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Title: Vorlage 66/ 29/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311180.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:55:56 GMT
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66/ 29/2018
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X öffentlich nicht öffentlich
06.02.2018
An den
Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Ratsherrn Martin Volkenrath
Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 28. Februar 2018
Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Sachstand der Netzergänzungen gemäß Verkehrsentwicklungsplan 2020 sowie weiterer Netzergänzungen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Anfrage:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand (Planung, Grunderwerb, Umsetzung) folgender
Maßnahmen:
a) Ortsumgehung Oberbilk (1. Baustufe/kleine Lösung, 2. Baustufe/große Lösung sowie Abschnitte Werdener Straße – Moskauer Straße und Moskauer Straße
– Kölner Straße)
b) Süderweiterung Ortsumgehung Derendorf (Verlängerung Toulouser Allee bis Worringer Straße, Vinzenzplatz oder Moskauer Straße; jeweils ober-/
unterirdische Lösung)
c) Ortsumgehung Flingern, 2. BA (1. & 2. TBA) und 3. BA (ober-/unterirdische Lösung)
d) Ortsumgehung Gerresheim (alle 7 Abschnitte)
e) Ortsumgehung Rath
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Förderfähigkeit o. g. Maßnahmen im Hinblick auf die durch das Land im vergangenen Jahr mitgeteilte Förderfähigkeit von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen und wann beabsichtigt sie jeweils die Förderantragstellung? 66/ 29/2018
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3. Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung des Verkehrsflusses (z. B. Spurmarkierung/-addition, Verbesserung der Signalsteuerung etc.) unternimmt die Verwaltung in den noch nicht durch die Ortsumgehungen entlasteten Bereichen?
Begründung:
Der Verkehrsentwicklungsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht mehrere Ergänzungen des Düsseldorfer Straßennetzes vor, die bislang nicht umgesetzt sind.
Diese sind zur Verbesserung der Düsseldorfer Verkehrsinfrastruktur jedoch dringend erforderlich, um Staus und Behinderungen zu vermeiden, unter denen die Verkehrsteilnehmer/innen des Individualverkehrs (Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, Autofahrer/innen), des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Bahn, Stadtbahn) und die Anwohner/innen, die von Durchgangs- und Schleichverkehren betroffen sind, leiden. Auch die Umweltbelastungen, die durch die erhebliche Staubildung entstehen, gilt es zu vermeiden.
Die CDU verfolgt das Ziel, durch einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr, durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und durch moderne Verkehrskonzepte die Gesamtverkehrsmenge in Düsseldorf besser zu steuern und mehr Menschen zum Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu bewegen. Zugleich zwingen stetig steigende Einpendlerzahlen, zunehmende Kfz-Zulassungszahlen und die von der Stadt beabsichtigte Wohn- und Quartiersentwicklung mit einem deutlichen Einwohnerwachstum dazu, die Verkehrsinfrastruktur dem Bedarf anzupassen.
Zudem ist für die CDU von Interesse, wie die Verwaltung die Förderfähigkeit o. g. Maßnahmen beurteilt. Noch im Mai 2017 teilte die Verwaltung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss mit, dass Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen durch das Land nicht gefördert werden. Tatsächlich jedoch wurde schon im April 2017 im Rahmen des Förderberichts 2017 öffentlich vom Land mitgeteilt, dass auch eine Förderung von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen erfolge. Andernorts wurden im Übrigen bereits Ortsumgehungen mit Millionenbeträgen durch das Land im Jahr 2017 gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hartnigk
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs - und Verkehrsausschuss 28.2.2018 beantwortet
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Title: Microsoft Word - 2018-29-66_CDU_SachstandNetzergänzungenVEPdocx.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312198.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:46 GMT
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Seite 1 von 4 66/29/2018 Beigeordnete Zuschke
Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Sitzung des OVA am 28.02.2018 Sachstand der Netzergänzungen gemäß Verkehrsentwicklungsplan 2020 sowie weiterer Netzergänzungen Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand (Planung, Grunderwerb, Umsetzung) folgender Maß-nahmen a) Ortsumgehung Oberbilk (1. Baustufe/kleine Lösung, 2. Baustufe/große Lösung sowie Abschnitte Werdener Straße – Moskauer Straße und Moskauer Straße – Kölner Straße) b) Süderweiterung Ortsumgehung Derendorf (Verlängerung Toulouser Allee bis Wor-ringer Straße, Vinzenzplatz oder Moskauer Straße; jeweils ober-/unterirdische Lö-sung) c) Ortsumgehung Flingern, 2. BA (1. & 2. TBA) und 3. BA (ober-/unterirdische Lö-sung) d) Ortsumgehung Gerresheim (alle 7 Abschnitte) e) Ortsumgehung Rath
Antwort zu Frage 1a):
Der Rat der Stadt hat am 28.06.2001 die Verwaltung beauftragt, die Planung für die Ortsumgehung Oberbilk durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen (vgl. Drucksache 66/095/01). In der Sitzung am 24.06.2004 hat der OVA die Planung zum Endausbau zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Planungen für das Planfeststellungsverfahren der 1. Ausbaustufe aufzunehmen. Die Verwaltung hat daraufhin die Planungen für die 1. Ausbaustufe weitergeführt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung wurde kein Planfeststellungverfahren sondern ein Bebauungsplanverfahren für den Abschnitt Werdener Straße bis Karl-Geusen Straße durch das Stadtplanungsamt eingeleitet. Als nächster Schritt ist dazu die Beteiligung nach §4, Absatz 2 BauGB vorgesehen. Die Ausführungsplanung für den Straßenbau wurde inzwischen abgeschlossen. Für die 1. Ausbaustufe ist noch im Bereich zwischen der Ronsdorfer Straße und der Karl-Geusen Straße Grunderwerb erforderlich. Ein Umsetzungszeitpunkt für die gesamte 1. Ausbaustufe kann aktuell nicht genannt werden, da dies von der Schaffung des Baurechts, dem Erwerb aller Grundstücke und der Finanzierung abhängt. Für den Abschnitt Kölner Straße bis Werdener Straße besteht Baurecht. Aktuell be-findet sich die Ausführungsplanung in Bearbeitung. Seite 2 von 4 Nach der aktuellen Zeitplanung könnte in Abhängigkeit von den privaten Baumaß-nahmen mit dem Teilausbau zwischen der Kölner Straße und der Moskauer Straße in 2021 begonnen werden. Der überwiegende Teil der Kosten wird durch den Inves-tor finanziert. Der neue Knotenpunkt Werdener Straße/Ortsumgehung Oberbilk gehört nicht zur Planung der Ortsumgehung, sondern wurde der Werdener Straße zugeordnet. Hier-zu liegt eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor. Der Umbau ist erst im Zusammenhang mit dem Ausbau der OU Oberbilk sinnvoll.
Antwort zu Frage 1b):
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 (vgl. Vorlage 66/6/2015) u.a. beschlossen, die Planung für die Süderweiterung der Toulouser Allee zwischen Am Wehrhahn und Erkrather Straße einzustellen und die Verwaltung beauftragt, die Süderweiterung der Toulouser Allee in Form einer oberir-dischen 2- spurigen Verlängerung mit Anbindung an die Worringer Straße weiter zu verfolgen. Zudem soll ein künftiger Anschluss an den Vinzenzplatz/Gerresheimer Straße geprüft sowie die Belange des Radverkehrs berücksichtigt werden. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurde am 10.11.2015 über das Ergebnis des Prüfauftrages (vgl. Vorlage 66/95/2015) informiert. Danach ist die oberirdische 2-spurige Durchbindung der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße grundsätzlich möglich. Eine Durchbindung der Toulouser Allee bis zur Gerresheimer Straße für den MIV und Radverkehr, über die v. g. Anbindung hinaus, stellt mit Blick auf den ver-kehrlichen Nutzen allerdings keine nachhaltige verkehrliche Option dar. Die Verwaltungskonferenz hat am 21.11.2017 für die Verlängerung der Toulouser Allee zwischen Am Wehrhahn und Worringer Straße den Projektstart (Bedarfsanmel-dung) beschlossen. Das Liegenschaftsamt steht mit dem Grundstückseigentümer für die benötigten Flä-chen in Verhandlung. Derzeit werden im Bereich der geplanten Trasse Vermessungsarbeiten durchgeführt, damit eine gesicherte Planungsgrundlage erstellt werden kann. Es ist vorgesehen, in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Beschlussvorlage für einen Bedarfsbeschluss zur Beratung in den politischen Gremien einzubringen.
