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Title: Vorlage 174/ 6/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284024.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:13:14 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 174/ 6/2017
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Ratsherr Georg Blanchard, DIE LINKE
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
11.01.2017
Anfrage
Hochbahnsteig Heerdter Krankenhaus
Sachdarstellung:
In dem Gebäude unmittelbar vor der Hochbahnsteig-Haltestelle Heerdter Krankenhaus wohnen ca. 12 Menschen, die auf einen Rollstuhl- und ca.17 Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind. Diese sind durch den 25 cm (!!) breiten Spalt zwischen Bahn und Bahnsteig gefährdet und auf Hilfe angewiesen.
Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Kriterien gibt es für die Aufstellung einer Notrufsäule an Hochbahnsteigen?
2. Kann eine Notrufsäule auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Heerdter Krankenhaus aufgestellt werden?
3. Kann die Anzahl der bereits vorhandenen breiteren Straßenbahnen, die durch eine Verringerung der Breite des Spaltes zwischen Bahn und Bahnsteig einen leichteren Einstieg für Menschen mit Rollstuhl ermöglichen, auf dieser Strecke erhöht werden?
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 25.01.2017 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/ 6/2017 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu Top 13 Hochbahnsteig Heerdter KKH
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287490.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:45 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
174/ 6/2017 Anfrage des Ratsherrn Georg Blanchard, DIE LINKE, in der Bezirksvertretung 4 am 25.01.2017 hier: Hochbahnsteig Heerdter Krankenhaus
Die Rheinbahn AG nimmt wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Kriterien gibt es für die Aufstellung einer Notrufsäule an Hochbahnsteigen?
Antwort:
Die Ausstattung von Haltestellen mit Notrufsäulen erfolgt für jede einzelne Haltestelle auf der Grundlage eines von der Rheinbahn AG entwickelten Kriterienkataloges. Ausschlaggebend sind hier die zwei Kriterien:
• „Kriminalität gegen Personen/Sachen (Vandalismus)“ und
• „Subjektive Sicherheit“. Unter dem ersten Gesichtspunkt wird bewertet, ob die Haltestelle in dieser Hinsicht in der Vergangenheit schon einmal auffällig gewesen ist. Unter dem zweiten Gesichtspunkt wird bewertet, ob Wohnbebauung in der Nähe ist, ob Sichtbeziehungen von dort zur Haltestelle möglich sind, ob ggf. fehlende soziale Kontrolle infolge fehlender Bebauung durch eine ausreichend starke Frequentierung des motorisierten Individualverkehrs (mIV) auf der angrenzenden Straße ausgeglichen werden kann und wie sich die Zu- und Abgangssituation an der Haltestelle darstellt.
Frage 2:
Kann eine Notrufsäule auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Heerdter Krankenhaus aufgestellt werden?
Antwort:
Die Haltestelle Dominikus-Krankenhaus erfüllt nicht die Kriterien, die Anlass zur Aufstellung einer Notruf-Info-Säule geben. Weder ist hier ein hoher Grad an Kriminalität zu erkennen, noch besteht hier ein Mangel in Bezug auf die subjektive Sicherheit.
Frage 3:
Kann die Anzahl der bereits vorhandenen breiteren Straßenbahnen, die durch eine Verringerung der Breite des Spaltes zwischen Bahn und Bahnsteig einen leichteren Einstieg für Menschen mit Rollstuhl ermöglichen, auf dieser Strecke erhöht werden?
Antwort:
Vorrangig setzt die Rheinbahn AG den schmaleren Stadtbahnwagen GT8SU auf der Linie U75 ein, da seine geringere Fahrgastkapazität für den Betrieb auf den anderen Stadtbahnlinien nicht ausreicht. Weiter kommt hinzu, dass Stadtbahnfahrzeuge des Typs GT8SU aus betrieblichen Gründen nicht in unseren vorhandenen Kehranlagen abgestellt werden können. Sie müssen daher zu Betriebsbeginn und Betriebsende jeweils in den Stadtbahnbetriebshof Heerdt (am Handweiser) ein- und ausrücken. Somit würde der Streckenabschnitt zwischen Handweiser und Belsenplatz (inklusive der Haltestelle Dominikus-Krankenhaus) auch im Falle eines Fahrzeugeinsatzes des GT8SU auf anderen Linien weiterhin durch dieses Fahrzeug befahren werden müssen. Ein konsequenter Einsatz breiterer Stadtbahnwagen des Typs B80 bzw. HF6 kann erst mit Auslieferung der neuen Stadtbahnwagen HF6 ab 2018 erfolgen. Bis dahin ist das erhöhte Spaltmaß zwischen Fahrzeugboden und Bahnsteig an dieser Stelle nicht zu verhindern.