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Title: Vorlage 174/ 70/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00320617.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:41:34 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 174/ 70/2018
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> RS D Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
20.06.2018
Anfrage
Oberkassel: Verkehrssituation / Spielplatzsicherung Belsenpark/Greifweg
Sachdarstellung:
Der „Belsenpark -S pielplatz“ grenzt an den nördlichen Abschnitt des Greifweges der
in seiner gesamten Länge als noch nicht fertig ausgebaute Straße anzusehen ist.
Nach der derzeitigen Verkehrsregelung gilt im gesamten Bereich entlang des Spielplatzes -und darüber hinaus- für den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen ein Zufahrtverbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder – Anlieger frei (VZ 260 in Verbindung mit Zusatz Anlieger frei) und die Verkehrsberuhigung gem. VZ 325.1. Letztere Regelung bedeutet u.A.:
• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
• Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
• Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; w enn nötig müssen sie warten.
Trotz dieser restriktiven Regelung ist zu beobachten, dass diese Strecke auch von
Firmenfahrzeugen und Pendlern als „Schleichweg“ genutzt wird. Es ist also deutlich
mehr Fahrverkehr, als nach dem Charakter der Straße zu erwarten wäre.
(Bilder 1 + 2)
Nun führt von der Ria-Thiele-Straße aus, am derzeit nördlichen Ende des neuen Spielplatzes entlang, eine Fußwegeverbindung die zum Greifweg hin abfallend auf diesen einmündet. (Siehe Bild 3)
Von Eltern und Anwohnern wird berichtet, dass es häufiger zu kritischen Situationen kommt, wenn Kinder sich vom Spielplatz aus in einem von den Aufsichtspersonen (Eltern) unbemerkten Augenblick auf den Weg und auf den befahrenen Greifweg
begeben… Vorlage 174/ 70/2018
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Ungeachtet der Pflichten der Aufsichtspersonen dafür Sorge zu tragen, dass die
Kinder nicht auf „Abwege“ geraten, bitten wir die Verwaltung um Beantwortung
folgender Fragen:
> 1.
Ist der Verwaltung die besondere Gefahrensituation bekannt und wurden bereits Unfälle oder Vorfälle an dieser Stelle aktenkundig?
> 2.
Lässt sich durch Anbringung einer geeigneten Durchlaufbarriere das direkte Einlaufen in den Fahrbahnbereich verhindern und mit welchem Aufwand wäre ggf. eine Installation verbunden?
3. Wie sieht die zeitliche Perspektive für die Fertigstellung des Einmündungsbereiches und des Greifweges hier aus und welche endgültige verkehrstechnische Lösung ist für das beschriebene Problem vorgesehen? Vorlage 174/ 70/2018
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Vorlage 174/ 70/2018
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 04.07.2018 -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlage 1 zur Drucksache 174/ 70/2018 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu TOP -- Spielplatzsicherung Belsenpark
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327672.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:48:34 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
174/ 70/2018 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 04.07.2018 hier: Oberkassel: Verkehrssituation / Spielplatzsicherung Belsenpark/Greifweg
Frage 1:
Ist der Verwaltung die besondere Gefahrensituation bekannt und wurden bereits Unfälle oder Vorfälle an dieser Stelle aktenkundig?
Antwort:
Der Verwaltung ist die beschriebene Situation bekannt. Die Polizei überwacht die Geschwindigkeit und hat ferner mitgeteilt, dass sich auf dem Greifweg seit Beginn 2017 insgesamt vier Verkehrsunfälle ereignet haben. Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrerinnen und Radfahrer waren nicht beteiligt.
Frage 2:
Lässt sich durch Anbringung einer geeigneten Durchlaufbarriere das direkte Einlaufen in den Fahrbahnbereich verhindern und mit welchem Aufwand wäre ggf. eine Installation verbunden?
Antwort:
Eine sogenannte Wegesperre wird noch im September 2018 montiert.
Frage 3:
Wie sieht die zeitliche Perspektive für die Fertigstellung des Einmündungsbereiches und des Greifweges hier aus und welche endgültige verkehrstechnische Lösung ist für das beschriebene Problem vorgesehen?
Antwort:
Seitens der Stadt- und Verkehrsplanung ist vorgesehen, im Zuge der weiteren städtebaulichen Entwicklung des heute noch brach liegenden Geländes (nordwestlicher Teil des ehemaligen Güterbahnhofs Oberkassel) den Greifweg im Bereich des Spielplatzes für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, so wie dies im südlichen Abschnitt bereits geschehen ist. Dies setzt jedoch den Bau einer Wendeanlage voraus, da die nordwestlich des Spielpatzes gelegenen Grundstücke weiterhin erreichbar bleiben müssen und Fahrzeuge aufgrund der geringen Breite der Straße derzeit nicht wenden können. Für die Wendeanlage werden Flächen benötigt, die sich derzeit in Privatbesitz befinden. Vor diesem Hintergrund wird der bauliche Zustand erst mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung angepasst werden können.