplätze) für den Stadtbezirk mitzuteilen.
Die Verteilung von Hospizen, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen über das gesamte Stadtgebiet ist nicht von einer gleichgewichtigen Streuung, sondern von Schwerpunkten gekennzeichnet. Bei insgesamt 2 Hospizen, 5 solitären Kurzzeit- und 13 Tagespflegeeinrichtungen kommt es zwangsläufig zu überdurchschnittlicher und unterdurchschnittlicher Versorgung, wenn man die Stadtbezirke als Bezugsgröße wählt.
Insofern ist die Infrastruktur des Stadtbezirks 10 im Bereich der Versorgung mit Hospiz-, Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen von gesamtstädtischer Bedeutung. Sie dient nicht der ausschließlichen Versorgung der Bevölkerung im Stadtbezirk 10.
Die Jahresdurchschnittliche Auslastung der 3 Einrichtungen, abgefragt zum 31. Dezember 2018:
Hospiz: 95 Prozent
Tagespflege: 100 Prozent
Kurzzeitpflege: 88 Prozent