Antwort zu Frage 1c):
Ortsumgehung Flingern 2. BA (Abschnitt Königsberger Straße bis Höherweg): Seitens der Verwaltung wird beabsichtigt, die OU Flingern von Königsberger Straße bis vor die DB Brücken umzubauen. Für diesen Teil des 2. BA liegt bereits eine un-terschriebene Planung aus 2011 vor. Diese wird derzeit an die heutigen Standards und Richtlinien angepasst. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt dann voraussicht-lich in 2019. Seite 3 von 4 Ortsumgehung Flingern 2.BA (Abschnitt Höherweg bis Hellweg): Seitens der Deutschen Bahn AG ist geplant, die maroden Eisenbahnbrücken über der Ronsdorfer Straße ab 2022 zu erneuern. Aus Sicht der Verwaltung wird in die-sem Zusammenhang die Durchbindung der OU Flingern bis zum Hellweg als sinnvoll erachtet. Derzeit wird für diesen Bauabschnitt geprüft, ob statt eines vierspurigen Straßen-querschnitts, die Verkehrsabwicklung auch mit einem zweispurigen Straßenausbau sichergestellt werden kann. Der in diesem Bereich gültige B-Plan beinhaltet bereits eine Trasse für den Straßenbau, die aber nicht ausreicht, um den bisher geplanten vierstreifigen Querschnitt inklusive Nebenanlagen umzusetzen. Bei einem vierspuri-gen Ausbau müsste demnach das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Bei einem zweispurigen Ausbau könnte dieser Abschnitt der OU Flingern in den vorhandenen rechtsverbindlichen Straßenbegrenzungslinien ausge-baut werden. Ortsumgehung Flingern 3. BA: Der dritte Bauabschnitt der Ortsumgehung Flingern zwischen Hellweg und Walter-Eucken-Straße wurde in der Sitzung des OVA am 18.03.2015 verworfen (vgl. Ö Vor-lage 66/6/2015).
Antwort zu Frage 1d)
Aktuell befindet sich die Ausführungsplanung für den Abschnitt der Ortsumgehung Gerresheim im Bereich des Glasmacherviertel zwischen den Straßen Nach den Mau-resköthen und Im Brühl in Bearbeitung. Der Grunderwerb für das Teilstück entlang des Glasmacherviertel ist noch nicht ab-geschlossen. Aktuell laufen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und dem Eigen-tümer des Gerresheimer Bahnhofes. Der Bau dieses Teilabschnittes sollte laut Rahmenterminplan in 2019 starten. Auf-grund des inzwischen erfolgten Investorenwechsels wird sich der Baubeginn ver-schieben. Zudem wird die unsignalisierte T-Einmündung Gubener Straße / Höherhofstraße als Kreisverkehrsanlage überplant. Der Bedarfsbeschluss hierfür befindet sich in der Vorbereitung. Die restliche Strecke der Ortsumgehung Gerresheim zwischen Ronsdorfer Straße und Gubener Straße wird planerisch zurzeit nicht weiter verfolgt.
Antwort zu Frage 1e):
Die Ortsumgehung Rath ist im Verkehrsentwicklungsplan 2020 im Gegensatz zu an-deren o. g. Maßnahmen nicht als Netzergänzung im Straßennetz für den MIV veran-kert, sodass dazu keine weiteren Planungsaktivtäten erfolgt sind. Stattdessen wur-den die personellen und finanziellen Ressourcen auf die im Verkehrsentwicklungs-plan mit Priorität verankerten Maßnahmen konzentriert. Grundstücke werden jedoch, soweit möglich, für den Bau der OU Rath von anderwei-tiger Bebauung freigehalten. Seite 4 von 4 Im Rahmen einer anstehenden Fortschreibung des VEP im Zuge der Erstellung des Integrierten Mobilitätskonzeptes 2030+ wird die OU Rath erneut auf ihren verkehrli-chen Nutzen hin überprüft.
Frage 2:
Wie beurteilt die Verwaltung die Förderfähigkeit o. g. Maßnahmen im Hinblick auf die durch das Land im vergangenen Jahr mitgeteilte Förderfähigkeit von Ortsumgehun-gen und Entlastungsstraßen und wann beabsichtigt sie jeweils die Förderantragstel-lung?
Antwort zu Frage 2:
Gemäß Mitteilung des Zuwendungsgebers im Einplanungsgespräch vom 09.10.2017 ist der Ausbau und Neubau von Ortsumgehungen grundsätzlich wieder förderfähig. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine erstmalige Herstellung handelt, die nach §§ 127 BauGB abgerechnet werden kann. Dies schließt dann eine Förderung aus. Zudem muss Baurecht vorliegen und die Stadt im Eigentum der Grundstücke sein. Dies ist und wird bei jedem Abschnitt der o.g. Ortsumgehungen zu prüfen sein. So-fern diese Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird die Stadt im Vorfeld entsprechen-de Förderanträge stellen.
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung des Verkehrsflusses (z.B. Spurmarkierung/- addition, Verbesserung der Signalsteuerung etc.) unternimmt die Verwaltung in den noch nicht durch die Ortsumgehungen entlasteten Bereichen?
Antwort zu Frage 3:
Derzeit sind, abgesehen von den o.g. Projekten, keine sonstigen verkehrlichen Maß-nahmen geplant und/oder in Bearbeitung.