Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 177/ 60/2018

Lärmschutz für die Anwohner „Im Heidewinkel“

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Im Heidewinkel · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. Februar 2018veröffentlicht

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Title: Lärmschutz für die Anwohner Im Heidewinkel URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317011.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:56 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/60/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.04.2018 # Lärmschutz für die Anwohner „Im Heidewinkel“ Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) Frage 1: Wie ist es zu erklären, dass die nördliche Seite mit wirksamem Lärmschutz versehen ist, die südlich angrenzenden Grundstücke „Im Heidewinkel“ 9-33 aber ungeschützt geblieben sind? Antwort:

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Title: Vorlage 177/ 60/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310910.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:54:40 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 177/ 60/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Wolfram Müller-Gehl (DIE LINKE.) in der Bezirksvertretung 7 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7 09.02.2018 Anfrage Lärmschutz für die Anwohner „Im Heidewinkel“ - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) - Der Bezirksvertreter Herr Müller-Gehl (DIE LINKE.) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist es zu erklären, dass die nördliche Seite mit wirksamen Lärmschutz versehen ist, die südlich angrenzenden Grundstücke „Im Heidewinkel“ 9 – 33 aber ungeschützt geblieben sind? 2. Sieht die Verwaltung rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten dafür, dass von Seiten des zuständigen öffentlichen Trägers der fehlende Lärmschutz an der Südseite nachgerüstet wird? 3. Inwieweit könnten Lärmschutzwände der Anlieger „Im Heidewinkel“ entlang der Bergischen Landstr., Südseite, zugelassen werden und sind eventuell dafür nutzbare Fundamente bei der Umgestaltung der Straße eingebaut worden bzw. vorhanden? Sachdarstellung: Vor einigen Jahren ist die Bergische Landstraße zwischen Rennbahnstraße/Benderstraße und Gräulinger Straße umgebaut worden. (Verlegung der Fahrbahn, Verlängerung der Staßenbahnlinie vom Staufenplatz bis Gerresheim Krankenhaus (Linie 70, U83)). Auf der nörd lichen Seite ist die Siedlung „An der Kaiserburg“ dur ch eine 4 m hohe Lärmschutzwand vom Verkehrlärm abgeschirmt. Auf der Südseite zw. Heinrich-Könn-Str. und Gräulinger Str. ist der höher liegende Gehweg mit einem Metallgeländer gesichert, dann folgt ein tieferliegender ungenutzter Streifen vor den Grundstücken „Im Heidewinkel“ 9 -33, die mit dem hinteren Gartenbereich angrenzen. Hier gibt es keine durchgehende Lärmschutzwand, lediglich einzelne private Versuche, etwas Schutz und Privatheit zu erlangen. gez. Wolfram Müller-Gehl Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 27.02.2018 -/- Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
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Title: Lärmschutz für die Anwohner Im Heidewinkel URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317011.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:56 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/60/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.04.2018 # Lärmschutz für die Anwohner „Im Heidewinkel“ Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) Frage 1: Wie ist es zu erklären, dass die nördliche Seite mit wirksamem Lärmschutz versehen ist, die südlich angrenzenden Grundstücke „Im Heidewinkel“ 9-33 aber ungeschützt geblieben sind? Antwort: Die Straßenverkehrslärmbelastung der Wohngebäude Im Heidewinkel 3 bis 33 be-wegen sich nach aktuellen Berechnungen an der straßenzugewandten Seite zwi-schen 58 dB(A) und 65 dB(A) tagsüber sowie zwischen 49 und 56 dB(A) nachts. Die Auslöseschwelle zur Lärmaktionsplanung von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts wird hier zwar an zwei Gebäuden erreicht, nicht aber großflächig überschrit-ten. Der besagte Abschnitt der Bergischen Landstraße ist somit nicht im Masterplan zur Reduzierung des Verkehrslärms enthalten, weshalb seitens der Stadt keine Maßnahmen vorgesehen sind. In Bezugnahme auf die Siedlung „An der Kaiserburg“, was in der Frage mit „nördliche Seite“ bezeichnet wird, handelt es sich nicht um eine städtische Lärmschutzwand. Frage 2: Sieht die Verwaltung rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten dafür, dass von Seiten des zuständigen öffentlichen Trägers der fehlende Lärmschutz an der Südseite nachgerüstet wird? Antwort: Rechtliche Ansprüche auf Lärmschutz bestehen grundsätzlich nur dann, wenn die Bergische Landstraße eine wesentliche bauliche Änderung erfährt und Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten werden. Im Rahmen des Ausbaus der Straßenbahn entlang der Bergischen Landstraße wurde seinerzeit festgestellt, dass die Errichtung einer Lärmschutzwand im besagten Bereich in keinem vertretba-ren Verhältnis zum passiven Schallschutz (mittels Schallschutzfenster) steht. Inwie-weit sich hier für Anwohner noch Erstattungsmöglichkeiten ergeben, ist nicht be-kannt. Frage 3: Inwieweit können Lärmschutzwände der Anlieger „Im Heidewinkel“ entlang der Bergischen Landstr., Südseite, zugelassen werden und sind eventuell dafür nutzbare Fundamente bei der Umgestaltung der Straße eingebaut worden bzw. vorhanden? Antwort: Im besagten Abschnitt ist eine etwa 90 m lange private Mauer (etwa 2,5 m hoch) als Einfriedung errichtet worden, von der eine Lärmschutzwirkung in der Größenordnung von bis ca. 4 Dezibel ausgeht. Würde eine derartige Mauer in ganzer Länge parallel zur Straße Im Heidewinkel errichtet (Gesamtlänge 380 m), würde sie eine vergleich-bare Schallschutzwirkung für alle o.a. Wohngebäude bewirken. Von einer niedrigeren Wand (z.B. 1,5 m hoch) würden dagegen kaum spürbare Effekte ausgehen. Eine Wandhöhe von 4 m (oder mehr) würde nur an den Wohngebäuden mit genutztem 1. Obergeschoss einen Vorteil ergeben. Das Amt für Verkehrsmanagement teilte dazu mit, dass bei der Umgestaltung der Straße keine Fundamente o.ä. eingebaut wurden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177/ 60/2018