Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 174/ 112/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00275958.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:08:53 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 174/ 112/2016
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Bezirksvertreter Marco Staack
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
21.09.2016
Anfrage
Parken Am Mühlenberg
Sachdarstellung:
In der Straße „Am Mühlenberg“ haben sich Anwohner und Anwohnerinnen darüber beschwert, dass die Verkehrsüberwachung „Knöllchen“ an auf dem Seitenstreifen
parkende PKWs verteilt hat. Erklärt wurde die Vorgehensweise damit, dass nur auf den schwarz gepflasterten Seitenstreifen geparkt werden dürfe, nicht jedoch auf den grau gepflasterten Bereichen. Kausal ist die Vorgehensweise nicht nachvollziehbar, da beispielsweise keine Störung von anderen VerkehrsteilnehmerInnen stattfindet. Es wird vorausgesetzt, dass jeder Verkehrsteilnehmer diese Regelung kennt. Eine Beschilderung für den Parkstreifen ist zudem nicht vorhanden. Vorlage 174/ 112/2016
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Aus welchem Grund wurde diese Parkraumregelung umgesetzt?
2. Ist eine Umwidmung des grau gepflasterten Seitenstreifens als allgemeiner Parkraum möglich, ohne Gefahr, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wird?
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 05.10.2016 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 112/2016 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu Top 11 Parken Mühlenberg
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281580.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:58:30 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
174/ 112/2016 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4am 05.10.2016 hier: Parken Am Mühlenberg
Frage 1:
Aus welchem Grund wurde diese Parkraumregelung umgesetzt?
Antwort:
Bei der Planung wurde die Straße Am Mühlenberg verkehrsrechtlich als „Verkehrsberuhigter Bereich“ beschlossen. Baulich wurde die Straße daraufhin als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und beschildert. Hier ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken außerhalb von dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Frage 2:
Ist eine Umwidmung des grau gepflasterten Seitenstreifens als allgemeiner Parkraum möglich, ohne Gefahr, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wird?
Antwort:
Die nicht gekennzeichneten „hellgrau“ gepflasterten Flächen sind für spätere Grundstückszufahrten bzw. für den späteren Anschluss noch nicht vorhandener Straßen vorgesehen. Hier verzögert sich die Bebauung auf den südlich gelegenen Grundstücken. Um das Parken auf den „hellgrau“ gepflasterten Flächen zu legalisieren wird die südliche Straßenseite nun mit der Beschilderung „Parken“ Anfang und Ende ausgewiesen. Diese Beschilderung wird wieder entfernt, sobald die Fläche bebaut oder anderweitig genutzt wird und die Anschlüsse / Zufahrten benötigt werden. Die Beschilderung wird veranlasst.