Nordstern Abfahrt Danziger Straße/Flughafen - Rotlichüberwachungsanlage
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Beschluss & Empfehlung
- Gemäß § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz dürfen kommunale Rot-lichtüberwachungsanlagen nur an Gefahrenstellen vorgenommen werden. Gefahrenstellen sind nach dem vom Innenministerium NRW verfügten Erlass Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss (sogenannte schutzwürdige Bereiche). Letzteres ist z.B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Schulen, Kindergärten, Spielplätze oder Seniorenheime befinden. In der Sitzung der Unfallkommission am 09.05.2017 wurde über die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage im Bereich des südöstlichen Quadranten des Nordsterns beraten. Nach Angaben der Polizei ist dieser Quadrant nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft, so dass die Einrichtung einer Rotlicht-überwachungsanlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Hingegen hat die Unfallkommission aufgrund der Unfalllage beschlossen, dass bei Vorliegen der technischen und straßenbaulichen Voraussetzungen an den Quadranten Nordost und Nordwest des Nordsterns jeweils eine kombinierte Rotlicht-und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt werden soll.
Title: antwort.top8.bv-sitzung.30-05-2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294343.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:12:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 27/2017 Anfrage Herr M.Thimm, CDU-Fraktion, am 07.02.2017 hier: Nordstern – Einrichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage stadtauswärts im Bereich der Abfahrt Danziger Straße/Flughafen Frage 1: Wie viele Unfälle ereigneten sich in den vergangenen 5 Jahren an diesem Knotenpunkt und wie viele sind auf Rotlichtverstöße zurückzuführen? Frage 2: Ist die Verwaltung ebenfalls der Auffassung, dass unabhängig von Rotlichtverstößen eine Überwachungsanlage zur Verkehrssicherheit beiträgt?
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 27/2017