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Title: Vorlage 175/ 128/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00275049.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:02:48 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 128/2016
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X öffentlich nicht öffentlich
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
09.09.2016
Anfrage
Ruhebänke entlang des Rheins und der Rheinauen Kaiserswerths
(Anfrage Frau Van Volxem, FDP-Fraktion, vom 09.09.2016)
Die Wege entlang des Rheins und der Rheinauen laden sprichwörtlich zum Verweilen ein. Sowohl touristische Besucher/innen als auch die Bürger/innen Kaiserswerths und Umgebung genießen den Blick auf den Rhein bzw. in die Auenlandschaft. Bedauerlicherweise stehen entlang des Leinpfads nur vereinzelt Ruhebänke mit Rheinblick zur Verfügung. Am Herbert-Eulenberg-Weg zwischen Pumpenhaus und Arnheimer Straße ist keine Bank vorhanden, so dass hier das Verweilen mit Blick auf die Auenlandschaft nicht möglich ist. Im Rahmen des sog. 1.000-Bänke-Programms wurde im Frühjahr 2014 der Bedarf nach weiteren Bänken entlang des Leinpfads von Seiten der Bezirksvertretung 5 gemeldet. Die Verwaltung hatte nach Prüfung sämtlicher Wünsche in der BV-Sitzung am 25.11.2014 mitgeteilt, dass eine Aufstellung weiterer Bänke nur auf privater Fläche möglich ist und daher die Installierung zusätzlicher Bänke abgelehnt.
Dennoch melden sich immer wieder Bürger/innen bei den Bezirksvertreter/innen und beklagen die geringe Zahl von (Leinpfad) bzw. fehlende Bänke/n entlang er vorgenannten Wege. Der Bedarf ist dem zu Folge offensichtlich vorhanden. Daher wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie viele Bänke könnten bzw. sollten unabhängig der Eigentumsverhältnisse entlang des Herbert-Eulenberg-Wegs zwischen Pumpenhaus und Arnheimer Straße und des Leinpfads aufgestellt werden?
2. Sofern Fremdeigentum betroffen ist, wird die Verwaltung auf die Eigentümer/innen zugehen und nachfragen ob diese/r auf eigene Kosten Bänke aufstellen wird bzw. bereit wäre im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung der Landeshauptstadt Düsseldorf die Aufstellung von Bänken zu gestatten? (Wenn nein, warum nicht?) Vorlage 175/ 128/2016
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3. Welche Kosten entstehen für die Aufstellung der Bänke und stehen hierfür Mittel bei den Fachverwaltungen zur Verfügung?
gez. Monika Van Volxem
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.09.2016 -/-¹
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Title: antwort.top 11.bv-sitzung.27-09-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00282264.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:55:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 128/2016
Anfrage Frau Van Volxem, FDP-Fraktion, am 09.09.2016 hier: Ruhebänke entlang des Rheins und der Rheinauen Kaiserswerths
Frage 1:
Wie viele Bänke könnten bzw. sollten unabhängig der Eigentumsverhältnisse entlang des Herbert-Eulenberg-Wegs zwischen Pumpenhaus und Arnheimer Straße und des Leinpfads aufgestellt werden?
Frage 2:
Sofern Fremdeigentum betroffen ist, wird die Verwaltung auf die Eigentümer/innen zugehen und nachfragen, ob diese/r auf eigene Kosten Bänke aufstellen wird bzw. bereit wäre, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung der Landeshauptstadt Düsseldorf die Aufstellung von Bänken zu gestatten? (Wenn nein, warum nicht?)
Frage 3:
Welche Kosten entstehen für die Aufstellung der Bänke und stehen hierfür Mittel bei den Fachverwaltungen zur Verfügung?
Antwort zu den Fragen 1 - 3:
Die beiden Abschnitte „Herbert-Eulenberg-Weg“ und „Leinpfad“ fallen in unterschiedliche Zuständigkeiten. Der Bereich „Herbert-Eulenberg-Weg“ fällt in die Verantwortung der Untere Deichaufsicht während der „Leinpfad“ vom Amt für Verkehrsmanagement unterhalten wird. Herbert-Eulenberg-Weg
Im besagten Deichabschnitt können 3 Bänke aufgestellt werden. Die genauen Standorte sollten in einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der BV 5 ver-einbart werden. Es müsste ggf. eine deichaufsichtliche Genehmigung bei der Be-zirksregierung Düsseldorf beantragt werden. Es ist kein Fremdeigentum betroffen. Der Deich befindet sich im städtischen Eigentum. Das 1000 Bänke Programm ist abgeschlossen. Ausnahmsweise können 2 Bänke, die an Gewässern aufgestellt worden sind und deren Standort sich im Nachhinein als ungeeignet erwiesen hat, versetzt werden. Die Aufstellungskosten können vom Stadtentwässerungsbetrieb übernommen werden. Für die Beschaffung und Aufstellung der 3. Bank liegen keine Haushaltsmittel vor. Die Kosten hierfür in Höhe von ca. 600,00 Euro müssten von der BV 5 getragen werden. Leinpfad
Nach Prüfung der Örtlichkeit kann die Verwaltung bestätigen, dass dort weitere Ruhebänke installiert werden könnten. Entlang des Leinpfads gibt es derzeit acht Ruhebänke mit Abfallbehältern. Die betroffene Fläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Die Verwaltung wird den/die Eigentümer/in der Fläche anschreiben und nachfragen, ob diese/r auf eigene Kosten Bänke aufstellen wird. Sollte die/der Eigentümer/in lediglich seine Zustimmung für das Aufstellen von Bänken erteilen, kann die Maßnahme nur umgesetzt werden, sofern die Bezirksvertretung 5 hierfür Mittel bereitstellt. Für solche Maßnahmen sind im Etat des Amtes für Verkehrsmanagement keine Mittel platziert. Erst nach Erteilung der Zustimmung der/des Eigentümerin/Eigentümers kann die Verwaltung eine fach-technische Planung mit Kostenberechnung erstellen.